Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
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Wenn du meinen weiteren Post zu diesem Thema gelesen hättest wüsstest du das ich informiert war - hat die Prüferin aber nicht interessiert. Es wurde ein Steuerbescheid erlassen, dagegen dann eben Einspruch eingelegt mit Bezug auf das BFH Urteil, der Steuerbescheid wurde zurückgenommen. Genau darum ging es mir, und darum geht es eben auch bei diesen Verpflegungs Mist, man kann dann wegen salziges oder süsses entweder zum BFH gehen oder Einspruch einlegen.

In Deinem Post hattest Du aber Bezug auf das BFG genommen, sodass ich davon ausgehen musste, dass Du das Urteil des BFH nicht kanntest.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
In Deinem Post hattest Du aber Bezug auf das BFG genommen, sodass ich davon ausgehen musste, dass Du das Urteil des BFH nicht kanntest.

Sorry das kommt davon wenn sich Laien mit Hilfe von Google, gegen das FA verteidigen. Mein Steuerberater gab dem Einspruch mit Bezug auf besagtes Urteil im übrigen nur wenig Chancen :eek:
 

Frequent_Flyer1

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
741
15
Vbg. (Austria)
Und die 1%-Regel oder etwas vergleichbares wird zur Abgeltung der privaten Nutzung nicht akzeptiert bzw. für ausreichend erklärt?

Kommt in AT auch auf das Auto an;) dort gibt es die 1,5% Regel und ein Maximalbetrag von 720€ der dann angesetzt werden kann. ;)
Firmenwagen Besteuerung in Österreich: Sachbezug für Arbeitnehmer

Habe übersehen das Frequent Flyer Miteigentümer ist. Meine Aussage ist für AN.

Wie Front2Back geschrieben hat würde es für AN gehen, und dann wäre auch ein Fahrtenbuch oder die pauschale Versteuerung von 1.5% möglich. Aber sobald man in leitender Position bzw. Miteigentümer ist, gilt man in der aktuellen Auslegungsart nicht mehr als Angestellter:

"Der Europäische Gerichtshof (EUGH) fällte am 7. März 2013 nun ein Urteil, welches die Nutzung von Firmenfahrzeugen von einem zwischen dem Angestellten und dem Eigentümer des Fahrzeuges geschlossenen Anstellungsvertrag abhängig macht. [..] Die Neudefinition des Angestellten klärt nebst den klassischen Merkmalen, dass dieser innerhalb des Unternehmens weitgehend keine eigene Entscheidungskompetenz besitzen darf. [...] Neu werden in der EU wohnhafte Mitarbeiter in höheren Positionen bzw. Funktionen von liechtensteinischen bzw. schweizerischen Unternehmen, insbesondere Geschäftsführer, Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung sowie Firmeninhaber, nicht mehr als Angestellte im Sinne dieser Regelung angesehen. [...] Folglich dürfen diese Personengruppen keine unverzollten Firmenfahrzeuge in der EU verwenden."

Gibt dazu auch ein Merkblatt, sowohl von AT als auch FL/CH - wenn es von Interesse ist, hier das der Liechtensteinischen Steuerverwaltung. Ergo müsste ich das Firmenfahrzug sowohl in CH/FL als auch in AT verzollen (inkl. NOVA, macht bei einem MB E350 Bluetec nochmals 8-9%) (strittig ist aktuell, ob nicht sogar die Motorfahrzeugsteuer jährlich fällig würde). Macht finanziell natürlich keinen Sinn, insbesondere da ja trotzdem der Sachbezug monatlich anfallen würde. :sick: Somit bleibt nur übrig, da Auto vollständig privat zu nehmen.

