Ticket mit falschen Datum gebucht = Reisefrust?!?

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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.981
4.569
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JParallel habe ich bereits die Kaufvertrag wegen Irrtums per eMail angefechtet.

Ich vermute Du hast den Vertrag "angefochten". bzw. was wolltest es.
Allerdings wird das nichts! Da solltest Du Dich vielleicht mal mit dem Begriff "Irrtum" im Vertragsrecht vertraut machen.
 

tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
565
27
Ich bin mir eigentlich auch ziemlich sicher, dass es sich hierbei um einen Erklärungsirrtum handelt. Den Irrtum kann ich durch vorangegangene eMail Kommunikation sogar nachweisen. Leider hat sich Airberlin noch nicht gemeldet.
24h ist deren Kulanzregel, dass heisst aber nicht, dass meine 45h zu spät sein müssen um den Irrtum festzustellen.

Ich stelle mich auf einen längeren Weg ein, bin mir aber eigentlich sicher, dass ich im Recht bin.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
185
Zurück zu mir, also ich habe mich als Homosexuell geoutet und bin überrascht wie wenig negative Kommentare ich darüber lese, entweder gut aufgeklärt oder diejenigen welchen ein Problem mit mir haben haben nicht die Eier dazu mir das ins Gesicht zu sagen.
Tja die Welt die versteht keiner.

Komisch, als ich mir diesbezüglich mal eine Spitze erlaubte, warst du nicht begeistert ;-)
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.618
1.107
MUC/EDMM
Bin mir nicht sicher, ob das durchgeht. Könnte man doch sonst auch für ein versehentlich falsch eingegebenes Datum geltend machen, quasi ein Flex-Ticket daraus machen...
 

blazerhulk

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
1.291
94
MUC / TXL
Ich glaube mich erinnern zu können, dass ein Erklärungsirrtum nur vorliegt, wenn einem nicht bewusst ist, dass man etwas rechtlich verbindliches tut. Hier in diesem Fall also, dass man einen Beförderungsvertrag abschließt.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
185
Ich glaube mich erinnern zu können, dass ein Erklärungsirrtum nur vorliegt, wenn einem nicht bewusst ist, dass man etwas rechtlich verbindliches tut. Hier in diesem Fall also, dass man einen Beförderungsvertrag abschließt.

Erklärungsirrtum, Erklärungsbewusstsein.. alles das gleiche :D
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.943
108
"Normalerweise" bekommt man doch nach einer Buchung eine Bestätigungsemail.
Druckt Ihr die denn nicht sofort aus und heftet die ab ?
Nach nochmaligem Durchlesen ?

o.t.
Ich habe auch immer Bammel, etwas falsch gemacht zu haben. Besonders bei den Seiten, die nicht im letzten Schritt ("Jetzt kostenpflichtig buchen") nochmal ALLE Daten auf dem Monitor anzeigen.
Flüchtigkeitsfehler sollten so doch innerhalb von 24 Std (oder bis Mitternacht) entdeckt werden.

Wenn man natürlich einen fatalen Denkfehler gemacht hat (z.B. Hochzeitsdatum falsch in die Hochzeitsdatumsspeicher-Hirnzelle abgelegt), dann wird man auch beim Abheften noch zufrieden mit seiner gerade durchgeführten Aktion sein.
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.429
1.920
LEJ
"Normalerweise" bekommt man doch nach einer Buchung eine Bestätigungsemail.
Druckt Ihr die denn nicht sofort aus und heftet die ab ?
Nach nochmaligem Durchlesen ?

Selbstverständlich. Jeden Abend um 23:00 Uhr läuft bei mir ein Batch-Job, der alle E-Mails und Browser-Historien ausdruckt und die 24 h Videodatei der Bildschirmmitschnitte auf DVD brennt. Am nächsten Morgen um 9 Uhr kommt UPS und bringt die 5 Ordner und die DVD zuerst zum Notar, welcher sich über VPN bei mir einloggen kann und die ausgedruckten Daten mit den elektronischen Daten vergleicht. Am nächsten Tag bringt UPS das Ganze dann zur Swiss Data Safe AG, welche alles einlagert. Alle 20 Jahre bestelle ich dann einen 40 Tonner, um die DVDs / Akten umzukopieren.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
7.023
5.856
FRA
Selbstverständlich. Jeden Abend um 23:00 Uhr läuft bei mir ein Batch-Job, der alle E-Mails und Browser-Historien ausdruckt und die 24 h Videodatei der Bildschirmmitschnitte auf DVD brennt. Am nächsten Morgen um 9 Uhr kommt UPS und bringt die 5 Ordner und die DVD zuerst zum Notar, welcher sich über VPN bei mir einloggen kann und die ausgedruckten Daten mit den elektronischen Daten vergleicht. Am nächsten Tag bringt UPS das Ganze dann zur Swiss Data Safe AG, welche alles einlagert. Alle 20 Jahre bestelle ich dann einen 40 Tonner, um die DVDs / Akten umzukopieren.

