ANZEIGE
Magst Du mir erklören, was an Steuern besonderes ist, dass diese erstattet werden müssen?
Es ging mir lediglich um die "Bearbeitungsgebühr" von unglaublichen EUR 30 pro Person, dafür, dass jemand aufs Stornoknöpfchen drückt.
Dann wird noch eine Bearbeitungsgebühr verlangt, wofür??
1. Auch "Knöpchen drücken" ist Arbeitszeit.
2. Ihr vergesst, dass die Tickets im Amadeus und anderen Systemen angelegt wurden und die Airline für jeden Vorgang in diesen Systemen Gebühren zahlen muss. Warum sollte sie sich diese nicht wieder holen?
Die weitgehendsten Verbraucherschutzrechte in Bezug auf Storno und Umbuchung werden ja durch die full-flex F,C und Y Tarife gegeben. Da träumt jede Verbraucherschutzorganisation von diesen Vertragsbedingungen. Wer FREIWILLIG sich auf andere, eingeschränkte Bedingungen einlässt, muss als Gegenleistung für einen deutlich ermäßigten Sonderpreis auf die Flexibilität zu Storno und Umbuchung verzichten.
Die 30€ ist nebenbei merkt nicht wie oben genannt eine "Stornogebühr", sondern Bearbeitungskosten für die Storno-Dienstleistung.
Wenn ich nochmal kurz reingreifen darf: Das stimmt so nicht ganz.Sorry rotanes, das ist Quark. Gesetzliche Hauptleistungspflichten eines Luftbeförderungsvertrags sind lt BGH Flugstrecke, Beförderungsklasse, Tag, Uhrzeit und der dafür zu zahlende Preis. "Vollflexibel" ist also nicht der Standardfall, sondern ein bei gegenseitigem Einvernehmen gesondert zu vergütendes "Mehr" gegenüber der gesetzlichen Grundregelung.
Wenn ich nochmal kurz reingreifen darf: Das stimmt so nicht ganz.
§ 649 BGB Kündigungsrecht des Bestellers - dejure.org Grundsätzlich behält die Airline den Anspruch auf den Ticketpreis, nur nicht dann, wenn und soweit ein anderer Kunde (der sonst nicht geflogen wäre) sie bezahlt.
Hallo,
kennt jemand den aktuellen Stand für die Erstattung der Steuern+Gebühren?
Bei Buchung kommt dieser Text bei einem innerdeutschen Return.Flug:
"Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."
Ticketpreis 27,00 €
Internationaler/Nationaler Zuschlag 30,00 €
Luftverkehrsteuer 17,86 €
Passagier Servicegebühr Inland 23,35 €
Passagier Servicegebühr Inland 6,06 €
Flughafensicherheitsgebühr 13,78 €
= 118,05 Euro
Gibt es hier nun überhaupt noch was zurück? Bzw. was ist mit der 30€ Bearbeitungsgebühr - wurde die mittlerweile abgeschafft? Irgendwie finde ich dazu nichts mehr in den AGBs.
Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich meinen Flug nicht wahrnehmen kann?
Verlangen Sie eine Erstattung aufgrund freiwilliger Rückgabe Ihres Tickets, erhalten Sie eine Rückzahlung gemäß Tarifbedingungen. Steuern und Gebühren sind, bis auf die sogenannte Ticket Service Charge, voll erstattungsfähig, sofern kein Teil des Tickets abgeflogen worden ist.
Bei Tickets, die keine Erstattung des Flugpreises zulassen, wird der Internationale/Nationale Zuschlag nicht erstattet.
Sollte eine Erstattung möglich sein, kann hierfür, abhängig vom gebuchten Tarif, ein entsprechendes Entgelt anfallen.
Passagier Servicegebühr muss was anderes sein, da lh.com keine TSC mehr berechnet.
Weiß jemand was genaueres darüber?
Fundierte Quelle habe ich nicht zur Hand, müsste man mal googlen. Aber ich habe vor ca. 1-2 Wochen irgendwo in der Zeitung gelesen, dass ein Gericht bei einer Airline (war nicht LH) eben die besagte Stornogebühr für rechtswidrig erklärte mit der Begründung, dass die Stornierung unentgeltlicher Bestandteil der durch das Ticket gekauften Leistung ist. Ohne Gewähr wie gesagt, müsste man mal recherchieren...
Da das aber ein spannendes Thema ist, müsste das eigentlich hier im Forum irgendwo sicherlich schon angesprochen worden sein...