Zu oft in Businesslounge - AG München stoppt Lufthansa-Schmarotzer

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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
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Insbesondere die Raumkosten im Terminal 2 dürften sehr deutlich oberhalb der durchschnittlichen Kosten für einen Restaurationsbetrieb liegen.

Na ja, an der Finanzierung des Terminal 2 war Lufthansa zu 40% beteiligt und der Betreiber "Terminal 2 Betreibsgesellschaft" ist ein Joint Venture der Flughafen München GmbH und Lufthansa. Da fliesst ja wohl ein Teil der Miete in die eigene Tasche.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Na ja, an der Finanzierung des Terminal 2 war Lufthansa zu 40% beteiligt und der Betreiber "Terminal 2 Betreibsgesellschaft" ist ein Joint Venture der Flughafen München GmbH und Lufthansa. Da fliesst ja wohl ein Teil der Miete in die eigene Tasche.

Spielt aber in der Betrachtung der Kosten keine Rolle.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.541
3.707
Düsseldorf
www.drboese.de
Sind Schaden wirklich die Gemeinkosten? Nicht eher nur die Grenzkosten je Nutzer? Die Entscheidung finde ich, was die Höhe angeht, schon sehr interessant. Dem Grunde nach ist es eine "was nicht sein soll, darf auch nicht sein"-Entscheidung, bei der man Normen-Gummi zur Findung des passenden Ergebnisses herangezogen und geformt hat.

Das stichwort "rechtmäßiges Alternativverhalten", wird hier durch "Treu und Glauben" einfach mal ohne weitere Begründung weggebügelt. Wo ist die Grenze? 2 Umbuchungen? 5 Umbuchungen?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Sind Schaden wirklich die Gemeinkosten? Nicht eher nur die Grenzkosten
Dann fahr doch mal nach Wolfsburg und klaue dort einen Volkswagen. Schauen wir mal, ob sie dir vor Gericht nur die Grenzkosten in Rechnung stellen

Das stichwort "rechtmäßiges Alternativverhalten", wird hier durch "Treu und Glauben" einfach mal ohne weitere Begründung weggebügelt.
Da frage ich im Gegenzug: Wo bleibt in diesem Falle der Staatsanwalt, um auch noch die strafrechtliche Seite der Angelegenheit zu verfolgen.

Wo ist die Grenze? 2 Umbuchungen? 5 Umbuchungen?
35
 
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Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Nicht alles was in den AGB/BB nicht geregelt/verboten ist ist erlaubt. ;)
 
E

embraer

Guest
Es ist schon traurig, dass es offenbar Leute gibt, die einfach keine Grenzen kennen. Einmal, zweimal, dreimal... all das hätte LH wohl durchgehen lassen. Aber nein, das reicht nicht. Auch 10x reichen nicht. Es müssen 35x sein, und auch dann sieht man sich noch im Recht und zieht sogar vor Gericht. Unglaublich, einfach unglaublich... ich bin mir übrigens sicher, dass es sich um einen User aus diesem Forum handelt.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Ihr vergesst alle, dass es neben dem Catering weitere nicht unerheblichen Kosten gibt:

- Raummiete
- Mobiliar
- Personalkosten
- Infrastrukturkosten

etc.

Das bekommt man nicht geschenkt.
Essen ist wohl wirklich nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten.

Und Du hast in Deiner Aufzählung u.a. die Zeitungen, Zeitschriften und das Toilettenpapier (nein, nicht der Verbrauch vor Ort, sondern die 3 eingesteckten Rollen :D ) vergessen... :p ;)

So jemand hat da bestimmt maximal maximiert... :rolleyes:


Ich finde es auch begrüßenswert, daß solch eine Gesinnung nicht dauerhaft erfolgreich ist.
 
T

Temposünder

Guest
Es ist schon traurig, dass es offenbar Leute gibt, die einfach keine Grenzen kennen. Einmal, zweimal, dreimal... all das hätte LH wohl durchgehen lassen. Aber nein, das reicht nicht. Auch 10x reichen nicht. Es müssen 35x sein, und auch dann sieht man sich noch im Recht und zieht sogar vor Gericht. Unglaublich, einfach unglaublich... ich bin mir übrigens sicher, dass es sich um einen User aus diesem Forum handelt.
Allerdings traurig, dass man sich für so einen Post extra neu anmeldet.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Könnte eigentlich LH (oder natürlich jede andere betroffene Airline) einem solchen "Kunden" eine Art Hausverbot erteilen?

Also untersagen, weitere Tickets zu kaufen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.541
3.707
Düsseldorf
www.drboese.de
Dann fahr doch mal nach Wolfsburg und klaue dort einen Volkswagen. Schauen wir mal, ob sie dir vor Gericht nur die Grenzkosten in Rechnung stellen

Sie werden mir den Listenpreis in Rechnung stellen. Vor Gericht kommen sie damit aber vielleicht nicht durch. Zumindest kann ein KFZ-Händler bei beschädigtem Fahrzeug nur seinen Einkaufspreis als Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen (BGH NJW 1965, 1756, 1757; OLG Hamm NJW-RR 1990, 468, 469).
 
