Nur für Nichtraucher in Bayern - Abstimmen gehen

ANZEIGE

Soll es besseren Nichtraucherschutz in Bayern geben?

  • Ja

    Abstimmungen: 30 55,6%
  • Nein

    Abstimmungen: 24 44,4%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    54

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.391
1.251
ANZEIGE
Was waren das denn für A*******er? Und was habt Ihr gemacht?

Schade dass diese Art Mensch wahrscheinlich auch gleich aggressiv wird und man dann leider lieber den kürzeren zieht und nix tut ...
Oliver

Waren eigentlich immer relativ normale Leute.

Was wir gemacht haben, meist daruf hingewiesen, was abgemacht war, leider waren die Antworten meist nicht gerade nett.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.391
1.251
Dazu kann ich nur sagen: Leben und Leben lassen passt bei dem Thema ganz gut.

Oder besser gesagt die Freiheit des Einen endet da, wo er mit seiner die Freiheitsausübung die Freiheit der Anderen eischränkt. D.h. die Freiheit des Rauchers endet da wo er Nichtraucher stört - ganz einfach.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.391
1.251
Diese Antwort kann ja wohl nicht Dein Ernst sein?

Ein Raucher hat weniger Freiheit, als ein Nichtraucher?

Aber natürlich ist er Ernst.

Weil beide haben eben nicht das Recht die Gesundheit des anderen zu beeinträchtigten.

Ich bezog mich wie eigentlich ersichtlich auf diverse Vorposts anderer Poster.

Aber gerne nochmal in Kürze: Die Freiheit des Rauchers in Gegenwart würde die Gesundeheit der Nichtraucher beeinträchtigen und damit gegen sowohl meinen wie deinen Grundsatz (ich zitiere "...und leben lassen ...") verstossen - umgekehrt wird der Raucher nur in seinem Suchtverhalten beschränkt, warauf es aber genauso wenig wie auf Rausch ein Recht gibt. Also wirklich völlig klar!
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
So weit ich mich noch erinnern kann, heisst es im Grundgesetz:
Alle Menschen sind gleich.

Da wird keine Ausnahme gemacht.

Versucht es mal lieber mit- anstatt gegeneinander!!!!!!!

Siehe Grundgesetz:
Artikel 2 GG meinte:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Art. 2 GG
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: peter42

Lion

Erfahrenes Mitglied
14.08.2009
1.699
0
Dahoam
www.1steintisch-in-krabi.de
Und das Recht, ein Lokal zu betreten, obliegt nun einmal dem Hausherren (im Regelfall dem Pächter des Lokales).

Wenn er sagt: Nein Du kommst nicht rein, dann kommst Du auch nicht rein.

Er sagt: Hunde müssen draussen bleiben, na dann müssen Hunde draussen bleiben!

Er sagt: Raucher müssen draussen bleiben, na dann müssen Raucher eben draussen bleiben.

Er sagt: Kinder müssen draussen bleiben, na dann müssen eben Kinder draussen bleiben.

Er sagt: Vielflieger müssen draussen bleiben, na dann müssen Vielflieger eben draussen bleiben

Oder aber, falls man Betroffener ist, geht man halt woanders hin.:doh:
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.391
1.251
So weit ich mich noch erinnern kann, heisst es im Grundgesetz:
Alle Menschen sind gleich.

Da wird keine Ausnahme gemacht.

Versucht es mal lieber mit- anstatt gegeneinander!!!!!!!

Fkt. mit Rauchern wie oben geschildert ja leider nicht.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
Und das Recht, ein Lokal zu betreten, obliegt nun einmal dem Hausherren (im Regelfall dem Pächter des Lokales).

Wenn er sagt: Nein Du kommst nicht rein, dann kommst Du auch nicht rein.

Er sagt: Hunde müssen draussen bleiben, na dann müssen Hunde draussen bleiben!

Er sagt: Raucher müssen draussen bleiben, na dann müssen Raucher eben draussen bleiben.

Er sagt: Kinder müssen draussen bleiben, na dann müssen eben Kinder draussen bleiben.

Er sagt: Vielflieger müssen draussen bleiben, na dann müssen Vielflieger eben draussen bleiben

Nö, wenn er das macht, kommt er vor Gericht, z. B. wegen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.391
1.251
Ich sehe, wir sind unterschiedlicher Auffassung.

Du denkst: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Ich denke: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Und deswegen: Bye, bye Germany.

Reisende soll man nicht aufhalten :D

BTW. meinen Hinweis auf das BVerfG-Urteil hast Du wohl übersehen.

