LH-Stornogebühr für nicht erstattbare Tarife

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eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Es ging mir lediglich um die "Bearbeitungsgebühr" von unglaublichen EUR 30 pro Person, dafür, dass jemand aufs Stornoknöpfchen drückt.
Dann wird noch eine Bearbeitungsgebühr verlangt, wofür??

1. Auch "Knöpchen drücken" ist Arbeitszeit.
2. Ihr vergesst, dass die Tickets im Amadeus und anderen Systemen angelegt wurden und die Airline für jeden Vorgang in diesen Systemen Gebühren zahlen muss. Warum sollte sie sich diese nicht wieder holen?
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.313
646
Norddeutschland
1. Auch "Knöpchen drücken" ist Arbeitszeit.
2. Ihr vergesst, dass die Tickets im Amadeus und anderen Systemen angelegt wurden und die Airline für jeden Vorgang in diesen Systemen Gebühren zahlen muss. Warum sollte sie sich diese nicht wieder holen?

Inhaltlich d'accord, aber da der Vorgang im Grunde nicht länger als 5 Minuten dauert, bedeutet dies, dass mit dieser eng begrenzten Argumentation, die Arbeitskosten je Stunde bei knapp 350 EUR liegen. Selbst wenn ich die Gebühren für Amadeus (die ich nicht kenne) und einen Gemeinkostenansatz noch berücksichtige, ergibt sich ein Stundensatz, der jedem Unternehmens"berater" die Tränen in die Augen schießen lässt. Meines Erachtens weit über's Ziel hinausgeschossen.
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
501
2
dann lasse ich es eben nicht stornieren, und fordere dann die Rückerstattung der Steuern nach No Show!
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Die weitgehendsten Verbraucherschutzrechte in Bezug auf Storno und Umbuchung werden ja durch die full-flex F,C und Y Tarife gegeben. Da träumt jede Verbraucherschutzorganisation von diesen Vertragsbedingungen. Wer FREIWILLIG sich auf andere, eingeschränkte Bedingungen einlässt, muss als Gegenleistung für einen deutlich ermäßigten Sonderpreis auf die Flexibilität zu Storno und Umbuchung verzichten.

Sorry rotanes, das ist Quark. Gesetzliche Hauptleistungspflichten eines Luftbeförderungsvertrags sind lt BGH Flugstrecke, Beförderungsklasse, Tag, Uhrzeit und der dafür zu zahlende Preis. "Vollflexibel" ist also nicht der Standardfall, sondern ein bei gegenseitigem Einvernehmen gesondert zu vergütendes "Mehr" gegenüber der gesetzlichen Grundregelung.

Die 30€ ist nebenbei merkt nicht wie oben genannt eine "Stornogebühr", sondern Bearbeitungskosten für die Storno-Dienstleistung.

Ich kaufe keine "Stornodienstleistung" sondern einen Flug. Und wenn ich den nicht antrete, habe ich Anspruch auf Erstattung der verbliebenen Bereicherung, §§ 812, 818 BGB. Das ist eine gesetzliche Pflicht und für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf niemand estra Geld verlangen. Ausgekaute BGH-Rechtsprechung.

Ansonsten steht und fällt die Frage der Zulässigkeit dieser Kostenposition mit der Wertung, ob es sich um eine AGB oder um einen Teil der Beschreibung der Hauptleistungspflicht handelt. Dazu hat kexbox aber schon alles gesagt.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Sorry rotanes, das ist Quark. Gesetzliche Hauptleistungspflichten eines Luftbeförderungsvertrags sind lt BGH Flugstrecke, Beförderungsklasse, Tag, Uhrzeit und der dafür zu zahlende Preis. "Vollflexibel" ist also nicht der Standardfall, sondern ein bei gegenseitigem Einvernehmen gesondert zu vergütendes "Mehr" gegenüber der gesetzlichen Grundregelung.
Wenn ich nochmal kurz reingreifen darf: Das stimmt so nicht ganz.
§ 649 BGB Kündigungsrecht des Bestellers - dejure.org

Grundsätzlich behält die Airline den Anspruch auf den Ticketpreis, nur nicht dann, wenn und soweit ein anderer Kunde (der sonst nicht geflogen wäre) sie bezahlt.
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Wenn ich nochmal kurz reingreifen darf: Das stimmt so nicht ganz.
§ 649 BGB Kündigungsrecht des Bestellers - dejure.org Grundsätzlich behält die Airline den Anspruch auf den Ticketpreis, nur nicht dann, wenn und soweit ein anderer Kunde (der sonst nicht geflogen wäre) sie bezahlt.

Vielleicht hab ich nach mehreren Shortdrinks auch nur einen Knoten im Hirn: Willst du ein no show (= per se kein Erklärungswert) auch unter § 649 BGB fassen?
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Hallo,

kennt jemand den aktuellen Stand für die Erstattung der Steuern+Gebühren?

Bei Buchung kommt dieser Text bei einem innerdeutschen Return.Flug:
"Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."

