Kompensation für Flugstorno (techn. Defekt)

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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
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496
LEJ
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Ohne mich jetzt auf die Diskussion einlassen zu wollen, ob ich eine Forderung gerechtfertigt finde oder nicht*, gibt euclaim an, dass 600€ pro Passagier gefordert werden können. Wenn man das dort macht, natürlich abzüglich deren geforderter Anteil.

* Hierzu habe ich keine Meinung, da ich nicht weiß, welcher Defekt zugrunde liegt, ob ein Zusammenhang mit dem Wartungszustand vorhanden ist und ob LH ggf. noch hiergegen versichert ist.

Auch wenn es scheinbar keinen interessiert, aber das LBA macht es kostenlos.
 
S

Smithy

Guest
ich vermute alle anderen Airlines waren auch rappelvoll ? Sonst hätt man einige Pax zumindest auf SQ oder BA (via LHR) buchen können ?

Vor ungefähr einem Monat hatte der 346 von SIN nach MUC ein technisches Problem. Die sind dann morgens um halb sechs geflogen. Vorher haben sie aber den Jumbo nach FRA aufgehalten und voll gemacht.


Im Gegensatz zu einem der Hubs in Deutschland hat die LH in Singapur definitiv keine Ersatzmaschine stehen, und bei solch einer Annulierung am anderen Ende der Welt ist eigentlich in der Tat von höherer Gewalt auszugehen.

Der EuGH hatte in Friederike Wallentin-Hermann v. Alitalia (C-549/07) aber Alitalia nicht deshalb aus der Pflicht genommen, weil deren Maschine in Wien einen Defekt hatte. Nach der Hub-Logik könnte man auch nicht von Alitalia erwarten, eine Ersatzmaschine in VIE zu haben.

Nun wird es interessant, wo (ob überhaupt!) der EuGH die Grenzen der Zumutbarkeit für die Airlines zieht: Ist SIN weit genug entfernt? Oder ist LH erst auf Strecken von der Länge FRA-BUE davon befreit, eine Ersatzmaschine bereit zu halten? ;)

Nach der großzügigen Entscheidung der laufenden Woche zu den Verspätungen glaube ich kaum, dass der EuGH hier die Airlines aus der Pflicht nimmt.
 
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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Ich bin der Meinung, dass die Airlines diese Situation selbst herbei geführt haben. Zum einen haben sie sich Jahrzehntelang geweigert, Passagieren auch nur ein Hotelzimmer zu bezahlen, wenn ein Flug ausfiel, geschweige denn irgendeine Form der Entschädigung. Also hat die EU-Kommission ziemlich harte Regeln erlassen, um die Airlines in dieser Hinsicht zu erziehen.

Nachdem also in 2004 die neuen Regeln unzweifelhaft da waren, haben die Airlines weiterhin alles getan, das Ganze zu umgehen. Sogar in Fällen, in denen aus meiner Sicht unzweifelhaft klar war, dass dies eine Schuld der Airline ist (z.B. keine Crew für einen Flug), wurde die Entschädigung mit dem Verweis auf die "aussergewöhnlichen Umstände" abgelehnt.

Wer also so vorgeht, braucht sich nicht zu wundern, wenn dann der EUGH brachial vorgeht und Dinge klarstellt, die eventuell auch mal über das Ziel hinaus schießen. Sicher sollte ein AOG der LH in SIN nicht so ohne weiteres behandelt werden wie das gleiche AOG in MUC. Wer aber in der Vergangenheit einen derartigen Disrespekt einer Verordnung entgegengebracht hat, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man dann auch in solchen Fällen zur Kasse gebeten wird.

Viele Grüße - Dirk
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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0
Sicher sollte ein AOG der LH in SIN nicht so ohne weiteres behandelt werden wie das gleiche AOG in MUC.
Viele Grüße - Dirk

Die Art und Weise wie eine Airline operiert sollte und darf aber fuer den Passagier keine Rolle spielen, unter dem Strick zaehlt da einfach nur wie und wann er sein Ziel erreicht...( das es umgekehrt Sinn machen wuerde ist aber auch klar...)

