Offizielle Regelung: Ausweispflicht beim Boarding/CheckIn?

ANZEIGE

quatchi

Erfahrenes Mitglied
11.06.2011
617
1
MUC
ANZEIGE
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur "offiziellen/gesetzlichen" Regelung beim CheckIn/Boarding. Bei manchen Flügen wurde ich schon aufgefordert meinen Personalausweis oder Reisepass beim Boarding vorzuzeigen (nicht nur TATL Flüge). Bei vielen anderen hingegen nicht. Beim CheckIn wollte bisher nur bei US/Kanada Flügen jemand meinen Reisepass sehen (da hängt das ja auch mit dem Preclearing und Datensammeln für Homeland Security zusammen). In USA wiederum musste ich bei recht vielen Flügen extra nochmal zum Gate Schalter um mir, nach Vorlage meines Ausweises, einen Stempel auf meine Boardkarte abholen (hier die spannende Zwischenfrage, wie das wohl mit elektronischem Ticket/Passbook funktioniert?).

Meine eigentliche Frage daher: Wie ist denn die gesetzliche Lage dazu (in DE, EU, USA, Asien)? Muss zwangsläufig die Identität des Reisenden festgestellt werden und wird nur des öfteren aus Bequemlichkeit nicht gemacht, oder ist das eher nur ein Airline-Ding, wenn die Lust drauf haben, um Studenten zu entlarfen, die für andere Meilen zusammenfliegen? :)

Ich habe keinen speziellen Hintergrund für die Frage (bevor mir irgendwelche wilden Maximierer-Tricks unterstellt werden), sondern habe mich nur schon öfters über die inkonsistente Vorgehensweise gewundert. Wobei ich zugeben muss, dass ich bei LH innerdeutsch in letzter Zeit mit den automatischen Gates nie meinen Perso vorweisen musste. Mit Onlinecheckin muss man ja eigentlich überhaupt keiner Person mehr gegenüberstehen, bis man im Flieger sitzt (Security ausgenommen).
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

quatchi

Erfahrenes Mitglied
11.06.2011
617
1
MUC
Heißt du Bin Laden oder wie zuletzt gerne Snowden?

Mhmm, deine Frage verstehe ich nicht so wirklich im Zusammenhang zu meinem Post. Aber um sie trotzdem zu beantworten: Als Bin Laden würde ich wohl nicht mit meinem echten Pass einchecken und als Snowden hätte ich es wohl nicht nötig eine Frage hier zu stellen... :)
 

marcuscello

Erfahrenes Mitglied
19.11.2011
1.459
10
Na ja damit meine ich nicht das du DER oder DER bist. Sondern gemeint ist dass du irgendwelche Merkmale eines Gesuchten? Mit NSA ist mittlerweile alles möglich.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Meine eigentliche Frage daher: Wie ist denn die gesetzliche Lage dazu (in DE, EU, USA, Asien)? Muss zwangsläufig die Identität des Reisenden festgestellt werden und wird nur des öfteren aus Bequemlichkeit nicht gemacht, oder ist das eher nur ein Airline-Ding, wenn die Lust drauf haben, um Studenten zu entlarfen, die für andere Meilen zusammenfliegen? :)

Das mit der Kontrolle der Personenidentität ist eine nationale Aufgabe und jeder Staat in Europa kann das individuell entscheiden. Schengen heisst nur ohne Passkontrolle aber nicht ohne Kontrolle EU – Reisedokumente f Man muss sich ausweisen können, ob dies aber umgesetzt wird ob nicht den Airlines. Verdachtsunabhängige Kontrollen erfolgen auch auf dt. Flughäfen, diese sind in der Regel aber nur Stichproben.
 
  • Like
Reaktionen: rcs und quatchi

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.980
870
TXL
die Frage des OP ist ja so uninteressant nicht:
Hat z.Bsp LH oder AB das Recht, jemand innerdeutsch mit Onlineticket zurückzuweisen, wenn derjenige z.Bsp seinen Ausweis vergessen hat ?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Naja, ich versuche es mal anschaulich darzustellen (gilt nur für die deutsche Rechtslage):

