3 Jähriges Kind in Suite unerwünscht

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Peanut

Neues Mitglied
31.10.2015
14
0
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Bitte nicht schließen.... Hab mir grade Popcorn gemacht

Sorry. Muss dich enttäuschen. Ich gehe bubu machen. Aber vielleicht können dich die 3 Trolle aus diesem Thread noch irgendwie auf deine Kosten bringen [emoji6]
 
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Peanut

Neues Mitglied
31.10.2015
14
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Für alle die es interessiert. Da ich nicht genügend Anhänger gefunden habe die mit mir Schilder basteln und dann mit Fackeln vor das Hotelgebäude protestieren gehen, werden wir wo anders 2 Zimmer buchen und gut ist. Good night everyone [emoji6]
 
Moderiert:

chris2908

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
462
9
47
Nahe/Hunsrück Region
Sorry. Muss dich enttäuschen. Ich gehe bubu machen. Aber vielleicht können dich die 3 Trolle aus diesem Thread noch irgendwie auf deine Kosten bringen [emoji6]

Wer trollt denn so spät noch durch Nacht und Wind, es ist die Familie mit ihrem Kind....

Herrje, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen....
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.284
1.342
CGN
Wie reagiert ein Gast der teuren Suite, wenn die Echtholzplatte des Tisches in der Suite mit kleinen Löchern vom Buntstift dekoriert wurde. Oder der Wachsmalstift noch im Teppich glänzt.

Und jetzt bitte nicht mit Abwehrstrategien kommen nach der Sorte. "Unser Kind macht sowas nicht." Ich kenne viele Eltern, und auch deren Wohnungseinrichtungen und Ausreden. [emoji136]

Ganz ehrlich? Unser Kind ist echt sowas von toll erzogen, so ein Blödsinn würde er in der Tat nie machen. Und WENN er das macht, dann soll das mir einfach in Rechnung gestellt werden. Wofür hat man denn sonst eine Haftpflicht?!


mal von dem fettgedruckten abgesehen: Ist es nicht so, dass bei nem Dreijährigen die Haftpflicht eher mal nichts bezahlt? Kind ist zu jung, Eltern u.U. keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisbar (z.B. im Bad, wenn das Kind schon alleine auf Klo zu gehen kann), Hotel wusste ja, dass da ein Kind zu Gast ist -> Pech gehabt, selbst schuld?
 

comptgut

Reguläres Mitglied
18.04.2015
37
0
Mal bust du der Hund und mal der Baum.. So ist das Leben. Kleiner Tipp... Nimm das Novotel an den Balsenwerken. Da hast du eines der schönsten Novotels in Deutschland. Oder geh in eine Suit ins Sofitel München, da sieht das mit Kndern dann so aus WP_20160606_09_19_25_Pro.jpg WP_20160606_09_19_25_Pro.jpg
 

Alps

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
410
4
ZRH
hallo,

also normal ist es so, dass viele hotels in der rate hochgehen wenn man ein kind auswählt.
ist es nicht normal so, ,dass man einfach fuer 2 erwachsene bucht und ein kind einfach mitnimmt?

habe ich noch nie gehoert dass es da probleme gibt, solange das kind unter 6 jahren ist.

musst mal schauen, bei hilton z.b steht oft, dass z.b kinder unter 16jahren kostenfrei bei den eltern mit uebernachten koennen.

Das machen wir auch immer so, zumal ein King Size Bed für uns 3 völlig ausreichend ist. Gab noch nie Probleme bzw. Zuschlag.
 

Layh

Erfahrenes Mitglied
12.07.2014
527
41
NUE
P.S.: Sofern es sich bei dem "krassen" Hotel um dieses hier handelt: Hotel HANNOVER - Novotel Hannover

Novotel HANNOVER meinte:
Suite

An unforgettable stay! 8th-floor Suite with bedroom and lounge featuring NEXT design. Tea/coffee-making facilities in the room, bathrobe, bathtub and walk-in rain shower. Max. 2 people, free minibar, free premium WIFI.

