In Deutschland müssen AGBs und Verträge auf deutsch verfasst sein - das ist hier die Amtssprache
Das ist Unsinn. Verträge können in jeder beliebigen Sprache abgefasst sein. Gegenüber Verbrauchern gibt es Ausnahmen, aber das ist hier nicht relevant.
Selbst wenn das von mir Zitierte nicht zwingend unmittelbare Wirkung auf einen Händler hat, so sind zumindest die Acquirer daran gebunden. Natürlich könnten sie andere Verträge abschließen, aber verstoßen damit selbst gegen den Vertrag mit ihrer Einnahmequelle.
Ja und wenn du feststellst das die Unterschrift nicht OK geht hast du zwei weitere Möglichkeiten - du lehnst die Zahlung ab - oder fragst nach einem Ausweis.
Nein, du hast (zumindest nach Visa Europe Regularien) genau eine Möglichkeit: Den Acquirer entscheiden lassen, was passiert.
Im Zweifel nach Identifikation zu
fragen ist vollkommen in Ordnung. Darauf zu
bestehen dagegen nicht. Verträge die ich kenne, sagen eindeutig, dass im Zweifelsfall nach einem Ausweisdokument gefragt werden soll
und der Acquirer unverzüglich informiert werden muss, wenn möglich ohne Rückgabe der Karte.
Mir liegt der Standardvertrag von B+S vor. Dort steht drin: "B+S kann die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises des Kartenvorlegers an den VP verlangen." Und mehr nicht. Wenn bei dir was anderes drin steht, mache ich von meinem Recht gebrauch dir nicht zu glauben.