Entschädigung bei Stornierung eines gewonnen Fluges nach EU 261

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
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Wenn das jetzt sinngemäß ein Arzt hier im Forum so formuliert hätte ("ich behandele nur Patienten mit mindestens Herzinfarkt") wäre der Aufschrei der Entrüstung groß. Diesen Aufschrei vermisse ich hier jetzt schon ein wenig.

Wobei der Vergleich insofern hinkt, als das ein Arzt für "Bagatellfälle" keine 170 Euro bekommt, sondern +/- 10% davon....

Wenn ich meinen Arzt anrufe, schickt der mir genau dafür eine Rechnung für "ausführliche Beratung, auch telefonisch", und wenn er irgendwas schreibt, eine Rechnung für "Attest" oder "Befundbericht". Wenn es sein muss immer und immer wieder. Der Anwalt kriegt für so eine 261er-Klage 170 EUR für alles. Kannst ja mal ausrechnen, wieviel Zeitaufwand das mit Anfertigung einer Klageschrift, Wahrnehmung eines Gerichtstermins usw. mit sich bringt und das auf einen Stundenlohn umlegen. Falls Du es attraktiv findest --> Informationen zur Bewerbung - Studieninteresse - Juristische Fakultät Heidelberg
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.540
987
MUC/EDMM
Wenn ich meinen Arzt anrufe, schickt der mir genau dafür eine Rechnung für "ausführliche Beratung, auch telefonisch", und wenn er irgendwas schreibt, eine Rechnung für "Attest" oder "Befundbericht". (...)

Trifft aber nur für Versicherte der PKV zu, (die aber diese Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen und i.d.R. auch zu 100% erstattet bekommen.)
Warum jammerst Du, als ob Du auf diesen Arztrechnungen sitzenbleiben würdest? =;

Dagegen werden GKV-Versicherte quartalsweise nur pauschal honoriert. In der Regel findet sich in einer normalen Praxis ein Stamm an GKV-Versicherten von 80..90%. Nur 10..20% sind privat versichert. Du siehst, auch der niedergelassene Arzt arbeitet vorwiegend für pauschaliertes Honorar.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Nun, Bagatelle ist nur die Streitsumme, aber der vom RA zu treibende Aufwand, den widerroe zutreffend schildert

ist alles andere als Bagatelle. Und... richtig, deshalb macht das kein (na ja, kaum ein) Anwalt, sondern so ein Spezialunternehmen wie EUClaim.

Um so mehr Dank gebührt umsteiger, der das nicht nur professionell und qualifiziert betreibt, sondern hier auch immer wieder für Fragen bereit steht.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Warum jammerst Du, als ob Du auf diesen Arztrechnungen sitzenbleiben würdest? =;

wideroe hat nicht gejammert, sondern völlig zutreffend deutlich gemacht, dass Anwälte, die nach gesetzlichen Gebühren abrechnen, bei Verfahren mit kleinen Streitwerten betriebswirtschaftlich zusetzen.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Ein Passagier hatte sich nachts unbemerkt einen freien Sitz in First ergattert (War noch 744 mit 16 F Sitzen), da wohl sein BIZ Sitz nicht funktioniert hatte und die BIZ Kabine wie üblich zu 100% voll. Nachdem das Self-Upgrade aufgefallen war wollten P1 und dann der Kapitän die Personalien feststellen. Der Passagier hat die Zusammenarbeit verweigert. Deshalb nach der Landung in FRA Außenposition. Polizei kommt an Bord, nimmt den Passagier zwecks Personalien Feststellung mit. Danach dürfen alle Passagiere aussteigen. Hat sicherlich nur 5 Minuten extra gekostet, also kein Drama. Fällt das auch in die Kategorie nicht erlaubt?

