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Wenn du meinen weiteren Post zu diesem Thema gelesen hättest wüsstest du das ich informiert war - hat die Prüferin aber nicht interessiert. Es wurde ein Steuerbescheid erlassen, dagegen dann eben Einspruch eingelegt mit Bezug auf das BFH Urteil, der Steuerbescheid wurde zurückgenommen. Genau darum ging es mir, und darum geht es eben auch bei diesen Verpflegungs Mist, man kann dann wegen salziges oder süsses entweder zum BFH gehen oder Einspruch einlegen.
In Deinem Post hattest Du aber Bezug auf das BFG genommen, sodass ich davon ausgehen musste, dass Du das Urteil des BFH nicht kanntest.