Ticketpreis 27,00 €
Internationaler/Nationaler Zuschlag 30,00 €
Luftverkehrsteuer 17,86 €
Passagier Servicegebühr Inland 23,35 €
Passagier Servicegebühr Inland 6,06 €
Flughafensicherheitsgebühr 13,78 €
= 118,05 Euro

Gibt es hier nun überhaupt noch was zurück? Bzw. was ist mit der 30€ Bearbeitungsgebühr - wurde die mittlerweile abgeschafft? Irgendwie finde ich dazu nichts mehr in den AGBs.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Hallo,

kennt jemand den aktuellen Stand für die Erstattung der Steuern+Gebühren?

Bei Buchung kommt dieser Text bei einem innerdeutschen Return.Flug:
"Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."

Ticketpreis 27,00 €
Internationaler/Nationaler Zuschlag 30,00 €
Luftverkehrsteuer 17,86 €
Passagier Servicegebühr Inland 23,35 €
Passagier Servicegebühr Inland 6,06 €
Flughafensicherheitsgebühr 13,78 €
= 118,05 Euro

Gibt es hier nun überhaupt noch was zurück? Bzw. was ist mit der 30€ Bearbeitungsgebühr - wurde die mittlerweile abgeschafft? Irgendwie finde ich dazu nichts mehr in den AGBs.



Hmm, weiß das wirklich niemand?

Hab nochmal gesucht und das hier gefunden:

Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich meinen Flug nicht wahrnehmen kann?

Verlangen Sie eine Erstattung aufgrund freiwilliger Rückgabe Ihres Tickets, erhalten Sie eine Rückzahlung gemäß Tarifbedingungen. Steuern und Gebühren sind, bis auf die sogenannte Ticket Service Charge, voll erstattungsfähig, sofern kein Teil des Tickets abgeflogen worden ist.
Bei Tickets, die keine Erstattung des Flugpreises zulassen, wird der Internationale/Nationale Zuschlag nicht erstattet.

Sollte eine Erstattung möglich sein, kann hierfür, abhängig vom gebuchten Tarif, ein entsprechendes Entgelt anfallen.

Klar, Ticketpreis und Nationaler Zuschlag verfallen... Luftverkehrssteuer ist wohl auf jeden Fall erstattbar, aber was ist mit "Passagier Servicegebühr" (ist das die Ticket-Service-Charge???) und der Flughafensicherheitsgebühr? Und das ein entsprechendes Entgelt anfallen kann ist ja schön und gut, nur wo ist dann die Höhe erwähnt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Sonnendeck

Erfahrenes Mitglied
02.08.2009
1.372
190
Fundierte Quelle habe ich nicht zur Hand, müsste man mal googlen. Aber ich habe vor ca. 1-2 Wochen irgendwo in der Zeitung gelesen, dass ein Gericht bei einer Airline (war nicht LH) eben die besagte Stornogebühr für rechtswidrig erklärte mit der Begründung, dass die Stornierung unentgeltlicher Bestandteil der durch das Ticket gekauften Leistung ist. Ohne Gewähr wie gesagt, müsste man mal recherchieren...

Da das aber ein spannendes Thema ist, müsste das eigentlich hier im Forum irgendwo sicherlich schon angesprochen worden sein...

VG
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Ich hab jetzt einfach mal angerufen...

Also in den billigen Tarifen wird der nationale Zuschlag nicht erstattet und die Passagier Servicegebühr ist die Ticketcharge - also auch nicht erstattbar.

Was bleibt ist:
Luftverkehrsteuer 17,86 €
Flughafensicherheitsgebühr 13,78 €

Also 31,64 Euro Erstattung - die 30 Euro Gebühr gibt es nicht mehr.
 
A

Anonym38428

Guest
Passagier Servicegebühr muss was anderes sein, da lh.com keine TSC mehr berechnet.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Passagier Servicegebühr muss was anderes sein, da lh.com keine TSC mehr berechnet.

Mag sein, hat mich eh schon gewundert warum die in zwei unterschiedlichen Höhen anfällt. Die eine muss ja für den Hin und die andere für den Rückflug sein (geht um PAD-MUC-PAD).

Weiß jemand was genaueres darüber?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Fundierte Quelle habe ich nicht zur Hand, müsste man mal googlen. Aber ich habe vor ca. 1-2 Wochen irgendwo in der Zeitung gelesen, dass ein Gericht bei einer Airline (war nicht LH) eben die besagte Stornogebühr für rechtswidrig erklärte mit der Begründung, dass die Stornierung unentgeltlicher Bestandteil der durch das Ticket gekauften Leistung ist. Ohne Gewähr wie gesagt, müsste man mal recherchieren...

Da das aber ein spannendes Thema ist, müsste das eigentlich hier im Forum irgendwo sicherlich schon angesprochen worden sein...

http://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/71862-airlines-muessen-bei-storno-abrechnen.html

http://www.vielfliegertreff.de/topb...nierung-kaufticket-und-award.html#post1374205