Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
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Heißt das im Umkehrschluß, Uli Hoeneß sollte einen Bewährungshelfer bekommen um Geld zu sparen?

Hat das eine was mit dem anderen zu Tun? Nein. Ich war OT: ENTSCHULDIGUNG.

Aber über Uli müssen wir uns keine Sorgen machen.
 
F

feb

Guest

Es scheint niemanden zu stören, dass der Autor dieses Blogs gequirlten Quark erzählt. Es beginnt schon bei der Überschrift: Mord (§211 StGB) wird bei uns unverändert mit lebenslanger Freiheitsstrafe und die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, in schweren Fällen bis 10 Jahre bestraft.

Die Beispielsfälle Jonny K und U-Bahn Friedrichstraße spielen beiden im Jugendstrafrecht, das eine war eine Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), das andere ein versuchter Totschlag (§§ 22, 212 StGB) - aber eben keine Morde, wie der Autor zusammenbrabbelt.

Jeder juristische Hornochse glaubt, nur weil er sich mit dem gMV gut gerüstet fühlt, über Rechtspolitik und Strafjustiz schreiben zu können. Das geht häufig schief, aber G. Böss ist ein besonders abschreckendes Beispiel für komplett ahnungslosen Journalismus.
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Vielleicht öffnet der Fall Jonny K. ja mal die Augen bezüglich des "Jugendstrafrechts":
Ab 18 darf man in Deutschland praktisch alles in Eigenverantwortung. Führerschein, Waffenschein, Wahlrecht, Alkohol, Finanzgeschäfte (um den Fall "Hoeneß" nicht ganz aus den Augen zu verlieren...).
Aber wenn man jemanden totprügelt, ist man plötzlich noch "Jugendlicher".
Hier besteht äusserst dringend Handlungsbedarf - der gesunde Menschenverstand sollte besonders in solchen Fällen aufmerksam sein, denn gerade der Fall Jonny K. ist ein besonders abschreckendes Beispiel für komplett verfehlte Juristerei.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
@feb
die große mehrzahl (es gibt natürlich auch einige gute) der zeitungsjournalisten machen diesen job doch nur, weil sie nichts anderes gelernt haben als die deutsche sprache, da darf man sich nicht auch noch kompetenz erwarten. ich kenne einige, vor allem aus dem bereich sport und politik, eigentlich sind das durchwegs versager im privatleben, die sich einen runterholen wenn ein artikel irgendwelche wellen schlägt.
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Vielleicht sollte man die Volljährigkeit wieder auf 21 Jahre erhöhen?

Ich denke schon, dass spätestens 18 Jahre ein Alter ist, in dem man auch juristisch seine Taten überblickt. "Mein", "dein", "tot", "lebendig" - alles kapitale Dinge, auf man auch in jüngeren Jahren schon sozialisiert worden sein sollte.

Aber jetzt sind wir ganz weit weg vom Thema des Threads (der ja aber auch nicht mehr viel neues hergibt...).
 
F

feb

Guest
Du weißt ja nicht, wie hoch dieser Faktor wäre, wenn die USA das selbe Rechtssystem wie wir hätten. Anzunehmen, die Höhe der Strafe wäre der einzige Faktor, der die Häufigkeit von Verbrechen beeinflusst, und da es in den USA bei härteren Strafen mehr Verbrechen gibt, ergo haben härtere Strafen keinen dämpfenden Effekt, das ist schon ein bischen arg einfach gedacht.

Völlig richtig, ich habe stark simplifiziert. Drollig ist aber, dass die Gegenmeinung exakt das Gleiche macht - und zudem offen auf der Hand liegend falsch liegt.
 
F

feb

Guest
Vielleicht öffnet der Fall Jonny K. ja mal die Augen bezüglich des "Jugendstrafrechts":
Ab 18 darf man in Deutschland praktisch alles in Eigenverantwortung. Führerschein, Waffenschein, Wahlrecht, Alkohol, Finanzgeschäfte (um den Fall "Hoeneß" nicht ganz aus den Augen zu verlieren...).
Aber wenn man jemanden totprügelt, ist man plötzlich noch "Jugendlicher".

