Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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Duisburg
Keinesfalls, aber was nach dem Gesetz nicht geht, geht nunmal nicht, auch wenn es die "Allgemeinheit" gerne so hätte. Das hat weder etwas mit fehlender Emotionalität, Arroganz noch Elfenbeinturm zu tun.

Darum geht es ja:
Offensichtlich hat "das Gesetz" gegen solche Exzesse nicht das richtige Handwerkszeug. Oder wendet es vielleicht nicht an?
 
F

feb

Guest
Wieder mal viel Relatives auf meine doch konkrete Frage, ab wann das Treten gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge" ist. Einmal, zweimal, dreimal, zweiundzwanzigmal?

Die Zahl ist auch gewiß nicht alleinentscheidend. Das Strafrecht (§§ 227 iVm 223, 224 StGB) sowie die mir bekannte Rechtsprechung definiert die Zahl auch nicht. Schon ein Tritt mit einen starken Schuh und großer Kraft kann den Totschlag-/Mordvorwurf rechtfertigen.

Einer der auf diese Weise tötet, ist für mich ein Mörder - auch wenn "die Justiz" das anders bewertet.
Niemand nimmt dir deine Meinung; jeder kann sich das Strafrecht, das Steuerrecht, das Baurecht (you name it) so zurechtlegen, wie es ihm gefällt. Entscheidend ist freilich alleine, was im rechtskräftigen Urteil* drinsteht. Roma locuta, causa finita.

*Das Urteil gegen Onur U. ist noch nicht rechtskräftig. Alle Angeklagten haben Revision einlegen lassen (im Wesentlichen, weil sie eine Tatbeteilgung bestreiten); die StA jedoch nicht. Eine Strafverschärfung ist damit ausgeschlossen, ein Freispruch ist theoretisch möglich.
 
Moderiert:

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Ich dachte es wäre klar, dass wir nicht auf Eure Gilde schimpfen, sondern die Gesetze kritisieren ...

Oliver

Dein obiger Post klang anders. Aber bisher hat soweit ich sehe auch noch keiner irgendwie sinnvoll begründet, was am Gesetz genau falsch sein soll. Wie gesagt, die Aussage, Gewaltdelikte würden -abgesehen vom Jugendstrafrecht- milder bestraft als Vermögensdelikte, stimmt schlicht nicht.

Vielleicht mal konkret: Jemand, der in 7 (!) Fällen (soviel war es bei UH) ein Kind missbraucht, eine Frau vergewaltigt oder eine Tankstelle überfällt mit einer Waffe etc. ist in meinem Kenntnisbereich noch NIE mit nur 3 1/2 davongekommen.
 
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AroundTheWorld

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08.09.2009
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Vielleicht mal konkret: Jemand, der in 7 (!) Fällen (soviel war es bei UH) ein Kind missbraucht, eine Frau vergewaltigt oder eine Tankstelle überfällt mit einer Waffe etc. ist in meinem Kenntnisbereich noch NIE mit nur 3 1/2 davongekommen.

Dein "Kenntnisbereich" scheint leider sehr überschaubar zu sein.

Berlin: Kinderschänder bekommt zwei Jahre auf Bewährung

Berlin: Kinderschänder bekommt zwei Jahre auf Bewährung

282 Mal hat Alfred G. seine eigene sieben Jahre alte Tochter missbraucht. Von 1992 bis 1997, während die Mutter bei der Arbeit war, wurde der Vater zum Monster und befummelte die Tochter im Bad, im Kinderzimmer, im Ehebett.

Ohne Reue zeigte sich der arbeitlose Alfred G. vor Gericht. Auch seine ältere Tochter wurde von ihm missbraucht. Für drei Fälle kam er vor Gericht, dennoch blieb er ein freier Mann: zwei Jahre auf Bewährung.

Mit 22 Jahren zeigte die jüngere Tochter ihren Vater an. Der Richter: "Zu seinen Gunsten wurde berücksichtigt, dass die Taten 13 bis 18 Jahre zurückliegen." Zwei Jahre auf Bewährung, 300 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer lautet die volle Strafe.

