Zu oft in Businesslounge - AG München stoppt Lufthansa-Schmarotzer

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Anonym19514

Guest
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Ein Besuch in der Business Lounge mit 55 Euro geschätzt?

Da hat der Richter wohl einen Freund in der Lufthansafamilie??? Der durchschnittliche Preis pro Gast ist vor allem in der Business ja unter 5 Euro (was ich mal gehört habe)...
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Ein Besuch in der Business Lounge mit 55 Euro geschätzt?

Da hat der Richter wohl einen Freund in der Lufthansafamilie??? Der durchschnittliche Preis pro Gast ist vor allem in der Business ja unter 5 Euro (was ich mal gehört habe)...

Siehe oben, Stichwort: Gemeinkosten.
 

kaninchen

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
408
0
Weiß jemand, ob er 35 Male storniert und dann wieder neu gebucht hat oder ob er 35 Male ein-und dasselbe Ticket umgebucht hat? Im Endergebnis kommt es ja auf dasselbe raus...
 
F

feb

Guest
(...)Wo kann man das denn bitte nachlesen?

Puuh. Den ausführlichen Juris- Bericht gibt es hier:https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp, wurde schon in Post#8 verlinkt.

Ich zitiere daraus: "Der Kläger (Anm. feb: Soll richtig lauten: Beklagte) buchte am 05.03.2011 bei der Fluggesellschaft ein flexibles One-Way Business Class Flugticket von München nach Zürich zum Preis von insgesamt 744,46 Euro"

Jetzt bist du dran: Kommt man mit einem Business Class Ticket in die SEN-Lounge oder FCT/FCL? Oder kommt man in die ...:idea:
Nix für ungut. Ich muss jetzt schnell vor die Glotze.
 
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Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Weiß jemand, ob er 35 Male storniert und dann wieder neu gebucht hat oder ob er 35 Male ein-und dasselbe Ticket umgebucht hat? Im Endergebnis kommt es ja auf dasselbe raus...

Wenn er 35 Tickets gekauft hätte, wären auch 35x TSC angefallen. Das wäre dem Lounge-Maximierer sicher zu viel gewesen. Der hat, wie unschwer bei Juris zu lesen ist, das eine Ticket bis zum Anschlag auf LH-Kosten strapaziert. Recht geschieht ihm, dass er nun zahlen muss. Das ist wirklich Betrug. Aber ich gehe davon aus, dass er hier im Forum gelernt hat, denn da sind ja solche Themen im Zusamnenhang mit FCT und FCL behandelt worden.
Wenn er gescheit gewesen wäre, hätte er sich ein full flex F gekauft und hätte in der FCL maximiert. Dann wäre es aber jetzt richtig teuer geworden. Sicher mehr als 5000 Euro.
 
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Anonym38428

Guest
Dir ist schon klar, dass lh.com keinerlei TSC mehr berechnet?
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
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Puuh. Den ausführlichen Juris- Bericht gibt es hier:https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp, wurde schon in Post#8 verlinkt.

Ich zitiere daraus: "Der Kläger (Anm. feb: Soll richtig lauten: Beklagte) buchte am 05.03.2011 bei der Fluggesellschaft ein flexibles One-Way Business Class Flugticket von München nach Zürich zum Preis von insgesamt 744,46 Euro"

Jetzt bist du dran: Kommt man mit einem Business Class Ticket in die SEN-Lounge oder FCT/FCL? Oder kommt man in die ...:idea:
Nix für ungut. Ich muss jetzt schnell vor die Glotze.

Danke für den Hinweis. Ich bin gespannt, ob es eine Veröffentlichung geben wird. Ich zweifle aber durchaus nicht an, dass es sich um die C Lounge handelte. Ging mir eher auch um die anderen Posts von Ice_B, die ja durchaus durchblicken ließen, dass da intime Kenntnisse vorliegen. Hat sich aber mittlerweile auch geklärt.
 