Ich kenne in der Rechtswissenschaft keine und aus der Justizpraxis nur wenige Stimmen, die unser Jugendstrafrecht für grundlegend reformbedürftig halten. Die Mehrzahl der Fachleute haben schlicht einen anderen Standpunkt als der Otto Normalverbraucher. Richtig ist aber die weit verbreitete Kritik, dass das Jugendstrafrecht für die Heranwachsenden (18-21 Jahre, vgl. § 1 II JGG) zu oft und ohne ausreichende Rechtfertigung herangezogen wird. Da meine ich aber in der Praxis eine deutliche trendwende - mehr Verurteilungen nach dem Erwachsenenstrafrecht - feststellen zu können.

Hier besteht äusserst dringend Handlungsbedarf - der gesunde Menschenverstand sollte besonders in solchen Fällen aufmerksam sein, denn gerade der Fall Jonny K. ist ein besonders abschreckendes Beispiel für komplett verfehlte Juristerei.

Bei dem Fall Jonny K. verstört es mich, dass in der Presse, in den Blogs und in den Foren völlig unverdrossen von Mord geredet wird. Der Fachmann und auch der interessierte Laie kann aber sehr wohl zwischen Mord (§ 211 StGB) und Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) unterscheiden und die Beweisaufnahme hat nun einmal ergeben, dass nur der letztgenannte Tatbestand vorliegt. Selbst die Anklage der StA ging in dem Fall von Körperverletzung mit Todesfolge aus! Der sogenannte Strafrahmen des § 227 StGB reicht im Jugendstrafrecht von 1 Jahr bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil gegen den Hauptäter mit 4,5 Jahren liegt daher gar nicht sooo niedrig.

Völlig richtig ist freilich, dass die Presse - von BILD bis SPIEGEL - sich weit überwiegend ablehnend bis empört zu dem Urteil geäußert haben und daher der Fall und sein Ergebnis in der Öffentlichkeit kritisch gesehen werden.
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Völlig richtig, ich habe stark simplifiziert. Drollig ist aber, dass die Gegenmeinung exakt das Gleiche macht - und zudem offen auf der Hand liegend falsch liegt.

Sowas musste ich als Korrektor in Klausuren immer direkt als Minuspunkt werten. Mir wurde damals von meinen Professoren gesagt, sowas schrieben tendenziell die mittelmäßigen bis schlechten (z.B. "bayrisches Prädikat") Jurastudenten bzw. Referendare, die fundierte Argumente durch "starke Worte" ersetzen müssen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Der Haupttäter hat den bereits am Boden liegenden Jonny K. mehrmals gegen den Kopf getreten!

Ab wann ist das Treten gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge"?
Ich jedenfalls denke, die Öffentlichkeit hat in diesem speziellen, aber auch in vielen anderen Fällen, völlig recht, wenn sie den Haupttäter "Mörder" schimpft, auch wenn "Rechtswissenschaft" und "Justizpraxis" aus ihrem Elfenbeinturm heraus anders bewertet haben.
 
F

feb

Guest
@FREDatNET: Am Dienstag vergangener Woche hatte ich im Münchner Justizpalast zu tun und konnte in der Mittagspause das Treiben rund um UHs Prozess verfolgen. Vor dem Justipalast standen auf einer Länge von rd. 200m die Übertragungsfahrzeuge, im Lichthof des Gebäudes standen ca. 15 aufgebaute Kameras, insesamt waren ca. 200 Kameraleute, Mikrofon- und Kabelträger, Techniker und Hilfskräfte versammelt. Journalisten interviewten oder diktierten ihre Berichte....

Unter diesem ganzen Tross befand sich mit Gisela Friederichsen wohl die einzige "Gerichtsreporterin", die diesen Namen vielleicht verdient hat - aber auch Sie kann nur auf Gerichtserfahrung zurückblicken, eine juristische Ausbildung hat sie nicht.