------------

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/bewaehrungsstrafe-fuer-kinderschaender-aid-1.673546

Bewährungsstrafe für Kinderschänder

Krefeld. Die Vorsitzende Richterin der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld, Gudrun Rebell, hat gestern ein mildes Urteil gegen Fritz M.* verkündet. Der 60-Jährige, der einen Reiterverein bewirtschaftete, wurde für schuldig befunden, von Mitte 2005 bis Oktober 2006 seine damals achtjährige Nichte in 14 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Dafür erhielt er jetzt eine Haftstrafe von zwei Jahren, die allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Einzige Bewährungsauflagen: jeden Kontakt zu dem Kind zu vermeiden und 5000 Euro Schmerzensgeld in Raten an das Mädchen zu zahlen. Von Dietmar Schörner
Was hatte sich in dem Reitstall ereignet? Die achtjährige Sandra (Name geändert) war eine Pferdenärrin. Bei ihrem Onkel konnte sie in dem Reitstall den Tieren sehr nahe sein; gleichzeitig entwickelte sich ein Vertrauensverhältnis zu dem 60-Jährigen. Oft saß Sandra auf dem Schoß ihres Onkels zum Fernsehen. Dann begann der Mann, das Mädchen zu befummeln. Mehrfach verging er sich an dem Kind.

Von insgesamt 14 Handlungen erzählte die Kleine ihrer entsetzten Mutter, als die Last zu groß wurde und die angestaute Scham sich ihren Weg suchte. „Mama, ich muss Dir etwas ganz Schlimmes von Onkel Fritz sagen“, kündigte sie an, brauchte aber noch bis zum Abend, um sich der Mutter zu öffnen.

Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass diese Milde nur dadurch gerechtfertigt sei, dass der Angeklagte sofort zu Beginn der Verhandlung eingeräumt hatte, dass er die Taten genau so begangen habe, wie es in der Anklage verlesen wurde. Hätte der 60-Jährige auch nur im Geringsten bezweifelt, dass seine Nichte nicht die Wahrheit gesagt hätte, dann wären es „locker vier Jahre“ geworden.

Durch sein Geständnis wurde es dem Mädchen erspart, die Situationen noch einmal zu durchleben, ihren Peiniger zu sehen und vor Gericht über die Dinge, die ihr sehr peinlich sind, zu sprechen.

Die Psychologin zeigte sich sehr erleichtert, dass das Kind gestern nicht mehr zum Gericht musste, denn die jetzt Elfjährige lebte in Panik vor diesem Auftritt. Sandras Mutter brach in Tränen aus, als der Täter ihr nach Drängen der Richterin sagte: „Ich entschuldige mich bei Dir und Deiner Tochter!“ Für ihn sei die Sache damit erledigt. Der Reiterverein entließ den Mann.

* Name geändert

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Da könnte man noch 100 weitere Artikel posten. Google is your friend.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Dein "Kenntnisbereich" scheint leider sehr überschaubar zu sein.

Berlin: Kinderschänder bekommt zwei Jahre auf Bewährung

Berlin: Kinderschänder bekommt zwei Jahre auf Bewährung

282 Mal hat Alfred G. seine eigene sieben Jahre alte Tochter missbraucht. Von 1992 bis 1997, während die Mutter bei der Arbeit war, wurde der Vater zum Monster und befummelte die Tochter im Bad, im Kinderzimmer, im Ehebett.

Ohne Reue zeigte sich der arbeitlose Alfred G. vor Gericht. Auch seine ältere Tochter wurde von ihm missbraucht. Für drei Fälle kam er vor Gericht, dennoch blieb er ein freier Mann: zwei Jahre auf Bewährung.

Mit 22 Jahren zeigte die jüngere Tochter ihren Vater an. Der Richter: "Zu seinen Gunsten wurde berücksichtigt, dass die Taten 13 bis 18 Jahre zurückliegen." Zwei Jahre auf Bewährung, 300 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer lautet die volle Strafe.

