Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
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Sorry, aber der Vogel sitzt in der Tat woanders. :mad:

Der kalkulierte Verpflegungsmehraufwand (aka abzugsfreie Reisespesen für AN) ist bei Reisen mit dem Flugzeug (und Schiff ;)) für solche Tage um die angebotenen Speisen zu kürzen (20/40/40-Regel), egal ob gegessen oder nicht. Des Weiteren sind diese Leistungen des AG an den AN :)rolleyes:) ab 2016 auf dem Lohnkonto mit M markiert mitzuführen. :doh:

Das kommt raus, wenn Beamte über vereinfachte Bürokratie für die Wirtschaft sinnieren. :-(

Das gilt aber nur, wenn die angebotene Speise Teil einer vom AG bezahlten Leistung ist. Somit ist ein Essen in der Launsch, zu der ich dank Status Zugang habe, nicht Teil dieser Leistung, wenn ich den Status wengistens teilweise durch private Flüge "bezahlt" habe. Zumindest wäre das meine Argumentation, falls mal einer danach fragt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.081
730
im Paralleluniversum
Das gilt aber nur, wenn die angebotene Speise Teil einer vom AG bezahlten Leistung ist. Somit ist ein Essen in der Launsch, zu der ich dank Status Zugang habe, nicht Teil dieser Leistung, wenn ich den Status wengistens teilweise durch private Flüge "bezahlt" habe. Zumindest wäre das meine Argumentation, falls mal einer danach fragt.

Glaub mir, dem für Deine Abrechnungen zuständigen Finanzamt ist Deine Sichtweise der Dinge ziemlich egal. Ich denke, dass hier alle noch so schön geredeten Erklärungsversuche mit dem Hinweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung beantwortet werden.
Pipi Langstrumpf funktioniert leider nur im Märchen - und im deutschen Bundestag.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Glaub mir, dem für Deine Abrechnungen zuständigen Finanzamt ist Deine Sichtweise der Dinge ziemlich egal. Ich denke, dass hier alle noch so schön geredeten Erklärungsversuche mit dem Hinweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung beantwortet werden.
Pipi Langstrumpf funktioniert leider nur im Märchen - und im deutschen Bundestag.

DAS stimmt natürlich. Aber: Wenn ich zum Beispiel mit einem PP den ich selbst bezahle in eine Lounge gehe kommt es auch nicht zu einer Kürzung der Pauschale. Dann darf es auch nicht zu einer Kürzung kommen, wenn ich dafür eine auf private Kosten erflogenen Status nutze. DAS ist dann nämlich keine Arbeitgeberleistung mehr und somit keine steuerpflichtige Leistung.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Glaub mir, dem für Deine Abrechnungen zuständigen Finanzamt ist Deine Sichtweise der Dinge ziemlich egal. Ich denke, dass hier alle noch so schön geredeten Erklärungsversuche mit dem Hinweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung beantwortet werden.
Pipi Langstrumpf funktioniert leider nur im Märchen - und im deutschen Bundestag.

Nun ja, das die Mahlzeit im Flieger zum Abzug führt wissen wir ja jetzt alle, aber in die Lounge kann dich ja keiner zwingen (oft reicht die Zeit ja auch gar nicht) - also kann doch das angebotene Essen in der Lounge nicht zum Abzug führen - oder doch?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Deswegen wird man zukünftig als (deutsche) Airline das Service anbieten, nach Zahlung einer Gebühr von 5 Euro kein Essen zu bekommen.

Ach das wird dann der gute M(ahlzeit) Tarif - mit Handgepäck, ohne Essen - aber mit Getränken, und doppelten Meilen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Nun ja, das die Mahlzeit im Flieger zum Abzug führt wissen wir ja jetzt alle, aber in die Lounge kann dich ja keiner zwingen (oft reicht die Zeit ja auch gar nicht) - also kann doch das angebotene Essen in der Lounge nicht zum Abzug führen - oder doch?

Die Launsches sind auch momentan natürlich auch noch nicht betroffen und von daher für die Pauschalenkalkulation und die Lohnabrechnungspflichtangaben noch nicht von Relevanz. Ich denke die nächste Änderung zur Lohnsteuer-Durchführungsverordnung wird dann dieses Thema aufgreifen. ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Die Launsches sind auch momentan natürlich auch noch nicht betroffen und von daher für die Pauschalenkalkulation und die Lohnabrechnungspflichtangaben noch nicht von Relevanz. Ich denke die nächste Änderung zur Lohnsteuer-Durchführungsverordnung wird dann dieses Thema aufgreifen. ;)

Da sollte man keine schlafenden Hunde wecken - wobei man fairer Weise sagen muss das das Angebot in der Lounge einer Mahlzeit näher kommt als das meiste was man innereuropäisch in Y oder auch C angeboten bekommt.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.877
826
ZQH
Das gilt aber nur, wenn die angebotene Speise Teil einer vom AG bezahlten Leistung ist. Somit ist ein Essen in der Launsch, zu der ich dank Status Zugang habe, nicht Teil dieser Leistung, wenn ich den Status wengistens teilweise durch private Flüge "bezahlt" habe.

