Neue M&M AGB 01.12.2016

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rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
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Dennoch stellt sich mir die Frage, ob jemand, mit dem ich einen Vertrag über den Kauf einer Sache oder Leistung abgeschlossen habe, und dem aufgrund des gemeinsamen Vertrages 100 % Vorauszahlung zusteht, generell berechtigt ist, noch am Vertragsgegenstand Änderungen vorzunehmen, ohne dies mit mir abzustimmen, beziehungsweise mir ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen?
Selbst wenn man von möglichen Schaden einmal absieht sollte es doch offensichtlich sein, dass die versprochener Meilengutschrift ein Kaufkriterium gewesen sein kann, beispielsweise gegenüber gleichartigen Angeboten anderer Airlines. Dazu sind solche Programme schließlich da.
Wenn ich mir ein Auto in der Farbe "Kotzzkübelgelb" bestelle und bezahle, und der Hersteller ist der Meinung, diese wunderbare Farbe aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Programm zu nehmen, nachdem er diese Farbe vorher als USP beworben hat, bin ich doch an meinen Vertrag nicht mehr gebunden?
Bin ich dann wirklich gezwungen, nachzuweisen, dass die Änderung für mich eine wesentliche Änderung ist? Immerhin bin ich selbst vertragskonform.

EDIT: noch dazu, wo Flugtickets oft Tarifbestimmungen vorsehen, die kleinste Änderungen seitens des Kunden mit Normen Strafzahlungen bis zu 100 % bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.146
8.446
BRU
Dennoch stellt sich mir die Frage, ob jemand, mit dem ich einen Vertrag über den Kauf einer Sache oder Leistung abgeschlossen habe, und dem aufgrund des gemeinsamen Vertrages 100 % Vorauszahlung zusteht, generell berechtigt ist, noch am Vertragsgegenstand Änderungen vorzunehmen, ohne dies mit mir abzustimmen, beziehungsweise mir ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen?
Selbst wenn man von möglichen Schaden einmal absieht sollte es doch offensichtlich sein, dass die versprochener Meilengutschrift ein Kaufkriterium gewesen sein kann, beispielsweise gegenüber gleichartigen Angeboten anderer Airlines. Dazu sind solche Programme schließlich da.

Dem könnte man entgegenhalten, dass Du spätestens bei Buchungen ab heute wusstest, dass die Meilen nicht garantiert sind/ sich die tatsächliche Gutschrift bis zum Flugdatum ändern kann….
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
2.089
1.511
BER
Selbstverständlich sind die Meilen für den Flug eine zugesicherte Eigenschaft. Dies nachträglich einseitig zu lasten des Kunden (vermutlich wieder "auf vielfachen Kundenwunsch") zu verschlechtern, stellt eine Vertragsänderung dar, der der Kunde zustimmen muss, sonst gilt sie nicht.

Leider ein weiteres Beispiel für den Niedergang der Lufthansa, solche Schweinereien in der AGB zu verstecken (womit sie wegen ihrer Überraschungswirkung ohnehin unwirksam werden).
 
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cacaking

d´oh!
08.06.2010
1.695
3
STR, CAN sowie Krosse Krabbe
Ich schließe beim Kauf eines (payed) Tickets doch einen Vertrag mit LH, nicht mit M&M. Beim Kauf desselben gehe ich erst einmal die Nutzungsbedingungen von Lufthansa ein. Meine Mitgliedschaft bei Müll&More ist davon doch gar nicht betroffen, sondern nur ein Anhängsel bzw. kein Vertragsbestandteil.

Oder sehe ich da was falsch...?

Die AGBs von MM ändern sich, nicht die der Hansels....
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
2.089
1.511
BER
Ich schließe beim Kauf eines (payed) Tickets doch einen Vertrag mit LH, nicht mit M&M. Beim Kauf desselben gehe ich erst einmal die Nutzungsbedingungen von Lufthansa ein. Meine Mitgliedschaft bei Müll&More ist davon doch gar nicht betroffen, sondern nur ein Anhängsel bzw. kein Vertragsbestandteil.

Oder sehe ich da was falsch...?

Die AGBs von MM ändern sich, nicht die der Hansels....

ich wette, in den Hansel-AGBs ist eine Klausel, die auf die M&M-ABG verweist.... Nachgeprüft habe ich es nicht.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.430
371
Ich schließe beim Kauf eines (payed) Tickets doch einen Vertrag mit LH, nicht mit M&M. Beim Kauf desselben gehe ich erst einmal die Nutzungsbedingungen von Lufthansa ein. Meine Mitgliedschaft bei Müll&More ist davon doch gar nicht betroffen, sondern nur ein Anhängsel bzw. kein Vertragsbestandteil.