2,5 Erdnüsse > Max. 2Nüsse
=> Auch Rockstars mit 2 Feundinnen können diese Suite nicht Buchen!

Edit sagt:
Wenn du bei der Suche 1Erwachsener + 1Kind eingibtst, bleibt die Suite in der Auswahl.
Du wurdes also nicht diskriminiert, du warst nur zu bl** zum lesen
 
Zuletzt bearbeitet:

Marina24

Neues Mitglied
01.01.2016
13
0
Das Problem sind meiner Meinung nach nicht die Kinder, sondern deren (fehlende) Erziehung im Allgemeinen, bzw. der fehlenden Bereitschaft der Eltern, sich angemessen um die Unterhaltung und Beschäftigung der Kleinen zu kümmern.
Dass Hoteliers nun schlechte Erfahrungen gemacht haben und ihre Konsequenzen daraus ziehen, kann niemand verübeln.

Man beachte all die Beiträge hier im Forum über Kinder als Mitreisende in Flugzeugen, ist das gleiche Dilemma.
Kein Mensch und kein Mitreisender in einem Flugzeug (und kein Hotelier) wird sich sicherlich an einem Kind stören, das sich auch kindgerecht verhält, auch wenn es einmal kurzfristig etwas lauter zugeht. Wobei "kurzfristig" betont werden muss und auch von den Eltern beachtet und sichergestellt werden sollte.

Persönlich kann ich bestätigen, dass manche Suites schon sehr hellhörig sein können, gerade wenn diese nur durch eine Tür vom eigenen Zimmer getrennt sind.
Hatte einst einen ziemlich unangenehmen Aufenthalt, als mein Zimmer neben der "Honey-Moon-Suite" im Hotel lag. War auch nicht angenehm, Kindergeplapper aus dem Nebenzimmer wäre bisweilen erfrischender gewesen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
mal von dem fettgedruckten abgesehen: Ist es nicht so, dass bei nem Dreijährigen die Haftpflicht eher mal nichts bezahlt? Kind ist zu jung, Eltern u.U. keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisbar (z.B. im Bad, wenn das Kind schon alleine auf Klo zu gehen kann), Hotel wusste ja, dass da ein Kind zu Gast ist -> Pech gehabt, selbst schuld?
Meine Versicherung zahlt auch für Schäden von schuldunfähigen Kindern. Ist einfach eine Zusatzleistung, die enthalten sein kann oder eben auch nicht. Macht das Leben leichter, denn meist verursachen die Kinder ja Schäden bei Verwandten, Freunden, Nachbarn...
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.284
1.342
CGN
Meine Versicherung zahlt auch für Schäden von schuldunfähigen Kindern. Ist einfach eine Zusatzleistung, die enthalten sein kann oder eben auch nicht. Macht das Leben leichter, denn meist verursachen die Kinder ja Schäden bei Verwandten, Freunden, Nachbarn...

der OP hat aber ja Kinder, die keine Schäden anrichten, weil sie gut erzogen sind. Von daher ist natürlich die Frage, ob er auch eine entsprechende Zusatz-Absicherung hat...
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.439
1.292
Guten Abend,


ich wollte soeben eine Nacht im Novotel in Hannover buchen. Um genau zu sein, wollten wir uns die Suite gönnen, die zum Datum verfügbar ist und das zu einem akzeptablen Preis. Als ich aus "2 Erwachsene" mal "2 Erwachsene + 1 Kind" gemacht habe, ist die Suite als Möglichkeit verschwunden. Ich habe im Hotel angerufen und man hat mir erklärt, dass es wohl in Vergangenheit zu Problemen gekommen ist (Lärm) und man sich dazu entschieden hat, Familien mit Kindern eine Übernachtung in der Suite zu verbieten. Nun war ich von der Aussage ein wenig geschockt und wollte von Euch wissen, ob man so etwas eigentlich überhaupt "darf" (Thema "Diskriminierung"). Würde mich über Euren Input freuen. Bitte, keine blöden Sprüche oder Kommentare.
Wenn man "First Class" fliegen möchte, geht das auch mit Kind. Egal wie alt.
Beste Grüße
Dehoga sagt:"
Das AGG gilt bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldver- hältnisse, die
- typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (= Massengeschäfte)
- oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen.
Beispiel: Jeder Beherbergungs- oder Bewirtungsvertrag ist ein solches Massenge- schäft. Denn Hoteliers und Gastronomen schließen im Rahmen ihrer Kapazitäten standardi- sierte Verträge mit jedem zahlungswilligen und zahlungsfähigen Gast. Das gilt auch dann, wenn z.B. individuelle Rabatte und Preisnachlässe ausgehandelt werden."