MaW: Sehr viel Aufwand, sehr viele Leute - aber sehr wenig Sachverstand.
 
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F

feb

Guest
Sowas musste ich als Korrektor in Klausuren immer direkt als Minuspunkt werten. Mir wurde damals von meinen Professoren gesagt, sowas schrieben tendenziell die mittelmäßigen bis schlechten (z.B. "bayrisches Prädikat") Jurastudenten bzw. Referendare, die fundierte Argumente durch "starke Worte" ersetzen müssen.

Das kann ich aus meiner Zeit als Korrekturassi komplett bestätigen. Nur ist das Forum weder eine Klausur, noch eine Hausarbeit....
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Ich kenne in der Rechtswissenschaft keine und aus der Justizpraxis nur wenige Stimmen, die unser Jugendstrafrecht für grundlegend reformbedürftig halten. Die Mehrzahl der Fachleute haben schlicht einen anderen Standpunkt als der Otto Normalverbraucher.

Das ist natürlich ein logischer Zirkelschluß. Natürlich ist das so, sonst wäre die Rechtsanwendung ja kaum so, wie sie derzeit ist.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
@FREDatNET: Am Dienstag vergangener Woche hatte ich im Münchner Justizpalast zu tun und konnte in der Mittagspause das Treiben rund um UHs Prozess verfolgen. Vor dem Justipalast standen auf einer Länge von rd. 200m die Übertragungsfahrzeuge, im Lichthof des Gebäudes standen ca. 15 aufgebaute Kameras, insesamt waren ca. 200 Kameraleute, Mikrofon- und Kabelträger, Techniker und Hilfskräfte versammelt. Journalisten interviewten oder diktierten ihre Berichte....

Unter diesem ganzen Tross befand sich mit Gisela Friederichsen wohl die einzige "Gerichtsreporterin", die diesen Namen vielleicht verdient hat - aber auch Sie kann nur auf Gerichtserfahrung zurückblicken, eine juristische Ausbildung hat sie nicht.

MaW: Sehr viel Aufwand, sehr viele Leute - aber sehr wenig Sachverstand.

Das kannst Du gleich nahtlos in dem GEZ-Thread posten. :eek:
 
F

feb

Guest
Der Haupttäter hat den bereits am Boden liegenden Jonny K. mehrmals gegen den Kopf getreten!

Siehst du, da haben wir das Problem: Wir beide waren bei dem Prozess nicht dabei. Die Quellen, die die Täter benennen und deren Tatbeteiligungen schildern, berichten, dass der Haupttäter Onur U. einen Schlag ins Gesicht des Jonny K. gegeben hat. Die Tritte stammen von seinen Mittätern (http://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.). Aber, bitte kein Mißverständnis: Du findest bestimmt einige Berichte, in denen von Tritten durch Onur U. die Rede ist.

Ab wann ist das Treten gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge"? Ich jedenfalls denke, die Öffentlichkeit hat in diesem speziellen, aber auch in vielen anderen Fällen, völlig recht, wenn sie den Haupttäter "Mörder" schimpft, auch wenn "Rechtswissenschaft" und "Justizpraxis" aus ihrem Elfenbeinturm heraus anders bewertet haben.

Tja, wir haben das Problem, dass die Öffentlichkeit nicht gut informiert zu sein scheint (s.o.), das Gericht wird den Fall mit Zeugen und Sachverständigen aber so weit als möglich geklärt haben.

Ich würde sagen, dass Tritte mit einem beschuhten Fuß (so heißt dies, sorry) gegen den Kopf eines Wehrlosen im Regelfall zu einer Anklage wegen versuchten oder vollendeten Totschlages oder Mord führen. Im Fall D. Brunner wurde der Haupttäter wegen Mordes, der andere Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. In dem Fall der Münchner U-Bahn- Schläger lautete das Urteil auf versuchten Mord.
 