Oder sehe ich da was falsch...?

Die AGBs von MM ändern sich, nicht die der Hansels....


Wer betreibt denn M&M?
 
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Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.430
371

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.303
620
FRA
Die M&M Meilen stehen doch auf der LH-Buchungsübersicht genauso prominent wie eine Sitzplatzreservierung, Essen, Business-Class Lounge, Gepäck,... bis hin zu Umbuchbarkeit und Stornierungsmöglichkeiten; also sind das auf den ersten Blick relevante Vertragsbestandteile neben der Beförderung.

Gut, an manchen Punkten schreibt LH mittlerweile ein Sternchen auf vielfachen Kundenwunsch hin (Fast-Lane, Lounge). Wenn die ersten zehn Forumsinsassen sich beschweren, sehe ich schon den nächsten Stern vom LH Olymp zu uns hinabsteigen mit einer tollen Änderung des bestehenden Sternchens. :eek:

Heute:
(*) Der angebene Meilenwert ist ein Richtwert für das Lufthansa Miles & More Programm. In Verbindung mit innerdeutschen Zubringerflügen kann es zu Abweichungen kommen. Bitte beachten Sie, dass gesonderte Bedingungen gelten, falls Ihr Flug von einer Partnerfluggesellschaft durchgeführt wird. Um den genauen Meilenwert zu ermitteln, klicken Sie auf den Meilenrechner. Ein angegebener Prozentsatz dient als Faktor zur Berechnung der Meilengutschrift.. Bitte beachten Sie, dass für einige Partner gesonderte Bedingungen gelten.

Demnächst:
(*) Der angebene Meilenwert ist ein Richtwert für das Lufthansa Miles & More Programm. In Verbindung mit innerdeutschen Zubringerflügen kann es zu Abweichungen kommen. Bitte beachten Sie, dass gesonderte Bedingungen gelten, falls Ihr Flug von einer Partnerfluggesellschaft durchgeführt wird. Um den genauen Meilenwert zu ermitteln, klicken Sie auf den Meilenrechner am Tag Ihres Fluges. Ein angegebener Prozentsatz dient als Faktor zur Berechnung der Meilengutschrift.. Bitte beachten Sie, dass für einige Partner (inkl. LH) gesonderte Bedingungen gelten.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Selbstverständlich sind die Meilen für den Flug eine zugesicherte Eigenschaft. Dies nachträglich einseitig zu lasten des Kunden (vermutlich wieder "auf vielfachen Kundenwunsch") zu verschlechtern, stellt eine Vertragsänderung dar, der der Kunde zustimmen muss, sonst gilt sie nicht.
Was hätte sich denn nun "de facto" verändert ?

LH und Consorten, bzw. Mist & Murks, haben doch auch schon bisher wiederholt die bei Buchung ausgelobten Meilen NICHT honoriert, wenn zwischen Buchung und Flugtag wieder mal enhanced wurde !
Dass von den LH-Fanboys hier immer wieder das Gegenteil behauptet wurde (und wird) ändert doch nichts an der Tatsache, dass einige immer wieder mal den versprochenen Meilen hinterher laufen mussten und viele schliesslich ob der zermürbenden Kommunikation dann aufgegeben haben.
Jetzt herrscht wenigstens Klarheit: die Zeit für Einschicken von Screeshots o.ä. zum Zeitpunkt der Buchung könnt Ihr Euch jetzt einfach sparen, da LH endlich politisch korrekt zu Euch spricht: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?" !
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.146
8.446
BRU
Die Betreiber des Miles & More Programms sind die Miles & More GmbH und die Deutsche Lufthansa AG, die gleichzeitig auch alleinige Vertragspartner des Teilnehmers sind.

Deswegen sind LH und M&M aber immer noch 2 unterschiedliche Unternehmen und schließe ich, wenn ich einen Flug buche, einen Vertrag mit LH ab. Unabhängig von der Frage, ob ich bei M&M überhaupt Mitglied bin.

Gleichzeitig akzeptiere ich durch meine Anmeldung bei M&M deren Teilnahmebedingungen – in denen jetzt klar und deutlich steht, dass in Zukunft die zum Flugzeitpunkt geltenden Meilenwerte gutgeschrieben werden.

Ich sehe nicht, woraus ich da einen Rechtsanspruch auf die zum Buchungszeitpunkt angegebenen Meilenwerte ableiten könnte. M&M ist ein Kundenbindungsprogramm, für das ich nichts zusätzlich zahle (das Nichtmitglied bekommt den Flug ohne Meilen auch nicht billiger). Ob es mir gefällt oder nicht bzw. ob derartiges im Sinne eines Kundenbindungsprogramms ist oder nicht, ist eine andere Frage….
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.252
7.285
Was hätte sich denn nun "de facto" verändert ?

