Nichtbeförderung CLJ

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PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
0
Habe ich hier eine Chance auf Entschädigung und wenn ja, wie würdet Ihr diese Einreichen (online, Brief, Fax, Anwalt, Flightrights)?
Da der Flug ja stattgefunden hat und somit IDB vorlag, würde ich einfach eine E-Mail (ggf. sonst auch Fax oder Brief) an die LH schicken mit der Bitte um Zahlung der 400 € (da in Summe über 1500 km) Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte. Wenn das nicht klappt und LH sich querstellt, am besten eigenen Anwalt beauftragen. Kein Risiko hat man natürlich mit den ganzen Anbietern wie z. B. flightright, aber die kassieren natürlich ordentlich Gebühren.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
Vor zwei Tagen war der Vizepremier von Rumänien in Cluj und hat die Stadtverwaltung gefaltet. Hintergrund ist wohl, dass die Bauarbeiten für die neue Landebahn in Verzug sind u.a. weil manche Landbesitzer nicht enteignet wurden und irgendwas wegen ILS3.

Interessant hier: Die Lufthansa hat angedroht, den Flughafen nicht mehr anzufliegen, auf Grund von Sicherheitsmängeln an der alten Bahn.

Quelle (in Rumänisch): Vicepremierul Dragnea a "măturat" cu liberalul Uioreanu pe pista aeroportului din Cluj - Din ţară > EVZ.ro

Werde das heute einreichen. Was ist besser? Brief/Email/Fax?
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
Bei Flightright kann man seit neuestem auch anklicken, dass man den Ticketpreis erstattet haben möchte. Kann man denn jetzt Entschädigung + Ticketpreis anfordern?
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
4
HAM
Werde das heute einreichen. Was ist besser? Brief/Email/Fax?

Dazu gibts hier im Froum verschiedene Erfahrungsberichte.
Einige haben mit Email an den Customer Service gute Erfahrungen gemacht, viele nicht.

Ich schicke sowas per Brief (bisher nie per Einschreiben) direkt an die LH Rechtabteilung. Antwort bisher immer innerhalb der von mir gesetzten Frist.
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Nachdem 17 der 70 Passagiere geflogen sind ist der Flug ja nicht ausgefallen und diejenigen die aussteigen mussten klassische IDB. Wieso soll sich dann die Airline auf höhere Gewalt berufen? Wenn der Flug wegen den Wetterbedingungen komplett gestrichen worden wäre, hätte man davon sicher sprechen können.
Richtig, für IDB gibt es ja keine Exkulpation durch höhere Gewalt...
 
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Timtim

Erfahrenes Mitglied
29.10.2009
1.414
4
STR
Woher kommt eigentlich die Info mit den 53 / 17 Passagieren? CI Mitarbeiter? Hattest Du Kontakt mit den anderen Fluggästen, die nicht mitgekommen sind? Wurde denen das gleich erzählt? Wäre für mich die erste zu klärende Frage. Du warst sicher pünktlich am Flughafen? Schon eingecheckt? Für einen IDB haben wir ja schon allerhand abenteuerliche Ausreden gehört, und die "wenigflieger" geben sich damit sicher schnell zufrieden wenn man ihnen erzählt, man habe im Interesse ihrer eigenen Sicherheit gehandelt...
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Ich denke, dass gilt so explizit nur bei Überbuchung. Der Flug war aber nicht überbucht.

Denkst Du...

Artikel 4

Nichtbeförderung

(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz genannten Ausgleich zu gewähren sind.

(2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.

(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.

Jedoch ist die Definition von Nichtbeförderung dabei etwas problematisch.

j) "Nichtbeförderung" die Weigerung, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den in Artikel 3 Absatz 2 genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden haben, sofern keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, z. B. im Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen
Ob hier vertretbare Gründe vorliegen ist das Streitbare, jedoch wird man dies sehr restriktiv Auslegen müssen, denn wenn schon technische Probleme nicht die Fluglinie als höhere Gewalt von der Haftung befreien, dann ist auch der Fall hier in der Risikosphäre der Fluglinie...
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
Woher kommt eigentlich die Info mit den 53 / 17 Passagieren? CI Mitarbeiter? Hattest Du Kontakt mit den anderen Fluggästen, die nicht mitgekommen sind? Wurde denen das gleich erzählt? Wäre für mich die erste zu klärende Frage. Du warst sicher pünktlich am Flughafen? Schon eingecheckt? Für einen IDB haben wir ja schon allerhand abenteuerliche Ausreden gehört, und die "wenigflieger" geben sich damit sicher schnell zufrieden wenn man ihnen erzählt, man habe im Interesse ihrer eigenen Sicherheit gehandelt...