Natürlich erlaubt. Hier ging es ja nicht darum, jemandem wegen zivilrechtlicher Ansprüche zu drohen, sondern die Personalien feststellen zu lassen, der nicht kooperierte. Ohne es näher geprüft zu haben, wahrscheinlich hätten die den Herrn sogar festhalten dürfen, § 229 BGB:

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Was nicht erlaubt gewesen wäre, wäre folgendes gewesen: Besagter Herr gibt seine Personalien bekannt und dann äußert der Kapitän, dass er die Polizei holen werde, wenn jener Herr nicht sofort die Differenz zahle.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Deswegen stimmt auch nicht, was Flying Lawyer vorher behauptet hat, es würde reichen beim Verlassen eines Restaurants ohne zu zahlen, dem Wirt die Visitenkarte hinzureichen. Der Wirt kann verlangen, dass du dich ausweist (natürlich mit einem offiziellen Ausweisdokument, also hier in D mit Reispass oder Personalausweis).

Wo willst Du das denn hernehmen? Ich gebe meine zutreffenden Personalien. Eine Ausweispflicht gegenüber einem Wirt kenne ich nicht. Der Wirt wird durch § 263 StGB geschützt: Wenn ich falsche Personalien gebe, ist es Betrug.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Zum einen hat er ein Pfandrecht.

Pfandrecht an was denn bitte? "Butter bei die Fische", würde meine Oma sagen.

Zum anderen wäre in diesem sehr konstruierten Fall nicht nur anzunehmen (sondern es wäre ja auch tatsächlich so), dass man den Wirt über seine Zahlungsfähigkeit getäuscht hat.

Ich bin überaus zahlungsfähig. Ich überweise hinterher immer gerne. Und diese Absicht habe ich auch. Insofern täusche ich nicht und dem Wirt entsteht auch kein Schaden.


Ob man mit dem Überreichen der Visitenkarte eine Zahlungswilligkeit erkennen lässt... Möglicherweise.

Ich sage das dem Wirt auch: Bitte schicken Sie mir die Rechnung. Wird überwiesen. Ich erkläre sogar meine Zahlungswilligkeit. Wenn ich sie nicht hätte, würde man das Betrug oder versuchten Betrug nennen :rolleyes:

Aber das würde ich als Wirt dann doch klären lassen und ggf. Anzeige erstatten.

Wegen was denn? Essen und Überweisen?

Was ich als Wirt in diesem Fall aber auf jeden Fall tun würde, ist auf die Herausgabe der Personalien zu pochen.

Wie soll er denn pochen? Soll er mir vor den Kopf schlagen? Ich glaube, das wird nicht viel Ausicht auf Erfolg und noch weniger Aussicht auf rechliche Billigung haben.

Es bleibt dabei: eine Übergabe einer Visitenkarte schützt einen nicht mit Sicherheit vor Strafverfolgung wegen Eingehungsbetruges.

Dann prüfe doch bitte mal wie im zweiten Semester des Studiums der BWL (vielleicht) gelernt die Tatbestandsvoraussetzungen eines Betruges. Du wirst wunderliches feststellen. Ich gebe Dir Recht: Es schützt Dich nicht vor der Strafverfolgung, denn ein wildgewordener Amtsanwalt oder noch schlimmer ein Stationsreferendar bei der StA kann immer was versuchen. Dass aber ein deutscher Richter beim richtigen Subsumieren (was Du unterlässt) zu einem Betrug kommt, halte ich für sehr weit hergeholt. Wenn ich zudem - wie ich es ankündige - am nächsten Tag überweise, dann wird auch der wildgewordenste Amtsanwalt dem Kneipier einen Vogel zeigen. Wenn ich nicht zahle, dann sprechen alle Anzeigen dafür dass meine Zahlungswilligkeit nur vorgeschoben war und dann geschieht es mir recht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Wie soll er denn pochen? Soll er mir vor den Kopf schlagen? Ich glaube, das wird nicht viel Ausicht auf Erfolg und noch weniger Aussicht auf rechliche Billigung haben.

