Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
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Je mehr man hört, desto mehr Verständnis haben ich für UH.

So recht einsehen kann man ja nicht warum Kapitalerträge im Ausland, in D versteuert werden sollen. Wenn das Geld mit dem man die Gewinne erzielt, vorher korrekt in D versteuert wurde.

Wenn ich mit meinem Geld eine Firma in den USA gründe muss ich die dort anfallenden Gewinne ja auch nicht in D versteuern.

Wenn du mit deinem Geld in den USA eine Firma gründest und in Deutschland steuerpflichtig bist, unterliegen die Einkünfte vermutlich in Deutschland der Steuerpflicht, zumindest aber den Progressionsvorbehalt. Kommt auf das DBA an. Kann vielleicht mal einer nachgucken....

ach ja und je mehr ich höre, desto weniger Verständnis habe ich für UH....
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.464
50
Wenn du mit deinem Geld in den USA eine Firma gründest und in Deutschland steuerpflichtig bist, unterliegen die Einkünfte vermutlich in Deutschland der Steuerpflicht, zumindest aber den Progressionsvorbehalt. Kommt auf das DBA an. Kann vielleicht mal einer nachgucken....

Nö dann ist meine Firma in den USA steuerpflichtig. Für mich wird es erst steuerlich relevant wenn ich ein Einkommen daraus erhalte. Wenn UH sein Geld in der Schweiz hat liegen lassen, dann hat er zumindest über dieses Einkommen nicht verfügt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.464
50
ach ja und je mehr ich höre, desto weniger Verständnis habe ich für UH....

Tja so sieht man die Dinge unterschiedlich - und ich kann den Typen echt nicht leiden.

nur mal so nebenbei:

Wie viel Steuern hast du in den letzten 20 Jahren gezahlt?


und dir ist bewusst das man in vielen Fällen Steuern zahlt, obwohl man das Einkommen auf das man zahlt so gar nicht zur Verfügung hat?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Nö dann ist meine Firma in den USA steuerpflichtig. Für mich wird es erst steuerlich relevant wenn ich ein Einkommen daraus erhalte. Wenn UH sein Geld in der Schweiz hat liegen lassen, dann hat er zumindest über dieses Einkommen nicht verfügt.

Jein.... Solange die Firma den Gewinn nicht ausschüttet (bei einer Kapitalgesellschaft) hast du recht, wenn aber eine Ausschüttung erfolgt und das Geld auf dein Konto geht bist du Steuerpflichtig. Bei einer Personengesellschaft schon mit dem Gewinn ansich, egal ob du über das Geld verfügst.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.464
50
Jein.... Solange die Firma den Gewinn nicht ausschüttet (bei einer Kapitalgesellschaft) hast du recht, wenn aber eine Ausschüttung erfolgt und das Geld auf dein Konto geht bist du Steuerpflichtig. Bei einer Personengesellschaft schon mit dem Gewinn ansich, egal ob du über das Geld verfügst.

Genau das habe ich doch geschrieben - wenn ich das Geld erhalte (der Gewinn ausgeschüttet wird). Die Gründung einer Personengesellschaft im Ausland halte ich für totalen Quatsch wenn man nennsert investieren will.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
857
621
Berlin
Nö dann ist meine Firma in den USA steuerpflichtig. Für mich wird es erst steuerlich relevant wenn ich ein Einkommen daraus erhalte. Wenn UH sein Geld in der Schweiz hat liegen lassen, dann hat er zumindest über dieses Einkommen nicht verfügt.

Ah und sein Spekulationsgewinn gehört seinem ausländischen Geld oder wie willst du das jetzt konstruieren?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Tja so sieht man die Dinge unterschiedlich - und ich kann den Typen echt nicht leiden.

nur mal so nebenbei:

Wie viel Steuern hast du in den letzten 20 Jahren gezahlt?


und dir ist bewusst das man in vielen Fällen Steuern zahlt, obwohl man das Einkommen auf das man zahlt so gar nicht zur Verfügung hat?

Zum einen hat meine Steuerzahlung nichts damit zu tun ob ein dritter Steuern hinterzieht oder nicht. Auch die Höhe meiner Steuerzahlungen ist dafür irrelevant.

