Arzt will Versicherungsbestätigung der PKV

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.923
475
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Ich sehe nicht, wo sich hier der Arzt von jedem anderen Unternehmer unterscheidet. Zahlungsausfälle sind unternehmerisches Risiko. Natürlich kann der Unternehmer versuchen dies zu reduzieren, indem er Bonitätsprüfungen macht, Plastikkärtchen, Vorkasse wasauchimmer verlangt. Auf der anderen Seite habe ich als Privatpatient die freie Auswahl unter den Anbietern und es herrscht Vertragsfreiheit.
Im Gegensatz zum Handwerker hat der Arzt ja noch den Vorteil, dass er es mmit einer natürlichen Person zu tun hat, die mit all ihrer Habe haftet, und nicht mit einer GmbH, bei der die Haftung praktisch Null ist.

An dieser Stelle höre ich normalerweise auf zu lesen, denn das ist das Standard-Stammtischargument für Überwachung jeglicher Art. ;)


Ja, beispielsweise ich. Und zwar zu einem der Kollegen, der mich als Kunden behandelt und nicht als Zechpreller! :)

Nach wie vor ist aber unklar, wieso jemand, der eine Versicherungskarte besitzt eine höhere Bonität haben soll als jemand der keine besitzt. Im Zweifel kassiert derjenige doppelt, die Leistung für Lau und die Erstattung der Versicherung. :confused:
Für mich ist das nur wieder eine andere Form von: Was geht, wird auch gemacht. Und da gibt es wieder eine Verbindung zu den Überwachungsjüngern. Nun stell dir abermal ein Wirtschaftsleben vor, wo jede Art geschäftlicher Verkehr nur noch mit Bürgschaften, Vorauszahlungen, Bonitätsprüfungen läuft. Da musst du deinen nächsten Restaurantbesuch vielleicht bald aufwändig planen und ein polizeiliches Führungszeugnis, ESTA und eine Schufaauskunft vorlegen, bevor du ein Steak orderst?

Billige Polemik hilft nicht weiter. Glaub mir das.
Glaubst du etwa, dass ein Autohaus, mein Rohbauer, oder sonst in der freien Wirtschaft kein Schufa-auskunft einholt? In welcher Welt lebst du denn ? Und ich finde das auch ok. Wenn das nämlich nicht gemacht werden würde, stiegen die preise für viele Waren, weil man die Ausfälle allesamt auf die zahlenden Kunden umlegen würde.
Thema Arzt: Es sollte ein beidseitiges Vertrauensverhältnis sein. Du füllst ja auch einen Anamnesebogen aus, der er erlaubt dich korrekt zu behandeln. Lehnst du das auch ab wegen des Datenschutzes? Völlig weltfremd. Als Arzt geht man ja auch in Vorleistung mit seiner leistung, normal natürlich. Findest du nicht, dass es auch normal ist, dass du dich als Patient bzgl. eines beidseitigen Vertrauensverhältnisses auch ein wenig öffnen musst ? Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: Wir haben in 99,98 % überhaupt keine Problem. Welche Logik steckt denn auch dahinter, dass jemand seinen Ausweis nicht zeigen will, dann aber einen Anamnesebogen komplett ausfüllt.? keines, ausser er hat etwas zu verbergen. Meine jahrelange Erfahrung zeigt genau das. Oder kannst du mir einen anderen Grund nennen.
Eine versichertenkarte ist nicht nötig,haben Beihilfepatienten sowieso nicht. Das ist nicht der Punkt.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.923
475
Die Rechnung kann vielleicht sofort fällig sein, der Arzt kann aber erst nach 30 Tagen Verzug geltend machen.

Das führt etwas in die Irre, wenn du das so schreibst :

"§ 286
Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat."

ich kann selbstverständlich kürzere Zahlungsziele vereinbaren. Nur wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die 30 Tage.
Wir haben auch 30 tage, sehe ich auch nicht so eng.
mein ehemaliger Augenarzt hatte 4 TAGE (!) und hat leute nach 7 tagen angemahnt.peinlich.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.884
1.580
Howard Johnson
Ja, danke. Dann eben 30+1.

30 Tage ist vertretbar und fair. Da bleibt auch genügend Zeit für's Einreichen bei der Kasse.

Schwachsinnig sind Zahlungsziele mit einer Woche oder so, egal wo. Wir haben Installateure, die das wollen...

OT: Wieso kann eigentlich ein Knöllchen aus Straubing nach Blitzen oder so bereits nach 2 Wochen eingefordert werden? Wo steht das denn im Gesetz?
 
