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Hallo zusammen,
ich habe grad ein wenig Ärger mit 4U und wollte euch ein wenig an der Entwicklung teilhaben lassen.
Vielleicht hat der ein oder andere auch noch interessante Tipps oder Einwürfe, oder ist selbst betroffen.
Sachverhalt:
Rechtliche Einordnung
Für die, die es nachlesen möchten, sind ein paar §/Art.-Angaben enthalten. Die Fluggastverordnung findet ihr hier:
EUR-Lex - 32004R0261 - DE
Ich habe meine Ausführungen (etwas ausführlicher) an 4U geschickt und schaue nun einmal, was dabei herauskommt. Die Rechtsschutz habe ich vorsorglich einmal informiert.
Bevor hier wieder die Diskussion aufkommt:
Ich sehe es einfach nicht ein, für einen Flug über 200€ mehr zahlen zu müssen, damit er umbuchbar ist, während 4U sich das Recht herausnimmt und die Last bei Flugplanänderungen auf den Kunden abwälzt.
Ich halte euch auf dem Laufenden und freue mich über zusätzliches Input!
Beste Grüße
FlyC
ich habe grad ein wenig Ärger mit 4U und wollte euch ein wenig an der Entwicklung teilhaben lassen.
Vielleicht hat der ein oder andere auch noch interessante Tipps oder Einwürfe, oder ist selbst betroffen.
Sachverhalt:
- Flugbuchung:
Flug: 13.02.2015 Flugnummer: 4U 9065
AB 09:55 Nürnberg AN 10:50 Düsseldorf
Flug: 16.02.2015 Flugnummer : 4U 9064
AB 20:55 Düsseldorf AN 21:55 Nürnberg
Flug: 16.02.2015 Flugnummer : 4U 9064
AB 20:55 Düsseldorf AN 21:55 Nürnberg
- Am 19.12.2014, 26.12.2014 sowie 02.01.2015 erhielt ich die allseits beliebte Mail „Flugplanänderung“. Nun soll mein Rückflug der folgende sein:
Flug: 16.02.2015 Flugnummer : 4U 9066
AB 17:50 Düsseldorf AN 18:50 Nürnberg
AB 17:50 Düsseldorf AN 18:50 Nürnberg
- Ich schrieb 4U, dass ich den früheren Rückflug um 17:50 nicht schaffen werde und auf „AB6776 DUS-NUE 20:30 – 21:30“ umgebucht werden möchte. Wie zu erwarten war, wurde dies abgelehnt und auf eine mögliche Umbuchung auf den 17.02.2015 um 08:20 Uhr verwiesen.
- Auf meine Erwiderung, dass Sie dann für die Kosten der zusätzlichen Übernachtung aufkommen müssten, erhielt ich die Antwort, dass nur die zuvor genannten Alternativen zur Verfügung stünden (16.02. 17:50 Uhr oder 17.02. 08:20 Uhr).
Rechtliche Einordnung
Für die, die es nachlesen möchten, sind ein paar §/Art.-Angaben enthalten. Die Fluggastverordnung findet ihr hier:
EUR-Lex - 32004R0261 - DE
- Nun habe ich mich ein wenig mit der EU-VO beschäftigt:
- Ausgleichzahlungen stehen mir nicht zu, da über zwei Wochen vorher bekanntgegeben.
- Gem. Art. 5 I a) der VO stehen mir aber durch die Annullierung Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 der VO zu. Hiernach hat der Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung sowie anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen.
- Anderweitige Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen würde ich sagen, liegen beim AB-Flug vor.
- Gem. Art. 5 I a) der VO stehen mir durch die Annullierung ferner Unterstützungsleistungen gem. Art. 9 I a), Art. 9 II der VO, sowie im Falle der Beförderung erst einen Tag nach der geplanten Abflugzeit Leistungen gem. Art. 9 I b), c) der VO zu.
- Folglich muss 4U beim vorgeschlagenen Alternativflug am 17.02.2015 die Hotelunterbringung sowie der Beförderung zwischen Flughafen und dem Hotel übernehmen.
- Nichteinhaltung der Plichten aus der EU-VO führen zum Schadensersatz nach § 280 BGB.
- Daneben bestehen nach Art. 12 I der VO weitergehende nationale Schadensersatzansprüche.
- Leistung aus Schuldverhältnis wurde bereits ernstlich und endgültig verweigert. Die Alternativflüge stellen nach meiner Auffassung ein neues Angebot dar, welches ich selbstverständlich nicht annehmen werde.
- Folglich sehe ich durch Nichtleistung die Voraussetzungen für Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III, 281 BGB ebenso erfüllt.
Ich habe meine Ausführungen (etwas ausführlicher) an 4U geschickt und schaue nun einmal, was dabei herauskommt. Die Rechtsschutz habe ich vorsorglich einmal informiert.
Bevor hier wieder die Diskussion aufkommt:
Ich sehe es einfach nicht ein, für einen Flug über 200€ mehr zahlen zu müssen, damit er umbuchbar ist, während 4U sich das Recht herausnimmt und die Last bei Flugplanänderungen auf den Kunden abwälzt.
Ich halte euch auf dem Laufenden und freue mich über zusätzliches Input!
Beste Grüße
FlyC