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Ob ein Fall "selten" oder "häufig" auftritt, sollte hier nicht alleiniges Kriterium sein;
vielmehr ist es doch eine beruhigende Gewissheit, dass man "wenns Spitz auf Knopf steht", noch einen Hebel zur Verfügung hätte - der Hebel heisst hier wohl Chargeback Code 4855 - mit dem man die Situation noch irgendwie "rettend" zu eigenen Gunsten beeinflussen kann, (anstatt völlig hilflos dazustehen) wie es wohl in Aminos Beispiel mit der Schrankwand sehr gut dargelegt wurde. Danke!
Prima fände ich freilich, wenn sich die Chargeback-Codes irgendwo als "drittschützende Norm" in irgendwelchen Verträgen wiederfänden und nicht nur in allgemeinen Produkthandbüchern. Das meinte sparfux wohl mit der Frage ob es irgendwo einen Nachweis gibt (oder?).
EDIT: an anderer Stelle auf VFT hat doch jemand ein Beispiel gepostet mit einer Airline die pleite ging und wo eine Acquirer-Bank (? bin mir nicht sicher) auf dem Insolvenzschaden großteils sitzenblieb und die Kunden die mit Karte (Kredit-?) zahlten, glimpflich davonkamen. Finde die Stelle aber auf Anhieb nicht; erinnert sich wer von euch? Das wäre dann ja ein Beispiel, das die Argumente von Amino gut belegen würde. (Hoffe nur dass das nicht nur KundInnen mit US-Karten betraf bzw. zugute kam wg. anderer Rechtskreis und so.)