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Je mehr man hört, desto mehr Verständnis haben ich für UH.
So recht einsehen kann man ja nicht warum Kapitalerträge im Ausland, in D versteuert werden sollen. Wenn das Geld mit dem man die Gewinne erzielt, vorher korrekt in D versteuert wurde.
Wenn ich mit meinem Geld eine Firma in den USA gründe muss ich die dort anfallenden Gewinne ja auch nicht in D versteuern.
Wenn du mit deinem Geld in den USA eine Firma gründest und in Deutschland steuerpflichtig bist, unterliegen die Einkünfte vermutlich in Deutschland der Steuerpflicht, zumindest aber den Progressionsvorbehalt. Kommt auf das DBA an. Kann vielleicht mal einer nachgucken....
ach ja und je mehr ich höre, desto weniger Verständnis habe ich für UH....