Direkt vom Checkin-/Gatepersonal (Menzies Aviation). Es gab immer nur rumänische Durchsagen am Gate und immer dann wenn so eine kam bin ich direkt zu dem Typen und hab ihn auf Englisch gefragt. Zusätzlich hat er mit meiner Frau via Handy gesprochen, denn sie spricht rumänisch und sie hat auch später am Flughafen das Personal ordentlich zur Sau gemacht (auch auf rumänisch). Die Organisation war total schlecht und anstatt einfach Namen von der Passagierliste aufzurufen wurde nur gesagt: Children! Dann durften sich die Mütter durch die wütende Meute schieben. Ein rumänischer Opa ist so ausgerastet, dass die Flughafenpolizei gerufen wurde. Ein SEN hat auch seine Goldkarte in der Luft rumgewedelt, laut Senator gerufen und sich vor Mütter geschoben. Sehr traurig und peinlich.

Nachdem die ersten 17 Leute schon im Flugzeug waren, wurden dann nochmal ein paar zusätzliche Leute (USA/Interkontinental) zum Boarding zugelassen. Wieviele weiß ich aber nicht. 2 Reisende hatten den Flughafen schon verlassen und sind dann 15 min später wieder reingerannt. Die wurden offenbar angerufen, was ich in dem Chaos sehr bemerkenswert fand. Ich habe nicht mal eine SMS oder Email erhalten.

Später (dann wieder im Checkinbereich) hat mir der gleiche MA recht ausführlich erklärt, dass diese Problematik schon lange bekannt ist und immer dann auftritt, wenn es ein bisschen regnet oder schneit und er deshalb auch bis zum 12.06. niemanden auf LH Rückflüge umbuchen kann, da diese alle ausgebucht sind von vorherigen Problemen. In die Buchung wurde Überflutung der Startbahn (Auskunft der LH DE Hotline) eingetragen was offensichtlich stark übertrieben ist.

Ja ich hatte Kontakt zu anderen Reisenden am Gate und dann später wieder im Checkinbereich. Der Flughafen ist super klein - unmöglich abseits zu stehen und irgendwas nicht mitzukriegen (es sei denn es ist auf rumänisch). Auch wurden alle IDBs zusammen mit dem Bus zum Gepäckbereich gefahren um die Koffer wieder in Empfang zu nehmen. Ja ich war auch rechtzeitig da und hatte schon meine BP.
 
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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
Ich habe jetzt mal bei Menzies Aviation angefragt, wie oft die LH Flüge in den letzten 4 Wochen Probleme hatten. Und die haben mir die Irregularity Reports geschickt. Da stehen die vollen Namen der umgebuchten PAX und der MA drin. Ich bezweifle, dass die mir das schicken durften.

Bei 4 Flügen durften x-PAX nicht mit und ein Flug wurde komplett gecancelt. Da steht sogar drin "No compensation to be paid". Darf man diese Berichte hier einstellen (natürlich nur mit geschwärzten personenbezogenen Daten)?

Für meinen Flug steht folgendes drin:
- Weight Restriction
Reason for irregularity: WEATHER SITUATION CLJ / WET RUNWAY D/T RAIN /
- Operating aircraft: Version: Booked: Number of affected customers: CR9 C3M84 C2M72 38
- We received the information of weight restrictions after the ckin was closed and we were at gate.
Our colleagues from OPS announced us that we have to offload 31 pax and all the bags.
After we offloaded the pax we went to the ckin area and we opened 2 CKIN desks ,one for C/CL and Starr Aliance card members.
We called SOF and start to reroute the pax, using 2 mobile phones.
Pax were rerouted on the next flights:
LH1665 – 13 PAX
LH1667 – 3 PAX
RO 650 – 7 PAX
RO652 – 4 PAX
RO347 – 4 PAX
LH1671/5JUN – 1 PAP
LH1673/5JUN – 1 PAP
FULL REFUND – 3 PAX
All passengers received refreshments/sandwiches/drinks. (490 RON )

Priority handling:
C-CL pap and Star Alliance card members received priority.