Wie ich der Presse entnehmen kann kommt ja jetzt auch noch der Verdacht auf, dass er sich Geld vom ehemaligen Adidias Chef geliehen hat und danach Adidias einen lukrativen Werbevertrag mit dem FCB schliessen konnte, obwohl, wie UH ja damals gesagt hat es deutlich bessere Angebote gab.....
Ein Schelm wer Böses dabei denkt....

und ja, es ist mir bewusst, dass man in vielen Fällen Steuern zahlt, obwohl man das Einkommen auf das man zahlt so gar nicht zur Verfügung hat, dies ist aber ebenfalls im fraglichen Fall der UH Steuerhinterziehung irrelevant.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Genau das habe ich doch geschrieben - wenn ich das Geld erhalte (der Gewinn ausgeschüttet wird). Die Gründung einer Personengesellschaft im Ausland halte ich für totalen Quatsch wenn man nennsert investieren will.

Möglicherweise trift das auf deine persönliche Situation zu. Es gibt bzw. gab aber durchaus Konstruktionen bei denen eine Personengesellschaft im Ausland viel Sinn macht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.464
50
Ah und sein Spekulationsgewinn gehört seinem ausländischen Geld oder wie willst du das jetzt konstruieren?

Ich will da gar nix konstruieren - ich habe nur Verständnis für das Verhalten. Das es so nicht geht ich schon klar. Aber ich habe auch Verständnis für Leute die auch einer dreispurigen Autobahn, Nachts, trotz Tempo 80 mit 180kmh geblitzt werden.
 

Sansibar

Reguläres Mitglied
09.08.2009
69
0
KR
FYI
In der BRD, damit auch im Freistaat gilt bei nachgewiesener Steuerhinterziehung:

Ab 1.000.000 Euro Steuerschuld ist eine bewährungsfähige Strafe (bis einschließlich zwei Jahre Freiheitsstrafe) nur noch bei Vorliegen von "besonders gewichtigen Milderungsgründen" (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11) zu verhängen.
Quelle: Wikipedia

Dabei ist in einem Land mit einer unabhängigen, nicht an Weisungen und Empfehlungen Dritter gebundenen Justiz anzunehmen, dass allein die Nähe Hoeneß' zu vielen prominenten Politikern einschließlich A. Merkel nicht als "besonders gewichtiger Milderungsgrund" herangezogen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.464
50
Ab 1.000.000 Euro Steuerschuld ist eine bewährungsfähige Strafe (bis einschließlich zwei Jahre Freiheitsstrafe) nur noch bei Vorliegen von "besonders gewichtigen Milderungsgründen" (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11) zu verhängen.
Quelle: Wikipedia

Dabei ist in einem Land mit einer unabhängigen, nicht an Weisungen und Empfehlungen Dritter gebundenen Justiz anzunehmen, dass allein die Nähe Hoeneß' zu vielen prominenten Politikern einschließlich der sich schämenden A. Merkel nicht als "besonders gewichtiger Milderungsgrund" herangezogen wird.

Da wird es spannend....
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
Dabei ist in einem Land mit einer unabhängigen, nicht an Weisungen und Empfehlungen Dritter gebundenen Justiz anzunehmen, dass allein die Nähe Hoeneß' zu vielen prominenten Politikern einschließlich der sich schämenden A. Merkel nicht als "besonders gewichtiger Milderungsgrund" herangezogen wird.

Du redest hier vom Freistaat Bayern?
 
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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
Je mehr man hört, desto mehr Verständnis haben ich für UH.

So recht einsehen kann man ja nicht warum Kapitalerträge im Ausland, in D versteuert werden sollen. Wenn das Geld mit dem man die Gewinne erzielt, vorher korrekt in D versteuert wurde.

Wenn ich mit meinem Geld eine Firma in den USA gründe muss ich die dort anfallenden Gewinne ja auch nicht in D versteuern.

Fuer solche Zwecke gibt es aber Doppelbesteuerungsabkommen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.464
50
Fuer solche Zwecke gibt es aber Doppelbesteuerungsabkommen.

Sicher, daher hat Daimler/Chrysler ja auch immer in den USA versteuert :).


Aber ohne das ich aus eine Kapitalgesellschaft einen Gewinn erhalte brauch ICH die Gewinne der Firma eben nicht versteuern.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
Sicher, daher hat Daimler/Chrysler ja auch immer in den USA versteuert :).


