AB: Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach Streichung der Verpflegung an Board?

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qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
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Wie du meinst - dir wäre es also egal, wenn die Airline einen Flug einen Tag früher in einer niedrigeren Klasse ausführt?

Interpretierst du diese groteske Deutung absichtlich in meine Aussage hinein? Mir ist leider gerade nicht nach Diskutieren aus Prinzip, deshalb belasse ich es bei dieser hinreichenden Gegenfrage. ;)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Jegliche Änderung in checkmytrip ist zwingend als Willenserklärung mit dem Fluggast als Adressat auszulegen? Ich habe da meine Zweifel, aber ich bin auch kein Fachmann.

... und die Zusatzfrage ist, ob überhaupt jemals via checkmytrip eine Verpflegung versprochen wurde? Hat er da einen screenshot als Beweis?
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Die Airline gibt eine Aenderung der Leistungsbeschreibung (Flugzeiten oder Verpflegung, in dem Zusammenhang systematisch das selbe) ins System ein, und der Passagier liest es. Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Anruf oder einer Mail - es ist ein Kommunikationsmedium.

Das ist der Grund für meine Zweifel. Ist eine (womöglich temporäre oder auch irrtümliche) Änderung eines beliebigen Parameters im System einer dem Fluggast gegenüber zugestellten Willenserklärung gleichzusetzen? Ist das System ein Kommunikationsmedium? Wenn ja, gibt es dazu Urteile, auf die du deine Ansicht stützt oder ist es eine Vermutung? Wenn du vom Fach bist und entsprechende Erfahrungen hast, würde ich mich durchaus überzeugen lassen.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.649
5.005
Auf der AB-Website fiel mir zum ersten Mal im April dieses Jahres auf, dass dort keine kostenlosen Snacks und Getränke erwähnt werden, sondern Bordverkauf angegeben ist.

AB hat also zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass du kostenlose Bordverpflegung erhältst.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.037
16.354
Das ist der Grund für meine Zweifel. Ist eine (womöglich temporäre oder auch irrtümliche) Änderung eines beliebigen Parameters im System einer dem Fluggast gegenüber zugestellten Willenserklärung gleichzusetzen? Ist das System ein Kommunikationsmedium? Wenn ja, gibt es dazu Urteile, auf die du deine Ansicht stützt oder ist es eine Vermutung? Wenn du vom Fach bist und entsprechende Erfahrungen hast, würde ich mich durchaus überzeugen lassen.

Ich bin vom Fach, verbringe aber meine Tage eher nicht damit, Nussinis und Schokoherzen einzuklagen ;)

Meine obige Einschaetzung war ja auch erkennbar akademisch bzw. wird (hoffentlich ;)) nie ein Gericht beschaeftigen. Reiner Spass an der Freud'.

An Checkmytrip als Kommunikationsmedium und/oder Leitungsbeschreibung habe ich eigentlich keine Zweifel. Ueber den Punkt "temporaer oder auch irrtuemlich" koennte man sprechen. In concreto sehe ich aber keine Anhaltspunkte, dass es da Irrtuemer gegeben haben koennte. Anders z.B. bei LH, wo bei eindeutigen und langjaehrigen "SNACK"-Fluegen auf einmal kurzfristig "HOT MEAL" auftauchte.
 
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A

Anonym38428

Guest
Interpretierst du diese groteske Deutung absichtlich in meine Aussage hinein? Mir ist leider gerade nicht nach Diskutieren aus Prinzip, deshalb belasse ich es bei dieser hinreichenden Gegenfrage. ;)

Überspitzt dargestellt - aber wer soll deiner Meinung nach entscheiden was eine nur eine kleine Änderung und was eine große Änderung ist, die Relevanz hat?

Wäre ich AB, hätte ich analog zu SK wenigstens noch das Wasser weiterhin gratis verteilt, wohl auch Kaffee und Tee - das hätte solchen Fragestellungen und der Unzufriedenheit die Substanz genommen.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
5
Erst mal danke für die fachlich fundierte Ausführung. Würde ich Laienhaft auch so sehen.

