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JParallel habe ich bereits die Kaufvertrag wegen Irrtums per eMail angefechtet.
Ich vermute Du hast den Vertrag "angefochten". bzw. was wolltest es.
Allerdings wird das nichts! Da solltest Du Dich vielleicht mal mit dem Begriff "Irrtum" im Vertragsrecht vertraut machen.
!