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Foto der Bauarbeiten: Foto Romanian Airclub Gippsland GA-8 Airvan YR-GAA
Danke! Da hab ich dann wohl auf der falschen Seite gesessen. Aber das sieht nicht nach Fertigstellung im September aus.
Foto der Bauarbeiten: Foto Romanian Airclub Gippsland GA-8 Airvan YR-GAA
Da der Flug ja stattgefunden hat und somit IDB vorlag, würde ich einfach eine E-Mail (ggf. sonst auch Fax oder Brief) an die LH schicken mit der Bitte um Zahlung der 400 € (da in Summe über 1500 km) Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte. Wenn das nicht klappt und LH sich querstellt, am besten eigenen Anwalt beauftragen. Kein Risiko hat man natürlich mit den ganzen Anbietern wie z. B. flightright, aber die kassieren natürlich ordentlich Gebühren.Habe ich hier eine Chance auf Entschädigung und wenn ja, wie würdet Ihr diese Einreichen (online, Brief, Fax, Anwalt, Flightrights)?
Werde das heute einreichen. Was ist besser? Brief/Email/Fax?
Werde das heute einreichen. Was ist besser? Brief/Email/Fax?
Ich schicke sowas per Brief (bisher nie per Einschreiben) direkt an die LH Rechtabteilung. Antwort bisher immer innerhalb der von mir gesetzten Frist.
Richtig, für IDB gibt es ja keine Exkulpation durch höhere Gewalt...Nachdem 17 der 70 Passagiere geflogen sind ist der Flug ja nicht ausgefallen und diejenigen die aussteigen mussten klassische IDB. Wieso soll sich dann die Airline auf höhere Gewalt berufen? Wenn der Flug wegen den Wetterbedingungen komplett gestrichen worden wäre, hätte man davon sicher sprechen können.
Richtig, für IDB gibt es ja keine Exkulpation durch höhere Gewalt...
Ich denke, dass gilt so explizit nur bei Überbuchung. Der Flug war aber nicht überbucht.
Artikel 4
Nichtbeförderung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz genannten Ausgleich zu gewähren sind.
(2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.
(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.
Ob hier vertretbare Gründe vorliegen ist das Streitbare, jedoch wird man dies sehr restriktiv Auslegen müssen, denn wenn schon technische Probleme nicht die Fluglinie als höhere Gewalt von der Haftung befreien, dann ist auch der Fall hier in der Risikosphäre der Fluglinie...j) "Nichtbeförderung" die Weigerung, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den in Artikel 3 Absatz 2 genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden haben, sofern keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, z. B. im Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen
Woher kommt eigentlich die Info mit den 53 / 17 Passagieren? CI Mitarbeiter? Hattest Du Kontakt mit den anderen Fluggästen, die nicht mitgekommen sind? Wurde denen das gleich erzählt? Wäre für mich die erste zu klärende Frage. Du warst sicher pünktlich am Flughafen? Schon eingecheckt? Für einen IDB haben wir ja schon allerhand abenteuerliche Ausreden gehört, und die "wenigflieger" geben sich damit sicher schnell zufrieden wenn man ihnen erzählt, man habe im Interesse ihrer eigenen Sicherheit gehandelt...
- Weight Restriction
Reason for irregularity: WEATHER SITUATION CLJ / WET RUNWAY D/T RAIN /
- Operating aircraft: Version: Booked: Number of affected customers: CR9 C3M84 C2M72 38
- We received the information of weight restrictions after the ckin was closed and we were at gate.
Our colleagues from OPS announced us that we have to offload 31 pax and all the bags.
After we offloaded the pax we went to the ckin area and we opened 2 CKIN desks ,one for C/CL and Starr Aliance card members.
We called SOF and start to reroute the pax, using 2 mobile phones.
Pax were rerouted on the next flights:
LH1665 – 13 PAX
LH1667 – 3 PAX
RO 650 – 7 PAX
RO652 – 4 PAX
RO347 – 4 PAX
LH1671/5JUN – 1 PAP
LH1673/5JUN – 1 PAP
FULL REFUND – 3 PAX
All passengers received refreshments/sandwiches/drinks. (490 RON )
Priority handling:
C-CL pap and Star Alliance card members received priority.
Customer claims:
PAX ASKED FOR AN OFFICIAL ANSWER FROM LUFTHANSA’S SIDE, COMPLAINING THAT IT’S NOT THE FIRST TIME, THEY LANDED IN SBZ INSTEAD OF CLJ AND NOW THEY HAVE TO RETURN TO SBZ BY CAR TO FLY HOME MENTIONING THAT IT’S UNACCEPTABLE FOR LUFTHANSA NOT TO HAVE SOME APOINTED PERSONS IN THE AIRPORT OR A TICKETING OFFICE. MANY FREQUENT TRAVELLER PAX WERE DISSAPOINTED THAT THEY WERE OFFLOADED AND REROUTED.
So die Antwort von LH kam:
Sie wollen nur 250 EUR zahlen und beziehen sich lediglich auf LH1671 MUC-CLJ. Das mein Ziel HAM war (auf dem gleichen Ticket) wird vollkommen ignoriert. Ich vermute, weil man sonst 400 EUR zahlen müssen.
Ich denke, ich gehe hier in Widerspruch. Was denkt Ihr?
Offensichtlich wird die Entfernung nicht CLJ-MUC-HAM berechnet sondern CLJ-HAM.
Das ist auch korrekt so...
Nein, ist es nicht. Lufthansa beruft sich immer noch auf eine alte BGH-Entscheidung, die vom EuGH schon kassiert worden ist. Obwohl LH die EuGH-Entscheidung kennt und sich daran halten sollte, versucht sie es immer noch mit der BGH-Entscheidung.
Glaubst du wirklich dass die LH Juristen so bescheuert sind und darauf warten von prozesswilligen Leuten (wie dir) mit Klagen überzogen zu werden, weil sie sich nicht an neuere Rechtsprechung halten?
Wenn du selber kein Volljurist für Reiserecht bist, würde ich mich einfach mal bedeckt halten und keine unbescholtenen Mitleser zu Rechtstreitigkeiten aufrufen, die sie letztlich verlieren könnten und teuer bezahlen müssen.
Nein, ist es nicht. Lufthansa beruft sich immer noch auf eine alte BGH-Entscheidung, die vom EuGH schon kassiert worden ist. Obwohl LH die EuGH-Entscheidung kennt und sich daran halten sollte, versucht sie es immer noch mit der BGH-Entscheidung.