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... arrangierte Abholung in FRA verpazt, Kinderbeaufsichtigung nicht geregelt etc.etc. da fällt mir noch viel ein
Das ist ja nochmal was anderes. Wenn ein konkreter Schaden entstanden ist, kommt ja auch eine Haftung der Airline gemäß der normalen Beförderungsbedingungen in Frage (Schadensersatz).
Konkret entstandene Schäden wie z.B. Extrakosten für Mietwagen vor Ort habe ich sogar von United nach einem entsprechenden Schreiben erstattet bekommen.
Das sollte man von der pauschalen "Kompensation" im Rahmen der EU-Passagierrechte (ohne dass man einen ggf. lästigen Beweis führen muss) unterscheiden.