Ach ja, noch ein Hinweis: das Auto spielt in der Frage per se keine Rolle, der Sachbezug ist mit 720 EUR monatlich gedeckelt. Rein für einen (österreichischen) AG macht sich dies bemerkbar, da nur bestimmte Autos (eher kleinere Modelle wie VW Polo und Lieferautos, etc.) einen Vorsteuerabzug ermöglichen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ach ja, noch ein Hinweis: das Auto spielt in der Frage per se keine Rolle, der Sachbezug ist mit 720 EUR monatlich gedeckelt. Rein für einen (österreichischen) AG macht sich dies bemerkbar, da nur bestimmte Autos (eher kleinere Modelle wie VW Polo und Lieferautos, etc.) einen Vorsteuerabzug ermöglichen.

Den Ansatz fände ich in D auch mal interessant - da könnte man sparen (aber nicht in einem Autoland wie Deutschland).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Die volkswirtschaftliche Rechnung und das darin enthaltene Sparpotential würde ich gerne mal sehen.

Mit Subventionen wird die Wirtschaft nunmal angekurbelt, und wenn es in D eben den Hang gibt die Automobilindustrie zu subventionieren - so what. Mann könnte auch andere Industrien, Wirtschaftszweige, Bevölkerungsgruppen subventionieren und es würde sich quassi aufheben.

Oder meinst du das der globale Absatz der deutschen Oberklasse Fahrzeuge derart einbrechen würde wenn man in D die steuerlichen Anreize zum kaufen/leasen eben solcher reduzieren würde?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Mit Subventionen wird die Wirtschaft nunmal angekurbelt, und wenn es in D eben den Hang gibt die Automobilindustrie zu subventionieren - so what. Mann könnte auch andere Industrien, Wirtschaftszweige, Bevölkerungsgruppen subventionieren und es würde sich quassi aufheben.

Oder meinst du das der globale Absatz der deutschen Oberklasse Fahrzeuge derart einbrechen würde wenn man in D die steuerlichen Anreize zum kaufen/leasen eben solcher reduzieren würde?
Was bitteschön ist an Firmenfahrzeugen in Deutschland subventioniert? Welche staatliche Beihilfe aus öffentlichen Mitteln erhalten Unternehmen für Firmenfahrzeuge? :confused:

Ich gehe davon aus, du unterstellst die Kosten für die Fahrzeuge verursachen bei den Unternehmen steuermindernde Kosten. Das ist im Prinzip richtig, allerdings muss der AN üblicherweise 1% BLP + 0,03% je Entfernungskilometer versteuern. Somit erhält der Staat als Gegenleistung für die kostenmindernde Steuer des AG (ca. 30% für Kapitalgesellschaften in DE) demgegenüber wohl meistens eher 35-42% (plus Soli, Annahme Höchststeuersatz für besser verdienende AN) aus der privaten Versteuerung des AG für den BLP. Die Annahme, dass die 30% nicht erbrachten Steuern durch Gewinnminderung beim AG dem Staat entgehen ist auch falsch, da Firmenfahrzeuge meist als Gehaltsbestandteil angesehen werden. Ohne Firmenfahrzeug führen höhere Gehälter ebenfalls zu Kostenminderung beim AG. Also Subvention kann ich hier mitnichten auch nur ansatzweise erkennen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Was bitteschön ist an Firmenfahrzeugen in Deutschland subventioniert? Welche staatliche Beihilfe aus öffentlichen Mitteln erhalten Unternehmen für Firmenfahrzeuge? :confused:

Es ging um diesen Ansatz, und dort vor allem der letzte Satz:

Ach ja, noch ein Hinweis: das Auto spielt in der Frage per se keine Rolle, der Sachbezug ist mit 720 EUR monatlich gedeckelt. Rein für einen (österreichischen) AG macht sich dies bemerkbar, da nur bestimmte Autos (eher kleinere Modelle wie VW Polo und Lieferautos, etc.) einen Vorsteuerabzug ermöglichen.