LH und Consorten, bzw. Mist & Murks, haben doch auch schon bisher wiederholt die bei Buchung ausgelobten Meilen NICHT honoriert, wenn zwischen Buchung und Flugtag wieder mal enhanced wurde !
Dass von den LH-Fanboys hier immer wieder das Gegenteil behauptet wurde (und wird) ändert doch nichts an der Tatsache, dass einige immer wieder mal den versprochenen Meilen hinterher laufen mussten und viele schliesslich ob der zermürbenden Kommunikation dann aufgegeben haben.
Jetzt herrscht wenigstens Klarheit: die Zeit für Einschicken von Screeshots o.ä. zum Zeitpunkt der Buchung könnt Ihr Euch jetzt einfach sparen, da LH endlich politisch korrekt zu Euch spricht: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?" !

Da hast du vollkommen recht - das war die Praxis bei LH/M&M - es verändert sich jetzt aber tatsächlich - da du mit hinterher telefonieren und meckern ganz sicher nichts mehr erreichst - mir hat diese "aber zu Zeitpunkt der Buchung" Gequatsche meinen letzten SEN erhalten - ab demnächst nicht mehr möglich.
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.398
1.158
Deswegen sind LH und M&M aber immer noch 2 unterschiedliche Unternehmen und schließe ich, wenn ich einen Flug buche, einen Vertrag mit LH ab. Unabhängig von der Frage, ob ich bei M&M überhaupt Mitglied bin.

Gleichzeitig akzeptiere ich durch meine Anmeldung bei M&M deren Teilnahmebedingungen – in denen jetzt klar und deutlich steht, dass in Zukunft die zum Flugzeitpunkt geltenden Meilenwerte gutgeschrieben werden.

Ich sehe nicht, woraus ich da einen Rechtsanspruch auf die zum Buchungszeitpunkt angegebenen Meilenwerte ableiten könnte. M&M ist ein Kundenbindungsprogramm, für das ich nichts zusätzlich zahle (das Nichtmitglied bekommt den Flug ohne Meilen auch nicht billiger). Ob es mir gefällt oder nicht bzw. ob derartiges im Sinne eines Kundenbindungsprogramms ist oder nicht, ist eine andere Frage….

Aber ist es nicht so, dass LH die Meilen von M&M "kauft" um sie dann für den Flug zu vergeben. Will darauf hinaus, dass die Meilen für Flüge eben durch die LH und nicht durch M&M gutgeschrieben werden. M&M hat doch rechtlich nichts damit am Hut, wieviele Meilen LH für einen Flug gutschreibt. M&M kann ja regeln, ab wievielen Meilen man Status bekommt oder wieviele Meilen man für einen Prämienflug braucht, aber doch nicht, wieviele Meilen die Fluggesellschaften (oder andere Partner) an die Kunden ausschütten. Kann ihnen ja auch egal sein. Ob die FAZ meint, 10.000 oder 20.000 Meilen für ein Abo zu verteilen, ist doch nicht die Entscheidung von M&M, oder? Hauptsache, die FAZ zahlt für die Meilen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.252
7.285
Aber ist es nicht so, dass LH die Meilen von M&M "kauft" um sie dann für den Flug zu vergeben. Will darauf hinaus, dass die Meilen für Flüge eben durch die LH und nicht durch M&M gutgeschrieben werden. M&M hat doch rechtlich nichts damit am Hut, wieviele Meilen LH für einen Flug gutschreibt. M&M kann ja regeln, ab wievielen Meilen man Status bekommt oder wieviele Meilen man für einen Prämienflug braucht, aber doch nicht, wieviele Meilen die Fluggesellschaften (oder andere Partner) an die Kunden ausschütten. Kann ihnen ja auch egal sein. Ob die FAZ meint, 10.000 oder 20.000 Meilen für ein Abo zu verteilen, ist doch nicht die Entscheidung von M&M, oder? Hauptsache, die FAZ zahlt für die Meilen.

Du kannst es dir ganz einfach machen - schliesse einfach nur eine Vertrag mit LH und werden nicht Mitglied bei M&M - dann spart man sich diese ganzen Überlegungen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.959
11.237
Wie ist so etwas juristisch zu bewerten? Ich erwerbe eine Leistung zum Zeitpunkt X und muss diese zum Zeitpunkt X voll bezahlen. Zum Zeitpunkt Y, der beliebig lange nach X liegen kann, ändert der Vertragspartner wesentliche Leistungsinhalte.
a) darf er das überhaupt und
b) habe ich daraufhin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen?

