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Sorry, aber der Vogel sitzt in der Tat woanders.
Der kalkulierte Verpflegungsmehraufwand (aka abzugsfreie Reisespesen für AN) ist bei Reisen mit dem Flugzeug (und Schiff) für solche Tage um die angebotenen Speisen zu kürzen (20/40/40-Regel), egal ob gegessen oder nicht. Des Weiteren sind diese Leistungen des AG an den AN
rolleyes
ab 2016 auf dem Lohnkonto mit M markiert mitzuführen.
Das kommt raus, wenn Beamte über vereinfachte Bürokratie für die Wirtschaft sinnieren.![]()
Das gilt aber nur, wenn die angebotene Speise Teil einer vom AG bezahlten Leistung ist. Somit ist ein Essen in der Launsch, zu der ich dank Status Zugang habe, nicht Teil dieser Leistung, wenn ich den Status wengistens teilweise durch private Flüge "bezahlt" habe. Zumindest wäre das meine Argumentation, falls mal einer danach fragt.