Für Flüge innerhalb Schengen gilt natürlich die Passmitführpflicht. Bei innerdeutschen Flügen ist es mal grad egal, da kommt das Beispiel mit dem Studenten ins Spiel. Im Behördendeutsch würde man sagen: privatrechtliche Regelungen. Also nur zwischen Airline und Pax.
Wieder zurück zu den Intraschengenflügen. Es gilt also besagte Mitführpflicht des Reisepasses (Als Passersatz ist üblicherweise der Personalausweis ausreichend). Diese Mitführpflicht ist allerdings aus deutscher Sicht rein Sache des Passagiers und nicht der Airline.
Anders gelagert sind die Fälle bei grenzüberschreitendem Verkehr (ausserhalb Schengen). Hier hat die Fluggesellschaft im Falle einer Zurückweisung an der Grenze die Kosten dieser Zurückweisung zu tragen. Auch hier wieder, üblicherweise, belaufen sich diese auf die Ausserlandesbringung, also für die Airline kostentechnisch egal, da der Passagier in der Regel eh noch ein Rückflugticket hat. In besonderen Fällen können diese Kosten auch sehr deutlich steigen, tut aber nix zur Sache.
Dann gibt es noch die Fälle, in denen der Fluggesellschaft aufgrund ihrer "Vergangenheit" untersagt wird, Passagiere ohne oder mit ungültigen Dokumenten zu transportieren. Jeder einzelne Passagier würde dann ein Bussgeld in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.

Aufgrund dieser Kostentrageverpflichtungen ist es dann doch nachvollziehbar, dass einige Airlines auf bestimmten Strecken nach dem Ausweis fragen.
 
  • Like
Reaktionen: honk20 und quatchi

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Es gibt klare Regeln auch für innereuropäische Flüge. Besonders Osteuropa strahlt mit Docu Kontrollen am Gate (was der OP wohl meinte) dazu gehören neben LT/LV/PL/HU/SLO/EST/CZ/SK/ auch Frankreich und wohl bald Kroatien etc. Mag sein das der oder die andere dies leugnen möchte, aber ich spreche halt aus Erfahrung. Immer den PA in EU neben dem Ticket parken, bis zum Boarding. :idea:
 

cagayan

Reguläres Mitglied
31.08.2012
91
0
Hamburg
Ich nehme an, dass es ein "Airline-Ding" ist. Ich kann nur von meinen Erfahrungen in Hongkong berichten. Beim Weiterflug nach MNL mit CX wird grundsätzlich die Bordkarte und der Pass kontrolliert und man bekommt einen Stempel auf die Bordkarte. Wenn man durch irgendwelche Umstände durch diesen Check "durchrutscht" und man hat keinen Stempel auf der Bordkarte dann interessiert es dann auch keinen.

Sieht für mich immer nach Arbeitsbeschaffungsmassnahme aus.
 
  • Like
Reaktionen: VFHS

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback

Trinick

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
637
56
DUS, neuerdings: ARN
In Schweden wird auch auf jedem Flug (auch Schengen!) der Pass/Personalausweis am Gate zusammen mit der Bordkarte kontrolliert, und ja, es wird nicht nur ein fluechtiger Blick drauf geworfen und tatsächlich der Name abgeglichen. Das wird auch vor jedem Boarding durchgesagt "Bitte halten sie zum Einsteigen ihren Pass bereit" und steht auch auf dem Bildschirm am Gate. Sind viele Schweden an Bord (die das schon kennen) gehts schnell, wenn nicht, haben bestimmt 50% der Leute ihren Pass irgendwo in den Tiefen des Handgepäcks und fangen erst danach an zu kramen wenn sie vor der Dame am Gate stehen. Und auch der nächste in der Reihe der das alles schon sieht kommt nicht auf die Idee nun schon mal nach seinem Pass zu suchen und das gleiche Spiel beginnt von vorn. :-(
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
§ 1 PaßG
§ 3 AufenthG

Die dazugehörigen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften findest Du, bei Interesse, im PaßG, AufenthG oder FreizügG EU ...



Selbst wenn? Ist's egal ... Dann muss die Airline einen Platz freischaufeln. Und um der Frage, wo das steht zuvorzukommen: § 64 AufenthG

Sonst noch Fragen? ;-)

zu 1) die Frage war nach Intra-Schengen-Flügen. Das PaßG gilt aber nur im Geltungsbereich des GG.

zu 2) Du sprachst selbst von Kostenneutralität für die Airline. Wenn der Pax kein Rückflugticket hat, ist es aber für die Airline NICHT kostenneutral, und somit ist es eben NICHT egal, ob er ein's hat.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Die meisten Antworten gehen IMHO an der Frage des OP vorbei (zumindest, so wie ich sie verstanden habe und wie es mich auch interessieren würde). Die Frage war nämlich nicht, ob (und wo) es "üblicherweise" gemacht wird, sondern wie die Rechtslage ist. Also: Was passiert, wenn eben jemand sagt "ich habe keinen Pass dabei" (vergessen, bewußt nicht mitgenommen weil ich ja "nur" intra-Schengen reise, etc. etc.).
 
M

Mr.Burns

Guest
§ 1 PaßG
§ 3 AufenthG

Die dazugehörigen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften findest Du, bei Interesse, im PaßG, AufenthG oder FreizügG EU ...