Zuletzt bearbeitet:

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Was ich nicht verstehe, man kann doch seit Jahren Gäste mitnehmen und es kostet 35 Euro http://www.vielfliegertreff.de/luft...saetzliche-gaeste-die-lounge-gegen-bares.html Warum dann jetzt 55Euro? Da hätte ich als RA angesetzt, wären schon 720 Euros weniger...

Egal, da hat LH zu recht eine Begrenzung eingeführt. Ich fände es schön, wenn LH sich jetzt wieder den zahlenden und fliegenden Kunden zu wendet und zeigt, dass man nicht komplett egal ist.

Sicher ist die Diskrepanz erheblich,
allerdings ist normalerweise ein loungebesuchender Gast dann auch ein fliegender Gast- und bringt somit der Fluggesellschaft auch Gewinn.

Dieser Gewinn war im genannten Fall ja nicht gegeben-
sondern ein erheblicher Verlust, einerseits durch den Konsum,
aber auch den zumindest theoretischen Arbeitsaufwand, x mal ein Ticket umzubuchen und neu freizugeben/ zu erfassen etc.

Oder geschieht das vollautomatisch und hat da auch bei mehreren Umbuchereien kein Mensch mit zu tun?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
einem Kunden... Hausverbot erteilen?
Klar doch, warum nicht?
Dir als Kunde steht auch frei wo du kaufst, so kann der Anbieter auch bestimmen wer sein Angebot bekommt.
Nur ist ja in der Regel jeder Kaufmann froh wenn es genug Deppen gibt die ihm seine Ware aus den Fingern reißen, aber falls du zu den Verkäufern gehörst, die das Schild "Wegen Reichtum geschlossen" auf dem Tresen stehen haben, kannst du dem bittenden Kunden natürlich die Tür vor die Nase hauen und NEIN sagen.
Wer würde dich verklagen wollen?
Es ist schließlich keine Unterlassene Hilfeleistung.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.108
805
im Paralleluniversum
Klar doch, warum nicht?
Dir als Kunde steht auch frei wo du kaufst, so kann der Anbieter auch bestimmen wer sein Angebot bekommt.
Nur ist ja in der Regel jeder Kaufmann froh wenn es genug Deppen gibt die ihm seine Ware aus den Fingern reißen, aber falls du zu den Verkäufern gehörst, die das Schild "Wegen Reichtum geschlossen" auf dem Tresen stehen haben, kannst du dem bittenden Kunden natürlich die Tür vor die Nase hauen und NEIN sagen.
Wer würde dich verklagen wollen?
Es ist schließlich keine Unterlassene Hilfeleistung.

was für ein faszinierender Beitrag. :doh:
 

FL380

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
369
0
unter DOMEG
Wäre der Typ auch Schadensersatzpflichtig gewesen, wenn er irgendwann nach dem xten Male den Flug angetreten hätte? Natürlich bevor Lufthansa geklagt hat
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.108
805
im Paralleluniversum
Wäre der Typ auch Schadensersatzpflichtig gewesen, wenn er irgendwann nach dem xten Male den Flug angetreten hätte? Natürlich bevor Lufthansa geklagt hat

Eine Frage, deren Beantwortung jetzt wohl kaum noch nachvollziehbar wäre.

Der Ursprung dieser Klage lag ja wohl in einem offensichtlichen Missbrauch der Loungenutzung.
Ich bin mir sicher, dass LH niemals eine Klage in den Sinn kommen würde, wenn jemand ein, zwei oder in seltenen Fällen gar dreimal umbucht. Aber sooo oft? Da muss schon jemand an den Osterhasen glauben, der dem Weihnachtsmann seine Eier krault, oder?
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Was muss es peinlich sein eventuell einen RA zu konsultieren, ihm das Schreiben der LH zu übergeben und das Mandat " Hau mich da raus" zu erteilen und dies für 2000 Euro Streitwert. Wenn ich RA wäre und so jmd würde vor mir sitzen und die Geschichte erzählen , dann würde ich auf meine Sachen aufpassen und den direkt nach Hause schicken. Auch wenn er mit später noch mit einer anderen Airline geflogen ist, waren es wohl teure Loungebesuche.

Die Hälfte der Juser hier sind doch eh Juristen. Quasi der Auffangjob für nicht BWLer und Ing.ler.

Gruß
 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
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300x250
Wäre der Typ auch Schadensersatzpflichtig gewesen, wenn er irgendwann nach dem xten Male den Flug angetreten hätte? Natürlich bevor Lufthansa geklagt hat

Steht doch schon im Leitsatz:
Das AG München hat entschieden, dass sich vertragswidrig verhält und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist, wer wiederholt ohne Reiseabsichten die Business Lounge besucht.