P

pmeye

Guest
Billige Polemik hilft nicht weiter. Glaub mir das.
Glaubst du etwa, dass ein Autohaus, mein Rohbauer, oder sonst in der freien Wirtschaft kein Schufa-auskunft einholt? In welcher Welt lebst du denn ?

Was hat denn das mit Polemik zu tun?
Ich will einfach nur sagen, dass das Ausfallrisiko des Arztes Teil des ganz normalen unternehmerischen Risikos ist, wie es jeder Unternehmer hat. Im Gegenteil. der Arzt hat den Vorteil, dass seine Vertragspartner natürliche Personen sind, die mit Haut und Haar haften. Da geht es dem Rohbauer und dem Autohaus unter Umständen schlechter. Und dem Restaurantbetreiber auf jeden Fall.

Es geht hier nicht um ein besonderes Risiko des Arztes. Dieser empfindet das sicher nur so, weil er beim Kassenpatienten dieses Risiko nicht hat (dafür aber deutlich schlechtere Deckungsbeiträge).

Von daher ist eine Identitätsprüfung eine sinnvolle Forderung des Vertragspartners. Und das ist ja auch das übliche Verfahren für neue Patienten. Die Forderung nach Vorlage einer Versichertenkarte hingegen ist so unüblich wie sinnlos. Und da 99% aller Ärzte das genauso sehen, kann das 1% auf mich als Patenten eben verzichten.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.923
475
Was hat denn das mit Polemik zu tun?

"An dieser Stelle höre ich normalerweise auf zu lesen, denn das ist das Standard-Stammtischargument für Überwachung jeglicher Art."
.

Das ist billige Polemik. Aber abgesehen davon bist du dem Irrtum aufgesessen, ich hätte etwas von Versichertenkarte geschrieben. hab ich nie geschrieben, immer nur "perso" oder Ausweis!
Du hattest aber auf meine Forderung nach einem Ausweis gleich den Überwachungsstat heraufbeschworen, insofern weiss ich nicht, ob du es verwechselt hast oder deine Meinugn geändert hast.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.069
1.318
DUS, HAJ, PAD
Hotels haben das auch ähnlich gemacht.

Vor 10 Jahren hat man beim Auschecken bezahlt und gut war. Heute gibt es doch kein Hotel mehr wo nicht beim Einchecken erstmal die Kreditkarte durchgezogen wird.

Ich kann auch verstehen, das die Ärzte sich zumindest irgendwie absichern wollen, zumal dijenigen die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Aber als PKVler erwartet man natürlich eher den roten Teppich als Rückfragen. ;)
 
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economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
0
Ich bin mit meinem Hausarzt sehr zufrieden. Daher zahle ich auch die Rechnung, welche ich von ihm erhalte sofort. Die Beträge sind hier sowieso überschaubar.

Bei meiner Zahnärztin ist es schon etwas nervig (nicht nur wenn Sie in der Nähe meiner Zahnnerven bohrt:eek:). Da bekommt man durchaus eine Rechnung (von einem Inkasso Unternehmen) ausgestellt am 30.03.14 , bei mir im Briefkasten am 14.04.14 Zahlungsziel 4 Wochen also 30.04.14! Da die Beträge auch da recht groß sein können schafft man da gar nicht mehr ein Zahlungsziel einzuzhalten. Es ist aber auch so, dass bei einem Anruf bei dem Inkasse-Unternehmen das Zahlungsziel ohne weiteres verlängert wird.

Nun ist es allerdings auch so, das meine Versicherung sowohl bei den Kostenvoranschlägen oder auch Behandlungen immer Beträge findet, welche gemäß Gebührenordnung doppelt abgerechnet wurden bzw. die in einer schon genannten Prozedur abgedeckt sind. Bei der letzten Rechnung waren das ungefähr 150 Euro... Ich habe das aus eigener Tasche gezahlt , ich wollte einfach den Streß nicht mich da mit der Ärztin zu streiten zumal ich mit der Behandlung an sich zufrieden bin.

Die Behandlung bei meinen Zähnen zog sich über 2 kalenderjahre. Ich habe ein Implantat bekommen und ich habe es so gemacht, das ich erst den Unterkiefer und dann den Oberkiefer habe machen lassen. Die endgültigen Abrechnungen waren nochmal deutlich über den eingereichten Kostenvoranschlägen. Meine Krankenkasse hat bis auf die o.g. Kleinigkeit alles gezahlt. Ich hatte aber auch wohl Glück, die Krankenkasse hatte bei einer großen Rechnung Personalengpässe (da war wohl eine Grippewelle, ich hatte da angerufen weil die Bearbeitung der Rechnung so lange dauerte) da wurde diese große Rechnung wohl einfach nur durchgewunken...

