Pauschalreise Linienflug storniert und nun schlechtere Flugzeiten

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neu2014

Neues Mitglied
21.03.2014
5
0
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haben eine Pauschalreise mit Linienflug gebucht. Abflugzeit 7.30. Nun wurde dieser Linienflug storniert und wir auf einen anderen Linienflug mit Abflug 14.30 umgebucht. Müssen wir den Verlust eines 1\2 Urlaubtages hinnehmen?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.932
4.424
haben eine Pauschalreise mit Linienflug gebucht. Abflugzeit 7.30. Nun wurde dieser Linienflug storniert und wir auf einen anderen Linienflug mit Abflug 14.30 umgebucht. Müssen wir den Verlust eines 1\2 Urlaubtages hinnehmen?

Das kommt drauf an:
Wann wurde die Buchung getätigt, und wann ist der Abflug?
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Es kommt drauf an...bitte mehr details welcher vorheriger flug und welcher nun....generell sind bei pauschalreisen verschiebungen hinzunehmen. Kommt natürlich nundrauf an welcher flug und was mit dem linienflug passiert ist...hört sich fast wie streckensrreichung an aber spekulation...daher bitte alle daten...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.932
4.424
Die Reise wurde im Dezember gebucht, daher kann es gut sein, das zum Zeitpunkt der Buchung das Urteil noch nicht gesprochen, oder noch nicht rechtskräftig war.
In jedem Fall werdet ihr vermutlich in euren Reiseunterlagen AGBs haben, die eine Verschiebung der Flugzeiten erlauben.
Wenn ihr dies nicht akzeptieren wollt, wird euch vermutlich nur der Rechtsweg bleiben, in dem ihr zum Beispiel mit Verweis auf das genannte Urteil die AGBs für Ungültig erklären lasst.
Der Reiseveranstalter wird darauf setzen, das euch 1/2 Urlaubstag nicht wertvoll genug ist, diesen Weg zu gehen.
 

neu2014

Neues Mitglied
21.03.2014
5
0
Es kommt drauf an...bitte mehr details welcher vorheriger flug und welcher nun....generell sind bei pauschalreisen verschiebungen hinzunehmen. Kommt natürlich nundrauf an welcher flug und was mit dem linienflug passiert ist...hört sich fast wie streckensrreichung an aber spekulation...daher bitte alle daten...
der erste Flug wurde komplett anuliert. beide LH
 

magpie

Aktives Mitglied
27.09.2010
240
0
DUS
der erste Flug wurde komplett anuliert. beide LH

Dann könnte hier auch ein Anspruch gegen LH aus der EU-Verordnung 261/2004/EG bestehen. Du könntest dann auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort bestehen.

Bei deinem Anspruch gegen den Reiseveranstalter ist es nicht hinderlich, dass Du (schon) im Dezember gebucht hast.

Beide Ansprüche wirst Du aber wahrscheinlich mit einem Rechtsanwalt durchsetzen müssen. Der Benutzer umsteiger ist Rechtsanwalt und kann hier wohl qualifiziertere Auskünfte als die bisherigen Diskussionsteilnehmer (mich eingeschlossen),
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.715
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich meine, dass 1/2 Tag sehr wohl eine Minderung rechtfertigt. Die - von Hannover ausgehenden - jüngsten Entscheidungen waren da eindeutig! Hatte so eine Sache kürzlich aus, man hat den reisenden dann aber einen anderen Flug angeboten.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
haben eine Pauschalreise mit Linienflug gebucht. Abflugzeit 7.30. Nun wurde dieser Linienflug storniert und wir auf einen anderen Linienflug mit Abflug 14.30 umgebucht. Müssen wir den Verlust eines 1\2 Urlaubtages hinnehmen?

Wenn du dich jetzt noch 4 weitere Wochen darüber ärgerst, sowie nach dem Urlaub noch einen Rechtsstreit darüber führst, dann ist deine Urlaubsfreude endgültig dahin.

Freu dich darüber, dass du am Abflugtag noch schön ausschlafen kannst, genieß deinen Urlaub und gut ist es.
 
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magpie

Aktives Mitglied
27.09.2010
240
0
DUS
@FlyingLawer

Es ging in der Entscheidung um AGB, die dem Veranstalter einseitig Flugzeitänderungen vorbehielten.

