Nebenkostenabrechnung Gewerbe?

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
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Hallo da hier ja alle zu jeden Thema etwas wissen Frage ich mal hier:

Ist folgender Satz in einer Nebenkostenabrechnung für eine Gewerbefläche so zulässig?

"Die Abrechnung gilt als annerkannt, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt wird."

Be privaten Mietverträgen wäre dies wohl nicht zulässig, wie sieht es aber bei Gewerbe aus?
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
864
48
Nordeifel
Hallo da hier ja alle zu jeden Thema etwas wissen Frage ich mal hier:
Ist folgender Satz in einer Nebenkostenabrechnung für eine Gewerbefläche so zulässig?
"Die Abrechnung gilt als annerkannt, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt wird."
Be privaten Mietverträgen wäre dies wohl nicht zulässig, wie sieht es aber bei Gewerbe aus?

Was steht im Mietvertrag?
 
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Solvent

Reguläres Mitglied
01.04.2012
87
8
CGN
Das hängt im wesentlichen davon ab, ob sich im Mietvertrag eine ähnliche Klausel findet. Falls ja, ist nach einer Entscheidung des KG Berlin eine Klausel mit Prüfungspflicht binnen eines Monats für wirksam erachtet worden, vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.06.2010, 8 U 167/09, ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2000, 10 U 160/97. Ohne vertragliche Regelung ist der bloße Hinweis auf der Abrechnung irrelevent (vgl. KG Berlin, Urteil vom 05.03.2012, 8 U 48/11)
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Im Mietvertrag steht:

""Die monatlichen Vorauszahlungen auf Betriebs- und sonstige Nebenkosten werden nach Ablauf des jährlichen Abrechnungszeitraumes, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen abgerechnet und ausgeglichen"

Die Sache ist in sofern interessant, da die HV und der größte Mieter des Objektes mehr oder weniger identisch sind und es wurden Nebenkosten nach gut dünken auf die einzelnen Mieter umgelegt.