Ich bin einmal von einem Wirt, dessen EC-Kartenlesegerät kaputt war zum sofortigen Gang zum Geldautomaten genötigt worden. Er hatte ein EC-Schild an der Tür, meiner Meinung also sich mit dieser Zahlungsweise einverstanden erklärt, ich mich ausgewiesen und ihm gesagt ich würde am nächsten Tag bezahlen kommen oder er solle mir eine Rechnung schreiben, aber das war ihm nicht genug. Die von mir hinzugegerufene Polizei hat mich dann "aufgeklärt" wer bestellt müsse auch zahlen... Wenn ich denn meine Anzeige wegen Nötigung zu stellen wolle sollte ich am folgenden Montag zur Wache kommen. Gut ausgebildet, was?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Wenn das jetzt sinngemäß ein Arzt hier im Forum so formuliert hätte ("ich behandele nur Patienten mit mindestens Herzinfarkt") wäre der Aufschrei der Entrüstung groß. Diesen Aufschrei vermisse ich hier jetzt schon ein wenig.

Wobei der Vergleich insofern hinkt, als das ein Arzt für "Bagatellfälle" keine 170 Euro bekommt, sondern +/- 10% davon....

Der Aufschrei wird auch nicht kommen. Der Arzt hat in ganz wenigen Fällen eine Behandlungspflicht (unterlassene Hilfeleistung). Wenn er aber eine Kassenzulassung begehrt, muss er behandeln, es ist aber seine freie Entscheidung. Es gibt inzwischen genug Ärzte, die gut genug sind um auf die Kassenzulassung zu verzichten und in reiner Privatpraxis arbeiten. Und die befassen sich mit so einem Tüllkram nicht. Und der Anwalt hat - wohl mit Ausnahme von Pflichtverteidigungen - keine Beratungspflicht.

Und außerdem es ist die Entscheidung jedes Einzelnen, Medizin oder Rechtswissenschaften zu studieren. Es ist auch die Entscheidung jedes Anwaltes, ob er Tüllkram macht oder nicht. Wir hatten zum 1. Januar 2015 genau gezählte 163.513 Anwälte in Deutschland. Damit kommt auf rund 500 Deutsche ein Anwalt. In ganz Österreich gibt es derzeit rund 6.000 Anwälte. Damit kommt auf rund 1500 Österreicher nur ein Anwalt, bei den Schweizern kommt auf rund 1.000 Einwohner ein Anwalt.

Fazit: Es besteht also in Deutschland im Vergleich zum Nachbarland sicher keine Mangelversorgung.

Die Verfechter von Streitigkeiten über Maschendrahtzäune, Flugverspätungen und Einklagen von 8,50 Euro gegen EASYJET werden genug Kollegen finden, die das machen wollen. Und ich nehme denen diese Arbeit sicher nicht weg. Der Durchschnittsverdienst von Anwälten liegt in Deutschland bei 4840 Euro brutto im Monat und das ist für Abitur und rund sieben Jahre Ausbildung in einem Studiengang, den die Hälfte der Studienbeginner nicht abschließen können, schwach genug.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Ich bin einmal von einem Wirt, dessen EC-Kartenlesegerät kaputt war zum sofortigen Gang zum Geldautomaten genötigt worden. Er hatte ein EC-Schild an der Tür, meiner Meinung also sich mit dieser Zahlungsweise einverstanden erklärt, ich mich ausgewiesen und ihm gesagt ich würde am nächsten Tag bezahlen kommen oder er solle mir eine Rechnung schreiben, aber das war ihm nicht genug. Die von mir hinzugegerufene Polizei hat mich dann "aufgeklärt" wer bestellt müsse auch zahlen... Wenn ich denn meine Anzeige wegen Nötigung zu stellen wolle sollte ich am folgenden Montag zur Wache kommen. Gut ausgebildet, was?