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http://www.rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/bewaehrungsstrafe-fuer-kinderschaender-aid-1.673546

Bewährungsstrafe für Kinderschänder

Krefeld. Die Vorsitzende Richterin der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld, Gudrun Rebell, hat gestern ein mildes Urteil gegen Fritz M.* verkündet. Der 60-Jährige, der einen Reiterverein bewirtschaftete, wurde für schuldig befunden, von Mitte 2005 bis Oktober 2006 seine damals achtjährige Nichte in 14 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Dafür erhielt er jetzt eine Haftstrafe von zwei Jahren, die allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Einzige Bewährungsauflagen: jeden Kontakt zu dem Kind zu vermeiden und 5000 Euro Schmerzensgeld in Raten an das Mädchen zu zahlen. Von Dietmar Schörner
Was hatte sich in dem Reitstall ereignet? Die achtjährige Sandra (Name geändert) war eine Pferdenärrin. Bei ihrem Onkel konnte sie in dem Reitstall den Tieren sehr nahe sein; gleichzeitig entwickelte sich ein Vertrauensverhältnis zu dem 60-Jährigen. Oft saß Sandra auf dem Schoß ihres Onkels zum Fernsehen. Dann begann der Mann, das Mädchen zu befummeln. Mehrfach verging er sich an dem Kind.

Von insgesamt 14 Handlungen erzählte die Kleine ihrer entsetzten Mutter, als die Last zu groß wurde und die angestaute Scham sich ihren Weg suchte. „Mama, ich muss Dir etwas ganz Schlimmes von Onkel Fritz sagen“, kündigte sie an, brauchte aber noch bis zum Abend, um sich der Mutter zu öffnen.

Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass diese Milde nur dadurch gerechtfertigt sei, dass der Angeklagte sofort zu Beginn der Verhandlung eingeräumt hatte, dass er die Taten genau so begangen habe, wie es in der Anklage verlesen wurde. Hätte der 60-Jährige auch nur im Geringsten bezweifelt, dass seine Nichte nicht die Wahrheit gesagt hätte, dann wären es „locker vier Jahre“ geworden.

Durch sein Geständnis wurde es dem Mädchen erspart, die Situationen noch einmal zu durchleben, ihren Peiniger zu sehen und vor Gericht über die Dinge, die ihr sehr peinlich sind, zu sprechen.

Die Psychologin zeigte sich sehr erleichtert, dass das Kind gestern nicht mehr zum Gericht musste, denn die jetzt Elfjährige lebte in Panik vor diesem Auftritt. Sandras Mutter brach in Tränen aus, als der Täter ihr nach Drängen der Richterin sagte: „Ich entschuldige mich bei Dir und Deiner Tochter!“ Für ihn sei die Sache damit erledigt. Der Reiterverein entließ den Mann.

* Name geändert

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Da könnte man noch 100 weitere Artikel posten. Google is your friend.

Zunächst mal dürfte mein Kenntnisbereich weiter reichen als deiner, der sich auf googlen beschränkt.

Weiter: google mir doch jetzt mal genauso viele (100 weitere Artikel nach deiner Meinung) Fälle von Steuerhinterziehung, wo die Strafen höher lagen.
 
F

feb

Guest
Darum geht es ja:
Offensichtlich hat "das Gesetz" gegen solche Exzesse nicht das richtige Handwerkszeug. Oder wendet es vielleicht nicht an?

Nun, schau dir doch einmal den Katalog der Strafnormen (Erwachsenenstrafrecht ohne minderschwere Fälle;bei Jugendlichen sind die Strafen gedeckelt auf 10 Jahre, bei Heranwachsenden auf 15 Jahre) an:

§ 223 Körperverletzung: Geldstrafe oder Haft bis 5 Jahre
§ 224, § 225 Gefährliche/Schwere Köperverletzung: Haft nicht unter 6 Monate bis 10 Jahre
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge: Haft nicht unter 3 bis 15 Jahre
§ 212 Totschlag: Haft nicht unter 5 Jahre bis Lebenslang
§ 211 Mord: Haft Lebenslang

Ich sehe da keine Defizite.

