Auch hier tummeln sich wieder spannende Meinungen.
Zur eigentlichen Frage: Was sieht die EDV? --> Wenn sie will, alles. Ich kann sogar Chats mitlesen und Skype Telefonate mit anhören. Kein Problem.
Zu der Diskussion, die sich daraus entwickelt hat:
Nun halten wir uns doch mal etwas vor Augen: Wir reden darüber, dass am Arbeitsplatz ein vom Arbeitgeber bereitgestellter PC (Arbeitsmittel) genutzt werden soll, um Dinge zu tun, die nicht für die Firma sind. Jeglichen Versuch, das über Dinge wie "dann geht es mir aber besser und damit auch der Firma" zu begründen, lassen wir mal ganz schnell weg, denn sie sind arbeitsrechtlich Unsinn. Bestenfalls ist es denkbar, dass während zugestandener Pausen und Erholungsphasen eine private Nutzung des Arbeitsplatzes möglich und ggfs. sogar geduldet ist.
Ich halte mich jetzt einfach mal kurz, denn wir halten mehrtägige Seminare zu diesem Themenbereich. Das kann man gar nicht hier wiedergeben. Da spielen Themenbereiche wie Arbeitsrecht, Datenschutzbestimmungen, Jugendschutz, Persönlichkeitsrechte (Briefgeheimnis etc.) und weitere Bereiche mit.
Man muss sich als Arbeitnehmer klar sein, dass die Nutzung eines Arbeitsmittels nur und ausschließlich zu betrieblichen Zwecken stattfahft ist.
Die private Nutzung ist in den allermeisten Fällen untersagt und muss dann zur Vermeidung der betrieblichen Übung auch kontrollierbar sein und kontrolliert werden (Stichprobenkontrolle). Wird Nutzung festgestellt, die nicht dem AV entspricht, muss dagegen vorgegangen werden. Erlaubt das Unternehmen die private Nutzung, so muss der Arbeitgeber zwingend dafür Sorge tragen, dass daraus dem Unternehmen kein Schaden entstehen kann. Sonst handelt der AG ggfs. grob fahrlässig. Jeder AG mit Grips im Hirn wird sich darauf aber nicht einlassen und lieber verbieten.
Der versuch übrigens, Kontrollmechanismen aktiv zu umgehen, z.B. durch die von darthvader angesprochene Software, wäre in mein Augen ein Betrugsversuch und nicht mal mehr einer Abmahnung würdig, sondern würde eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Diese wäre aus mehrfachen Gründen argumentierbar und ich würde sie vor einem Arbeitsgericht auch durchbekommen.
Der sinnvolle Weg ist das Bereitstellen von Internet PCs z.B. im Sozialbereich, wo Arbeitnehmer in Pausen und Erholungszeiten bzw. außerhalb der Arbeitszeiten frei im Internet surfen können. Auf solchen PCs kann dann ja z.B. auch noch Office installiert sein und man kann Drucker bereitstellen. In einer Vereinbarung kann klar geregelt werden, dass zwar der Zugriff auf pornographische und extrimistische Webseiten gesperrt ist, dass aber der Traffic nicht geloggt wird. Technisch jederzeit machbar und über einen Betriebsrat auch kontrollierbar.
Mit diesem Weg kann man das Dillemma ganz gut umgehen.
Es gibt aber keinen idealen Weg.