Sprich Altersdiskriminierung ist nicht zulässig.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.439
1.292
mal von dem fettgedruckten abgesehen: Ist es nicht so, dass bei nem Dreijährigen die Haftpflicht eher mal nichts bezahlt? Kind ist zu jung, Eltern u.U. keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisbar (z.B. im Bad, wenn das Kind schon alleine auf Klo zu gehen kann), Hotel wusste ja, dass da ein Kind zu Gast ist -> Pech gehabt, selbst schuld?

Das Kind ist nicht deliktfähig, daher gibt es bezüglich der Haftpflicht drei Varianten:
- Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt -> Haftpflicht zahlt
- Haftpflicht schließt Schäden durch nicht deliktfähige Kinder ein -> Haftpflicht zahlt
- weder noch -> Der Geschädigte schaut in die Röhre

Aber IANAL
 
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Mr. Burns
04.03.2016
96
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Dehoga sagt:"
Das AGG gilt bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldver- hältnisse, die
- typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (= Massengeschäfte)
- oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen.
Beispiel: Jeder Beherbergungs- oder Bewirtungsvertrag ist ein solches Massenge- schäft. Denn Hoteliers und Gastronomen schließen im Rahmen ihrer Kapazitäten standardi- sierte Verträge mit jedem zahlungswilligen und zahlungsfähigen Gast. Das gilt auch dann, wenn z.B. individuelle Rabatte und Preisnachlässe ausgehandelt werden."

Sprich Altersdiskriminierung ist nicht zulässig.


Soll ich den Beitrag etwa so verstehen, dass das AGG im vorliegenden Fall anwendbar sein könnte? :eek:

Dann wäre die Peanuts ja im Recht! :eek: Und die Meute wäre im Unrecht! :eek:
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Ist er trotzdem. Die Suite ist mit dreijährigem Kind buchbar, darf aber nur mit max 2 Personen belegt werden. Und zwar unabhängig vom Alter. Andere Zimmerkategorien sind auch für 3 oder 4 Personen zulässig. Es geht also nicht um das Alter, sondern um die Obergrenze 2 Personen.
 
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Mr. Burns
04.03.2016
96
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Ist er trotzdem. Die Suite ist mit dreijährigem Kind buchbar, darf aber nur mit max 2 Personen belegt werden. Und zwar unabhängig vom Alter. Andere Zimmerkategorien sind auch für 3 oder 4 Personen zulässig. Es geht also nicht um das Alter, sondern um die Obergrenze 2 Personen.


Bist du dir da sicher? Unterstellt die Eingangsaussage von Peanuts ist richtig, dann kann EINE Person und EIN Kind, die Suite auch nicht buchen - auch wenn eine Buchung Online eventuell möglich ist.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Bist du dir da sicher? Unterstellt die Eingangsaussage von Peanuts ist richtig, dann kann EINE Person und EIN Kind, die Suite auch nicht buchen - auch wenn eine Buchung Online eventuell möglich ist.

Ich habe nicht im Hotel angerufen und nachgefragt, aber online ist es mit 3jährigem Kind buchbar und es steht ganz klar in der Zimmerbeschreibung, dass die Suite nur bis max 2 Personen belegt werden kann. Daher ist klar, warum die Suite verschwindet, wenn er für sich, +1 und das Kind buchen will. Bei dieser Belegung bleiben nur - ich meine - zwei niedrigere Zimmerkategorien über.

Ich lese nirgends, dass der TO angeboten hat, die Suite nur zu zweit zu nutzen.
 
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