Vor einem halben Jahr wurden bei mir beide Schilddrüsen entfernt. Ich hatte hierfür ein Krankenhaus aufgesucht mit recht hoher Erfahrung auf dem Gebiet. Der Chirurg , welche schon mehr als 1000 Op´s dieser Art gemacht hatte war vom Titel Oberarzt (ich hätte dann auch keine Chefarzt genommen, mit 100 Ops...) So dann wurde mir angeboten, das die Narkose vom hierfür zuständigen Chefarzt durchgeführt wird. Ehrlich gesagt, war mir das im ersten Moment egal. Ich wollte nur das mir da keiner meine Stimmband-Nerven kaputt macht. Nun gut habe ich mich dann für die Chefarzt Narkose entschieden. Als ich da auf dem Tischen lag kamm dann eine Oberärtzin , welche die Narkose machte. Der Chefarzt operierte im anderen Raum .... kam wohl was dazwischen... Mir war das dann auch mal egal. In dem Moment hat man da andere Gedanken...

Das Krankenhaus hat mit meiner Privaten Krankenkasse direkt abgerechnet. Ich weiß nicht, ob Sie vielleicht doch hier auch nicht Chefarzt Behandlung abgerechnet haben. So wie man das hier liest was bisher geschrieben wurde.

Als Patient steht man da zwischen allen Stühlen und es fällt mir nicht leicht, dann nach einer erfolgreichen Behandlung an so ein paar Posten herumzumäkeln... lieber reklamiere ich bei der Lufthansa 250 fehlende Meilen...
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.101
978
CGN
Ist das so? nur mal interessehalber.

"sofort" fällt unter unsicherer (ungenauer) Zeitpunkt. und damit: "Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug". Aber IANAL...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.754
4.495
Fälligkeit und Verzug sind aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Ohne Rechnung muss ich als Patient überhaupt nicht bezahlen. Und in Verzug gerate ich 30 Tage nach Fälligkeit.
 
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economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
0
Was manche auch noch optimieren könnten, wäre mal tatsächlich ihre Buchhaltung. Teilweise bekommt man Rechnungen von Behandlungen, welche schon mehr als 9 Monate zurückliegen... Letztendlich muss ich mich ja auch irgendwann entscheiden zahle ich dieses jahr alles selbst (wegen Selbstbetiligung und Beitragsrückgewähr) oder reiche ich es ein...
 
P

pmeye

Guest
Also bei meiner Versicherung kann man das auch rückwirkend noch ändern. In beide Richtungen. Ziemlich lange nach Ablauf des Versicherungsjahres. Aber ärgerlich ist es dennoch. Man will ja mal "fertig" sein.
 
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fred8a

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
1.156
11
STR
Bei mir sind es 3 Jahre in denen man die Rechnungen einreichen kann. Krankenhaus wird bei direkt mit der Versicherung abgerechnet. Ansonsten kann ich viele Kommentare. wie "sofort zahlbar" usw. nicht nachvollziehen.

Wenn ich mal zu einem neuen Arzt gehe, dann wird immer nach der Karte gefragt. Manchmal habe ich auch gemeckert, dann wurde mir "erklärt" das es einfacher ist mit dem Lesegerät die Daten zu erfassen.

Dieser ganze Bonitätsmüll vom Anfang des Threads war doch, so hoffe ich, nicht ernst gemeint. Wenn ein Arzt kein Bock auf Zahlungsausfälle etc. hat, dann arbeitet er mit größeren "Inkassounternehmen" für Ärzte zusammen. Schon beim "einchecken" muss man ein Formular unterschreiben das die Forderungen an xyz abgetreten werden.

Was mich viel mehr aufregt, sind die Kosten der PKV aber das ist ein anderes Thema.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Bei mir sind es 3 Jahre in denen man die Rechnungen einreichen kann. Krankenhaus wird bei direkt mit der Versicherung abgerechnet. Ansonsten kann ich viele Kommentare. wie "sofort zahlbar" usw. nicht nachvollziehen.

Wenn ich mal zu einem neuen Arzt gehe, dann wird immer nach der Karte gefragt. Manchmal habe ich auch gemeckert, dann wurde mir "erklärt" das es einfacher ist mit dem Lesegerät die Daten zu erfassen.

Dieser ganze Bonitätsmüll vom Anfang des Threads war doch, so hoffe ich, nicht ernst gemeint. Wenn ein Arzt kein Bock auf Zahlungsausfälle etc. hat, dann arbeitet er mit größeren "Inkassounternehmen" für Ärzte zusammen. Schon beim "einchecken" muss man ein Formular unterschreiben das die Forderungen an xyz abgetreten werden.

Was mich viel mehr aufregt, sind die Kosten der PKV aber das ist ein anderes Thema.