Würde ich auch so sehen, aber es ging ja explizit um vom AG bezahlte Meilen. Und wenn ich nun mit einem komplett vom AG "bezahlten" Status auf einer DR in die Launsch ginge, um mich kulinarisch verwöhnen zu lassen ... ist das dann nicht eine vom AG finanzierte Verpflegung?
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Würde ich auch so sehen, aber es ging ja explizit um vom AG bezahlte Meilen. Und wenn ich nun mit einem komplett vom AG "bezahlten" Status auf einer DR in die Launsch ginge, um mich kulinarisch verwöhnen zu lassen ... ist das dann nicht eine vom AG finanzierte Verpflegung?

Hier fehlt (so hieß es bei uns zumindest irgendwann mal) die direkte Verrechnung. Sprich das Essen im Flieger ist direkter Bestandteil des individuellen Tickets und somit (sofern es als Mahlzeit gewertet wird) auch als Spesenabzug anzusetzen.
Der einzelne Loungebesuch hingegen ist irgendwo tief in der Mischkalkulation aller Tickets verbudelt und somit kein ausweisbarer Bestandteil eines einzelnen Tickets. Angeblich ist das die Begründung, warum Loungebesuche (egal ob Hotel, Bahn oder Flug) nicht anzusetzen sind.

Keine Ahnung ob das so stimmt, aber vorerst hoffe ich einfach mal, dass es so bleibt ;)
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.877
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ZQH
Klingt nicht schlüssig. Bei C- oder F-Tickets ist die Launsch ja schon unabhängig vom Status mit drin - und zwar aufgrund des Tickets. Da müssten ja alle C/F-Flieger standardmäßig je nach Tageszeit 20% oder 40% Abzug bekommen, denn das leckere Kartoffelsalatparadies hätte ihnen ja offen gestanden, wenn sie nur gewollt hätten. :eyeb:
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Klingt nicht schlüssig. Bei C- oder F-Tickets ist die Launsch ja schon unabhängig vom Status mit drin - und zwar aufgrund des Tickets. Da müssten ja alle C/F-Flieger standardmäßig je nach Tageszeit 20% oder 40% Abzug bekommen, denn das leckere Kartoffelsalatparadies hätte ihnen ja offen gestanden, wenn sie nur gewollt hätten. :eyeb:

Deswegen: Auch bei C Ticket in die SEN und dort etwas essen! Somit hat das Essen im Flugzeug keine Mahlzeit mehr ersetzt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.081
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im Paralleluniversum
Klingt nicht schlüssig. Bei C- oder F-Tickets ist die Launsch ja schon unabhängig vom Status mit drin - und zwar aufgrund des Tickets. Da müssten ja alle C/F-Flieger standardmäßig je nach Tageszeit 20% oder 40% Abzug bekommen, denn das leckere Kartoffelsalatparadies hätte ihnen ja offen gestanden, wenn sie nur gewollt hätten. :eyeb:

Genau so rechnen wir es ab. Stimmt.

Wer kont. C fliegt, bekommt den Abzug.
Wer interkont fliegt, auch.

Nur bei Eco kont. ziehen wir nicht ab.
 
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Reaktionen: SleepOverGreenland

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
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3
FRA
Muss sie ja nicht. Es reicht, wenn sie hätte können..... wenn Du mir folgen kannst.

Richtig! Wenn Sie es hätte können und Du aber verzichtest wird die Pauschale trotzdem gekürzt. Wenn Du aber zusätzlich noch woanders ist, weil Dir der Snack im Flieger nicht reicht, dann nicht. Der Snack im Flieger hätte Deine Mahlzeit nämlich nicht ersetzten können! So zumindest steht es in dem Thread dafür.
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Klingt nicht schlüssig. Bei C- oder F-Tickets ist die Launsch ja schon unabhängig vom Status mit drin - und zwar aufgrund des Tickets. Da müssten ja alle C/F-Flieger standardmäßig je nach Tageszeit 20% oder 40% Abzug bekommen, denn das leckere Kartoffelsalatparadies hätte ihnen ja offen gestanden, wenn sie nur gewollt hätten. :eyeb:

C & F Tickets führen immer zum Abzug, vollkommen egal ob Status oder nicht. Von daher ergibt sich die Frage nach Abzügen für Loungezugang für C/F Tickets eh nicht.