Außerdem habe ich nirgens geschrieben, dass man sich nicht berauschen darf, es ist nur höchstrichterlich festgestellt kein Grundrecht, d.h. dann auch, dass wenn man seiner Sucht nicht nachkommen kann, weil dies andere beinträchtigt, eben nicht in seinen Rechten verletzt wird.

Was ich denke weisst Du eindeutig nicht, weil ich grundsätzlich auch denke, dass was nicht verboten ist UND keinen beeinträchtigt erlaubt ist.
 

Exploris

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.849
57
MUC
Ich finde, das entgleist langsam. Es sollen weder Raucher an den Pranger noch ins Gefängnis gesteckt werden. Es werden ihnen keine Grundrechte entzogen. Sie werden nicht des Landes verwiesen. Sie dürfen weiter rauchen und hunderte Euro pro Monat in die Luft pusten und inhalieren. Es besteht weiterhin das Recht auf selbst zugefügte schwarz-braune Zungen, graues Zahnfleisch mit roten Rändern, gelbe Finger, braune Zähne, Mundgeruch, scharfen Schweißgeruch, vorzeitige Extremalterung, Krepppapierhaut, Blubberhusten mit grau-braunem Auswurf, triefende Augen, ständiges Naseschnüffeln, blaue Krampfadern auf rotgefleckten Beinen und zittrige Finger. (Ich hab solche Leute werktäglich vor der Nase, das ist wirklich keine erstrebenswerte Zukunft. :sick:)
Es geht nur darum, dass sie da rauchen sollen, wo sie Leute, die nicht rauchen möchten, nicht zwingen, passiv mitzurauchen.

Ist denn der Wunsch so schwer nachzuvollziehen? Muss da schon wieder die Diskriminierungskeule rausgeholt werden (n)
 
  • Like
Reaktionen: peter42

Lion

Erfahrenes Mitglied
14.08.2009
1.699
0
Dahoam
www.1steintisch-in-krabi.de
Ist denn der Wunsch so schwer nachzuvollziehen? Muss da schon wieder die Diskriminierungskeule rausgeholt werden (n)

Sicherlich nicht. Aber hast Du Dir schon einmal vorzustellen versucht, wie es wohl wäre, wenn Dich Morgen ein Fahrzeug anfährt, und Du dann im Koma liegst?

Dann sind all Deine Wünsche und Träume Makulatur.

Keiner von uns, weiss was morgen ist.

Carpe diem
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
Schade, ich hätte nicht gedacht, dass Dir Deine Argumente so schnell ausgehen:censored:

Die sachlichen Argumente und die Rechtslage wurden längst dargelegt, unter anderem von peter42. Darauf mit

Lässt er Raucher rein so macht er sich strafbar? Lässt er sie nicht rein, dann auch?

zu antworten, ich nun einmal schlichtweg Unfug. :) Es geht um illegales Verhalten an öffentlichen Orten, nicht darum, wer wen reinlässt oder nicht. Wenn du in eine Gaststätte gehst und dort über die nächstbeste Frau herfällst und sie vor allen Leuten vergewaltigst, machst du dich strafbar, sicher nicht der Wirt, weil er "einen Vergewaltiger hineingelassen hat." :rolleyes:

Letztlich ist das Ganze supersimpel. Rauchen ist sehr ungesund, auch für die Passivraucher, und viele empfinden es zudem als sehr störend und als Belästigung. Aus diesem Grund gebietet es der Anstand, dieses Verhalten in der Öffentlichkeit zu unterlassen und seine Mitmenschen nicht in ihren Grundrechten zu verletzen. Da nach Jahrzehnten des Appellierens offensichtlich nicht genug rauchende Menschen so viel Anstand an den Tag legen, geht man nun den Weg zahlreicher anderer Länder und regelt die Angelegenheit - übrigens auf Wunsch der Mehrheit der Wähler - gesetzlich. Für die Raucher bedeutet das Ganze keinerlei Umstellung, denn wer sich bisher rücksichtsvoll und anständig verhalten hat, braucht sein Suchtverhalten keinen Deut ändern. Und da laut Raucherfraktion nur eine verschwindend kleine Minderheit der Raucher keine Rücksicht nimmt, ist das Ganze eigentlich kein Thema. Letztlich ist das doch nur so, dass Dinge, die längst selbstverständlich sein sollten, nun offiziell geregelt werden, damit man sich im Zweifelsfall darauf berufen kann.