haben eine Pauschalreise mit Linienflug gebucht. Abflugzeit 7.30. Nun wurde dieser Linienflug storniert und wir auf einen anderen Linienflug mit Abflug 14.30 umgebucht. Müssen wir den Verlust eines 1\2 Urlaubtages hinnehmen?
der erste Flug wurde komplett anuliert. beide LHEs kommt drauf an...bitte mehr details welcher vorheriger flug und welcher nun....generell sind bei pauschalreisen verschiebungen hinzunehmen. Kommt natürlich nundrauf an welcher flug und was mit dem linienflug passiert ist...hört sich fast wie streckensrreichung an aber spekulation...daher bitte alle daten...
der erste Flug wurde komplett anuliert. beide LH
haben eine Pauschalreise mit Linienflug gebucht. Abflugzeit 7.30. Nun wurde dieser Linienflug storniert und wir auf einen anderen Linienflug mit Abflug 14.30 umgebucht. Müssen wir den Verlust eines 1\2 Urlaubtages hinnehmen?
Dein Veranstalter muss sich an die Flugzeiten halten. Hier ein Link mit Aktenzeichen
Reiseveranstalter muss sich an Flugzeiten halten
. Laut Gericht dürfe sich das Unternehmen die Festlegung der endgültigen Flugzeiten nicht offen halten. Die Änderung einer Flugzeit sei gemäß Richterspruch nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund wie etwa politische Unruhen oder eine Naturkatastrophe vorliege. Dies sei etwa im April 2010 der Fall gewesen, als der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull den gesamten Flugverkehr lahm legte. Das Reiseunternehmen solle sich seiner vertraglichen Verpflichtung nicht entziehen dürfen. Denn der Kunde erwarte schließlich zu Recht Sicherheit bei der Planung seiner Reise.
Bei welchem Veranstalter? Poste doch mal die AGB der Reise.gebucht im Dezember und Abflug ist im Mai
@FlyingLawer
Es ging in der Entscheidung um AGB, die dem Veranstalter einseitig Flugzeitänderungen vorbehielten.
Naja, im verlinkten Artikel steht
Die bloße Streichung des Flugs durch Lufthansa dürfte kein Grund für den Veranstalter sein, die Reise nicht wie gebucht zu beginnen. Aber ich bin kein Jurist…
Die bisher häufig verwendete Klausel ist unzulässig. Ohne Änderungsvorbehalt ist aber keine Änderung möglich. Oder habe ich das falsch verstanden?
...auf die Beförderung mit einem nicht fliegenden Flug wird man wohl nicht bestehen können. Das sagt mir allerdings nur der gesunde juristische Menschenverstand, von Reiserecht habe ich zum Glück keine Ahnung.....
Klar, ohne Flug kein Anspruch. Aber dann gibt es eben eine Minderung des Reisepreises oder - falls z.B. ein Wochenendtrip gebucht war, der sich nun nicht mehr lohnt - die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen
Das weiss sogar meine Oma mit "Volksschule Sauerland" Wissen
Flüge Können auch weiterhin geaendert werden, nur nicht willkürlich (so aus wirtschaftlichen Erwaegungen) und nicht folgenlos.
Das könnte der OP ja einfach prüfen.Wobei ich im konkreten Fall auch nicht ausschließen würde, dass (spekulativ) der morgendliche Flug der LH gar nicht gestrichen wurde, sondern dass sich nachträglich für den Veranstalter am Nachmittag eine günstigere Buchungsklasse eröffnet hat......
Wobei ich im konkreten Fall auch nicht ausschließen würde, dass (spekulativ) der morgendliche Flug der LH gar nicht gestrichen wurde, sondern dass sich nachträglich für den Veranstalter am Nachmittag eine günstigere Buchungsklasse eröffnet hat......