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Heißt das im Umkehrschluß, Uli Hoeneß sollte einen Bewährungshelfer bekommen um Geld zu sparen?
Hat das eine was mit dem anderen zu Tun? Nein. Ich war OT: ENTSCHULDIGUNG.
Aber über Uli müssen wir uns keine Sorgen machen.
Heißt das im Umkehrschluß, Uli Hoeneß sollte einen Bewährungshelfer bekommen um Geld zu sparen?
Hat das eine was mit dem anderen zu Tun? Nein. Ich war OT: ENTSCHULDIGUNG.
Vielleicht öffnet der Fall Jonny K. ja mal die Augen bezüglich des "Jugendstrafrechts":
Vielleicht sollte man die Volljährigkeit wieder auf 21 Jahre erhöhen?
Du weißt ja nicht, wie hoch dieser Faktor wäre, wenn die USA das selbe Rechtssystem wie wir hätten. Anzunehmen, die Höhe der Strafe wäre der einzige Faktor, der die Häufigkeit von Verbrechen beeinflusst, und da es in den USA bei härteren Strafen mehr Verbrechen gibt, ergo haben härtere Strafen keinen dämpfenden Effekt, das ist schon ein bischen arg einfach gedacht.
Vielleicht öffnet der Fall Jonny K. ja mal die Augen bezüglich des "Jugendstrafrechts":
Ab 18 darf man in Deutschland praktisch alles in Eigenverantwortung. Führerschein, Waffenschein, Wahlrecht, Alkohol, Finanzgeschäfte (um den Fall "Hoeneß" nicht ganz aus den Augen zu verlieren...).
Aber wenn man jemanden totprügelt, ist man plötzlich noch "Jugendlicher".
Hier besteht äusserst dringend Handlungsbedarf - der gesunde Menschenverstand sollte besonders in solchen Fällen aufmerksam sein, denn gerade der Fall Jonny K. ist ein besonders abschreckendes Beispiel für komplett verfehlte Juristerei.
Völlig richtig, ich habe stark simplifiziert. Drollig ist aber, dass die Gegenmeinung exakt das Gleiche macht - und zudem offen auf der Hand liegend falsch liegt.
Sowas musste ich als Korrektor in Klausuren immer direkt als Minuspunkt werten. Mir wurde damals von meinen Professoren gesagt, sowas schrieben tendenziell die mittelmäßigen bis schlechten (z.B. "bayrisches Prädikat") Jurastudenten bzw. Referendare, die fundierte Argumente durch "starke Worte" ersetzen müssen.
Ich kenne in der Rechtswissenschaft keine und aus der Justizpraxis nur wenige Stimmen, die unser Jugendstrafrecht für grundlegend reformbedürftig halten. Die Mehrzahl der Fachleute haben schlicht einen anderen Standpunkt als der Otto Normalverbraucher.
@FREDatNET: Am Dienstag vergangener Woche hatte ich im Münchner Justizpalast zu tun und konnte in der Mittagspause das Treiben rund um UHs Prozess verfolgen. Vor dem Justipalast standen auf einer Länge von rd. 200m die Übertragungsfahrzeuge, im Lichthof des Gebäudes standen ca. 15 aufgebaute Kameras, insesamt waren ca. 200 Kameraleute, Mikrofon- und Kabelträger, Techniker und Hilfskräfte versammelt. Journalisten interviewten oder diktierten ihre Berichte....
Unter diesem ganzen Tross befand sich mit Gisela Friederichsen wohl die einzige "Gerichtsreporterin", die diesen Namen vielleicht verdient hat - aber auch Sie kann nur auf Gerichtserfahrung zurückblicken, eine juristische Ausbildung hat sie nicht.
MaW: Sehr viel Aufwand, sehr viele Leute - aber sehr wenig Sachverstand.
Der Haupttäter hat den bereits am Boden liegenden Jonny K. mehrmals gegen den Kopf getreten!
Ab wann ist das Treten gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge"? Ich jedenfalls denke, die Öffentlichkeit hat in diesem speziellen, aber auch in vielen anderen Fällen, völlig recht, wenn sie den Haupttäter "Mörder" schimpft, auch wenn "Rechtswissenschaft" und "Justizpraxis" aus ihrem Elfenbeinturm heraus anders bewertet haben.