Naja, im verlinkten Artikel steht
. Laut Gericht dürfe sich das Unternehmen die Festlegung der endgültigen Flugzeiten nicht offen halten. Die Änderung einer Flugzeit sei gemäß Richterspruch nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund wie etwa politische Unruhen oder eine Naturkatastrophe vorliege. Dies sei etwa im April 2010 der Fall gewesen, als der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull den gesamten Flugverkehr lahm legte. Das Reiseunternehmen solle sich seiner vertraglichen Verpflichtung nicht entziehen dürfen. Denn der Kunde erwarte schließlich zu Recht Sicherheit bei der Planung seiner Reise.

Die bloße Streichung des Flugs durch Lufthansa dürfte kein Grund für den Veranstalter sein, die Reise nicht wie gebucht zu beginnen. Aber ich bin kein Jurist…
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
6.843
4.700
@FlyingLawer

Es ging in der Entscheidung um AGB, die dem Veranstalter einseitig Flugzeitänderungen vorbehielten.

Naja, im verlinkten Artikel steht


Die bloße Streichung des Flugs durch Lufthansa dürfte kein Grund für den Veranstalter sein, die Reise nicht wie gebucht zu beginnen. Aber ich bin kein Jurist…

Es ist aber hier nun keine willkuerliche Aenderung, sondern der Flug fliegt schlichtweg nicht. Da wirst du Reisemängel geltend machen können, vielleicht sogar zurücktreten, aber auf die Beförderung mit einem nicht fliegenden Flug wird man wohl nicht bestehen können. Das sagt mir allerdings nur der gesunde juristische Menschenverstand, von Reiserecht habe ich zum Glück keine Ahnung.....
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.715
Düsseldorf
www.drboese.de
Klar, ohne Flug kein Anspruch. Aber dann gibt es eben eine Minderung des Reisepreises oder - falls z.B. ein Wochenendtrip gebucht war, der sich nun nicht mehr lohnt - die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.843
4.700
Die bisher häufig verwendete Klausel ist unzulässig. Ohne Änderungsvorbehalt ist aber keine Änderung möglich. Oder habe ich das falsch verstanden?

Da der gebuchte Flug nun nicht fliegt und eine Änderung unzulässig wäre (wie du meinst) dann liegt ja wohl ein Fall der Unmöglichkeit vor und die Reise wird insgesamt unmöglich. Das wäre die Theorie und die hilft nun wirklich keinem. Ggfs. gibt es eine Minderung und das kann mehr oder auch weniger als nach EUVO sein.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.843
4.700
Klar, ohne Flug kein Anspruch. Aber dann gibt es eben eine Minderung des Reisepreises oder - falls z.B. ein Wochenendtrip gebucht war, der sich nun nicht mehr lohnt - die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen

So ist es. Hat aber wohl mit der BGH Entscheidung weniger zu tun. Diese verbietet die willkürliche Änderung der Flugzeiten, was die Veranstalter bei typischen Charterflügen gerne gemacht haben, um z.B. zwei halbvolle Maschinen zusammen zu legen. Und solche wirtschaftlichen Gruende sollen richtigerweise nicht zählen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Flüge Können auch weiterhin geaendert werden, nur nicht willkürlich (so aus wirtschaftlichen Erwaegungen) und nicht folgenlos.

Wobei ich im konkreten Fall auch nicht ausschließen würde, dass (spekulativ) der morgendliche Flug der LH gar nicht gestrichen wurde, sondern dass sich nachträglich für den Veranstalter am Nachmittag eine günstigere Buchungsklasse eröffnet hat......
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.927
417
GRZ
Wobei ich im konkreten Fall auch nicht ausschließen würde, dass (spekulativ) der morgendliche Flug der LH gar nicht gestrichen wurde, sondern dass sich nachträglich für den Veranstalter am Nachmittag eine günstigere Buchungsklasse eröffnet hat......
Das könnte der OP ja einfach prüfen.
Je nach Strecke gibts auch sicher eine LH oder zumindest *A Umsteige Variante, mit der man früher am Ziel ist als mit dem jetzt scheinbar eingebuchten Alternativflug. Auch das könnte der OP selbst prüfen und dann mit dem Veranstalter oder LH klären versuchen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Wobei ich im konkreten Fall auch nicht ausschließen würde, dass (spekulativ) der morgendliche Flug der LH gar nicht gestrichen wurde, sondern dass sich nachträglich für den Veranstalter am Nachmittag eine günstigere Buchungsklasse eröffnet hat......

Daher auch meine frage mehr details rauszugeben wie wann wohin und flugnummer...alles andere ist doch spekulation und vermutung.

Meiner erfahrung nach gehört die LH gerade zu denen, die am wenigsten flüge stornieren. LH hat ja gerade diesen ruf dass sie zuverlässig ist und wenn halt mit ner 1/6 maschine geflogen wird....

Daher...welcher föug davor und welcher nun...?