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Schön und gut, aber:
wo sind denn nun die sonst so hohen Urteile für Steuerhinterzieher neben UH?
Steuerhinterziehung: Karlheinz Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt - SPIEGEL ONLINE
Steuerhinterziehung: Karlheinz Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt
Die Verteidigung forderte Freispruch, doch das Gericht entschied anders: Karlheinz Schreiber ist zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Ex-Waffenlobbyist von 1988 bis 1993 insgesamt 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat.
Steuerhinterziehung: Caruso-Gastwirt aus Halle muss vier Jahre ins Gefängnis | HalleSpektrum
Steuerhinterziehung: Caruso-Gastwirt aus Halle muss vier Jahre ins Gefängnis
Der ehemalige Wirt des Nobelrestaurants “Caruso” aus Halle (Saale) muss ins Gefängnis. Der 58-Jährige wurde vom Landgericht wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen und wegen versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Mit der Anklageschrift war ihm vorgeworfen worden, zwischen 2003 und 2007 als Betreiber eines Restaurants in Halle unrichtige Angaben bei der Einkommenssteuererklärung getätigt zu haben sowie es unterlassen zu haben, für die Jahre 2004 und 2005 Körperschaftssteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Auf diese Weise soll er Steuer in Höhe von insgesamt rund 900.000,00 Euro verkürzt haben.
Drei Jahre Haft für 41-Jährigen wegen Steuerhinterziehung | Thüringer Allgemeine
Drei Jahre Haft für 41-Jährigen wegen Steuerhinterziehung
Ein 41 Jahre alter Fahrzeughändler aus dem Kreis Weimar Land muss für drei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat vorige Woche das Urteil des Landgerichtes Mühlhausen wegen Umsatzsteuerhinterziehung in neun Fällen bestätigt.
Weimarer Land. Wegen langer Verfahrensdauer werden drei Monate als bereits verbüßt angerechnet. Im Prozessverlauf waren weitere neun Vorwürfe der Einkommens- und Gewerbesteuerhinterziehung fallen gelassen worden. Das Urteil vom November 2011 geht von drei Fällen der vollendeten und weiteren sechs Fällen der versuchten Hinterziehung von Umsatzsteuern zwischen 2002 und 2004 aus. Der entstandene Schaden wurde auf 125.000 Euro beziffert. Weitere 270.000 Euro Schaden wären entstanden, wäre es zur Auszahlung gekommen. Eine Verständigung über eine Verfahrensabkürzung hatte der Angeklagte abgelehnt und nach Gerichtsüberzeugung Zeugen zwecks Falschaussagen beeinflusst.
Der angeklagte Fahrzeughändler, der im Prozess geschwiegen hatte, reichte laut Urteil bei der Umsatzsteuervoranmeldung Scheinrechnungen ein, die überhöht oder für nicht erbrachte Leistungen geschrieben worden sind.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Umsatzsteuersonderprüfung 2005 durch das Finanzamt Weimar. Bei einer Hausdurchsuchung im selben Jahre waren unter anderem 200.000 Euro Bargeld im Tresor des Angeklagten gefunden worden, die bei der Urteilsverkündung keine Rolle spielten.
Die Steuerfahnder ermittelten mehr als vier Jahre. Die Anklage war im Mai 2010 erhoben und im August 2011 eröffnet worden. Für diese Verzögerungen werden dem Mann drei Monate Haft erlassen.