LOT - Strecke eingestellt, Flugalternativen nicht akzeptabel

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bluebooker

Reguläres Mitglied
15.04.2009
95
0
CGN
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Hallo,

ich benötige mal bitte von Euch den Rat für den Fall eines Berliner Freundes.

Ursprünglich gebucht war für Ende September folgende Verbindung:

Freitag, 27.09.2013, TXL-WAW, Abflug ca. 09.00 Uhr, Ankunft ca. 10:00 Uhr
Sonntag, 29.09.2013, WAW - TXL, Abflug am Nachmittag

Alles über die LOT-Website gebucht und auf LOT-Metall.

Nun hat LOT zum 01.08.2013 die Strecke eingestellt und bietet folgende Alternative(n) für den Hinflug an (der Rückflug ist schon geklärt und wird mit Air Berlin durchgeführt, Abflug irgendwann abends):

Option 1:
26.09.2013, Donnerstag abends mit Air Berlin, direkt TXL-WAW
Allerdings würde eine zusätzliche Hotelübernachtung nicht übernommen werden.

Option 2:
27.09.2013, Freitag früh morgens (ca. 06.45 Uhr) TXL-DUS mit LH (Aufenthalt von 2h)
DUS-WAW mit LOT - Ankunft um 12:00 Uhr

Trotz mehrfacher Bitte (und auch schon Fristsetzung per Einschreiben) lehnt es LOT ab, auf die naheliegendste Direktverbindung mit Air Berlin am Freitag umzubuchen (08:50-10:10 Uhr), die Flugzeiten wären fast identisch zur ursprünglichen Buchung mit LOT. Klare Aussage dazu von Seiten LOT: dieser Flug mit Air Berlin ist uns zu teuer.

Mittlerweile weigert man sich sogar schon im Frankfurter LOT-Büro mit dem Betreffenden zu sprechen und verweist ihn nur noch nach Warschau. Dort hat man ihm aber heute auch wieder nur die oben genannten Optionen angeboten bzw. die Rückerstattung des Tickets.

Wie könnte man am besten vorgehen, um seinen Anspruch auf die naheliegendste Verbindung mit Air Berlin am Freitag morgen durchzusetzen? Es geht hier nicht um´s Prinzip, sondern um die Einhaltung eines Termins in WAW um 12:30 Uhr.

Solange er sich nicht für eine der genannten Optionen entscheidet, wird ihm ja nicht einmal ein Ticket ausgestellt, mit dem er wenigstens den Rückflug nutzen und sich das Hinflugticket auf eigene Faust buchen und später bei LOT einfordern könnte. Any ideas???

Vielen Dank für jeden brauchbaren Hinweis!
 

HB-JHA

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.355
16
Da die Benachrichtigung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte, hat dein Freund an LOT keine Ansprüche. Er kann kostenlos stornieren und bspw. Zug fahren, oder aber die Umbuchung annehmen und die Hotelübernachtung selbst bezahlen (ist in WAW ja nicht so teuer).
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.314
8.776
IAH & HAM
Da es mehr als 14 Stunden vor Abflug ist, hast Du die Wahl die angebotene Alternative anzunehmen oder Dir Dein Geld erstatten zu lassen. Die Tatsache, dass man nicht einmal mehr mit Dir sprechen will werte ich mal derart, dass Du kaum mit einer besseren Loesung rechnen kannst. Vielleicht haettest Du Dein Auftreten etwas maessigen sollen?
S
 
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Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Warum hat er nicht Anspruch auf Beförderung zur gebuchten Uhrzeit? Hier spricht ja keiner von Entschädigung oder so (die gäb's erst bei einer Info 14 Tage vor Abflug)...
 
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HB-JHA

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.355
16
Weil bis 14 Tage vor Abflug das Transportunternehmen seine Pläne ändern darf. So verstehe ich zumindest die Rechtslage. Ob das fair ist oder nicht sei dahingestellt.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
wie muss eigentlich diese benachrichtigung erfolgen? Muss die Fluglinie beweisen, dass ich das erhalten habe? Hier nicht der Fall, weil ja schon verhandelt wurde:

SMS, brief, email muss ich ja nicht bekommen haben. Man könnte einfach zum Flug erscheinen und dann Entschädigung verlangen oder Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.977
2.001
Nein, natürlich hat man ein Anspruch auf eine gleichwertige Beförderung NACH der ursprünglich gebuchten Zeit.