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17.11.2009
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Siehst du, da haben wir das Problem: Wir beide waren bei dem Prozess nicht dabei. Die Quellen, die die Täter benennen und deren Tatbeteiligungen schildern, berichten, dass der Haupttäter Onur U. einen Schlag ins Gesicht des Jonny K. gegeben hat. Die Tritte stammen von seinen Mittätern (http://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.). Aber, bitte kein Mißverständnis: Du findest bestimmt einige Berichte, in denen von Tritten durch Onur U. die Rede ist.



Tja, wir haben das Problem, dass die Öffentlichkeit nicht gut informiert zu sein scheint (s.o.), das Gericht wird den Fall mit Zeugen und Sachverständigen aber so weit als möglich geklärt haben.

Ich würde sagen, dass Tritte mit einem beschuhten Fuß (so heißt dies, sorry) gegen den Kopf eines Wehrlosen im Regelfall zu einer Anklage wegen versuchten oder vollendeten Totschlages oder Mord führen. Im Fall D. Brunner wurde der Haupttäter wegen Mordes, der andere Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. In dem Fall der Münchner U-Bahn- Schläger lautete das Urteil auf versuchten Mord.

Zustimmung! Ich kann daher auch nicht aufhören zu betonen, dass bei UH die Höchststrafe weder 10 Jahre noch 5 Jahre waren. Ich habe bislang in KEINER Publikation selbsternannter Experten und Gerichtsreporter die korrekten Angaben hierzu gelesen. Hierauf springt die Gemeinde aber an, siehe diese unsägliche "Statistik", wo UHs Strafe neben Raub, Vergewaltigung etc. völlig zusammenhangslos eingeordnet wird.
 
F

feb

Guest
Das ist natürlich ein logischer Zirkelschluß. Natürlich ist das so, sonst wäre die Rechtsanwendung ja kaum so, wie sie derzeit ist.

Ich fürchte, du unterliegst einem Mißverständnis. Zu den einschlägigen Fachleuten zähle ich selbstverständlich nicht nur die Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter, sondern vor allem auch die gesamte Wissenschaft. In D gibt es zahlreiche Lehrstühle für Jugendstrafrecht, die Bibliothek an der LMU für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug führt rund 20.000 Bücher und 45 Periodika. Zum Deutschen Jugendgerichtstag 2013 trafen sich rd 700 Wissenschaftler und Praktiker....

Aber freilich, BILD und SPIEGEL, WELT und Focus zeichnen ein ganz anderes Bild von unserem Strafrecht...
 
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07.03.2009
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Siehst du, da haben wir das Problem: Wir beide waren bei dem Prozess nicht dabei. Die Quellen, die die Täter benennen und deren Tatbeteiligungen schildern, berichten, dass der Haupttäter Onur U. einen Schlag ins Gesicht des Jonny K. gegeben hat. Die Tritte stammen von seinen Mittätern (http://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.). Aber, bitte kein Mißverständnis: Du findest bestimmt einige Berichte, in denen von Tritten durch Onur U. die Rede ist.



Tja, wir haben das Problem, dass die Öffentlichkeit nicht gut informiert zu sein scheint (s.o.), das Gericht wird den Fall mit Zeugen und Sachverständigen aber so weit als möglich geklärt haben.

Ich würde sagen, dass Tritte mit einem beschuhten Fuß (so heißt dies, sorry) gegen den Kopf eines Wehrlosen im Regelfall zu einer Anklage wegen versuchten oder vollendeten Totschlages oder Mord führen. Im Fall D. Brunner wurde der Haupttäter wegen Mordes, der andere Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. In dem Fall der Münchner U-Bahn- Schläger lautete das Urteil auf versuchten Mord.


Wieder mal viel Relatives auf meine doch konkrete Frage, ab wann das Treten gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge" ist. Einmal, zweimal, dreimal, zweiundzwanzigmal?
Einer der auf diese Weise tötet, ist für mich ein Mörder - auch wenn "die Justiz" das anders bewertet.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Ich fürchte, du unterliegst einem Mißverständnis. Zu den einschlägigen Fachleuten zähle ich selbstverständlich nicht nur die Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter, sondern vor allem auch die gesamte Wissenschaft. In D gibt es zahlreiche Lehrstühle für Jugendstrafrecht, die Bibliothek an der LMU für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug führt rund 20.000 Bücher und 45 Periodika. Zum Deutschen Jugendgerichtstag 2013 trafen sich rd 700 Wissenschaftler und Praktiker....