Nun aber zweioder mehr Fragen. Ok es wird ein Mangel, habe ich Lust dafür zu Klagen? Habe ich nichts besseres zu tun?

Außerdem es geht um eine Laugenstange und1-2 Kaffee. Kosten wenn man es im Flieger bezahlt 5€? Hmm, Ob es eine Stornierung rechtfertigt? Fraglich, da man ja eine Pflicht zur Schadensminderung hat, und man ja die 5 € einfordern / klagen könnte. Und was wird der Richter wohl von einem 5 € Prozess halten. ÄÄÄÄhhh könnte er beleidigt sein und einfach aus dem Bauch auf, "Kein Mangel" oder "Logo bekommen Sie 5 € für den Kaffee, aber die Klage wegen der Stornierung wird für sie kostenpflichtig abgewiesen, Flug und alle Kosten an Sie" entscheiden.

Und: 5 € Schaden, gab es da nicht mal was wegen mindest Streitwert?

Also ich würde meiner Mutter 30 € in die Hand drücken, sie in die nächste Bezahl Lounge schicken, ihr zum Kauf von Kaffee und Gebäck raten, und wenn es mich zu arg ärgert, demnächst wo anders buchen. Aber ist es da auf die Dauer besser?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Und was wird der Richter wohl von einem 5 € Prozess halten. ÄÄÄÄhhh könnte er beleidigt sein und einfach aus dem Bauch auf, "Kein Mangel" oder "Logo bekommen Sie 5 € für den Kaffee, aber die Klage wegen der Stornierung wird für sie kostenpflichtig abgewiesen, Flug und alle Kosten an Sie" entscheiden.

Wir leben in einem Rechtsstaat. Da wird nichts aus dem Bauch entschieden sondern durch §§§§§ entschieden und untermauert.
Das Recht hat übrigens keinen Mindestbestellwert, auch wenn es sich nur um 50Cent handelt muss es dem Recht entsprechen.
So etwas ist zwar in 99% der Fälle eher als albern zu sehen, aber es gibt auch Mitmenschen die das knallhart bis in die letzte Instanz durch gezogen haben und damit der Allgemeinheit wieder ein Stück Rechtssicherheit beschert haben.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Entfall der vereinbarten Verpflegung stellt einen Sachmangel dar (§ 633 II 1 BGB), die Rechte des Passagiers ergeben sich aus § 634 BGB, beispielsweise, ja, der Ruecktritt.

Ohne es geprüft zu haben, aber kann ein Sachmangel der weder die Hauptleistung betrifft noch der irgendwie wirklich erheblich ist zum Rücktritt berechtigen? Ich denke nur an die publizierten Urteile des LG Bochum zum "VW Mangel" - auch hier wurde der Mehrverbrauch nicht als so erheblich angesehen, dass er den Rücktritt rechtfertigen würde. Im Ergebnis wäre doch hier alleinfalls eine Minderung das Gebot der Stunde?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.037
16.354
Gilt der 323 V nicht nur fuer Ruecktritt nach (Teil-)Leistungserbringung? Nicht aber in dem Fall, dass der Ruecktritt vor Leistungserbringung erfolgt? Ich habe mal gelernt, dass nach Leistungserbringung ein gewisser Ausgleich hergestellt werden soll, der Glaeubiger aber nicht gezwungen werden soll, sehenden Auges eine schon vorher klare Schlechtleistung erdulden zu muessen.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Ich meine, bisher war bei AB immer die Verpflegung mit drin und das war ein entscheidendes Kriterium für die Wahl auf AB statt LH / AUA oder Easyjet. Air Berlin weist bei der Buchung ja auch nicht darauf hin, dass die Verpflegung gestrichen wird.

Putzig! Die Wahl zwischen Müsliriegel und Erdnüssen wird bei Mitmenschen als 'Verpflegung' verstanden...? [emoji848]
 
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technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
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Wiesbaden
... und die Zusatzfrage ist, ob überhaupt jemals via checkmytrip eine Verpflegung versprochen wurde? Hat er da einen screenshot als Beweis?