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kaninchen

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
408
0
Wie es scheint, sind es oftmals die Extrem-Maximierer, die am Ende allen Stakeholdern gleichermaßen schaden.
Vielleicht hätte er mit dem Geld lieber den A3- Goldstatus erfliegen sollen.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Wie es scheint, sind es oftmals die Extrem-Maximierer, die am Ende allen Stakeholdern gleichermaßen schaden.
Vielleicht hätte er mit dem Geld lieber den A3- Goldstatus erfliegen sollen.

Dann hätte er ja Geld ausgeben müssen. So, wenn alles gut gegangen wäre, hätte er die Kohle für das Ticket nach Stornierung wiederbekommen. Fressen und Saufen für Umme quasi.
 
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United744

Erfahrenes Mitglied
21.08.2010
290
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Er hat sich doch nur an das Angebot der LH gehalten und 100% an deren Bedingungen.

Ein Abflugzwang steht da nicht drin!

Wenn LH es nicht da deutlich sichtbar reinschreibt, muss der Kunde davon ausgehen, dass es LH den Loungebesuch als Zinsen für sein Darlehnen sieht.

Die 35€ einzubehalten ist eine Unverschämtheit der LH und m.E. rechtswidirg. Kann er nicht wegen EG 261/2004 klagen - LH verweigerte ja letzendlich die Beförderung.

Das ganze ist wieder typisch Deutsch: Das Unternehmen bekommt immer recht. Der Kunde hält sich zu 100% an die Bedingungen - es ist LH die mal wieder aus maßloser Gier betrügt. Hauptsache die ohnehin Reichen werden noch Reicher!

Der Fluggast sollte die Vereinten Nationen anrufen - und eine Befreiungsmission beantragen. Dieses Urteil beweist - Deutschland ist kein Rechtsstaat sondern eine Diktatur des Kapitals.
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.366
342
FRA
Er hat sich doch nur an das Angebot der LH gehalten und 100% an deren Bedingungen.

Ein Abflugzwang steht da nicht drin!

Wenn LH es nicht da deutlich sichtbar reinschreibt, muss der Kunde davon ausgehen, dass es LH den Loungebesuch als Zinsen für sein Darlehnen sieht.

Die 35€ einzubehalten ist eine Unverschämtheit der LH und m.E. rechtswidirg. Kann er nicht wegen EG 261/2004 klagen - LH verweigerte ja letzendlich die Beförderung.

Das ganze ist wieder typisch Deutsch: Das Unternehmen bekommt immer recht. Der Kunde hält sich zu 100% an die Bedingungen - es ist LH die mal wieder aus maßloser Gier betrügt. Hauptsache die ohnehin Reichen werden noch Reicher!

Der Fluggast sollte die Vereinten Nationen anrufen - und eine Befreiungsmission beantragen. Dieses Urteil beweist - Deutschland ist kein Rechtsstaat sondern eine Diktatur des Kapitals.

soviel gesoffen beim Spiel heute?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.811
4.646
Er hat sich doch nur an das Angebot der LH gehalten und 100% an deren Bedingungen.

Ein Abflugzwang steht da nicht drin!

Wenn LH es nicht da deutlich sichtbar reinschreibt, muss der Kunde davon ausgehen, dass es LH den Loungebesuch als Zinsen für sein Darlehnen sieht.

Die 35€ einzubehalten ist eine Unverschämtheit der LH und m.E. rechtswidirg. Kann er nicht wegen EG 261/2004 klagen - LH verweigerte ja letzendlich die Beförderung.

Das ganze ist wieder typisch Deutsch: Das Unternehmen bekommt immer recht. Der Kunde hält sich zu 100% an die Bedingungen - es ist LH die mal wieder aus maßloser Gier betrügt. Hauptsache die ohnehin Reichen werden noch Reicher!

Der Fluggast sollte die Vereinten Nationen anrufen - und eine Befreiungsmission beantragen. Dieses Urteil beweist - Deutschland ist kein Rechtsstaat sondern eine Diktatur des Kapitals.