Customer claims:

PAX ASKED FOR AN OFFICIAL ANSWER FROM LUFTHANSA’S SIDE, COMPLAINING THAT IT’S NOT THE FIRST TIME, THEY LANDED IN SBZ INSTEAD OF CLJ AND NOW THEY HAVE TO RETURN TO SBZ BY CAR TO FLY HOME MENTIONING THAT IT’S UNACCEPTABLE FOR LUFTHANSA NOT TO HAVE SOME APOINTED PERSONS IN THE AIRPORT OR A TICKETING OFFICE. MANY FREQUENT TRAVELLER PAX WERE DISSAPOINTED THAT THEY WERE OFFLOADED AND REROUTED.
 
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Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Hast Du Dich denn nun mal an den LH Kundenmonolog gewendet? Mitlerweile antworten die ja wieder recht schnell (ca. 1 Woche)..
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
So die Antwort von LH kam:

Sie wollen nur 250 EUR zahlen und beziehen sich lediglich auf LH1671 MUC-CLJ. Das mein Ziel HAM war (auf dem gleichen Ticket) wird vollkommen ignoriert. Ich vermute, weil man sonst 400 EUR zahlen müssen.

Ich denke, ich gehe hier in Widerspruch. Was denkt Ihr?
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
Ergebnis: Wir haben alle 250 EUR bekommen. Offensichtlich wird die Entfernung nicht CLJ-MUC-HAM berechnet sondern CLJ-HAM.
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Nein, ist es nicht. Lufthansa beruft sich immer noch auf eine alte BGH-Entscheidung, die vom EuGH schon kassiert worden ist. Obwohl LH die EuGH-Entscheidung kennt und sich daran halten sollte, versucht sie es immer noch mit der BGH-Entscheidung.

Glaubst du wirklich dass die LH Juristen so bescheuert sind und darauf warten von prozesswilligen Leuten (wie dir) mit Klagen überzogen zu werden, weil sie sich nicht an neuere Rechtsprechung halten?
Wenn du selber kein Volljurist für Reiserecht bist, würde ich mich einfach mal bedeckt halten und keine unbescholtenen Mitleser zu Rechtstreitigkeiten aufrufen, die sie letztlich verlieren könnten und teuer bezahlen müssen.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
42
Singapur
Glaubst du wirklich dass die LH Juristen so bescheuert sind und darauf warten von prozesswilligen Leuten (wie dir) mit Klagen überzogen zu werden, weil sie sich nicht an neuere Rechtsprechung halten?
Wenn du selber kein Volljurist für Reiserecht bist, würde ich mich einfach mal bedeckt halten und keine unbescholtenen Mitleser zu Rechtstreitigkeiten aufrufen, die sie letztlich verlieren könnten und teuer bezahlen müssen.

Ja, ich glaube, dass Lufthansa so bescheuert ist, weil sie das mit mir auch schon versucht haben. Man hat dann nach einem zweiten freundlichen Brief dann EUR 600 bezahlt.

Ich habe zu keinen Rechtsstreitigkeiten aufgerufen, unter Freunden kann man das auch so regeln.
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
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300x250
Nein, ist es nicht. Lufthansa beruft sich immer noch auf eine alte BGH-Entscheidung, die vom EuGH schon kassiert worden ist. Obwohl LH die EuGH-Entscheidung kennt und sich daran halten sollte, versucht sie es immer noch mit der BGH-Entscheidung.

Kannst Du die Entscheidung mal bitte schicken, hatte nur in erinnerung, dass es die KLM oder so geschichte gibt, wo die nur 250 für XYZ-AMS zahlen wollten, obwohl es einen weiterflug in die Karibik gab...