Dass die so vorgegebenen Strafrahmen in Praxis auch genutzt werden, kannst du an vielen vielen Fällen sehen. Nur die Fälle nahe am unteren Strafrahmen zu betrachten, gibt kein korrektes Gesamtbild.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
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HAM/HEL
Ähh Jungs... lasst uns doch bitte über Würstel Uli hier debatieren und nicht darum wie wir welche Tötungsdelikte bestrafen bzw. betrafen sollten.
 
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feb

Guest
Ähh Jungs... lasst uns doch bitte über Würstel Uli hier debatieren und nicht darum wie wir welche Tötungsdelikte bestrafen bzw. betrafen sollten.

Ja richtig. Aber eines noch @Aroundtheworld: Bitte nicht vergessen, dass Sexueller Mißbrauch von Kindern schon bei dem Anschauen von Sexheftchen/- videos beginnt, also nicht immer gleich an Geschlechtsverkehr denken. Bei den Fällen mit Geschlechtsverkehr allerdings meine ich, dass üblicherweise Haftstrafen ab 4 Jahre aufwärts, bei Geschlechtsverkehr mit Gewaltanwendung üblicherweise Haft ab 7 Jahre aufwärts herauskommen.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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Ja richtig. Aber eines noch @Aroundtheworld: Bitte nicht vergessen, dass Sexueller Mißbrauch von Kindern schon bei dem Anschauen von Sexheftchen/- videos beginnt, also nicht immer gleich an Geschlechtsverkehr denken. Bei den Fällen mit Geschlechtsverkehr allerdings meine ich, dass üblicherweise Haftstrafen ab 4 Jahre aufwärts, bei Geschlechtsverkehr mit Gewaltanwendung üblicherweise Haft ab 7 Jahre aufwärts herauskommen.

So ist es, das verbreitet sich aber nicht so gut bei Google, weil es keine Empörung auslöst.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Ähh Jungs... lasst uns doch bitte über Würstel Uli hier debatieren und nicht darum wie wir welche Tötungsdelikte bestrafen bzw. betrafen sollten.

Na gut:

Mich interessiert nach wie vor, warum die Medien nicht mehr auf den 20 Mio. DM herumreiten, die Uli Hoeneß angeblich als Darlehen privat von einem mittlerweile Verstorbenen erhalten haben soll. Derjenige war CEO von adidas, das Ganze passierte in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zur bis dahin größten Verhandlung, die der FC Bayern überhaupt je geführt hat: Der Verlängerung des Ausrüstervertrages und dem Einstieg von adidas als Gesellschafter bei Bayern München. Wir reden hier von einem Dealvolumen von über 100 Mio. Euro. Widerspricht es nicht jeglicher Lebensweisheit, dass man die Story, dass die 20 Mio. DM, die Uli Hoeneß da angeblich "privat zum Zocken" auf ein geheimes Schweizer Konto bekommen hat, überhaupt nicht im Zusammenhang stehen dazu, dass man ein lukratives Angebot von Nike ausgeschlagen hat und stattdessen das von adidas nicht nur angenommen hat, sondern gleichzeitig auch für alle Zeiten zementiert hat, dass adidas der Ausrüster bleibt (durch die Beteiligung)?

Wer glaubt denn sowas?

Und warum bohren die Medien da nicht mehr nach?

Strafrechtlich mag eine eventuelle Bestechung ja verjährt sein, aber aus Sicht des FC Bayern und einer potentiellen Rückkehr von Uli Hoeneß, die ja im Grunde bereits durch die Wahl der "vorübergehenden Stellvertreter" vorbereitet wird (Hopfner ist der ideale Platzhalter für 2-3 Jahre und Hainer ist derjenige, der am allerwenigsten Interesse daran hat, die Frage des damaligen Deals aufzuklären) ist das doch ganz wichtig:

Denn wenn hier tatsächlich ein persönlicher Vorteil die Entscheidung, was der Verein macht, beeinflusst hat, dann hätte Hoeneß ja nicht "nur" dem Staat geschadet, sondern - unabhängig von seinen ganzen sonstigen Verdiensten um den FC Bayern - auch dem Verein - bzw. zumindest einen unbotmäßigen persönlichen Vorteil aus seiner Rolle im Verein gezogen.