Der mittlere Polizeidienst ist nicht in allen Fallen von besonderer geistiger Helligkeit erleuchtet. Rechtlich war der Wirt sogar im Annahmeverzug, denn mit dem Hinweis auf die Zahlungsmöglichkeit mittels EC Karte hat er diese auch angeboten, da hast Du völlig recht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Dagegen werden GKV-Versicherte quartalsweise nur pauschal honoriert. In der Regel findet sich in einer normalen Praxis ein Stamm an GKV-Versicherten von 80..90%. Nur 10..20% sind privat versichert. Du siehst, auch der niedergelassene Arzt arbeitet vorwiegend für pauschaliertes Honorar.

Es ist aber kein Arzt verpflichtet, eine Kassenzulassung aufrecht zu erhalten. Der Anteil der Privatversicherten beträgt 11,4%. Ich kann mich auf diesen Markt konzentrieren, für den ich mehr leisten und können muss oder aber ich kann das sichere aber wenig lukrative Geschäft mit Kassenpatienten mitnehmen. Meine Entscheidung.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.540
987
MUC/EDMM
Es ist aber kein Arzt verpflichtet, eine Kassenzulassung aufrecht zu erhalten. Der Anteil der Privatversicherten beträgt 11,4%. Ich kann mich auf diesen Markt konzentrieren, für den ich mehr leisten und können muss oder aber ich kann das sichere aber wenig lukrative Geschäft mit Kassenpatienten mitnehmen. Meine Entscheidung.

Schade, bisher hielt ich doch große Stücke auf Deine Postings. Aber mit DIESEM Statement hast Du Dich selber disqualifiziert.
Wenn es nur ~11% Versicherte der PKV am Markt gibt (arithmetisches Mittel!), was machst Du die übrige Zeit Deines Arbeitstages?
Däumchen drehen? =;

Schon einmal daran gedacht, dass außer in MUC, FRA und BER die potentielle Klienteldecke sehr dünn ist. Das Bundesgebiet besteht aber aus mehr als nur diesen drei genannten Städten. Denn diese ~11% sind nicht gleichmäßig über die Fläche verteilt. Was tut ein niedergelassener Arzt z. B. in Bielefeld, im Emsland oder "You-name-it", wenn es in seinem Einzugsgebiet überhaupt nicht soviele Versicherte der PKV leben??
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
wideroe hat nicht gejammert, sondern völlig zutreffend deutlich gemacht, dass Anwälte, die nach gesetzlichen Gebühren abrechnen, bei Verfahren mit kleinen Streitwerten betriebswirtschaftlich zusetzen.

Das Problem ist, dass auch Anwälte, die mit relativ großen Streitwerten arbeiten, nach gesetzlichen Gebühren zusetzen. Hohe Streitwerte (z.B. in großen Bauverfahren) sind mit massiven Aufwand verbunden. Nach gesetzlichen Gebühren käme da oft ein Stundensatz von 20 Euro heraus. Aus diesem Grund wird immer mehr nach Stundensätzen abgerechnet.

Wenn Du im Netz nach Anwaltseinkommen suchst, wirst Du feststellen, dass es eine Kaste von Anwälten gibt, die bei großen internationalen Kanzleien arbeiten und mit 100.000 EUR im Jahr Einstiegsgehalt anfangen (dafür aber auch zu den Top 10% eines Jahrganges gehören) und mit viel Glück, Können und Fortune in solchen Kanzleien in der Spitze bis zu 1,5 Millionen Euro verdienen können. In der 100.000 bis 150.000 EUR Größenordnung dürften in Deutschland im Rahmen solcher Kanzleien vielleicht 4.500 Kollegen tätig sein. In der Größenordnung über 1,0 Millionen EUR werden vielleicht 500 Kollegen liegen - von 163.513.