Tippe in Sachen OP auf Standardverneinung seiner Anfrage im ersten Schreiben, wohl auf noch mit dem zweiten, worauf der OP seinen Anwalt einschaltet und die Lufthansa nachgeben wird. Aufwand und Stress aufgrund dummer LH-Antworten rechtfertigen in meinen Augen das sofortige Einschaften eines Juristen, zumal ich diverse LH-Juristen und deren Methoden kenne, da wird einfach pauschal erstmal alles negiert, spielt auch kaum eine Rolle, ob es gerechfertigt ist oder nicht...
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.888
298
Die Art und Weise wie eine Airline operiert sollte und darf aber fuer den Passagier keine Rolle spielen, unter dem Strick zaehlt da einfach nur wie und wann er sein Ziel erreicht...( das es umgekehrt Sinn machen wuerde ist aber auch klar...)

Schon wahr. Aber in so einem Fall wäre ich eher geneigt von aussergewöhnlichen Umständen zu sprechen als in München. In sofern wäre zumindest das schadensunabhängige (!) Entschädigungsthema dann auch anders zu bewerten.

Aber wer auch an seinen Hubs Mantra-artig wiederholt, dass alles, was zu einer Verspätung oder einem Ausfall führt, aussergewöhnliche Umstände sind, sollte sich nicht beschweren, wenn dann derartige Dinge zu seinem Nachteil über einen Kamm geschert werden...

Viele Grüße - Dirk
 

rcs

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06.03.2009
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München
Aber wer auch an seinen Hubs Mantra-artig wiederholt, dass alles, was zu einer Verspätung oder einem Ausfall führt, aussergewöhnliche Umstände sind, sollte sich nicht beschweren, wenn dann derartige Dinge zu seinem Nachteil über einen Kamm geschert werden...

Wobei in dem 24-Stunden-Verspätungsspiel die KLM wohl über die letzten paar Jahre gesehen der absolute Meister ist.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Nun wird es interessant, wo (ob überhaupt!) der EuGH die Grenzen der Zumutbarkeit für die Airlines zieht: Ist SIN weit genug entfernt? Oder ist LH erst auf Strecken von der Länge FRA-BUE davon befreit, eine Ersatzmaschine bereit zu halten? ;)

Nach der großzügigen Entscheidung der laufenden Woche zu den Verspätungen glaube ich kaum, dass der EuGH hier die Airlines aus der Pflicht nimmt.

Es wäre doch wenig hilfreich, wenn man jedesmal den EuGH bemühen müsste um Entfernungen von der Heimatbase zu beurteilen. Entweder werden die entsprechenden Regelungen ergänzt (technical ist von der Airline zu verantworten, es sei denn....) oder es sollte einfach mal das gelten, was in den Regelungen steht.

Leider werden die Airlines weiter darauf setzen, daß die PAXe ihre Rechte nicht kennen oder nicht willens sind, diese einzuklagen.

Ich würde mir wünschen, daß die Regelung so formuliert wird, daß sowohl PAXe als auch Airlines Rechtssicherheit erreichen und klar ist, wann eine Kompensation zu erfolgen hat und wann nicht.

Sicherlich kann es dem Passagier, der zu einem Termin muß, egal sein, warum er jetzt grade nicht fliegen kann. Aber ein wenig Fairness gegenüber der Airline darf ja auch noch herrschen.

Reell betrachtet wird sich aber auch durch x Urteile des EuGH nichts ändern, solange die Regelungen nicht ergänzt werden und es werden weiterhin diejenigen die Kompensation erhalten, die am lautesten (via Anwalt) schreien.

Für den "normalen" PAX bringt das aus meiner Sicht keine Verbesserung.
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Aber ein wenig Fairness gegenüber der Airline darf ja auch noch herrschen.

Ich glaube, es hat weniger mit Fairness zu tun. Ein geplatzter Termin kann viel teurer werden als die vorgesehene Kompensation, auch wenn XT600 meint, das wäre alles nur Banane. Auch Privatreisende können deutlich größere Einbußen haben, z.B. wenn sie ein Kreuzfahrtschiff verpassen. Die Airlines müssen also dazu gezwungen werden in eigenem Interesse Verspätungen unbedingt zu vermeiden, auch wenn die Vorsorge sehr teuer sein sollte. Die Kompensationszahlungen müssen deshalb empfindlich sein. Wenn das dann für alle Carrier die die EU anfliegen gilt, wäre es auch keine Wettbewerbsverzerrung.
 
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trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Wirst Du Dich für diesen Fall komplett haftbar machen lassen? Wahrscheinlich nicht.