Und dann müsste m.E. eine Rückkehr ausgeschlossen sein.

Im Umfeld des Vereins diese Frage zu stellen, ist allerdings im Moment tabu und würde einen unmittelbar zur persona non grata machen.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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Bei den Fällen, die ich zitiert habe, ging es nicht "nur" um Sexheftchen.

Ist mir klar. gemeint war auch eher: Man findet Fälle von Bewährungsstrafen für Missbrauch/Vergewaltigung eher bei google, einfach weil sie (vermutlich auch zurecht) die Leute empören. Die übrigen, die mit 5 Jahren aufwärts davonkommen, sind einfach nicht medial wirksam. Es gibt sie aber.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
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HAM/HEL
Na gut:

Mich interessiert nach wie vor, warum die Medien nicht mehr auf den 20 Mio. DM herumreiten, die Uli Hoeneß angeblich als Darlehen privat von einem mittlerweile Verstorbenen erhalten haben soll. Derjenige war CEO von adidas, das Ganze passierte in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zur bis dahin größten Verhandlung, die der FC Bayern überhaupt je geführt hat: Der Verlängerung des Ausrüstervertrages und dem Einstieg von adidas als Gesellschafter bei Bayern München. Wir reden hier von einem Dealvolumen von über 100 Mio. Euro. Widerspricht es nicht jeglicher Lebensweisheit, dass man die Story, dass die 20 Mio. DM, die Uli Hoeneß da angeblich "privat zum Zocken" auf ein geheimes Schweizer Konto bekommen hat, überhaupt nicht im Zusammenhang stehen dazu, dass man ein lukratives Angebot von Nike ausgeschlagen hat und stattdessen das von adidas nicht nur angenommen hat, sondern gleichzeitig auch für alle Zeiten zementiert hat, dass adidas der Ausrüster bleibt (durch die Beteiligung)?

Wer glaubt denn sowas?

Und warum bohren die Medien da nicht mehr nach?

Strafrechtlich mag eine eventuelle Bestechung ja verjährt sein, aber aus Sicht des FC Bayern und einer potentiellen Rückkehr von Uli Hoeneß, die ja im Grunde bereits durch die Wahl der "vorübergehenden Stellvertreter" vorbereitet wird (Hopfner ist der ideale Platzhalter für 2-3 Jahre und Hainer ist derjenige, der am allerwenigsten Interesse daran hat, die Frage des damaligen Deals aufzuklären) ist das doch ganz wichtig:

Denn wenn hier tatsächlich ein persönlicher Vorteil die Entscheidung, was der Verein macht, beeinflusst hat, dann hätte Hoeneß ja nicht "nur" dem Staat geschadet, sondern - unabhängig von seinen ganzen sonstigen Verdiensten um den FC Bayern - auch dem Verein - bzw. zumindest einen unbotmäßigen persönlichen Vorteil aus seiner Rolle im Verein gezogen.

Und dann müsste m.E. eine Rückkehr ausgeschlossen sein.

Im Umfeld des Vereins diese Frage zu stellen, ist allerdings im Moment tabu und würde einen unmittelbar zur persona non grata machen.


In der Tat ich sehe in diesen Fragen auch noch Aufklärungsbedarf, aber das Gericht in München hat nunmal sein Urteil gefällt. Dies nachzuforschen ist wohl primär Aufgabe der Staatsanwaltschaft, aber über die Verfilzung, insbesondere in Bayern, hatten wir ja in einem anderen Thread im Forum schon debatiert. Wer weiß schon genau was da vereinbart, oder auch nur "angewiesen" wurde ?