Wenn Du täglich soviele Bestellungen durchführst dann ist so ein Verfahren sinnvoll. Wer jedoch nur ab und an einmal eine Bestellung durchführt, der sollte zumindestens die Bestellbestätigung dann nochmal intensiv durchlesen.
Vor allem, wenn Fristen ablaufen sollte man tunlichst vor Ablauf der Frist sich sicher sein das richtige bestellt zu haben.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.618
1.107
MUC/EDMM
Was mich beim Durchlesen dieses Thread stört, ist der folgende Sachverhalt:
Da wird vom User ganz klar ein selbstverschuldeter Fehler begangen, aber büßen soll es dann der Geschäftspartner (Airline). Der Anwalt soll dann das eigene Unvermögen wieder "korrigieren".
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
7.023
5.856
FRA
Was mich beim Durchlesen dieses Thread stört, ist der folgende Sachverhalt:
Da wird vom User ganz klar ein selbstverschuldeter Fehler begangen, aber büßen soll es dann der Geschäftspartner (Airline). Der Anwalt soll dann das eigene Unvermögen wieder "korrigieren".

Wie überall, so richtig egoistisch ...

und wenn die Airline mal nen Fehler macht (Errorfare), dann soll sie dafür auch noch geradestehen und da wird mit anwaltlicher Hilfe die Errorfare durchgesetzt.
Meilen, die man nicht erhält, weil man selber "vergessen" hat die VielfliegerNummer an der richtigen Stelle einzutragen müssen noch 100 Jahre später nachgetragen werden können, Rechenfehler oder fehlerhafte Gutschriften seitens der Airline dürfen aber nach einer Millisekunde bereits nicht mehr korrigiert werden
 
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tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
565
27
Was mich beim Durchlesen dieses Thread stört, ist der folgende Sachverhalt:
Da wird vom User ganz klar ein selbstverschuldeter Fehler begangen, aber büßen soll es dann der Geschäftspartner (Airline). Der Anwalt soll dann das eigene Unvermögen wieder "korrigieren".
Foxfire, der Geschäftspartner soll gar nicht groß büßen. Er ist ja zu Schadensersatzansprüchen berechtigt. Zahle ich gerne.
Klar ist aber, ich habe die Willenserklärung so nicht abgeben wollen. Und bei Feststellung habe ich dieses unverzüglich dem Geschäftspartner angezeigt.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.618
1.107
MUC/EDMM
Es sei unbestritten, dass der OP den Flug SO nicht buchen wollte. Nun werden aber die Reisedaten während des Buchungsvorgangs MEHRFACH in den verschiedenen Buchungsschritten angezeigt.
Da keine Korrektur erfolgte (warum auch immer), muss der Geschäftspartner (Airline) zu irgendeinem Zeitpunkt - vor Ticketausstellung - davon ausgehen dürfen, dass das Routing auch SO gebucht werden soll.
Fehler passieren, das lässt sich nie völlig ausschließen. Aber irgendwo beginnt die Verantwortung, für das eigene Handeln auch einzustehen!
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.943
108
Selbstverständlich. Jeden Abend um 23:00 Uhr läuft bei mir ein Batch-Job, der alle E-Mails und Browser-Historien ausdruckt und die 24 h Videodatei der Bildschirmmitschnitte auf DVD brennt. Am nächsten Morgen um 9 Uhr kommt UPS und bringt die 5 Ordner und die DVD zuerst zum Notar, welcher sich über VPN bei mir einloggen kann und die ausgedruckten Daten mit den elektronischen Daten vergleicht. ...
Es hatten sich hier im Thread einige Foristen gemeldet, die IRGENDWANN mal bei einer Flugbuchung falsche Daten eingegeben hatten. An die war meine Frage bezgl. Ausdrucks gerichtet.
Leute, die jeden Tag 5 Ordner mit E-Mails produzieren und in ihrer geballten Produktivität dann auch noch professionell diverse Threads zumüllen, hatte ich in meinen Überlegungen übersehen.
Bitte hiermit um Entschuldigung.
Bei derart vielen Flugbuchungen pro Tag würde ich auch auf's Ausdrucken verzichten, da ich ja von den irrsinnig vielen Buchungen sowieso kaum eine auch wirklich abfliegen könnte.