Selbst wenn? Ist's egal ... Dann muss die Airline einen Platz freischaufeln. Und um der Frage, wo das steht zuvorzukommen: § 64 AufenthG

Sonst noch Fragen? ;-)


Ja.

Ich kenne/finde nicht die Vorschrift, die besagt, dass der Personalausweis dem Reisepass gleichsteht. In der Praxis kenne ich es so, dass ich mit meinem Personalausweis am Flughafen einreise und den Pass nie vorlege.

Die weitergehende Frage ist die, wer den Reisepass oder den Personalausweis "kontrollieren" darf. Nur vom Staat dazu beauftragte Personen oder "jeder"? Ich meine jetzt nicht den Fall, dass die Airline sich Gewissheit über die Person ihres Vertragspartners verschaffen will.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ja.

Ich kenne/finde nicht die Vorschrift, die besagt, dass der Personalausweis dem Reisepass gleichsteht. In der Praxis kenne ich es so, dass ich mit meinem Personalausweis am Flughafen einreise und den Pass nie vorlege.

§ 2 (1) 2 PaßG i.V.m. § 7 PassV

Der Personalausweis ist ein Passersatzdokument.


Die weitergehende Frage ist die, wer den Reisepass oder den Personalausweis "kontrollieren" darf. Nur vom Staat dazu beauftragte Personen oder "jeder"? Ich meine jetzt nicht den Fall, dass die Airline sich Gewissheit über die Person ihres Vertragspartners verschaffen will.

Du musst hier unterscheiden. 1 zur Grenzkontrolle darf das nur behördlicherseits erfolgen.
Jedoch sind die Airlines gem. § 63 AufenthG verpflichtet nur vorschriftsmäßig ausgewiesene Ausländer zu befördern. Dies schließt in der Regel die Dokumentenkontrolle mit ein. Da eine Dokumentenkontrolle innerdeutsch üblicherweise entbehrlich ist, kann sich die Airline aber auf privatrechtliche Regelungen berufen, um zB zu überprüfen ob der Pax am Check In auch der Ticketinhaber ist.
Sollte hier kein Identitätsnachweis erbracht werden können, so steht es der Airline natürlich im Rahmen der AGB frei, denjenigen von der Beförderung auszuschließen.
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
zu 1) die Frage war nach Intra-Schengen-Flügen. Das PaßG gilt aber nur im Geltungsbereich des GG.

Wie alle anderen deutschen Gesetze gilt natürlich das PaßG nur im Geltungsbereich des GG.
Was Du wahrscheinlich meinst ist, dass das PaßG nur für Deutsche gilt. Deswegen steht § 3 AufenthG drunter.

Weiterhin habe ich anfangs darauf hingewiesen, dass ich nur die deutsche Rechtslage darstellen kann.

zu 2) Du sprachst selbst von Kostenneutralität für die Airline. Wenn der Pax kein Rückflugticket hat, ist es aber für die Airline NICHT kostenneutral, und somit ist es eben NICHT egal, ob er ein's hat.

Das genauer darzustellen dauert. Ich denke aber, dass das hier am Thema vorbeifliegt.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
In Schweden wird auch auf jedem Flug (auch Schengen!) der Pass/Personalausweis am Gate zusammen mit der Bordkarte kontrolliert, und ja, es wird nicht nur ein fluechtiger Blick drauf geworfen und tatsächlich der Name abgeglichen. Das wird auch vor jedem Boarding durchgesagt "Bitte halten sie zum Einsteigen ihren Pass bereit" und steht auch auf dem Bildschirm am Gate. Sind viele Schweden an Bord (die das schon kennen) gehts schnell, wenn nicht, haben bestimmt 50% der Leute ihren Pass irgendwo in den Tiefen des Handgepäcks und fangen erst danach an zu kramen wenn sie vor der Dame am Gate stehen. Und auch der nächste in der Reihe der das alles schon sieht kommt nicht auf die Idee nun schon mal nach seinem Pass zu suchen und das gleiche Spiel beginnt von vorn. :-(

Ich bin Freitag ARN-ZRH geflogen und niemand wollte auch nur einen Pass sehen. Passbook auf den Scanner und schon war ich im Flieger.

zu 1) die Frage war nach Intra-Schengen-Flügen. Das PaßG gilt aber nur im Geltungsbereich des GG.

zu 2) Du sprachst selbst von Kostenneutralität für die Airline. Wenn der Pax kein Rückflugticket hat, ist es aber für die Airline NICHT kostenneutral, und somit ist es eben NICHT egal, ob er ein's hat.

Das regelt die EU EU – Reisedokumente f
 

quatchi

Erfahrenes Mitglied
11.06.2011
617
1
MUC
Schonmal vielen Dank für eure Antworten!

