@EinerwieKeiner:
sorry wenn ich Dir da auf den Zahn fühle, aber irgendwie kann ich Dir nicht folgen:
Du schreibst, in der GOZ sind nur medizinisch notwendige Leistungen enthalten. Das steht im Gegensatz zu
§2 Abs. 3 der GOZ, in der Leistungen auf Verlangen beschrieben werden (=IGEL-Leistungen).
Eine PZR kann, muß aber nicht, eine Leistung auf Verlangen sein. Ich selber habe keine Ahnung, ob die GOZ 1040 mehrmals in einer Sitzung pro Zahn abgerechnet werden kann, verstehe aber die
GOZ dahingehend schon so.
Großer Kritikpunkt der Kunden an der PZR war ja auch immer, daß die Leistung an eine med. Z-FA delegiert werden konnte, und oft mit mehr als 80€ liquidiert wurde. So war es auch mal bei mir, sicherlich vor 1.1.2012. Es gab damals auch eindeutige Kommentare der Versicherungen (tja) zu der Abrechnung der PZR.
Leider kann ich Dir nicht ganz folgen, warum Du auf einmal relativ beleidigend wirst. Wenn wir hier über Schwafeln sprechen, dann kann die Hälfte der Threads so subsummiert werden.
Caro