Mich würde auch Interessieren ob es ggf. eine strafbare Handlung ist, und wenn ja ob dahingehende Untersuchungen stattgefunden haben, Hoeneß zu warnen? Der Kotzbrocken vom Stern aus der Chefredaktion aka Jörges wären doch ein Kandidat dafür, der sich ja 2 Tage (?) vor der Selbstanzeige noch mit Hoeneß getroffen hat zum Gedankenaustausch. Was natürlich auch die kolpotierte "hastige und nicht ganz fehlerfreie" Selbstanzeige erklären könnte.

Aber dann sind wir bestimmt wieder bei dem Problem, dass ein Strafprozess nicht immer allumfassend Aufklärung bieten kann, bzw. es auch gar nicht immer soll...
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Aber dann sind wir bestimmt wieder bei dem Problem, dass ein Strafprozess nicht immer allumfassend Aufklärung bieten kann, bzw. es auch gar nicht immer soll...

Mir geht es weniger um die strafrechtliche Aufarbeitung, sondern um die Frage "hat Uli Hoeneß rechtswidrige persönliche Vorteile aus seiner Machtposition beim FC Bayern gezogen, ja oder nein?".

Nebenbei nochmal was zum Thema Steuerhinterziehung vs. Gewaltdelikt:

X3JomU5.jpg
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Und weiter? Dieses Verhalten wird selbstverständlich juristisch berücksichtigt! Am Stammtisch weiß man das natürlich nicht.

Nur damit ich das richtig verstehe: Also wenn sie Reue gezeigt hätten und noch 100 EUR an den Tierschutzbund gespendet hätten hätten sie eine noch niedrigere Strafe bekommen?
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Nur damit ich das richtig verstehe: Also wenn sie Reue gezeigt hätten und noch 100 EUR an den Tierschutzbund gespendet hätten hätten sie eine noch niedrigere Strafe bekommen?

Das hab ich nicht geschrieben. Aber warum soll es deiner Meinung nach nicht erschwerend berücksichtigt werden, wenn das Opfer verhöhnt wird?
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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Duisburg
Und weiter? Dieses Verhalten wird selbstverständlich juristisch berücksichtigt! Am Stammtisch weiß man das natürlich nicht.

Ja, natürlich:

Ebenfalls auf der öffentlich zugänglichen – aber inzwischen gesperrten – Facebook-Seite des Täters Osman E. ist das Bild eines Autos mit Werbung für den "I am Jonny"-Gedenkverein zu sehen. Dazu schreibt einer der Täter: "Bruder guck ma welchen nuttensohn ich gesehn habe, den du geschlagen hast der schwarze bastard!!" Angesichts der brutalen Straftat, die einen 20-Jährigen das Leben gekostet hat, wirken die Einträge ungeheuerlich. Juristisch ist das Posting offenbar nicht angreifbar. Einen Straftatbestand würde der Internet-Eintrag nicht darstellen. Er bewege sich in einer Grauzone, hieß es am Donnerstag seitens der Berliner Staatsanwaltschaft.

Wer sitzt jetzt am Stammtisch, Du oder die Berliner Staatsanwaltschaft?
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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Mir geht es weniger um die strafrechtliche Aufarbeitung, sondern um die Frage "hat Uli Hoeneß rechtswidrige persönliche Vorteile aus seiner Machtposition beim FC Bayern gezogen, ja oder nein?".

Nebenbei nochmal was zum Thema Steuerhinterziehung vs. Gewaltdelikt:

Anhang anzeigen 49928

Schön und gut, aber:

wo sind denn nun die sonst so hohen Urteile für Steuerhinterzieher neben UH?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Das hab ich nicht geschrieben. Aber warum soll es deiner Meinung nach nicht erschwerend berücksichtigt werden, wenn das Opfer verhöhnt wird?

Natürlich sollte es erschwerend berücksichtigt werden. Aber wenn dies ja gemacht wurde, dann muß ich doch daraus folgern, daß ohne diese Umstände die Strafe geringer ausgefallen wäre.