Bucht man nun z.b. einen LHR-JFK um 12:00, ein zweiter Flug der Airline geht um 19:00, ein Flug einer anderen Airline geht um 13:00 hat man natürlich Anspruch auf die Umbuchung auf den Flug um 13:00 (Fremdairline) wenn der Flug um 12:00 z.b. 4 Wochen vorher gestrichen wird.

Wird natürlich nie angeboten und weiss keiner...

Stichwort: Erfüllung der Vertragspflichten der Beförderung

An den Threadstarter: Natürlich kannst du dir (bzw. dein Freund) AB zu den gebuchten Daten neu buchen und erstatten lassen. Wird dann aber nur über's Gericht laufen...
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Da die Benachrichtigung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte, hat dein Freund an LOT keine Ansprüche. Er kann kostenlos stornieren und bspw. Zug fahren, oder aber die Umbuchung annehmen und die Hotelübernachtung selbst bezahlen (ist in WAW ja nicht so teuer).

Da es mehr als 14 Stunden vor Abflug ist, hast Du die Wahl die angebotene Alternative anzunehmen oder Dir Dein Geld erstatten zu lassen. Die Tatsache, dass man nicht einmal mehr mit Dir sprechen will werte ich mal derart, dass Du kaum mit einer besseren Loesung rechnen kannst. Vielleicht haettest Du Dein Auftreten etwas maessigen sollen?
S

Nein, natürlich hat man ein Anspruch auf eine gleichwertige Beförderung NACH der ursprünglich gebuchten Zeit.

Bucht man nun z.b. einen LHR-JFK um 12:00, ein zweiter Flug der Airline geht um 19:00, ein Flug einer anderen Airline geht um 13:00 hat man natürlich Anspruch auf die Umbuchung auf den Flug um 13:00 (Fremdairline) wenn der Flug um 12:00 z.b. 4 Wochen vorher gestrichen wird.

Wird natürlich nie angeboten und weiss keiner...

Stichwort: Erfüllung der Vertragspflichten der Beförderung

An den Threadstarter: Natürlich kannst du dir (bzw. dein Freund) AB zu den gebuchten Daten neu buchen und erstatten lassen. Wird dann aber nur über's Gericht laufen...

Danke. Ich hatte schon an diesem Forum gezweifelt....
 
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Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Bevor ich über DUS fliegen würde, würde ich eventuell den Berlin Warschau Express in Betracht ziehen.
Hängt aber natürlich dann von weiteren Umständen ab (Werden die Meilen benötigt, wo startet und endet die Reise,...).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
8.399
BRU
Nein, natürlich hat man ein Anspruch auf eine gleichwertige Beförderung NACH der ursprünglich gebuchten Zeit.

...

Kannst Du da Quellen nennen :confused:

Habe nämlich aktuell einen ähnlichen Fall mit A3. Ursprünglich gebuchte A3-Verbindung wegen Flugplanänderung nicht mehr möglich (hätte noch 10 Minuten in ATH), als Alternativen wurden mir angeboten gleiche A3-Verbindung am Abend bzw. am Vorabend, kostenlose Stornierung des gesamten Tickets oder Stornierung nur des betroffenen Hinflugs. Eine Umbuchung auf eine fast zeitgleiche Vormittags-Verbindung (mit LH-Segment) wurde abgelehnt.

Nur auf einen Prozess vor einem griechischen oder alternativ belgischen Gericht habe ich keine Lust...

PS: Es geht um ein Ticket mit A3-Billig-Aktionstarif
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.977
2.001
Auslegung Fluggastrechte bei Annulierung - Flugbuchungen - airliners.de - Forum

Airline XYZ bedient eine x-beliebige Strecke z.b. von LHR nach MAD DI, MI, FR und SO, der Pax bucht z.b. den DI-Flug und dieser wird wegen irgendwas 4 Wochen vorher gestrichen, hat er die Wahl zwischen einer Stornierung, einer Umbuchung auf den Flug am SO oder MI ODER einer frühestmöglichen Ersatzbefördernung (auf einer Fremdairline) am gebuchten Tag.

Natürlich legt die Airline es so schön aus, dass dem Fluggast nur die Wahl zwischen einer Umbuchung (auf den Sonntags- oder Mittwochs-Flug) oder einer Stornierung gegeben wird. Aufgrund des Fixgeschäftes hat er Kunde natürlich das Recht auf eine Ersatzbeförderung auf einer anderen Airline am GEBUCHTEN Tag - aber frühestens zur ursprünglich gebuchten Zeit siehe hier.
Wenn man also z.b. den einzigen Flug bei der Wunschairline um 10 Uhr Flug bucht, der aber wenige Wochen vorher gestrichen wird, eine andere Airline aber um 0930 und 1430 fliegt hat man nur den Anspruch auf den Flug um 1430.