Doch. Projekte mit engem oder fixem Termin sind eigentlich die besten, weil der Preis nicht alleiniges Entscheidungskriterium ist. Man stellt für eine eventuelle Strafzahlung einen Betrag in die Kalkulation ein und tut alles um diesen Fall zu vermeiden. Übertragen auf das Airlinegeschäft: eine Fluggesellschaft wird (auch) gebucht weil sie pünktlich und zuverlässig ist. Der Preis ist nicht das alleinige Entscheidungsmerkmal (wie angenehm für die Airline,oder?) und für den Fall der Fälle wird halt eine Kompensation einkalkuliert.
 

rcs

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06.03.2009
27.526
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München
Doch. Projekte mit engem oder fixem Termin sind eigentlich die besten, weil der Preis nicht alleiniges Entscheidungskriterium ist. Man stellt für eine eventuelle Strafzahlung einen Betrag in die Kalkulation ein und tut alles um diesen Fall zu vermeiden. Übertragen auf das Airlinegeschäft: eine Fluggesellschaft wird (auch) gebucht weil sie pünktlich und zuverlässig ist. Der Preis ist nicht das alleinige Entscheidungsmerkmal (wie angenehm für die Airline,oder?) und für den Fall der Fälle wird halt eine Kompensation einkalkuliert.

Die Kompensationszahlungen gelten für "Qualitätsairlines" genauso wie für LCCs. :idea:
Ganz so ist es also nicht (was natürlich nicht heißt, dass die LCCs das nicht auch einpreisen könnten)
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
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Die Kompensationszahlungen gelten für "Qualitätsairlines" genauso wie für LCCs. :idea:

Das stimmt. Aufgrund der verschiedenen Geschäftsmodelle vermute ich allerdings hier Vorteile für die Qualitätsairlines - ohne das aber belegen zu können.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Ich glaube, es hat weniger mit Fairness zu tun. Ein geplatzter Termin kann viel teurer werden als die vorgesehene Kompensation, auch wenn XT600 meint, das wäre alles nur Banane. Auch Privatreisende können deutlich größere Einbußen haben, z.B. wenn sie ein Kreuzfahrtschiff verpassen. Die Airlines müssen also dazu gezwungen werden in eigenem Interesse Verspätungen unbedingt zu vermeiden, auch wenn die Vorsorge sehr teuer sein sollte. Die Kompensationszahlungen müssen deshalb empfindlich sein. Wenn das dann für alle Carrier die die EU anfliegen gilt, wäre es auch keine Wettbewerbsverzerrung.

Auf der einen Seite magst Du Recht haben. Andererseits: Kann ich eine Kompensation von 600.-€ erwarten, wenn ich für die Leistung nur 400.-€ bezahlt habe? Und was bringen mir die 600.-€, wenn ich meine 2000.-€ Kreuzfahrt nicht antreten kann?

Mit Fairness meine ich auch, daß man die Relationen berücksichtigen sollte.

Und dabei kommt aus meiner persönlichen Sicht noch etwas hinzu, was sich leider nicht in einer gesetzlichen Regelung wiederfinden lässt: Das Bemühen der Airline, alles für die Passagiere zu unternehmen, damit diese eine möglichst geringen Schaden erleiden. Ich habe da ja auch bereits persönlich Erfahrung sammeln dürfen, was Airlines an Lügen verbreiten um Geld zu sparen und wie unfähig man teilweise dort ist, den Passagieren weiterzuhelfen.

Nehmen wir an es fällt ein Flug MUC-USA aus:


PAX 1 muß nach MIA, um sein Kreuzfahrtschiff zu bekommen. Man tut seitens der Airline alles (Lügen, Desinformation) um den PAX nicht umbuchen zu müssen sondern auf eigenem Fluggerät später zu befördern. PAX verpasst also seine Kreuzfahrt, obwohl mit etwas gutem Willen eine Lösung möglich gewesen wäre

PAX 2 weiß ein bisschen mehr über Flugpläne & Airlines und verlangt das Umbuchen auf einen anderen Carrier zu einer Ersatzdestination nahe seines Ursprungsziels. Der PAX darf eine Klasse höher reisen, da die Eco voll ist und erreicht zufrieden sein Ziel.

Beide Passagiere können nun den langen Weg über das LBA und den EuGH gehen, um dann irgendwann vielleicht 600.-€ zu erhalten.
PAX 1 bringt das gar nichts - der hat seine Kreuzfahrt vepasst und den Frust seines Lebens. PAX 2 freut sich natürlich über das Geld, immerhin musste er ja einen Urlaubstag opfern und eine Destination streichen, aber er hat seine gewünschte Umbuchung erhalten und flog C statt Y (wenngleich das mehr Zufall denn Kompesation war).