Rechne ich aber diese Kollegen einmal aus der Berechnung des Durchschnittseinkommens der deutschen Anwälte heraus, dann sinkt das Durchschnittseinkommen der übrigen um 500 EUR im Monat.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Schade, bisher hielt ich doch große Stücke auf Deine Postings. Aber mit DIESEM Statement hast Du Dich selber disqualifiziert.
Wenn es nur ~11% Versicherte der PKV am Markt gibt (arithmetisches Mittel!), was machst Du die übrige Zeit Deines Arbeitstages?
Däumchen drehen? =;

Schon einmal daran gedacht, dass außer in MUC, FRA und BER die potentielle Klienteldecke sehr dünn ist. Das Bundesgebiet besteht aber aus mehr als nur diesen drei genannten Städten. Denn diese ~11% sind nicht gleichmäßig über die Fläche verteilt. Was tut ein niedergelassener Arzt z. B. in Bielefeld, im Emsland oder "You-name-it", wenn es in seinem Einzugsgebiet überhaupt nicht soviele Versicherte der PKV leben??

Entschuldige bitte, aber niemand ist gezwungen, mit der gesamten "Klienteldecke" zu arbeiten. Ich tue das bekanntermaßen auch nicht. Und Deine Überlegung mit 11% und einem ansonsten freien Arbeitstag zeigt eine der grundsätzlichen gedanklichen Fehlleistungen von Ärzten auf: Der gute Arzt ohne Kassenzulassung kann nicht darauf warten, dass ihm die Patienten die Bude einrennen. Er arbeitet nicht nur 11% eines Tages. Er muss sowas machen, was man Akquise nennt. Daran denken aber viele Mediziner nicht, die immer noch glauben, dass ihnen der regulierte Berufsstand die Patienten immer frei Haus schickt. Das war mal so, als die Zahl der Ärzte in Deutschland bei 20% der heutigen Zahl war. Aber leider ist die Denke vieler Ärzte da nicht mitgegangen. Vielleicht aber nicht leider, sondern zum Glück für diejenigen, die es verstanden haben und die sehr erfolgreich sind.

Und niemand ist gezwungen, in Bielefeld oder im Emsland zu arbeiten. Ich selbst sitze auch nicht im Idyll der Kleinstadt, sondern habe 25 Jahre in Düsseldorf mit allen damit verbundenen Nachteilen gearbeitet und bin nach einer beruflichen Veränderung jetzt in einer Millionenstadt bis in die Nacht jeden Tag tätig - meine Familie ist anderswo. Dafür er warte ich kein Mitleid ebenso wie ich keines mit dem Kollegen habe, der auf meinem Dorf Maschendrahtzaeune und Verkehrsunfälle für gesetzliche Gebühren bearbeitet und dafür um fünf heim geht. Der hat ein Examen am untersten Ende, hatte nie Lust was anderes zu machen und ist mit seinen vielleicht 3000 Euro brutto im Monat zufrieden.

Es sind persönliche Entscheidungen.

Will man als Arzt der fünfzigste praktische Arzt im Emsland sein, der sich nicht weiter weiterbildet? Oder gehe ich aus meinem geliebten Emsland heraus, bilde mich fort, studiere vielleicht in den USA und entwickele eine Praxis die sich z.B. wie in der Nähe meines Büros mit fünf Ärzten nur auf Urologie und Andrologie befasst? Und die jeden Tag die Bude voll haben. Gehe ich das Risiko ein, dass ich mit einer solchen Praxis bei erheblichen Investitionen auch scheitern kann oder bleibe ich praktischer Arzt mit 1000 Kassenpatienten, dessen größte Investition ein EKG und ein Ultraschall ist?

Niemand wird doch zu irgendwas gezwungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Um dem Vergleich mit den Kassenärzten mal die Luft rauszulassen:

Der zentrale Unterschied ist, dass Kassenärzte bei Fallpauschalen für identischen Aufwand identische Beträge bekommen. Einmal Bein amputiert = X EUR. Anwälte erhalten ihre Vergütung aber in Abhängigkeit vom Streitwert. Einmal Klage kann also Y EUR sein oder auch Z EUR. Bei exakt dem gleichen Aufwand. In einer idealen Welt hat der Anwalt einen schönen Mix an fetten und knochigen Mandaten und kann es sich erlauben, netterweise auch Kleinscheiß zu machen, auch wenn er da isoliert betrachtet zusetzt. In der Realität haben aber eher weniger Anwälte fast alle fetten Mandate und ganz viele Anwälte fast alle knochigen Mandate. Deshalb lohnt sich EU-Kompensationszauber, der sich in der Regel in den beiden niedrigsten Streitwertklassen überhaupt abspietl, nur bei industrieller Produktion a la EUClaim, zumal die sich als Nicht-Anwälte voraussetzungslos Gewinnbeteiligungen einstecken dürfen, oder in extrem schlanken Kanzleistrukturen, wenn man mit niedrigster Kostenquote wenig anderes macht und sich nicht lange mit dem einzelnen Fall aufhält.