Aber freilich, BILD und SPIEGEL, WELT und Focus zeichnen ein ganz anderes Bild von unserem Strafrecht...

Um eine Meinung dazu zu haben, muss man kein Jurist sein. Es widerspricht meinem (um dem vieler Bürger) persönlichen Rechtsempfinden (als Bürger und Jurist), wenn Gewaltdelikte und Kindesmissbrauch weniger hart bestraft werden als ein Vermögensdelikt. Natürlich ist das schwer zu beziffern und zueinander in Beziehung zu setzen, aber andererseits gibt es auch die bereits zitierte Einheit der Rechtsordnung. Vielleicht ist die Lösung aber gar nicht, Vermögensdelikte weniger hart zu bestrafen, sondern das Strafrecht und Jugendstrafrecht bei schweren Gewaltdelikten zu verschärfen.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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Wieder mal viel Relatives auf meine doch konkrete Frage, ab wann das Treten gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge" ist. Einmal, zweimal, dreimal, zweiundzwanzigmal?
Einer der auf diese Weise tötet, ist für mich ein Mörder - auch wenn "die Justiz" das anders bewertet.

Gut, dass du das nicht zu bewerten hast ;-)
 
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OJay

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17.11.2009
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Um eine Meinung dazu zu haben, muss man kein Jurist sein. Es widerspricht meinem (um dem vieler Bürger) persönlichen Rechtsempfinden (als Bürger und Jurist), wenn Gewaltdelikte und Kindesmissbrauch weniger hart bestraft werden als ein Vermögensdelikt. Natürlich ist das schwer zu beziffern und zueinander in Beziehung zu setzen, aber andererseits gibt es auch die bereits zitierte Einheit der Rechtsordnung. Vielleicht ist die Lösung aber gar nicht, Vermögensdelikte weniger hart zu bestrafen, sondern das Strafrecht und Jugendstrafrecht bei schweren Gewaltdelikten zu verschärfen.

Ich schließe mich dir an, aber: woher nimmst du die Erkenntnis, dass Gewaltdelikte weniger hart bestraft werden als Vermögensdelikte? Meine Erfahrung ist genau das Gegenteil!
 
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OJay

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17.11.2009
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Klingt als würde man durch solche Aussagen lieber einen Täter als mögliche Opfer schützen. Aber vielleicht sind unsere Gedanken zu emotional ...

Oliver

Keinesfalls, aber was nach dem Gesetz nicht geht, geht nunmal nicht, auch wenn es die "Allgemeinheit" gerne so hätte. Das hat weder etwas mit fehlender Emotionalität, Arroganz noch Elfenbeinturm zu tun.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
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Ostsee
Ich denke schon, dass spätestens 18 Jahre ein Alter ist, in dem man auch juristisch seine Taten überblickt. "Mein", "dein", "tot", "lebendig" - alles kapitale Dinge, auf man auch in jüngeren Jahren schon sozialisiert worden sein sollte.

Aber jetzt sind wir ganz weit weg vom Thema des Threads (der ja aber auch nicht mehr viel neues hergibt...).

Dies erinnert mich jetzt an meine Wachausbildung bei der Bundeswehr, da wurde darauf hingewiesen, dass der Schusswaffengebrauch bei minderjährigen Angreifern zu vermeiden ist...... Meine Feststellung dass es mir egal ist ob ein 15 Jähriger oder ein 45 jähriger auf mich eine Waffe richtet und ich in beiden fällen das Feuer eröffnen würde hat meine damaligen Vorgesetzten dazu gebracht dass ich nicht Streife gehen musste.....
Dafür nochmals herzlichen Dank.