"Fair" wäre es da, wenn PAX 2 nichts erhält und PAX 1 einen vollen Ausgleich für seine Kreuzfahrt. Das findest Du aber in den jetzigen Regelungen auch nicht.
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
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Das findest Du aber in den jetzigen Regelungen auch nicht.

Schon wahr. Die Berechnung des Schadens für jeden Pax individuell halte aber sogar ich für überzogen. :) Ich glaube halt nur, wenn es für die Airline schön teuer ist wird sie wirklich alles tun um Verspätungen zu vermeiden oder eben im Fall der Fälle besser für Abhilfe zu sorgen...
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.888
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Aber das steht doch auch heute bereits jedem Passagier frei, auf Basis nationalem Recht einen entstandenen Schaden bei der entsprechenden Airline einzufordern. Das EU-Recht soll ja gerade Joe Average davor schützen, einen möglichen Schaden quantifizieren und nachweisen zu müssen, um ihm die Geltendmachung einfacher zu gestalten.

Wer einen über die 600€ hinausgehenden Schaden hat, kann diese auch heute schon auf dem Wege der üblichen Gerichtsverfahren geltend machen...wenn also im Beispiel des Kreuzfahrtpassagiers nachgewiesen werden kann, dass die Airline grob fahrlässig gehandelt hat, als sie ihn nicht auf die nächste verfügbare Alternative, sondern auf die für die Airline günstigste Verbindung umgebucht hat, so dürfte daraus ein Schadensersatzanspruch in Höhe der unnützen Aufwendungen für die Kreuzfahrt entstehen...

Viele Grüße - Dirk
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
...

Ich würde mir wünschen, daß die Regelung so formuliert wird, daß sowohl PAXe als auch Airlines Rechtssicherheit erreichen und klar ist, wann eine Kompensation zu erfolgen hat und wann nicht.


Reell betrachtet wird sich aber auch durch x Urteile des EuGH nichts ändern, solange die Regelungen nicht ergänzt werden und es werden weiterhin diejenigen die Kompensation erhalten, die am lautesten (via Anwalt) schreien.

Für den "normalen" PAX bringt das aus meiner Sicht keine Verbesserung.

Hier wirst Du nur mit neuen Regelungen nichts erreichen. Jede Airline hat so genannte Erfahrungswerte. D. h. wieviel Prozent an berechtigten Forderungen auf Kompensation muss ich nicht zahlen, wenn ich nur dem Kunden etwas zahle die Klage vor Gericht einreichen. Die Quote liegt bei den meisten Airlines höher als 50%.
Da sich dies die meisten Kunden zeitlich und finanziell nicht leisten können, hat die EU den Staaten eine Aufsichtspflicht auferlegt. In Deutschland ist dies das Luftfahrtbundesamt (LBA). Dem LBA können über einen Vordruck solche Annullierungen/Verspätungen gemeldet werden. Dieses erlässt dann einen Bescheid gegen die Airline, falls eine Kompensation fällig ist, incl. Zahlungsfrist und Androhung einer ordentlichen finanziellen Strafe. Ist ein solcher Bescheid durch das LBA ergangen, haben bisher alle Airlines gezahlt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich verstehe nicht warum hier irgendeiner an nimmt das LH bei einem technischen Problem in SIN nicht nach der EU Regelung entschädigen muss/soll. Das ist ein Teil des geschlossenen Beförderungsvertrag und muss von LH mit in den Preis kalkuliert werden.

Ich denke man kann davon ausgehen das LH (und alle anderen Airlines) nie die Kompensation in voller Höhe auszahlen müssen, da ein Grossteil der Passagiere die Ansprüche (aus welchen Gründen auch immer) nicht durchsetzt.
 
