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Hallo liebe Forengemeinschaft,
ich möchte euch mal um Rat fragen, was einem Freund von mir auf dem gemeinsamen Flug passiert ist:
Er ist AB Silver und hat vorab einen XL-Sitz für den Rückflug (AUH - DUS) reserviert, da ein Meilenupgrade nicht mehr verfügbar war, um eben nicht komplett eingeengt sitzen zu müssen. Das Ganze hat 67,00 Euro gekostet und wurde von der Kreditkarte abgebucht. Gleichzeitig wurden eben auch Gebote für die Business-Class über airberlin Exquisite abgegeben. Das Gebot i.H.v. 415,00 Euro war dann erfolgreich. Durch das Upgrade in die Business-Class ist der XL-Sitz in Economy dann natürlich überflüssig geworden. Ein 1. Anruf bei der Hotline (und längerem Gespräch mit dem Supervisor) führte zur Auskunft, dass eine Erstattung über die 67,00 Euro für den XL-Sitz nicht möglich sei. Ein 2. Anruf bei der Hotline führte zur Auskunft, dass das grundsätzlich möglich ist, man dazu aber eine E-Mail hinsenden muss.
E-Mail an AB Service geschickt, gab es folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Kosten für Sitzplatzreservierungen werden nur dann erstattet, wenn Sie diese getätigt haben, aber den Sitzplatz nicht erhalten haben, weil dieser zum Beispiel doppelt vergeben wurde. Den Sitzplatz hätten Sie nutzen können, einzig nicht, da Sie freiwillig ein Upgrade durchgeführt haben. Eine Erstattung wird daraufhin nicht erfolgen.
Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Service Team airberlin group"
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Auskunft so Unfug ist. Was meint ihr dazu? Ist das rechtlich so in Ordnung? Weitere Vorgehensweise? Von der Kreditkarte zurückbuchen lassen? An einen Anwalt abgeben?
Abgesehen von der rechtlichen Seite m.E. eine Unverschämtheit und hat mit Kundenbindung herzlich wenig zu tun.
Viele Grüße,
Andreas
ich möchte euch mal um Rat fragen, was einem Freund von mir auf dem gemeinsamen Flug passiert ist:
Er ist AB Silver und hat vorab einen XL-Sitz für den Rückflug (AUH - DUS) reserviert, da ein Meilenupgrade nicht mehr verfügbar war, um eben nicht komplett eingeengt sitzen zu müssen. Das Ganze hat 67,00 Euro gekostet und wurde von der Kreditkarte abgebucht. Gleichzeitig wurden eben auch Gebote für die Business-Class über airberlin Exquisite abgegeben. Das Gebot i.H.v. 415,00 Euro war dann erfolgreich. Durch das Upgrade in die Business-Class ist der XL-Sitz in Economy dann natürlich überflüssig geworden. Ein 1. Anruf bei der Hotline (und längerem Gespräch mit dem Supervisor) führte zur Auskunft, dass eine Erstattung über die 67,00 Euro für den XL-Sitz nicht möglich sei. Ein 2. Anruf bei der Hotline führte zur Auskunft, dass das grundsätzlich möglich ist, man dazu aber eine E-Mail hinsenden muss.
E-Mail an AB Service geschickt, gab es folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Kosten für Sitzplatzreservierungen werden nur dann erstattet, wenn Sie diese getätigt haben, aber den Sitzplatz nicht erhalten haben, weil dieser zum Beispiel doppelt vergeben wurde. Den Sitzplatz hätten Sie nutzen können, einzig nicht, da Sie freiwillig ein Upgrade durchgeführt haben. Eine Erstattung wird daraufhin nicht erfolgen.
Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Service Team airberlin group"
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Auskunft so Unfug ist. Was meint ihr dazu? Ist das rechtlich so in Ordnung? Weitere Vorgehensweise? Von der Kreditkarte zurückbuchen lassen? An einen Anwalt abgeben?
Abgesehen von der rechtlichen Seite m.E. eine Unverschämtheit und hat mit Kundenbindung herzlich wenig zu tun.
Viele Grüße,
Andreas
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