Auf die "rechtliche Frage", wer denn überhaupt meinen Pass kontrollieren darf, bin ich garnicht gekommen. Ist aber auch sehr interessant.
Meine ursprüngliche Frage kam daher, dass ich bisher unterschiedliche Erfahrungen zu dem Thema gemacht habe. Ich wurde sogar (schon ein wenig her) in FRA bei einem Flug nach MUC nach dem Ausweis gefragt. Das war allerdings noch zu Zeiten, als es die automatischen ETIX Gates noch nicht gab, und immer ein Airline Mitarbeiter (hier LH) am Scanner stand und die Boardkarte noch selbst dort draufgelegt hat.

Aber was ich so aus den Antworten raushöre gibt es keine einheitliche Regelung oder Empfehlung (z.B. von der IATA oder ICAO) sondern es ist individuelle Gesetzeslage im Land, oder?

Noch eine Frage zur USA: Bei der Einreise ist es ja Pflicht, dass der Reisepass elektronisch ausgelesen wird. Wie sieht es aber bei Inlandsflügen aus? Ist es da auch Pflicht oder eine ähnliche Situation wie in der EU? Immerhin finde ich die Lösung mit dem vorher abzuholenden Stempel auf der Boardkarte ganz gut, damit es beim eigentlichen Boarding dann nicht ewig dauert, bis jeder seinen Pass oder Ausweis hervorgekramt hat.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Aber was ich so aus den Antworten raushöre gibt es keine einheitliche Regelung oder Empfehlung (z.B. von der IATA oder ICAO) sondern es ist individuelle Gesetzeslage im Land, oder?

Doch. Die gibt es. Annex 9 ICAO Abkommen. Jedoch ist dies eine zwischenstaatliche Vereinbarung, die nicht unmittelbar Rechtswirkung entfaltet und daher in nationales Recht umgewandelt wurde. Die Vorschriften zur Rückbeförderung, als auch die Verpflichtung nur vorschriftsmäßig ausgewiesene Passagiere zu transportieren sind Ausfluss daraus.
 
  • Like
Reaktionen: quatchi
M

Mr.Burns

Guest
§ 2 (1) 2 PaßG i.V.m. § 7 PassV

Der Personalausweis ist ein Passersatzdokument.




Du musst hier unterscheiden. 1 zur Grenzkontrolle darf das nur behördlicherseits erfolgen.
Jedoch sind die Airlines gem. § 63 AufenthG verpflichtet nur vorschriftsmäßig ausgewiesene Ausländer zu befördern. Dies schließt in der Regel die Dokumentenkontrolle mit ein. Da eine Dokumentenkontrolle innerdeutsch üblicherweise entbehrlich ist, kann sich die Airline aber auf privatrechtliche Regelungen berufen, um zB zu überprüfen ob der Pax am Check In auch der Ticketinhaber ist.
Sollte hier kein Identitätsnachweis erbracht werden können, so steht es der Airline natürlich im Rahmen der AGB frei, denjenigen von der Beförderung auszuschließen.


Zwei gute Fundstellen.


§ 63 AufenthG spricht aber nur von der Beförderung in das Bundesgebiet. Da hat der Gesetzgeber also irgendwann Beförderungsunternehmern (also Busunternehmern, Taxiunternehmern, Ausflugsdampfern) diese Pflicht aufgedrückt. Interessant. An einem deutschen Flughafen geht es aber meist um eine Beförderung im Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet heraus. Dies wäre vom Wortlaut also nicht gedeckt.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Zwei gute Fundstellen.


§ 63 AufenthG spricht aber nur von der Beförderung in das Bundesgebiet. Da hat der Gesetzgeber also irgendwann Beförderungsunternehmern (also Busunternehmern, Taxiunternehmern, Ausflugsdampfern) diese Pflicht aufgedrückt. Interessant. An einem deutschen Flughafen geht es aber meist um eine Beförderung im Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet heraus. Dies wäre vom Wortlaut also nicht gedeckt.

So isses. Deswegen: Innerdeutsch Privatrecht in Form der AGB. Ins Ausland dürfte es im jeweiligen Zielland Vorschriften geben die den deutschen entsprechen.
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person
M

Mr.Burns

Guest
So isses. Deswegen: Innerdeutsch Privatrecht in Form der AGB. Ins Ausland dürfte es im jeweiligen Zielland Vorschriften geben die den deutschen entsprechen.


Wobei die AGB der Inhaltskontrolle unterliegen und ein AGB-mäßiges Beförderungsverweigerungsrecht scheitern dürfte.

Dass es ähnliche Vorschriften im Zielland gibt, bezweifel ich mal vorsorglich.:p