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Auf Grund eines etwas komplexeren Falls, der über mein Wissen bezüglich der Fluggastrechte und der dazugehörigen EU Verordnung hinausgeht, bitte ich die juristisch gebildeteren Kollegen aus dem Forum um Rat.
Es geht um Flug 4U8404 von TXL nach CDG am vergangenen Dienstag. Der Flug war grundsätzlich für 18 Uhr angesetzt. Ein Kette von Umständen hat schlussendlich zur Streichung geführt.
Die Geschehnisse spielten sich wie folgt ab:
- Maschine kam eine Stunde zu spät in Berlin an, wodurch sich der Abflug schon grundsätzlich verzögerte
- Auf Grund einer Schlechtwetterfront konnte das Flugzeug danach nicht abheben (mehr als eine Stunde verstrich)
- Gegen 21 Uhr sollte es dann losgehen, als ein Fluggast auf der Startbahn aufstand und zu telefonieren begann (wer macht sowas?). Statt dem Start ging es zurück auf die Rollfeldposition, wo die Dame mitsamt ihres Gepäcks von der Polizei abgeholt wurde
- Die Wartezeit veranlasste nahezu das ganze Flugzeug noch einmal die Toiletten aufzusuchen, ehe es dann gegen 22:30 endgültig losgehen sollte
- Dem Andrang hielt eine der Toiletten nicht stand, was auch ein Techniker nicht beheben konnte
- Um 23 Uhr wurde der Flug dann endgültig gestrichen und alle Passagiere bekamen ihr Gepäck wieder und wurden auf Flüge am nächsten Morgen umgebucht
In diesem Fall könnte Germanwings an zwei Stellen mit höherer Gewalt argumentieren: An einer Stelle bezüglich des Wetters (das aber ohne die grundsätzliche Verspätung nicht problematisch gewesen wäre) und an anderer Stelle wegen des Polizeieinsatzes (das fällt meiner Meinung nach auch unter höhere Gewalt, ich könnte mich aber täuschen). Die Verspätung des Flugzeugs und der Ausfall der Toilette, die dann schlussendlich zur Streichung führte, sind allerdings auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen.
Demnach jetzt die Frage an die Experten: Macht es in diesem Fall Sinn über die zusammengebastelte Antwort von Germanwings, die maximal einen Gutschein enthalten wird, hinaus eine Erstattung nach VO (EG) Nr. 261/2004 zu fordern? In der Verordnung finde ich leider gar nichts zu Mischfällen wie diesem.
Es geht um Flug 4U8404 von TXL nach CDG am vergangenen Dienstag. Der Flug war grundsätzlich für 18 Uhr angesetzt. Ein Kette von Umständen hat schlussendlich zur Streichung geführt.
Die Geschehnisse spielten sich wie folgt ab:
- Maschine kam eine Stunde zu spät in Berlin an, wodurch sich der Abflug schon grundsätzlich verzögerte
- Auf Grund einer Schlechtwetterfront konnte das Flugzeug danach nicht abheben (mehr als eine Stunde verstrich)
- Gegen 21 Uhr sollte es dann losgehen, als ein Fluggast auf der Startbahn aufstand und zu telefonieren begann (wer macht sowas?). Statt dem Start ging es zurück auf die Rollfeldposition, wo die Dame mitsamt ihres Gepäcks von der Polizei abgeholt wurde
- Die Wartezeit veranlasste nahezu das ganze Flugzeug noch einmal die Toiletten aufzusuchen, ehe es dann gegen 22:30 endgültig losgehen sollte
- Dem Andrang hielt eine der Toiletten nicht stand, was auch ein Techniker nicht beheben konnte
- Um 23 Uhr wurde der Flug dann endgültig gestrichen und alle Passagiere bekamen ihr Gepäck wieder und wurden auf Flüge am nächsten Morgen umgebucht
In diesem Fall könnte Germanwings an zwei Stellen mit höherer Gewalt argumentieren: An einer Stelle bezüglich des Wetters (das aber ohne die grundsätzliche Verspätung nicht problematisch gewesen wäre) und an anderer Stelle wegen des Polizeieinsatzes (das fällt meiner Meinung nach auch unter höhere Gewalt, ich könnte mich aber täuschen). Die Verspätung des Flugzeugs und der Ausfall der Toilette, die dann schlussendlich zur Streichung führte, sind allerdings auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen.
Demnach jetzt die Frage an die Experten: Macht es in diesem Fall Sinn über die zusammengebastelte Antwort von Germanwings, die maximal einen Gutschein enthalten wird, hinaus eine Erstattung nach VO (EG) Nr. 261/2004 zu fordern? In der Verordnung finde ich leider gar nichts zu Mischfällen wie diesem.