Inkassounternehmen haben aber nur dann Erfolg, wenn die Identität des Schuldners auch gesichert ist. Und das funktioniert entweder über die Versichertenkarte oder Personalausweis am Besten!
 

economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
0
Identität ist die vorraussetzung fur ein inkasso. Aber manche haben wohl keine Kohle um die rechnung zu bezahlen
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.884
1.580
Howard Johnson
Ultra-Gag: Haben heute eine Rechnung über eine Anästhesie-Leistung erhalten, die 2 Jahre zurückliegt.

Was soll ich da noch sagen?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.923
475
Ultra Gag , die zweite: Wir haben heute Notdienst und seit 10.00 Uhr 50 (!) Patienten gehabt
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Moin,

war heute beim doc (Orthopäde), leider wurde ich nicht behandelt, da meine PKV keine "Krankenkassenkarte" hat. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen, klar ich hätte jetzt nach Hause fahren können und eine Rechnung / Bestätigung holen können, aber das war mir dann doch zu doof. Ich wurde wie ein Betrüger hingestellt, unglaublich... ich bin wirklich sauer. (n)

Ist sowas die Regel?

Zum Glück gibt es mehr als nur einen Orthopäden! :rolleyes:

MfG

Meine hat zwar eine Karte, aber die hilft auch nicht immer. Irgendwie ist in den Computer meiner HNO-Praxis der Vermerk "Basis-Tarif" reingekommen. Aber denkst du, es wäre mir auf Anhieb gelungen, diesen Irrtum aus der Welt zu schaffen? Nicht einmal die Bestätigung meiner Versicherung, "ganz normal" privat krankenversichert zu sein, brachte mich an der Pforte vorbei. Praktisch bedeutete dies, dass ich viele Wochen auf einen Termin warten sollte, denn ich sei, so die mehr oder weniger wörtliche Begründung, ein Patient dritter Klasse. Die HNO-Ärztin würde an mir weniger verdienen als an einem Kassenpatienten. In der Tat hatte ich mich zuvor schon gewundert, warum meine HNO-Ärztin so dermaßen moderat abrechnet. Ich hatte ihr das hoch angerechnet, zumal sie stets supernett und zuvorkommend gewesen war, aber tatsächlich war wohl schlicht eben jener fehlerhafte Vermerk die Ursache.

Letztlich half nur, mich postalisch direkt an die Ärztin zu wenden und um Abhilfe zu betteln. An der Sprechstundenhilfe war jedenfalls nicht vorbeizukommen, nach dem Motto: Der Computer lügt nicht. Ich müsste mir eine neue Karte besorgen. Da half auch der Hinweis nicht, dass mir meine Versicherung keine neue Karte ausstellen würde, gerade weil diese nicht fehlerhaft ist. Ebenso nicht, dass kein anderer Arzt jemals auf einen entsprechenden Vermerk gestoßen ist und meine Versicherung im Übrigen brav auch die unverschämtesten Rechnungen bezahlt.

Nach meiner Intervention direkt bei der HNO-Ärztin darf ich meine Karte gar nicht mehr vorzeigen. "Das machen wir jetzt lieber von Hand", heißt es immer, wobei ich jedes Mal den Eindruck habe, dass mir die Vorzimmer-Tante bis heute nicht glaubt.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Ich will gar nicht besser behandelt werden als andere, also insbesondere als Kassenpatienten. Nur eben auch nicht schlechter.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
In Insolvenzfällen lasse ich die Angelegenheit meistens auf sich beruhen, da wir mit weiteren Kosten in Vorlage treten müssen und sich das in der Regel nicht rechnet.

Weitere Kosten (€ 20,00 Gerichtskosten für die nachträgliche Prüfung) müssen gläubigerseitig bei Insolvenz des Patienten nur ausgelegt werden (unterstellt, dass die Angelegenheit selbst bearbeitet und nicht an Inkassounternehmen/Rechtsanwalt delegiert wird), wenn die Forderung nach dem ersten Prüfungstermin, beim Treuhänder/Insolvenzverwalter angemeldet wird. Wenn der Schuldner im Insolvenzantrag den Arzt ordnungsgemäß als Gläubiger angegeben hat, wird dieser angeschrieben. Die rechtzeitige Forderungsanmeldung verursacht, abgesehen vom Bearbeitungsaufwand, keine weiteren Kosten.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Andere machen sich das einfacher: In der örtlichen Tageszeitung gab es vor einiger Zeit einen Bericht über die Belastung des Rettungsdienstes in Bremerhaven. Als unsinnigster Einsatz wurde dort genannt, dass jemand wegen eines eingerissenen Nagels den Rettungswagen gerufen hatte.