LH-Stornogebühr für nicht erstattbare Tarife

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Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.549
7
MUC
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Mal überlegt, wie das Laufen würde - ich würde dann einfach, wenn ich noch nicht genau weiß, ob ich am 1., 2. oder 3. fliegen möchte, drei Tickets buchen. Und dann die zwei stornieren, die ich nicht brauche.

Just das war ja lange Zeit bei LH gang und gäbe. Würde YQ erstattet wäre es heute noch so... :)
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.463
2.431
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Also wenn ich in einen Restaurant ein Schweine-Steak bestelle, mit Kartofferln, Maiskolben und Salat und nach 10 Minuten komme ich drauf, ich würde lieber Chicken Wings essen, und zwar morgen, dann hat jeder Verständnis dafür, dass das Restaurant trotzdem für das Steak Geld haben will. Egal, ob es schon in der Pfanne war oder nicht. Wenn ich das Essen bekomme und dann denke ich mir - bäh Kartofferl, ich will lieber Pommes - dann wird das Restaurant auch nicht die Kartofferl kostenfrei gegen Pommes tauschen. Oder ich entscheide bei Lieferung, ich hätte gerne ein Upgrade auf ein Rindfilet.
Wenn wir schon in der Gastronomie sind, warum kann ich in Restaurants problemlos bei einem Menü einen Gang stehen lassen und bekomme trotzdem ohne Neuberechnung die nächste Speise?
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Bestelle mal im Gasthaus nur das Hauptgericht extra aus dem Tagesmenü von der Karte. So kostet dan dass schnitzl 10€ und das Menü mit suppe und Schnitzl nur 9€.


Es ist gut so wenn LH und auch die anderen Airlines harte Bedingungen bei den billigen Buchungsklassen haben. Dafür sollten die oberen Buchungsklassen noch mehr flex sein. Bei der Storno eines Fluges in Y sollte wirklich alles zurückbezahlt werden und nicht nur zum Teil, Buchungsgebühr wird ja einbehalten. Es sollte auch viel härter umgegangen werden mit dem Verfallen lassen von Flügen. Beinharte Nachberechnung wenn einer nicht wieder bis MXP fliegt sondern in FRA aussteigt.
 

mangrove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2012
487
0
NZSP
Eure Essensvergleiche hinken doch an allen Ecken...

Habt ihr schonmal versucht fuer einen stehengelassenen Gang die Mwst zurueckzuverlangen?
Und ich habe auch noch keine unterschiedlichen Buchungsklassen fuer ein- und dasselbe Menue gesehen.

Andersherum: Es gibt "All-you-can-eat"-Restaurants, in denen man den naechsten Teller (mit vordefinierter Menge an Essen) erst dann bekommt, wenn man den Teller, der vor einem steht, leergegessen hat. Auch wenn es nicht schmeckt und es dementsprechend schwierig ist.


Ich bin fuer Vergleiche ohne Kruecke! (y)
Mir faellt aber grad auch keiner ein :D
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Es Gibt je nack Buchungsklasse oder Tarif die Bedingungen und an die muß man sich eben halten. Je teurer man bucht umso freier ist man. Es kann jeder nachlesen wie di Bedingungen sind, da braucht dann keiner jammern. Wenn was ernstes Dazwischenkommt, Krankenhaus, oder Tot der Mutter, kann man in der Regel immer Stornieren und bekommt bis auf die Buchungsgebühr alles zurück.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Würde bei billigen Tickets ein zu großer Teil zurück erstattet, würde viele einfach mehr Plätze an verschiedenen Tagen reservieren. Die billigen Klassen wären schnell ausverkauft und man müsste die teuren buchen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Ganz klar eil der Flugschein so gekauft wurde und er nur deshalb so billig war wei man ab bis MXP gebucht hat.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Nachberechnung ist hier das Stichwort. Wenn die ersten dann 2000€ oder mehr nachzahlen müssen ist Ruhe damit.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.983
BRU
Es steht den Airlines frei, Tarife und Preise je nach Strecke, Flexibilität, Markt, Wettbewerb etc. so zu gestalten, wie sie wollen. Genauso steht es aber mir als Kunde frei, mir aus diesem Angebot die für mich passendsten/günstigsten rauszusuchen.