Es hat schon seinen Grund, warum gegen EUClaim & Co., die anfangs nicht ganz rechtskonform tätig waren, nichts unternommen worden ist. So spannend ist deren Geschäft für viele Anwälte nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Hoff mal, dass nicht in Deiner Kanzlei eines Tages ein Beratungshilfemandant steht und nur von Dir vertreten werden will - den rechtskonform loszuwerden, erfordert die Arbeit einiger Gehirnwindungen...;)

Der müsste zum Glück erst einmal am Pförtner das Bürohochhauses vorbeikommen. Da dürfte er erstens ein psychologisches Hindernis und zweitens einen Drachen zu überwinden haben, der jeden Lounge Drachen als harmlos erscheinen lässt. Und da ich zudem jeden zweiten Tag im Flieger sitze, wird er eine Beratung durch mich nicht als sonderlich befriedigend ansehen. Nach meiner ersten und letzten Pflichtverteidigung im Jahre 1993 sind mir solche Geschichten zum Glück auch nicht mehr untergekommen.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.540
987
MUC/EDMM
(...)
Der zentrale Unterschied ist, dass Kassenärzte bei Fallpauschalen für identischen Aufwand identische Beträge bekommen. Einmal Bein amputiert = X EUR. (...)

Einspruch, Euer Ehren!
Der Kassenarzt erhält allenfalls die Punkte konstant. Aber pro Punkt gibt's unterschiedlich viel/wenig Geld (Stichwort: Budget)
Zu Deutsch: Für identische Leistungen gibt's unterschiedliche Vergütung.

Aber jetzt sind wir völlig OT! :yes:
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Im Hotel hattet ihr Verpflegung angeboten bekommen und darüber hinausgehende Verpflegung hättest du über den Rechtsweg geltend machen können.

Ich kann bei einem gestrichenen Flug ohne Ersatzbeförderung auch nicht den nachstbesten Mietwagen aufknacken und OneWay vor meine Haustüre fahren.

Bei Essensbestellung bekannt zu geben keine Absicht zu haben das Essen zu bezahlen wäre die eine Möglichkeit gewesen.

Den Rechtsweg zu nutzen die Andere.

Aber du musstest das Servicepersonal quälen welches eigentlich nur mehr nach Hause wollte.
Wenn es ihnen erlaubt gewesen wäre Gratisessen anzubieten.
Sie hätten es dir gegeben!
 
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BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.576
39
Ryanair greift übrigens ebenfalls rigoros durch.

In VLC wurden von der Guardia Civil in meinem Beisinn mal 7-8 Leute aus dem Flieger geholt.

1. eine Person wegen eines vom Trolley geklauten Snickers
2. 6-7 Personen wegen des Konsums von Duty Free Alkohol

Da es sich gefühlt um einen Charterflug zum Auswärtsspiel handelte und der Alkoholpegel einiger schon bei Abflug recht hoch war, entschloss sich FR keinen Alkohol zu verkaufen. Einige machten sich dann über ihre mitgebrachten Vodkaflaschen her. Es wurde 2x sehr deutlich gebeten dies zu unterlassen und dann komplett ignoriert und wohl als "unruly behaviour" eingestuft.