Die Möglichkeit des 19% Vorsteuerabzug stellen bei Fahrzeugen einer bestimmten Preisklasse schon eine Subvention da, wenn hier eine Grenze einführen würde, es würde die wenigsten schmerzen. Die einen würden eben die Steuer zahlen, die anderen auf kleinere Fahrzeuge umstellen.

Während es eben möglich ist einen AMG GT als Firmenwagen zu nutzen und sich den Kaufpreis mal direkt um 19% vom Steuerzahler subventionieren zu lassen (da reden wir dann über eine Größenordnung von 30000€++ je nach Ausstattung) kürzt man den Spesensatz eines Reisenden um bis zu 60% nur weil er zur Arbeit fliegen muss...

Verstehe mich nicht falsch und bestimmt keine "Neiddebatte" ich finde nur das der Staat im Umgang mit den Steuerpflichtigen jedes Maß verliert. Und Regeln erstellt die für einen normalen Menschen nicht nachvollziehbar sind.

Das der Staat an den Fahrzeugen die ein MA nutzt mit verdienen will, und das es dort eigentlich zu unverhältnismässigen Belastungen kommen kann steht ausser Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Sorry, aber der AN versteuert den Bruttolistenpreis, da wird keine Umsatzsteuer und auch kein Rabatt runter gerechnet. Und nochmal, die einbehaltene Umsatzsteuer ist KEINE (!) Subvention. Ohne die Transaktion würde sie nämlich gar nicht erst anfallen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Sorry, aber der AN verteuert den Bruttolistenpreis, da wird keine Umsatzsteuer und auch kein Rabatt runter gerechnet. Und nochmal, die einbehaltene Umsatzsteuer ist KEINE (!) Subvention. Ohne die Transaktion würde sie nämlich gar nicht erst anfallen. ;)

Natürlich ist es eine Subvention wenn ein Unternehmen für ein Auto mit 100.000€ netto belastet wird, während der normale Bürger 119.000€ Brutto dafür belastet wird.

Ist mir eigentlich alles Wumpe oder auch Netto.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Natürlich ist es eine Subvention wenn ein Unternehmen für ein Auto mit 100.000€ netto belastet wird, während der normale Bürger 119.000€ Brutto dafür belastet wird.
Du solltest dich vielleicht mal etwas mit Unternehmensbesteuerung beschäftigen, bevor du solche Behauptungen aufstellst. ;)

Nehmen wir einmal an das Unternehmen kauft aus seinen liquiden Mitteln tatsächlich für 100.000€ ein Fahrzeug, dann ist die Liquidität zwar belastet, aber an Kosten darf es je Jahr nur den Wertverlust laut Afa ansetzen. D.h. der Unternehmensgewinn wird je Jahr nur um sagen wir 10.000€ gemindert. Selbst bei einer progressiven Abschreibung (Ich habe keine Afa Regeln für Fahrzeuge im Kopf) kommen maximal 20.000€ zum Ansatz.

Diese Afa Regeln für alle unternehmerischen Investitionen sind übrigens durchaus ein großes Hemmnis für Investitionen und das genaue Gegenteil von Subvention für Unternehmen.

Wenn es dich stört, dass für Unternehmen die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten sind kannst du dich ja gerne selbst als Unternehmer engagieren. Dann wirst du nach einiger Zeit sicher auch erkennen wo die ganzen Fußangeln versteckt sind, die von außen ach so toll für Unternehmer aussehen. Subvention, das ich nicht lache.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Natürlich ist es eine Subvention wenn ein Unternehmen für ein Auto mit 100.000€ netto belastet wird, während der normale Bürger 119.000€ Brutto dafür belastet wird.

Ist mir eigentlich alles Wumpe oder auch Netto.

Nun ja, die USt od. MWSt. ist halt nunmal eine private Steuer, ähnlich wie die Einkommenssteuer oder die Kirchensteuer. Andere Steuern sind eben Unternehmenssteuern, zum Beispiel die Körperschaftssteuer oder die Gewerbesteuer.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.386
5.026
FRA
wenn man in D die steuerlichen Anreize zum kaufen/leasen eben solcher reduzieren würde?