Wenn es sie stört, dass so manche das letzte Leg verfallen lassen oder einen r/t buchen, obwohl sie nur Oneway fliegen, dann sollen sie halt ihr Tarifsystem so gestalten, dass derartiges preislich uninteressant ist.

Ich erwarte nicht, bei einem Billigticket irgendwas erstattet zu bekommen, wenn ich doch nicht fliege (ist mein Risiko). Aber ich habe auch kein schlechtes Gewissen, mal einen Rückflug verfallen zu lassen…
 
Y

YuropFlyer

Guest
Nachberechnung ist hier das Stichwort. Wenn die ersten dann 2000€ oder mehr nachzahlen müssen ist Ruhe damit.

Viel Spass mit den tollen Schlagzeilen der Boulevard-Blätter, wenn das so "gnadenlos" durchgezogen wird wie von dir angedacht.

"Opa, 85 Jahre alt, wird von Lufthansa gezwungen nach erlittener Thrombose auf Bangkok-Frankfurt noch nach Prag weiterzufliegen oder alternativ 2 Monatsrenten als Strafe zu zahlen"
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.983
BRU
Viel Spass mit den tollen Schlagzeilen der Boulevard-Blätter, wenn das so "gnadenlos" durchgezogen wird wie von dir angedacht.

"Opa, 85 Jahre alt, wird von Lufthansa gezwungen nach erlittener Thrombose auf Bangkok-Frankfurt noch nach Prag weiterzufliegen oder alternativ 2 Monatsrenten als Strafe zu zahlen"

Eben. Die Anzahl derer, die ex-PRG/MXP/ATH etc. fliegen, obwohl sie eigentlich in DE wohnen, dürfte so groß nicht sein (und von denen, die das machen, fliegen die meisten u.a. wegen der Meilen eh die volle Strecke....). Eine solche Regelung auf dem Rückflug träfe in erster Linie Leute, die tatsächlich in diesen Ländern wohnen, und aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterfliegen können...

Und auf dem Hinflug muss ich ohnehin ab gebuchtem Abflugort fliegen, da die Airlines bei Nichtantreten des ersten Legs sonst den ganzen Flug stornieren oder neuberechnen.
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.612
108
MUC
Die 30€ ist nebenbei merkt nicht wie oben genannt eine "Stornogebühr", sondern Bearbeitungskosten für die Storno-Dienstleistung.

Berechnet LH überhaupt noch Bearbeitungskosten für die Storno-Dienstleistung? Vor ein paar Monaten habe ich einen non-ref online gecancelt und es wurden keine 30€ eingezogen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.983
BRU
Berechnet LH überhaupt noch Bearbeitungskosten für die Storno-Dienstleistung? Vor ein paar Monaten habe ich einen non-ref online gecancelt und es wurden keine 30€ eingezogen.

Bei OS hängt das u.a. vom Land, Buchungsweg (online / Service Center) etc. ab. Siehe
Service charges worldwide

Die Bestimmungen zu refund / reissue stehen unter Worldwide Service Charges
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Warum haben eigentlich so viele Mitforisten Mühe mit der Vertragsfreiheit? Wenn ich einen Billigtarif buche, muss ich mich auch mit den damit verbundenen Restriktionen und Gemeinheiten abfinden. Wie verbraucherfreundlich muss es denn sein? Soll die Airline einem noch Geld zahlen, wenn man seinen Flug annulliert?

Bin zwar kein Jurist, aber es gibt einige Unterschiede zwischen Vertragsfreiheit im Allgemeinen und einer AGB. Im Falle der LH (und aller Airlines) wird nicht ein Beförderungsvertrag zwischen zwei Parteien ausgehandelt, sondern die LH bietet einen Vertrag mit allen möglichen AGBs an, und nichts anderes stellen bestimmte Tarifbestimmungen dar, die pauschal von einem (LH) an viele (Kunden) angeboten werden.

Dabei gilt bei AGBs meines Wissens, dass trotz Abschluss des Vertrages einige Klauseln auch rückwirkend ungültig sein können, wenn sie den AGB-Nehmer zu stark benachteiligen, unsittlich sind oder Überraschungsklauseln darstellen, ohne dass der Vertrag insgesamt dadurch ungültig werden müsste.