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Gulliver

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10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Rein nach Fairnessempfinden, würde ich sagen, dass wenn unverhofft ein technischer Defekt auftritt und in keiner Weise absehbar war, dass dieser eintreten würde, die ganze Verspätungssituation zum allgemeinen Lebensrisiko gehört und von der einen Seite die Airline sich um das Wohl der Passagiere (Hotel, Mahlzeiten etc) zu kümmern hat und der Passagier die daraus für sich auftretenden Folgekosten zu tragen hätte.
Aber wie in der Diskussion schon erwähnt wurde, waren die Airlines nicht immer fair mit ihren Kunden, also gibt es jetzt festgesetzte Regeln. Außerdem wurde klargemacht, dass man kostenlos über das LBA den Anspruch und die evtl. Forderungen in die Wege zu leiten. Entsprechend würde ich mich als Passagier dann auch verhalten: unabhängig davon, was mir als Grund genannt wird für die Verspätung, würde ich die Forderung der entsprechenden Instanz überlassen, damit ich möglichst wenig Stress habe. Falls sich dann herausstellt, dass ich Ansprüche habe, würde ich die natürlich auch entgegennehmen und wenn das LBA mir mitteilt, dass es sich tatsächlich um höhere Gewalt handelt, würde ich dies ebenso akzeptieren (sofern mir keine Hinweise vorliegen, die mich anders vermuten lassen).
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
13.210
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Ich interpretiere das neue Urteil so, dass technische Defekte die nicht durch äußere Umstände auftreten eine Entschädigung nach sich ziehen.
 

FlyingSmurf

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14.09.2009
651
179
DRS/CHS
Rein nach Fairnessempfinden, würde ich sagen, dass wenn unverhofft ein technischer Defekt auftritt und in keiner Weise absehbar war, dass dieser eintreten würde, die ganze Verspätungssituation zum allgemeinen Lebensrisiko gehört und von der einen Seite die Airline sich um das Wohl der Passagiere (Hotel, Mahlzeiten etc) zu kümmern hat und der Passagier die daraus für sich auftretenden Folgekosten zu tragen hätte.
Aber wie in der Diskussion schon erwähnt wurde, waren die Airlines nicht immer fair mit ihren Kunden, also gibt es jetzt festgesetzte Regeln. Außerdem wurde klargemacht, dass man kostenlos über das LBA den Anspruch und die evtl. Forderungen in die Wege zu leiten. Entsprechend würde ich mich als Passagier dann auch verhalten: unabhängig davon, was mir als Grund genannt wird für die Verspätung, würde ich die Forderung der entsprechenden Instanz überlassen, damit ich möglichst wenig Stress habe. Falls sich dann herausstellt, dass ich Ansprüche habe, würde ich die natürlich auch entgegennehmen und wenn das LBA mir mitteilt, dass es sich tatsächlich um höhere Gewalt handelt, würde ich dies ebenso akzeptieren (sofern mir keine Hinweise vorliegen, die mich anders vermuten lassen).

Ich denke Fairness ist leider keine Grundlage bei Massengeschäften mit Großkonzernen. Diese kann man dann walten lassen, wenn man sein Gegenüber kennt und in der Regel auch dann in umgekehrten Sinne einmal ein entgegen kommen erwarten kann.

Ansonsten gilt: Verträge sind einzuhalten und Leistungsstörungen richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen. Also ist in der Regel bei technischen Defekten die Entschädigung fällig, da diese nur in seltenen Fällen auf höherer Gewalt beruhen. Wer hindert die Airlines in den Allianzen denn daran Vereinbarungen zu treffen, dass LH z.B. bei einem techn. Defekt in SIN auf eine SQ-Maschine zurückgreigen kann, und umgekehrt SQ auf eine LH Maschine in FRA ? Sicherlich das kostet Geld, möglich ist es aber.

Nochmal zur Fairness: Ich musste vor kurzen auch einen LH-Flug (UBASE) wegen der Beerdigung eines guten Freundes (kein engeres Familienmitglied) verschieben und wollte deshalb den Flug um einen Tag verschieben, aber da war trotz mehrmaliger Anrufe bei LH Sen (CPT, KSF, BER) kein rankommen. LH hat dies auch damit begründet, dass die Regeln eine 28-tägige Vorausbuchung vorsehen (auch bei Umbuchungen). Habe mir diese nochmals durchgelesen und könnte dieser Interpretation auch folgen. So musste ich auch damit leben, dass ich halt Pech hatte, mit meinem Umbuchungsansinnen. Die Regeln sehen halt den Fall des Todes eines guten Freundes nicht als Grund für eine Umbuchung unter Außerachtlassung der Regeln vor und einen Waiver wollte man auch nicht veranlassen. So wie LH sich an die Regeln hält, werde ich das künftig auch tun. Auch auf dieser Basis kann man erfolgreich miteinander Geschäfte machen. Und ich werde neben meiner neu gewonnenen Liebe zu BA auch gerne weiter mit LH und LX reisen.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
3
ZRH
Die Fluggesellschaften hatten sich lange davor gedrückt überhaupt was zu bezahlen und mit der Änderung war schnell die nächste Lücke("tech. Defekt") gefunden. Jetzt wird diese Lücke geschlossen, hoffe ich. Fluggesellschaften, die bis jetzt "ehrlich" gespielt haben, werden für das Fehlverhalten ihrer Mitstreiter gestraft.
600€ find ich einen guten Betrag. Wäre der Betrag höher würden wir denke ich Gefahr laufen, dass unter allen Umständen geflogen wird. Das will keiner, denn schließlich würden wir dann in solchen fliegenden Särgen sitzen. Auch eine Anpassung nach persönlicher Situation ist nicht tragbar. Zuerst würde die Fluggesellschaft bei jedem versuchen den Minimalbetrag durch zu setzten und wir wären in der Beweispflicht. Auf der anderen Seite könnten findige Kunden auf die Idee kommen, Schadensersatz in Millionenhöhe wegen entganger Geschäfte oder Deals zu fordern.:doh:

