Wir haben auch einen Firmenwagen und führen dazu ein Fahrtenbuch.
Ich nehme das Auto oft mit nach Hause, wenn ich einen Termin habe am nächsten Tag,
heist ich fahre damit dann auch teilweise zur Arbeit und nach Hause und das ist kein Problem fürs FA.
solange Du bzw. Dein Arbeitgeber das richtig versteuern, ist das auch kein Problem für's FA. Wenn (was man aus Deinem Posting rauslesen könnte) das bei Euch nicht der Fall ist, würde ich das nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum breittreten.
Vieles davon steht und fällt aber auch mit der Laune/Zeit/Bissigkeit des Steuerprüfers, wenn mal geprüft wird. Ein Kollege macht auf Empfehlung unserer Steuerberaterin jeden morgen in der Straßenbahn ein Selfie (um im Zweifelsfall belegen zu können, dass er mit seinem Jobticket und nicht mit seinem Firmenauto ins Büro gekommen ist -> also die 0,03%-pro-km bei ihm berechtigterweise nicht angesetzt wurden). Vielleicht ist das quatsch und der Prüfer lässt sich im Fall des Falles mit vernünftigen Argumenten (kürzere Fahrzeit, keine Parkplatzsuche) überzeugen. Wissen tut man's erst, wenn man eine Prüfung hinter sich hat.
Wo ist das Problem mit dem WE in USA ?
Ich bin auch öters 2-3 WE am Stück in USA/Asien, auch hier kein Problem mit FA.
Das Problem ist, dass bei Geschäftsterminen Donnerstag/Freitag/Montag Du fünf Tage Aufenthalt (incl. Wochenende) in den USA hast, aber nur drei Tage dienstlich da sein musst. Heißt vereinfacht gesagt: 2/5 der Reise hatten private Charakter und entsprechend müssen 2/5 der dazu passenden Reisekosten als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Das kommt aber immer darauf an, welches Gesamt-Eindruck die Reise hat. Wenn Du über's Wochenende vor Ort bleibst, weil das günstiger für die Firma (Flugkosten vs. Hotelübernachtung) und stressfreier für den Mitarbeiter ist, dann wird da niemand ein Problem mit haben. Wenn Du Donnerstag/Freitag einen Termin hast und Montags noch ein Shake-Hands mit einem anderen unwichtigen Kunden dranhängst, um zufällig auf Firmenkosten über's Wochenende dableiben zu müssen, dann stinkt das zum Himmel und würde (berechtigterweise) versteuert werden müssen.