Und bei der Frage der Erstattbarkeit von Preisbestandteilen gibt es ja immer wieder Diskussionen, zumal die Airlines es ja bewusst nicht darauf anlegen, hier größtmögliche Transparenz zu schaffen. Das könnte so ein Streitfall sein, der dazu führt, dass die Nichterstattbarkeit gemäß Tarif nicht zulässig ist.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Als Jurist:

Es gibt Entscheidungen (bis hoch zum BGH), aus denen sich eine Tendenz dahingehend entnehmen lässt, dass
- a) Leistungsbeschreibungen nicht der AGB-Kontrolle unterliegen und
- b) Ein Tarifsystem einer Airlines grundsätzlich schutzwürdig ist

zu a)
Hier zählt die h.M. derzeit solche Umstände zu, die die wesentliche Vertragsgrundlage bilden. An dieser Stelle wird sich der Richter fragen müssen, ob er bei seinem letzten Flug in die USA auf mehr als nur: "Zeitpunkt, Preis, Airline, Strecke, Kabinenklasse" geachtet hat. Der Richter, der da sagt "Natürlich ,die Stornobedingungen habe ich mir auch angesehen", soll mir mal vorgestellt werden. --> Die Stornierbarkeit ist damit sehr wohl der Inhaltskontrolle unterworfen

zu b)
Hierdurch wurde die Frage des Segmente-Auslassens gelöst - bisher zu Gunsten der Airlines. Solche Wertungen kann man aber auch immer wieder in andere Urteile - zB im Rahmen der AGB-Kontrolle - einfließen lassen.

Ich sage nicht, dass meine Einschätzung zum Ziel führt. Es gibt meines Erachtens eine 1:2 Chance_

1. Richter sagt "das kann ja wohl nicht sein, die arme Airline wird zu Grunde gehen" und weist Klage auf Erstattung Ticketpreis ab (eher die ältere Generation Richter)
2. Richter sagt "AGB sind wirksam, da Tarifsystem schutzwürdig ist, wie schon der BGH sagte" (eher die Generation "Der BGH hat sowas ähnliches schon mal gesagt, selbst nachdenken ist seit dem Studium nicht mehr en vogue)

3. Richter befindet AGB für unwirksam und öffnet sich klägerischer Argumentation, die er dankend für seine Urteilsbegründung übernimmt (eher die jüngere Generation, die sich mit einer guten Portion Motivation auf Karrierepfad befindet, zumindest solange es keine gegenläufigen LG/OLG Entscheidungen gibt, die wieder karrierehinderlich wären)
 
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SAN

Neues Mitglied
29.07.2013
22
0
Also nur zur Erläuterung des Originalposts: Es geht mir nicht um den fast vollständigen Verlust des Flugpreises, der übrigens ca. EUR 280 pro Person betrug. Es ging mir lediglich um die "Bearbeitungsgebühr" von unglaublichen EUR 30 pro Person, dafür, dass jemand aufs Stornoknöpfchen drückt. Nach dieser Aktion verblieben dann noch ca. EUR 33 an erstattbaren Gebühren pro Person. Ich habe zwar Rechtsschutz, aber da kostet die Erstberatung ja schon mehr als der Streitwert beträgt. Irgendwie nicht fair, das Ganze. Weiterhin ärgerlich: LH's Bearbeitungsgebühr wird nicht von der Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt, da es keine echten Stornokosten sind. Grund für meine Stornierung war ein Unfall, ich trete ansonsten meine Flüge auch an.
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
501
2
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300x250
ja aber ich buche ein Ticket für 250EUR, kann aber nicht fliegen, möchte wennschon die Steuern zurück, die mir zustehen!!!

Dann wird noch eine Bearbeitungsgebühr verlangt, wofür?? Für das, das der Sitzplatz, frei verfügbar ist, Sie ihn nochmal verkaufen können, wohl er eigentlich eh verkauft worden ist und Sie das Geld behalten, der Kunde wird hier nochmal bestraft, wohl das Unternehmen einen Nutzen davon hat!!!
 
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