Welche steuerlichen Anreize meinst Du ?

Nach lesen der Antworten dämmerte mir, dass Du den Vorsteuerabzug meint.

Nun ja, dann subventioniert der Staat auch:

- mein Mittagessen mit dem Kunden
- meinen neuen Computer
- mein neues Telefon
- das Haus, in dem mein Büro ist
- die Kekse, die bei den Meetings auf dem Tisch stehen
- der Füller, mit dem ich Verträge unterschreibe
- die Kugelschreiber, die ich als Werbegeschenke dabei habe
- die Visitenkarten, die ich meinen Geschäftspartnern gebe
- ...
- ...

Ich glaube, Du solltest Dich doch nochmal etwas über Umsatzsteuern, Vorsteuerabzug, Mehrwertsteuer etc. informieren, da gibt es doch noch einige Lücken
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Welche steuerlichen Anreize meinst Du ?

Nach lesen der Antworten dämmerte mir, dass Du den Vorsteuerabzug meint.

Nun ja, dann subventioniert der Staat auch:

- mein Mittagessen mit dem Kunden
- meinen neuen Computer
- mein neues Telefon
- das Haus, in dem mein Büro ist
- die Kekse, die bei den Meetings auf dem Tisch stehen
- der Füller, mit dem ich Verträge unterschreibe
- die Kugelschreiber, die ich als Werbegeschenke dabei habe
- die Visitenkarten, die ich meinen Geschäftspartnern gebe
- ...
- ...

Ich glaube, Du solltest Dich doch nochmal etwas über Umsatzsteuern, Vorsteuerabzug, Mehrwertsteuer etc. informieren, da gibt es doch noch einige Lücken

Nun denn wenn du so meinst, der Staat setzt dir da aber in einige Fällen Grenzen. Und es gibt durchaus Geschäftsausgaben die als solche nicht anerkannt werden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Du solltest dich vielleicht mal etwas mit Unternehmensbesteuerung beschäftigen, bevor du solche Behauptungen aufstellst. ;)

Nehmen wir einmal an das Unternehmen kauft aus seinen liquiden Mitteln tatsächlich für 100.000€ ein Fahrzeug, dann ist die Liquidität zwar belastet, aber an Kosten darf es je Jahr nur den Wertverlust laut Afa ansetzen.

................

Wenn es dich stört, dass für Unternehmen die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten sind kannst du dich ja gerne selbst als Unternehmer engagieren. Dann wirst du nach einiger Zeit sicher auch erkennen wo die ganzen Fußangeln versteckt sind, die von außen ach so toll für Unternehmer aussehen. Subvention, das ich nicht lache.

Sorry die AfA hatte ich vergessen.....

Wenn du ernsthaft meinst ein Mercedes AMG GT ist ein Fahrzeug das man benötigt um ein Unternehmen zu betreiben - bitte schön.

Das es sich bei der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges generell nicht um eine Subvention handelt ist schon klar, in bestimmten Fällen könnte man es aber durchaus so betrachten.

Wie in diesem Thread ja auch einige die Spesensätze als subventionierten Einkommensanteil betrachten.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Wenn du ernsthaft meinst ein Mercedes AMG GT ist ein Fahrzeug das man benötigt um ein Unternehmen zu betreiben - bitte schön.
Das kann nicht von mir kommen, da ich persönlich eher zu kleineren Fahrzeugen neige. ;)

Was allerdings ein Unternehmer unbedingt benötigt und was nicht, darüber will ich nicht entscheiden. Der eine legt solche und der andere wiederum andere Schwerpunkte. Die Angemessenheit muss gewahrt sein und sollte Betriebsprüfungen stand halten. Denn nicht alles was geht wird auch durch gewunken und Betriebsprüfungen haben für diesen oder jenen schon die eine oder andere Überraschung gebracht. Im Ermessensspielraum der Prüfer kann durchaus eine eigentlich legale Investition in der Kontext Betrachtung als Privatvergnügen angesehen werden bzw. wie es in Amtsdeutsch heißt der "zur reinen Befriedigung privater Bedürfnisse des Geschäftsführers" deklariert werden.
 