Aber ohne das ich aus eine Kapitalgesellschaft einen Gewinn erhalte brauch ICH die Gewinne der Firma eben nicht versteuern.

Logisch, denn Du hast nichts "verdient".

UH ist halt ein Depp - in seiner exponierten Position mehrere Millionen am Staat vorbei schummeln zu wollen, ist unklug - um es harmlos aus zu druecken.

Erinnert mich an die Idioten hier, die mit ihren Ferraris (oder aehnlichem) stolz zu Ferrari-Treffen gehen, obwohl jeder weiss, dass dort immer (ein) Finanzbeamte(r) mit Foto-Apperat dabei ist, die dann die Eigentuemer mit ihren Steuererklaerungen abgleichen. Nachher wundern sie sich dann, wenn die Finanz vor der Tuer steht, wenn sie in ihrem grenzenlosen Selbstdarstellungstrieb mit einem Wagen fuer R 2.000.000,-- vorfahren und in der Steuererklaerung ein Einkommen von R 100.000,-- per Annum angeben.

Den absoluten Vogel hat ein neureicher Unternehme abgeschossen, der einen privaten Learjet sein Eigen nennt (nicht auf eine Firma registriert auf die Privatperson) und ein Einkommen von unter R 50.000,-- (4.200,-- Euro) pro Jahr angibt. Gab' eine fette Nahzahlung und eine noch fettere Strafe inkl. bedingter Haft.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.464
50
UH ist halt ein Depp - in seiner exponierten Position mehrere Millionen am Staat vorbei schummeln zu wollen, ist unklug - um es harmlos aus zu druecken.

Das unterscheidet schlaue Menschen, von Menschen mit Bauernschläue.

Wenn man in der Position von UH ist, und über ein entsprechendes Vermögen verfügt dann sollte es doch bessere Konstrukte als ein "Schweizer Konto" geben.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
Das unterscheidet schlaue Menschen, von Menschen mit Bauernschläue.

Wenn man in der Position von UH ist, und über ein entsprechendes Vermögen verfügt dann sollte es doch bessere Konstrukte als ein "Schweizer Konto" geben.

Mit etwas Phantasie und halbwegs brauchbaren Beratern sicherlich.... aber die kosten Geld. Und wenn jemand, der ueber solche Summen verfuegt, zu geizig ist, seinen Obulus and die Gesellschaft abzufuehren, dann mag es durchaus sein, dass er auch zu geizig ist, Beratern etwas zukommen zu lassen.
 

nice

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
11
Ich will Steuerhinterziehung nicht bagatellisieren, nur kann es nicht sein, dass UH hier wirklich reinen Tisch machen will? Für den Normalbürger sind das natürlich enorme Summen auf einem Konto, aber vielleicht hat er da den Überblick verloren und hat da einiges verdrängt. Ist es denn nicht möglich, dass mit seiner Wurstfabrik alles korrekt, verantwortungsvoll und steuerlich normal gelaufen ist ?Mit seinen Aktienspekulationen hat er dann wohl eine andere UH Seite ausgelebt ( Zocker). Ich finde man sollte ihm jetzt die Chance geben reinen Tisch zu machen , alles nachzubezahlen, eine ordentliche Geldstrafe drauf( es soll wehtun) und gut ist es! Er hat sich ja schließlich selbst angezeigt
 
Zuletzt bearbeitet:

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
FYI
In der BRD, damit auch im Freistaat gilt bei nachgewiesener Steuerhinterziehung:

Ab 1.000.000 Euro Steuerschuld ist eine bewährungsfähige Strafe (bis einschließlich zwei Jahre Freiheitsstrafe) nur noch bei Vorliegen von "besonders gewichtigen Milderungsgründen" (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11) zu verhängen.
Quelle: Wikipedia


Ich hoffe auf den Tag, an dem Steuerverschwendung juristisch endlich genauso betrachtet wird wie Steuerhinterziehung - beide Delikte schädigen die Gesellschaft in gleichem Maße schwerwiegend.
So lange die Gesellschaft solche Verfehlungen wie BER, Elbphilharmonie und abertausenden anderen Delikte nicht auch verfolgt und bestraft, braucht sie sich über die Unehrlichkeit - nicht nur eines UH - nicht künstlich zu echauffieren: "Brauchen Sie eine Rechnung?"