Verspätung oder Ausfall ist nie toll egal ob Flug, Bahn, Auto oder auch nur Öffis. Freuen wir uns doch über das Geld und akzeptieren wir die Dinge, die wir in diesem Moment sowieso nicht mehr ändern können...
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Ich würde mich als Kunde darüber freuen, wenn JEDER technische Defekt eine Entschädigung nach sich ziehen würde. Die Airlines haben uns Jahre lang auf gut deutsch - verarscht. Ich habe genau diese Situation erlebt und habe damals bei einer 23h Verspätung 200$ bekommen mit der Begründung dass sich ja um einen technischen Defekt handelt. Weiterhin glaube ich, das die Umkehr der Beweispflicht nur gut und richtig ist. Es kann einfach kein "normaler" Kunde einer Airline etwas mit vertretbarem Aufwand nachweisen. Und besonders ärgerlich war in meinem Fall, dass man die "Verspätung" nachdem Abflug des letzen Fluges nach Nordamerika bekannt gegen hat. Diese Spielchen sind es doch, die uns die Galle hochkommen lassen.

Falls diese Regeln flächendeckend und auch in diesem Beispiel angewandt werden würden, kann man das als Kunde nur begrüßen! Das Problem der Wettbewerbsverzerrung gegenüber nicht EU Fluglinien ist ja nun behoben. Somit herrschen doch eigentlich klare Spielregeln. Ganz nebenbei, habe ich auch einen Beförderungsvertrag mit der Airline für einen bestimmten Tag und Uhrzeit. Hält die Airline nicht was versprochen wurde, sollen Sie zahlen. Der Grund kümmert mich als Kunde doch recht wenig. Klar, bei Wetter bedingt Sachen keine Frage, da kann keiner was für. Ein kaputtes Teil gehört meiner Meinung nach zum allgemeinen Geschäftsrisiko und ist durch die Airline zutragen.

Durch das systematische Ausnutzen der 24h Masche, haben die Airlines die schärferen Regeln doch provoziert. Wie jeder andere Wirtschaftsbetrieb muss nun halt auch die Airline für solche Fälle Rückstellungen bilden, die das Risiko abbilden.
 
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jan

Reguläres Mitglied
28.11.2009
29
0
HAM
Auch wenn es scheinbar keinen interessiert, aber das LBA macht es kostenlos.

Meines Wissens kuemmert sich das LBA allerdings nicht darum, die Forderung gegenueber der Airline einzutreiben. Man kann Glueck haben, und die Airline gibt nach, wenn das LBA anfaengt den Fall zu untersuchen.

Man kann aber auch Pech haben, das LBA kommt zu einem "positiven" Untersuchungsergebnis und die Airline zahlt trotzdem nicht - dann muss man doch einen Anwalt beauftragen und schlimmstenfalls vor Gericht gehen. Dabei schadet es aber bestimmt nicht, wenn der Fall vorher schon vom LBA mit einem entsprechenden Ergebnis untersucht worden ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.632
1.319
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was ist für mich "Banane"?

Ich sage nur

C gekauft am Freitag ab SIN um am Samstag morgen in FRA zu sein.

C bekommen am Samstag ab SIN und am Sonntag morgen in FRA gewesen(n)

Ist doch ein Unterschied: 24h später angekommen, Termine verpasst, arrangierte Abholung in FRA verpazt, Kinderbeaufsichtigung nicht geregelt etc.etc. da fällt mir noch viel ein(n)