TRacer70

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
779
1
FKB
Hatte das hier schon jemand auf dem Zettel?

Zu den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten (Rz. 73 ff.) gehören auch die z. B. im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff im Zusammenhang mit der Beförderung unentgeltlich angebotenen Mahlzeiten, sofern die Rechnung für das Beförderungsticket auf den Arbeitgeber ausgestellt ist und von diesem dienst- oder arbeitsrechtlich erstattet wird. Die Verpflegung muss dabei nicht offen auf der Rechnung ausgewiesen werden. Lediglich dann, wenn z. B. anhand des gewählten Beförderungstarifs feststeht, dass es sich um eine reine Beförderungsleistung handelt, bei der keine Mahlzeiten unentgeltlich angeboten werden, liegt keine Mahlzeitengestellung vor.


Wahrscheinlich muss zukünftig auf Nachtflügen generell die Verpflegungspauschale gekürzt werden, weil man ja die Abnutzung der eigenen Bettwäsche spart. Die haben doch nen nassen Hut auf.... :mad::doh:
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
SO genau stehts bei mir nicht.

Allerdings muss ich Mahlzeiten, die ich kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen habe (Von Amt wegen unentgeltlich ...), angeben und die entsprechende Mahlzeit sowie Kalendertag ankreuzen. Naja also auf Europaflügen kreuze ich das nicht an, denn so nen Keks, kleinen Sandwich oder Joghurt zähl ich bestimmt nicht als vollwertige Mahlzeit.
Bei Langstreckenflügen kreuze ich dann eine Mahlzeit entsprechend der Abflugzeit im Startland an... Rechtlich sicherlich ok, menschlich aber nur bedingt verständlich.
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Hatte das hier schon jemand auf dem Zettel?

Zu den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten (Rz. 73 ff.) gehören auch die z. B. im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff im Zusammenhang mit der Beförderung unentgeltlich angebotenen Mahlzeiten, sofern die Rechnung für das Beförderungsticket auf den Arbeitgeber ausgestellt ist und von diesem dienst- oder arbeitsrechtlich erstattet wird. Die Verpflegung muss dabei nicht offen auf der Rechnung ausgewiesen werden. Lediglich dann, wenn z. B. anhand des gewählten Beförderungstarifs feststeht, dass es sich um eine reine Beförderungsleistung handelt, bei der keine Mahlzeiten unentgeltlich angeboten werden, liegt keine Mahlzeitengestellung vor.

Dies gilt steuerlich doch schon seit Jahrzehnte. Geprüft wurde dies früher anhand des Airline Flugkataloges, in dem die gereichten Speisen aufgelistet waren.

Zu beachten ist aber, dass früher die Erstattungen des Arbeitgebers sich nicht immer an den steuerlichen Vorschriften orientierten, also für den Flug die Mahlzeitengestellung unberücksichtigt blieb.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.306
640
Norddeutschland
Bei uns sogar noch schärfer: "eine Angabe der Mahlzeitengestellung und damit Kürzung der Verpflegungspauschale ist auch vorzunehmen, wenn von dem Angebot kein Gebrauch gemacht wird" -> bevor ich noch was falsches sage, lieber :censored:
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Bei uns sogar noch schärfer: "eine Angabe der Mahlzeitengestellung und damit Kürzung der Verpflegungspauschale ist auch vorzunehmen, wenn von dem Angebot kein Gebrauch gemacht wird" -> bevor ich noch was falsches sage, lieber :censored:

Auch schon seit Jahrzehnten üblich beim Arbeitgeber "Bund/Land"