Nach Aufsetzen gab es eine kurze Durchsage, dass dir die Guardia Civil Personen aus dem Flugzeug holt und man bitte sitzen bleiben möge. Obwohl 2-3 Deppen die "Gleichgesinnten" aus falscher Solidarität schützen wollten und direkt aufsprangen, dauerte der ganze Prozess keine 5 Minuten. Daher gehe ich davon aus, dass es auch beim Threadersteller kaum zu einer nennenswerten Verzögerung kam.

btw: FR drohte den o.g. Personen mit Blacklist und schürte Ängste den Rückweg nicht bestreiten zu dürfen. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt. Gleiche Gruppe sah man auch auf dem Rückflug.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Pfandrecht an was denn bitte? "Butter bei die Fische", würde meine Oma sagen.
Butter kommt. Pfandrecht nennen Nichtjuristen das, was sich aus §704 des BGB ableitet. Allerdings heißt der Paragraph nun für Juristen ganz anders, nämlich "Pfandrecht des Gastwirts". Tut mir leid, dass ich nicht den korrekten juristischen Begriff verwendet habe.

Ich bin überaus zahlungsfähig. Ich überweise hinterher immer gerne. Und diese Absicht habe ich auch. Insofern täusche ich nicht und dem Wirt entsteht auch kein Schaden.
Dann klär uns doch mal als Fachmann auf, ob der Zeitpunkt relevant ist oder nicht. Denn wenn du keine Möglichkeit hast die Restaurantrechnung zu begleichen, aber 3 Mios auf dem Konto, bist du dann was die Sache im Restaurant angeht zahlungsunfähig oder nicht (natürlich im rechtlichen Sinne)? Und kein Schaden für den Wirt kann man auch nicht sagen, ich verstehe aber, dass du so argumentieren würdest.

Ich sage das dem Wirt auch: Bitte schicken Sie mir die Rechnung. Wird überwiesen. Ich erkläre sogar meine Zahlungswilligkeit. Wenn ich sie nicht hätte, würde man das Betrug oder versuchten Betrug nennen :rolleyes:
Ich meine: du bist der Fachmann, aber welcher Zeitpunkt ist denn relevant? Ob du wirklich zum Zeitpunkt der Bestellung zahlungswillig warst oder nur im Nachhinein deine Zahlungswilligkeit erklärst, weil du das Restaurant nicht unbemerkt verlassen konntest, das würde ich dann als Wirt schon aus Prinzip von Rechts wegen klären lassen. ;) Einfach weil du mir so sympathisch bist und ich für dich gerne Rechtssicherheit hätte.

Wie soll er denn pochen? Soll er mir vor den Kopf schlagen? Ich glaube, das wird nicht viel Ausicht auf Erfolg und noch weniger Aussicht auf rechliche Billigung haben.
Ich bin hier der Nichtjurist, aber dass ich für die Durchsetzung von Ansprüchen auf die Feststellung der Identität bestehen kann, ist nicht so neu. Dass auch hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss ist klar, aber wenn ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs des Gastwirts vereitelt oder wesentlich erschwert wird, dann kann man dich auch ohne Polizei oder Staatsanwalt zu sein festnehmen.

Dann prüfe doch bitte mal wie im zweiten Semester des Studiums der BWL (vielleicht) gelernt die Tatbestandsvoraussetzungen eines Betruges. Du wirst wunderliches feststellen. Ich gebe Dir Recht: Es schützt Dich nicht vor der Strafverfolgung, denn ein wildgewordener Amtsanwalt oder noch schlimmer ein Stationsreferendar bei der StA kann immer was versuchen. Dass aber ein deutscher Richter beim richtigen Subsumieren (was Du unterlässt) zu einem Betrug kommt, halte ich für sehr weit hergeholt. Wenn ich zudem - wie ich es ankündige - am nächsten Tag überweise, dann wird auch der wildgewordenste Amtsanwalt dem Kneipier einen Vogel zeigen. Wenn ich nicht zahle, dann sprechen alle Anzeigen dafür dass meine Zahlungswilligkeit nur vorgeschoben war und dann geschieht es mir recht.
Und nichts anderes habe ich behauptet.