Informationen und Hilfe zu den Streiks bei LH

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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
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Ich auch: Vielleicht um die Kontrahenten mal an den Tisch ich zu bringen.Das wäre wirklich gut.

Das sind sie doch seit Monaten?


Nein, die VC muß einsehen, daß die geplante Auslagerung der Eurowings nach Österreich eine unternehmerische Entscheidung ist.


Solange aktuelle Arbeitsverträge und Pensionszusagen der Piloten nicht davon betroffen sind, haben sie kein bißchen Mitspracherecht!
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.052
10.711
Dahoam
Die Laberbacken der VC werden in Zukunft wieder mehr aufpassen was sie sagen und nun ausschließlich auf die Übergangsversorgung als Streikgrund hinweisen...
 
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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
6
MUC
Wie geht´s denn dann nun weiter? Seitens VC?

Gar kein Streik mehr möglich oder schriebt man sich jetzt was anderes auf die Fahnen?
 
P

pmeye

Guest
Aber allein die Drohung dürfte das Kräfteverhältnis nachhaltig verändern! (y)
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.277
864
...vcockpit.de:
Zitat:
Eine der wesentlichen Bedingungen für die Aufnahme von Verhandlungen zu diesem Gesamtpaket war, dass Lufthansa die Ausflaggung von Flugzeugen und die damit verbundene Verlagerung von Arbeitsplätzen in untarifierte Unternehmen im In- und Ausland unterlässt.

Das ist in der Tat rechtswidrig...

 
P

pmeye

Guest
Ich will weder Piloten noch VC ruinieren. Mir geht es nur um das Kräfteverhältnis.

EDIT: Aber, vorausgesetzt, die Entscheidung des LAG steht auch nach einer Hauptverhandlung, haben betroffene LH-Kunden dann Anspruch auf Schadensersatz? Der Streik war ja illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
EDIT: Aber, vorausgesetzt, die Entscheidung des LAG steht auch nach einer Hauptverhandlung, haben betroffene LH-Kunden dann Anspruch auf Schadensersatz? Der Streik war ja illegal.

Ich vermute, dass die Kunden dann Ansprüche gegen LH geltend machen könnten und LH dementsprechend gegen VC. Nur wären die dann ganz schnell pleite, so würde es bei LH hängen bleiben. Hab aber keinerlei Ahnung davon.
 
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P

pmeye

Guest
https://lag-frankfurt-justiz.hessen...2222-3333-4444-100000005003&overview=true.htm
[h=2]Untersagung Lufthansa-Streik[/h]Frankfurt, den 09. September 2015
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat in dem Eilverfahren der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. September 2015 abgeändert. Der Streik der Piloten am 09. September 2015 wurde in zweiter Instanz untersagt.
Die Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG wollten den Streik auf verschiedenen Flugzeugtypen in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verbieten oder zumindest beschränken lassen. Die Vereinigung Cockpit e.V. verfolge nicht in erster Linie den Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Übergangsversorgung des Cockpitpersonals. Der Arbeitskampf richte sich auch gegen das so genannte Wings-Konzept des Lufthansakonzerns.
Die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz des Richters Dr. Michael Horcher ist dieser Argumentation gefolgt. Es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Damit sei der Streik rechtswidrig.

Gegen diese Entscheidung des LAG zur Untersagung des laufenden Streiks kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Bundesarbeitsgericht kann in Eilverfahren nicht angerufen werden.
 
A

Anonym-36803

Guest
Könnte VC nun erneut zum Streik aufrufen, dieses Mal aber ausschließlich wegen der Übergangsversorgung (und anschließend nicht mehr den Fehler machen, den wahren Grund des Streiks in Interviews zu nennen)?
 
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asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
Eine Verständnisfrage an die Rechtsexperten meinerseits: Kann LH durch dieses Urteil Schadenersatz auch für die vorherigen Streiks anfordern?
 
A

Anonym-36803

Guest
"Das Urteil des LAG ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und anschließend unser weiteres Vorgehen beraten", so Markus Wahl, Sprecher der VC. "Wir haben den heutigen Streik auf den Kurz- und Mittelstrecken der Lufthansa und Germanwings unverzüglich abgesagt. Trotzdem muss Lufthansa einsehen, dass man auf diese Art nicht die Probleme mit dem Personal lösen kann."

Vereinigung Cockpit e.V. :

Jetzt könnte LH doch Größe zeigen, auf VC zugehen und ein Gesprächsangebot auf Basis des VC-Angebots machen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Äußerst interessant:

"Gegen diese Entscheidung des LAG zur Untersagung des laufenden Streiks kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Bundesarbeitsgericht kann in Eilverfahren nicht angerufen werden."
 
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