CheckMyTrip verspricht nicht, CheckMyTrip zeigt an was in der Buchung steht. Es ist ein Webtool aus dem Hause des Amadeus, das Daten aus dem Amadeus PNR liest aus und sie dem Kunden/Passagier in bunten Bildern anzeigt. Hat die Airline etwas zur Verpflegung hinterlegt, steht dieses im erweiterten Reiseplan in Amadeus und wird über CheckMyTrip angezeigt. Im Original sieht das dann so aus:

FLIGHT AB 6572 - AIR BERLIN TUE 13 SEPTEMBER 2016
-----------------------------------------------------------------------------
DEPARTURE: FRANKFURT, DE (FRANKFURT INTL), TERMINAL 2 13 SEP 06:55A
ARRIVAL: BERLIN, DE (TEGEL) 13 SEP 08:05A
FLIGHT BOOKING REF: 2M7XXX LAST CHECK IN TIME: 06:10A
RESERVATION CONFIRMED, ECONOMY (W) DURATION: 01:10
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
BAGGAGE ALLOWANCE: 0PC
MEAL: FOOD AND BEVERAGES FOR PURCHASE
NON STOP FRANKFURT TO BERLIN
OPERATED BY: AIR BERLIN, AB
EQUIPMENT: AIRBUS INDUSTRIE A320-100/200
IMG_0030.JPG
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
517
Genau, und wenn es irgendwann mal kein Schokoherz mehr beim Aussteigen gibt, ist das natürlich auch ein Grund zum Stornieren, weil es das zuvor ja immer gegeben hat... Oh Mann. :doh:

Und genau weil es Idioten gibt, die sowas wirklich mal einklagen, und sich dann noch irgendein Provinz-Richter findet, der dem Idioten dann auch noch Recht gibt, werden Schokoherzen dann bald nur noch mit einem 5-seitigen Disclaimer ausgegeben, der darüber aufklärt, daß es sich um eine einmalige und freiwillige Leistung handelt, die keinen Anspruch auf Wiederholung und kein Gewohnheitsrecht zulässt. Selbstverständlich muß der Pax dann auf 5-fachem Durchschlag gegenzeichnen. :sick:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
517
Die Airline gibt eine Aenderung der Leistungsbeschreibung (Flugzeiten oder Verpflegung, in dem Zusammenhang systematisch das selbe) ins System ein, und der Passagier liest es. Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Anruf oder einer Mail - es ist ein Kommunikationsmedium.

Oder was meinst Du? Woran machst Du Deine Zweifel fest?

Ich würde bezweifeln, daß man erwarten kann, daß der durchschnittliche Pax checkmytrip verfolgt. Außerhalb dieses Forums wissen 99,99% nicht einmal, was das ist.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
517
Wir leben in einem Rechtsstaat. Da wird nichts aus dem Bauch entschieden sondern durch §§§§§ entschieden und untermauert.
Das Recht hat übrigens keinen Mindestbestellwert, auch wenn es sich nur um 50Cent handelt muss es dem Recht entsprechen.
So etwas ist zwar in 99% der Fälle eher als albern zu sehen, aber es gibt auch Mitmenschen die das knallhart bis in die letzte Instanz durch gezogen haben und damit der Allgemeinheit wieder ein Stück Rechtssicherheit beschert haben.

Das erkärst Du mir mal, wie Du mit einem normalen 50-cent-Fall durch alle drei Instanzen marschierst. :rolleyes:
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.222
10.286
LEJ
Das erkärst Du mir mal, wie Du mit einem normalen 50-cent-Fall durch alle drei Instanzen marschierst. :rolleyes:
Das könnte gehen, wenn es die Masse macht und die 0,50€ in eine Musterklage erfordern (Beispiel Rundfunkgebühren, Telefongebühren, etc.). So mein Halbwissen oder noch weniger...
 