Noch eindeutiger wird es natürlich, wenn eine Strecke komplett eingestellt wird. Aufgrund des Fixgeschäftes muss die Airline natürlich eine zeitnahe Alternative (egal wie teuer der Flug ist) auf der gebuchten Strecke anbieten...

Ansonsten freut sich natürlich auch jegliches Amtsgericht wegen der Klage für die Erstattung der gebuchten Alternative...

Vielleicht will umsteiger ja noch was dazu hier im Thread schreiben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

YuropFlyer

Guest
Wenn du dir die Übernachtung in WAW (Kostet im 5* Hotel keine 60€) UNBEDINGT sparen willst, wie wärs mit dem Polski-Bus die Nacht durch nach WAW? Praktisch der Super-Sparbrötchen-Express :D
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
8.399
BRU
Airline XYZ bedient eine x-beliebige Strecke z.b. von LHR nach MAD DI, MI, FR und SO, der Pax bucht z.b. den DI-Flug und dieser wird wegen irgendwas 4 Wochen vorher gestrichen, hat er die Wahl zwischen einer Stornierung, einer Umbuchung auf den Flug am SO oder MI ODER einer frühestmöglichen Ersatzbefördernung (auf einer Fremdairline) am gebuchten Tag.

Natürlich legt die Airline es so schön aus, dass dem Fluggast nur die Wahl zwischen einer Umbuchung (auf den Sonntags- oder Mittwochs-Flug) oder einer Stornierung gegeben wird. Aufgrund des Fixgeschäftes hat er Kunde natürlich das Recht auf eine Ersatzbeförderung auf einer anderen Airline am GEBUCHTEN Tag - aber frühestens zur ursprünglich gebuchten Zeit siehe hier.
Wenn man also z.b. den einzigen Flug bei der Wunschairline um 10 Uhr Flug bucht, der aber wenige Wochen vorher gestrichen wird, eine andere Airline aber um 0930 und 1430 fliegt hat man nur den Anspruch auf den Flug um 1430.
)

Nur wie sieht das aus, wenn ich einen Flug um 6.30 Uhr gebucht habe, mir die Airline eine Alternative am gleichen Tag um 14.00 Uhr anbietet, ich aber gerne um 08.00 Uhr mit einer anderen Airline fliegen möchte? Ich kann nicht einfach einen halben Tag später fliegen, nur sehe ich persönlich nicht, dass ich da irgendwelche Rechte gegen die Airline habe (außer kostenloser Stornierung und Rückerstattung des Tickets)
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.091
8.197
Dahoam
Ich würde mir auch mal Artikel 8, (1), b) und c) der EU-Verordnung 261/2004 durchlesen, der ja laut Artikel 5, (1) a) bei einer Annullierung zutrifft und der Airline Gelegenheit geben diesen Artikel zu verinnerlichen...

Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen

a)... (betrifft Kostenerstattung)

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:PDF

An diesen Punkten gibt es innerhalb der EU mehr als 14 Tage vor Abflug nichts zu diskutieren. Solange Plätze verfügbar sind können die sich nicht verweigern, egal wie teuer diese Plätze sind (ob andere Beförderungsklassen auch gehen weiß ich nicht, steht aber nichts da).

Aber klar versucht sich eine Airline so lange wie möglich rauszureden. Je mehr Passagiere man abwimmeln kann desto mehr maximiert die Airline... :rolleyes:
 
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hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Danke für die Erläuterung. Hast du eine Quelle? Gilt das für alle Arten von Flügen, also auch für Meilentickets?

Bezüglich Meilenticket würde mich das auch interessieren, da es mich ebenso betrifft.
(Ursprünglicher Weiterflug von Syd nach CHC wegen gestrichenem Flug mit QF erst 10h später).
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.091
8.197
Dahoam
Bezüglich Meilenticket würde mich das auch interessieren, da es mich ebenso betrifft.
(Ursprünglicher Weiterflug von Syd nach CHC wegen gestrichenem Flug mit QF erst 10h später).