Meine Ausführung war auf Y kontinental bezogen. Y interkontinental führt hingegen auch quasi immer zu Abzügen.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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6
Wien
... Ich denke die nächste Änderung zur Lohnsteuer-Durchführungsverordnung wird dann dieses Thema aufgreifen. ;)

Nicht zu vergessen die "vom AG bezahlte Mahlzeit-Kategorie Verordnung", wo man ab 2017 angeben muss, in welche der nachfolgenden Kategorien eine dargereichte Speise einzuordnen ist:

- Rind- oder Schweinefleisch
- Hühnerfleisch und sonstiges Fleisch mit Ausnahme von bereits einmalig verdauten Essen aus Fastfoodlokalitäten
- bereits einmalig verdautes Essen aus Fastfoodlokalitäten
- Vegetarisches Essen, Veganes Essen sowie Papier/Pappe
- Essen wo der Anteil der Plastikfolie mehr als 30% des Gesamtgewichtes ausgemacht hat
- Essen, dass mit einer Temperatur von gefühlt -10 Grad vor allem in Luftfahrzeugen serviert wird (*)

(*) falls bei der Konsumation eines solches Essen ein Zahn absplittert, kann der Zahnverlust zukünftig als Arbeitsunfall bewertet werden

;)
 

Marco159

Erfahrenes Mitglied
15.05.2011
1.234
2
Letztens ging ich mit einem deutschen Broker auf Geschaeftskosten essen. Ich wollte n Rindsfilet in Portweinsauce, er wollte unbedingt Schnitzel essen gehen in Frankfurt(günstig) da er solche essen bei der Steuer angeben muss... [emoji15]

Dachte der wollte mich verscheissern... nun wird mir einiges klar [emoji33]
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Na wenn das mal die Prüfung spitz kriegt :eek:

Für die sind ´ne Tüte Salzgebäck und ein Glas Wasser vermutlich schon als vollendetes Dinner zu werten..... also steuerrechtlich halt :D

Naja, wenn du das Salzgebäck in das Wasser tust und einige Zeit wartest, hast du von der Konsistenz so etwas wie einen Smoothie und das gilt bei vielen ja als Hauptmahlzeit ...
;)
 

Flughase

Reguläres Mitglied
09.09.2014
99
0
FRA, CGN
Genau so rechnen wir es ab. Stimmt.

Wer kont. C fliegt, bekommt den Abzug.
Wer interkont fliegt, auch.

Nur bei Eco kont. ziehen wir nicht ab.

Da bleibt einem wirklich nichts anderes übrig, als mindestens soviel Alkohol zu konsumieren, bis dessen Gegenwert dem Abzug entspricht. Oder noch mehr. Damit wäre dann entsprechend dem Spirit des Forums maximalmaximiert bzw. optimiert. prostmahlzeit. :p:LOL:
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
349
0
Ne Frage hierzu:

[...]Es stimmt, dass auch Mahlzeiten, die z. B. im Flugzeug, Zug oder auf einem Schiff gereicht werden, als „vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten“ gelten – zumindest dann, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat. Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt, dass „die beispielsweise auf innerdeutschen Flügen gereichten kleinen Tüten mit Chips oder Salzgebäck die Kriterien für eine Mahlzeit NICHT erfüllen und dementsprechend auch NICHT zur Kürzung der Verpflegungsmehraufwandspauschale führen.“
[...]
und:
Hier ein Auszug aus dem neuesten Schreiben des Bundesministers der Finanzen zu dem Reisekostenrecht:

"Auch ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst), der während einer auswärtigen Tätigkeit gereicht wird, kann eine Mahlzeit sein, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt. [...]

So,
wie weise ich meinem AG bzw. dem Finanzamt nach, dass ich nur eine Tüte Chips (keine Mahlzeit lt. 1. Zitat) und keine Banane (anzugebende Mahlzeit lt. 2. Zitat) bekommen habe?
Foto vom Tablett inkl. danebenliegendem Boardingpass & Tageszeitung für den Datumsnachweis?
Oder muss ich mir das von der Stewardess / Pilot / Sitznachbar unter Angabe der persönlichen Steuer- und Identifikationsnummer bestätigen lassen? :doh:
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.224
1.837
KUL (bye bye HAM)
Aber nur wenn du versuchst mit der Unterschriftenmappe "Reiseverpflegung" ins Cockpit einzudringen, damit noch vor dem Überfliegen der Landesgrenze das deutsche Vertragsrecht gilt...