Siehst du, da haben wir das Problem: Wir beide waren bei dem Prozess nicht dabei. Die Quellen, die die Täter benennen und deren Tatbeteiligungen schildern, berichten, dass der Haupttäter Onur U. einen Schlag ins Gesicht des Jonny K. gegeben hat. Die Tritte stammen von seinen Mittätern (http://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.). Aber, bitte kein Mißverständnis: Du findest bestimmt einige Berichte, in denen von Tritten durch Onur U. die Rede ist.
Tja, wir haben das Problem, dass die Öffentlichkeit nicht gut informiert zu sein scheint (s.o.), das Gericht wird den Fall mit Zeugen und Sachverständigen aber so weit als möglich geklärt haben.
Ich würde sagen, dass Tritte mit einem beschuhten Fuß (so heißt dies, sorry) gegen den Kopf eines Wehrlosen im Regelfall zu einer Anklage wegen versuchten oder vollendeten Totschlages oder Mord führen. Im Fall D. Brunner wurde der Haupttäter wegen Mordes, der andere Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. In dem Fall der Münchner U-Bahn- Schläger lautete das Urteil auf versuchten Mord.
Das ist natürlich ein logischer Zirkelschluß. Natürlich ist das so, sonst wäre die Rechtsanwendung ja kaum so, wie sie derzeit ist.
Siehst du, da haben wir das Problem: Wir beide waren bei dem Prozess nicht dabei. Die Quellen, die die Täter benennen und deren Tatbeteiligungen schildern, berichten, dass der Haupttäter Onur U. einen Schlag ins Gesicht des Jonny K. gegeben hat. Die Tritte stammen von seinen Mittätern (http://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.). Aber, bitte kein Mißverständnis: Du findest bestimmt einige Berichte, in denen von Tritten durch Onur U. die Rede ist.
Tja, wir haben das Problem, dass die Öffentlichkeit nicht gut informiert zu sein scheint (s.o.), das Gericht wird den Fall mit Zeugen und Sachverständigen aber so weit als möglich geklärt haben.
Ich würde sagen, dass Tritte mit einem beschuhten Fuß (so heißt dies, sorry) gegen den Kopf eines Wehrlosen im Regelfall zu einer Anklage wegen versuchten oder vollendeten Totschlages oder Mord führen. Im Fall D. Brunner wurde der Haupttäter wegen Mordes, der andere Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. In dem Fall der Münchner U-Bahn- Schläger lautete das Urteil auf versuchten Mord.
Ich fürchte, du unterliegst einem Mißverständnis. Zu den einschlägigen Fachleuten zähle ich selbstverständlich nicht nur die Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter, sondern vor allem auch die gesamte Wissenschaft. In D gibt es zahlreiche Lehrstühle für Jugendstrafrecht, die Bibliothek an der LMU für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug führt rund 20.000 Bücher und 45 Periodika. Zum Deutschen Jugendgerichtstag 2013 trafen sich rd 700 Wissenschaftler und Praktiker....
Aber freilich, BILD und SPIEGEL, WELT und Focus zeichnen ein ganz anderes Bild von unserem Strafrecht...
Wieder mal viel Relatives auf meine doch konkrete Frage, ab wann das Treten gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge" ist. Einmal, zweimal, dreimal, zweiundzwanzigmal?
Einer der auf diese Weise tötet, ist für mich ein Mörder - auch wenn "die Justiz" das anders bewertet.
Um eine Meinung dazu zu haben, muss man kein Jurist sein. Es widerspricht meinem (um dem vieler Bürger) persönlichen Rechtsempfinden (als Bürger und Jurist), wenn Gewaltdelikte und Kindesmissbrauch weniger hart bestraft werden als ein Vermögensdelikt. Natürlich ist das schwer zu beziffern und zueinander in Beziehung zu setzen, aber andererseits gibt es auch die bereits zitierte Einheit der Rechtsordnung. Vielleicht ist die Lösung aber gar nicht, Vermögensdelikte weniger hart zu bestrafen, sondern das Strafrecht und Jugendstrafrecht bei schweren Gewaltdelikten zu verschärfen.
Gut, dass du das nicht zu bewerten hast ;-)
Klingt als würde man durch solche Aussagen lieber einen Täter als mögliche Opfer schützen. Aber vielleicht sind unsere Gedanken zu emotional ...
Oliver
Ich denke schon, dass spätestens 18 Jahre ein Alter ist, in dem man auch juristisch seine Taten überblickt. "Mein", "dein", "tot", "lebendig" - alles kapitale Dinge, auf man auch in jüngeren Jahren schon sozialisiert worden sein sollte.
Aber jetzt sind wir ganz weit weg vom Thema des Threads (der ja aber auch nicht mehr viel neues hergibt...).