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Hallo da hier ja alle zu jeden Thema etwas wissen Frage ich mal hier:
Ist folgender Satz in einer Nebenkostenabrechnung für eine Gewerbefläche so zulässig?
"Die Abrechnung gilt als annerkannt, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt wird."
Be privaten Mietverträgen wäre dies wohl nicht zulässig, wie sieht es aber bei Gewerbe aus?
Ist folgender Satz in einer Nebenkostenabrechnung für eine Gewerbefläche so zulässig?
"Die Abrechnung gilt als annerkannt, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt wird."
Be privaten Mietverträgen wäre dies wohl nicht zulässig, wie sieht es aber bei Gewerbe aus?