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Wie sicher bist du dir, dass du dein gesamtes Geld wieder zurückbekommst? Oft wird ja immer "höhere Gewalt" als Argument benutzt oder "dafür sind wir nicht verantwortlich".
Und es ist dann billiger für die Airline, das Flugzeug in A stehen zu lassen als in B und noch wenigsten die Passagiere nach B zu transportieren? Dreist.Aber schlechte Planung die dazu führt dass kein Flugzeug mehr zum Zeitpunkt des Nachtflugverbots zur Verfügung steht, dürfte nicht als höhere Gewalt zählen. Außerdem (spekulativ) kann ich mir gut vorstellen, dass die Maschine in vielen Fällen durchaus noch nach Leipzig starten könnte, es dann aber eben nicht mehr rechtzeitig zurück schaffen würde. Dann ist es ja erst recht keine höhere Gewalt mehr sondern eine wirtschaftliche Entscheidung.
Ja, ich denke sowas wird rein aus wirtschaftlichen Gründen von der Airline entschieden. Insofern haben die Passagiere letztendlich durchaus viel Macht, wenn jeder der ein Recht darauf hätte, die Entschädigungszahlung einfordert, notfalls auch vor Gericht. Dann erhöhen sich ganz von alleine die einkalkuliert Kosten für die Streichung und irgendwann wird es weniger lukrativ Flüge zu streichen.Und es ist dann billiger für die Airline, das Flugzeug in A stehen zu lassen als in B und noch wenigsten die Passagiere nach B zu transportieren? Dreist.
Die die am lautesten und unverschämtesten Schreien sind komischerweise immer diejenigen denen die schlechtesten Lösungen oder auch mal gar keine angeboten werden...komisch warum nur?
Peinlich auch für diejenigen die das hier versuchen gut zu heißen. Kritik ja...aber dermaßen ausfallend werden... Wem die Airline nicht passt kann ja Bahnfahren oder zu Fuß gehen?!
verantwortlich bei LH ist doch sowieso niemand oder?
Ach was.Ich habe das Gefühl, dass LH sich von 4U immer mehr distanziert.
Ich habe das Gefühl, dass LH sich von 4U immer mehr distanziert.
Deshalb steht auch Lufthansa-Group auf den Fliegern.
Ach was.![]()
Es wird schon darüber spekuliert, ob Lufthansa Air Berlin schluckt, s. hier:
Lufthansa schluckt Air Berlin
Dann wäre 4U überflüssig.
Geht grundsätzlich eher nicht. Egal wann. Marktbeherrschende Stellung und so.
Eventuell nach einer Insolvenz von AB. Zumindest Teile davon.
Das gibt es so mehr oder weniger schon seit Jahren, da schuldhafte Verstöße gegen die VO 261/2004 Ordnungswidrigkeiten nach § 108 Abs. 2 LuftVZO sind und das LBA bei entsprechenden Passagierzuschriften auch Nachforschungen einleitet bzw. dann wird ein mehrseitiger Fragebogen an die Fluggesellschaft verschickt, in dem alles mögliche angegeben werden muss.
Kriminell veranlagten AirlineManager würde es aber das Leben schwer und teuer machen.