Im EU-Bereich ist das in der EU-Verordnung abgeklärt. Für Flüge in Ozeanien gilt die sowieso nicht.
In der EU sind nach Artikel 3 (3) auch Meilentickets einbezogen:

Artikel 3
Anwendungsbereich
...
(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos
oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt
jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines
Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme
von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen
ausgegeben wurden.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Bezüglich Meilenticket würde mich das auch interessieren, da es mich ebenso betrifft.
(Ursprünglicher Weiterflug von Syd nach CHC wegen gestrichenem Flug mit QF erst 10h später).

Hm, müsstest du die australischen Passagierrechte konsultieren - die werden wohl anders als die der EU aussehen...
 

bluebooker

Reguläres Mitglied
15.04.2009
95
0
CGN
Wow, da ist man mal 5h nicht online und hat doch mehr Reaktionen bewirkt, als ursprünglich erwartet. Nur nochmal kurz zur Klärung: es geht tatsächlich nicht um mich und mir sind die Fluggastrechte meines Kumpels auch von Anfang an bekannt gewesen (wie hier auch nochmal von flyer09 & MANAL erwähnt) - daher hat er sich zwecks Rat ja auch an mich gewandt. Nur bin ich mir nun aber trotzdem wegen der weiteren empfohlenen Vorgehensweise unschlüssig:

- akzeptiert er eine der angebotenen Hinflugalternativen, um wenigstens schon mal den Rückflug sicher zu haben, verliert er ziemlich sicher seinen Anspruch auf nachträgliche Erstattung eines von ihm selbst gebuchten Hinfluges mit Air Berlin - Ziel verfehlt.

- reagiert er gar nicht weiter, wird LOT vermutlich gar kein Ticket ausstellen und auf Anforderung einfach das Geld erstatten - Ziel wieder verfehlt.

Wie geht er also am besten vor, um auf den Air Berlin Flug am Freitag morgen gebucht zu werden und die Kosten notfalls nachträglich von LOT einzufordern?

Da jemand hier erwähnte, dass der Alternativflug NACH der ursprünglichen Buchung liegen müsste, habe ich nochmal nach den genauen Flugzeiten gefragt. LOT wäre um 09:00 Uhr in Berlin abgeflogen, die jetzt gewünschte Air Berlin Verbindung wäre um 08:50 Uhr. Kann das tatsächlich ein Ausschlußgrund sein und insofern Glück für LOT?

P.S. Da indirekt hier im Forum unterstellt wurde, dass er zu unfreundlich bei der Einforderung seiner Rechte gewesen sei, worauf man sich nun in Frankfurt nicht mehr zuständig fühlt: das kann ich mit höchster Wahrscheinlichkeit ausschließen. Man verhält sich dort einfach nur dilettantisch und versucht sich mit den merkwürdigsten Ausreden (...plötzlich sprach man nur Englisch an der Hotline, es war aber die gleiche Mitarbeiterin wie am Vortag, etc.) den Fall vom Hals zu halten.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.977
2.001
Da jemand hier erwähnte, dass der Alternativflug NACH der ursprünglichen Buchung liegen müsste, habe ich nochmal nach den genauen Flugzeiten gefragt. LOT wäre um 09:00 Uhr in Berlin abgeflogen, die jetzt gewünschte Air Berlin Verbindung wäre um 08:50 Uhr. Kann das tatsächlich ein Ausschlußgrund sein und insofern Glück für LOT?

Wenn die Airline (hier: LOT) den AB-Flug um 0850 anbietet: Gut, dann erfüllt LO sogar mehr, als sie müssten.

Wenn der Alternativflug (hier: airberlin) FRÜHER als der ursprünglich gebuchte LO abfliegt, hat er tatsächlich Pech gehabt... er müsste dann einen SPÄTEREN Flug bei AB buchen und sich diesen erstatten lassen (= zu 99,9% gerichtlich, da LO sich ja anscheinend weigern wird)
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.867
11.027
Wenn der Alternativflug (hier: airberlin) FRÜHER als der ursprünglich gebuchte LO abfliegt, hat er tatsächlich Pech gehabt... er müsste dann einen SPÄTEREN Flug bei AB buchen und sich diesen erstatten lassen

Ich lese die VO nicht so, dass sich der "fruehestmoegliche Zeitpunkt" im Sinne des Art. 8 Abs. (1) lit. b) auf einen Zeitpunkt nach dem urspruenglich geplanten Abflugtermin bezieht. Aber da waere umsteiger der kompetentere Ansprechpartner.