Es steht auch nicht irgendwo geschrieben, dass man im Forum nicht kotzen darf. Man darf es aber trotzdem nicht. Es gibt sowas wie Rechtsmissbrauch und Verstoß gegen Treu und Glauben. Und darum geht es hier.
 

zartbitter

Erfahrenes Mitglied
30.07.2009
336
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MUC
Spiegel Online meinte:
Er checkte im Zeitraum vom 28. November bis 9. Dezember 2012 insgesamt 35-mal ein und ließ sich eine Bordkarte für den Flug ausstellen.

35 Mal in 12 Tagen. Das geht ganz schön auf die Hüften und/oder vernichtet viele Gehirnzellen...
 

Valim

Erfahrenes Mitglied
05.06.2012
436
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Hätten da nicht 12 umbuchungen gereicht? Abends fliegen, morgens kommen... Aber das ist ja nicht das Thema...
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
9.061
2.337
MUC
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Zitat von Spiegel Online

Er checkte im Zeitraum vom 28. November bis 9. Dezember 2012 insgesamt 35-mal ein und ließ sich eine Bordkarte für den Flug ausstellen.

35 Mal in 12 Tagen. Das geht ganz schön auf die Hüften und/oder vernichtet viele Gehirnzellen...

Daran sieht man eindeutig, daß es keiner aus diesem Forum gewesen sein kann. Der erfahrene Juser hätte sich gleich auf die letzte Maschine am Abend gebucht und wäre mit dieser Bordkarte 3x am Tag in die C Lounge gegangen. Der erfahrene Maximierer hätte es fast genau so gemacht, nur hätte er die Lounge nach dem ersten Betreten bis zum Betriebsschluss gar nicht mehr verlassen.

Ernsthafte Frage: Hätte zur Berechnung des Schadenersatzes nicht die 12 Tage herangezogen werden müssen? Der Loungezutritt ist ja am Abflugtag beliebig oft möglich.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich bin kein Jurist, aber müsste in Deutschland für das Verhängen von Schadensersatz nicht ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden?
Zumindest wird bei Verspätungen doch immer in diese Richtung argumentiert...
DASS ein Schaden entsteht, ist ja unzweifelhaft. LH musste dann nur Anhaltspunkte für die Schadenschätzung geben und den Rest macht das Gericht nach § 287 ZPO.

Bei Verspätungen geht es nicht um die Anspruchshöhe, sondern schon um die Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.943
13.421
FRA/QKL
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Er hat sich doch nur an das Angebot der LH gehalten und 100% an deren Bedingungen.

Ein Abflugzwang steht da nicht drin!

Wenn LH es nicht da deutlich sichtbar reinschreibt, muss der Kunde davon ausgehen, dass es LH den Loungebesuch als Zinsen für sein Darlehnen sieht.

Die 35€ einzubehalten ist eine Unverschämtheit der LH und m.E. rechtswidirg. Kann er nicht wegen EG 261/2004 klagen - LH verweigerte ja letzendlich die Beförderung.

Das ganze ist wieder typisch Deutsch: Das Unternehmen bekommt immer recht. Der Kunde hält sich zu 100% an die Bedingungen - es ist LH die mal wieder aus maßloser Gier betrügt. Hauptsache die ohnehin Reichen werden noch Reicher!

Der Fluggast sollte die Vereinten Nationen anrufen - und eine Befreiungsmission beantragen. Dieses Urteil beweist - Deutschland ist kein Rechtsstaat sondern eine Diktatur des Kapitals.
Grüezi Frau Wagenknecht, ;)
Was haben Sie geschnupft, bevor Sie den Dünnschixx verfasst haben? Muss auf jeden Fall ein starkes Mittel zum Zudröhnen sein. :sick:

Schöner Hals übrigens, nur etwas lang. :rolleyes:
 
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