Zuletzt bearbeitet:

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Das erkärst Du mir mal, wie Du mit einem normalen 50-cent-Fall durch alle drei Instanzen marschierst. :rolleyes:

10 Sekunden gegoogelt und schon ist der erste Fall mit 0,50Euro beim BGH gefunden...
BGH, Beschluss vom 04.12.2013, XII ZB 159 / 12 | Werdenfelser Weg – Das Original

Ich hab mir jetzt geschenkt den ganzen Schnodder zu lesen, ging aber darum dass das Amtsgericht nur 0,15 Euro an Kopierkosten erstatten wollte und der RA aber 0,50Euro haben wollte.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.832
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10 Sekunden gegoogelt und schon ist der erste Fall mit 0,50Euro beim BGH gefunden...
BGH, Beschluss vom 04.12.2013, XII ZB 159 / 12 | Werdenfelser Weg – Das Original

Ich hab mir jetzt geschenkt den ganzen Schnodder zu lesen, ging aber darum dass das Amtsgericht nur 0,15 Euro an Kopierkosten erstatten wollte und der RA aber 0,50Euro haben wollte.

Schön dass jeder meint mitreden zu müssen ohne zu lesen und zu verstehen. :D Trotzdem kommt der Fall mit dem airberlin Schokoriegel nicht zum BGH.
 
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vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
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MUC
Weisen sie denn in deiner Buchung irgendwo darauf hin, dass überhaupt Verpflegung enthalten ist? In der Buchungsbestätigung? Screenshot vom Bildschirm während der Buchung?

Dann würde ich mit diesem Beweismittel in der Hand während des Fluges die Verpflegung anfordern.

Sicher. Bis vor kurzem stand das auf dieser Seite. Im Menü steht der Satz sogar noch, da man die Änderung dort wohl übersehen hat. Mir wäre es allerdings zu doof, deswegen jetzt Terz zu machen und gebuchte Flüge zu stornieren. Meine Konsequenz ist einfach, wieder vermehrt LH zu buchen. Es summiert sich inzwischen einfach zu viel auf. Abgesehen von den Getränken und dem ausgedünnten Streckennetz (nach FRA kommt man morgens außer Montags gar nicht mehr) nervt auch der Quatsch mit dem Handgepäck gewaltig.
snacks.jpg
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
517
Das erkärst Du mir mal, wie Du mit einem normalen 50-cent-Fall durch alle drei Instanzen marschierst. :rolleyes:

10 Sekunden gegoogelt und schon ist der erste Fall mit 0,50Euro beim BGH gefunden...
.

Ich habe mir bei dem o.g. Wort "normal" schon etwas gedacht. Klar gab es schon Fälle mit 50c, die zum BGH gegangen sind. Der Normalfall ist das aber nicht, wie Flying Lawyer schon sagte.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.832
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Ich habe mir bei dem o.g. Wort "normal" schon etwas gedacht. Klar gab es schon Fälle mit 50c, die zum BGH gegangen sind. Der Normalfall ist das aber nicht, wie Flying Lawyer schon sagte.

Da geht es um eine Beschwerde in Kostensachen im Betreuungsrecht. Mit sowas darf sich auch mal der BGH befassen. Nicht aber mit zivilrechtlichen Streitigkeiten, die ihren Ausgang beim Amtsgericht nehmen.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.181
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Bis vor kurzem war an verschiedenen Stellen auf airberlin.com zu lesen, dass im Economy Light bzw. Classic-Tarif "Snack & Getränk an Bord" inklusive ist.

"Witzig" ist auch immer wieder, wenn man Airlines (inkl. Aufgabegepäck) im Fall einer Streckeneinstellung mal dazu bringt, die zeitnahe Alternative (in dem Fall auf einem waschechten LowCoster) einzubuchen, sie aber natürlich "vergessen", dass kostenpflichtige Aufgabegepäck mitzubuchen, welches dann bei nachträglicher Buchung gleich mal 20 anstatt 15 Euro Oneway (direkt bei Buchung) kostet - in dem Fall die Kosten der nachträglichen Gepäck-Zubuchung ganze 40 Euro betragen.

Soll man dort nach eurer Meinung auch einfach mal die Kosten schlucken? Wenn sich alle Leute so abspeisen, verdient sich die Airline, die umgebucht hat, eine goldene Nase...
 
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