Das ist evident AGB-rechtswidrig. Aber sowas von :rolleyes: Es gibt so viele arbeitslose Juristen, haette darueber nicht einer fuer ein paar Mark-fuffzich ueber die AGB gucken koennen?

Da bin ich mal gespannt wer ausser den Insassen hier der Meinung ist das es sich bei der Meilengutschrift um "wesentliche Leistungsinhalte" handelt.

Der BGH in der Redpoints-Entscheidung, zum Beispiel. Und eigentlich auch sonst jeder, der Meilen fuer einen geldwerten Rabatt haelt. Also jeder.
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.398
1.158
Du kannst es dir ganz einfach machen - schliesse einfach nur eine Vertrag mit LH und werden nicht Mitglied bei M&M - dann spart man sich diese ganzen Überlegungen.

Ich werde ganz sicher keinen Vertrag mit LH schließen, weil ich üblicherweise nicht mit denen fliege. (Mein letzter Flug mit denen war 2012.) Ich finde die Debatte lediglich akademisch interessant.

Also nochmal: Hab ich irgendwo einen Fehler in meinem oben dargelegten Gedankengang?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.252
7.285
Der BGH in der Redpoints-Entscheidung, zum Beispiel. Und eigentlich auch sonst jeder, der Meilen fuer einen geldwerten Rabatt haelt. Also jeder.

Hm, du hast dich mit der Redpoints Entscheidung beschäftigt - die hat mit der Änderung der AGBs von M&M hier gerade nichts zu tun.

Wenn die AGBs so rechtswidrig sind (was ich nicht beurteilen kann/will) muss man das dann evtl. auch vom BGH entscheiden lassen - bis dahin wird LH nach den aktuallisierten AGBs die Meilen gutschreiben.
 
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rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
Es geht mir ja nicht um die Frage, wie viele Meilen LH tatsächlich gutschreiben lassen wollen würde ;) sondern lediglich um die Frage, ob ein solcher nachträglicher Eingriff in die gekaufte und bezahlte Leistung ein Rücktrittsrecht begründet. Zumal, wie schon gesagt, LH sich anders herum schon bei kleinsten Änderungen durch den Kunden im Tarif drastische Entgelte sichert.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.574
7.660
Trans Balkan Express
Es geht mir ja nicht um die Frage, wie viele Meilen LH tatsächlich gutschreiben lassen wollen würde ;) sondern lediglich um die Frage, ob ein solcher nachträglicher Eingriff in die gekaufte und bezahlte Leistung ein Rücktrittsrecht begründet.

Und genau diese Frage kann Dir verbindlich nur der BGH in einem konkreten Fall beantworten, wie LH88 zu Recht bemerkte.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.772
112
ZRH
meine.flugstatistik.de
Peinlich. Gerade kam dies per E-Mail:

Geänderte Teilnahmebedingungen bei Miles & More ab dem 1. Dezember 2016

Sehr geehrter Goliath

wir möchten die Formulierung hinsichtlich der Form des Widerspruchs aus unserem letzten Schreiben aktualisieren, weshalb wir noch einmal auf Sie zukommen. Unsere letzte Nachricht ist damit gegenstandslos.

Um Ihnen noch mehr Möglichkeiten zu bieten, wertvolle Prämienmeilen zu sammeln und einzulösen, entwickeln wir das Miles & More Programm kontinuierlich weiter. Dabei ist es unser Ziel, das Programm für Sie noch relevanter zu gestalten: mit vielfältigen und interessanten Partner‑Unternehmen aus allen Bereichen des Lebens sowie attraktiven neuen Prämien.

Damit Sie in Zukunft von den stärker auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Partner- und Prämienangeboten profitieren, sind Erweiterungen bei den Kriterien für die Datenübermittlung und Anpassungen bei der Datenerhebung notwendig. Entsprechend ändern sich zum 1. Dezember 2016 die Miles & More Teilnahmebedingungen, die Sie unter www.miles‑and‑more.com/agb einsehen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderungen der Teilnahmebedingungen akzeptieren, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieser E‑Mail Widerspruch in Textform einlegen, zum Beispiel über unser Kontaktformular oder postalisch an:

Miles & More
Postfach 12 00
33409 Verl
Deutschland

Falls Sie den Änderungen der Teilnahmebedingungen widersprechen, kann Ihre Teilnahme gemäss Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu den geänderten Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.miles‑and‑more.com/agb-faq.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Sammeln und Einlösen von Prämienmeilen.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Miles & More Team
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Dachte es gibt dort paar Juristen die das vorher prüfen oder falls nicht, es externe Juristen zur Prüfung weiterleiten.

Vom Mittelstand kenne ich das, da spart man sich das Geld. Für den Juristen intern oder extern.