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Die wollen halt nur das alle etwas davon haben.Den Piloten dürfte es so ziemlich scheißegal sein, auf wen ihrLuxusprivilegienbesitzstandstreikStreik ziehlt!
Die wollen halt nur das alle etwas davon haben.Den Piloten dürfte es so ziemlich scheißegal sein, auf wen ihrLuxusprivilegienbesitzstandstreikStreik ziehlt!
Der Streik am Samstag zielt ja wohl vor allem auf die Urlauber.
Bei dir ist es ja noch schlimmer als bei Anne! Grundrechte bestehen, egal ob ich sie aktuell ausübe oder auch nicht, daher ist dein Lehrerbeispiel völlig verquer. Du und ich genießen Freizügigkeit (Art. 11 I GG) und Reisefreiheit (Art. 13 Ziff.2 UN- Menschenrechtscharta), auch wenn wir gerade vor dem PC sitzen und posten.
Welcher der TV?
Ach der von LH.
Aber die stellt doch nach und nach ihre Tätigkeit ein.
Und die neue FanHansa übernimmt.
Statt des Kranichs gibt es einen Reiher (reimt sich auf Geier); damit wissen alle, warum und weswegen diese Umgründung notwendig war.
Und die alter KTVler streiken bis zur Rente.
Also im Ernst: wenn es ohne Abwicklung der alten LH wegen der Piloten nicht gehen sollte, dann eben mit.
Die Geschäftskunden hat es doch bereits die letzten Tage getroffen am Samstag sind jedoch viele Urlauber unterwegs.Ist doch egal auf wen er zielt. Einer unserer US Kollegen ist am Samstag vermutlich auch betroffen, und der kommt geschäftlich rüber nach Deutschland.
Und am Sonntag dann mal Pause[emoji6] Da sind wir gebucht (noch)
Da wäre ich auch für. Wir würden da auch fliegen wollenUnd am Sonntag dann mal Pause[emoji6] Da sind wir gebucht (noch)
Mir leider auch.Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube...
JWvG
Vielleicht will VC nun mal Stärke zeigen und zieht das mal ein paar Tage durch, auch wegen der Regressforderung von LHDie Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube...
JWvG
Die Tatsache, dass die Aussperrung als Massnahme der Ag "früher" ein Machtmittel und heute seit anscheinend 1984 nicht mehr ausgeübt , ist schon bemerkenswert.
Vielleicht will VC nun mal Stärke zeigen und zieht das mal ein paar Tage durch, auch wegen der Regressforderung von LH
Im Arbeitskampfrecht bist du wirklich blank. Die LH könnte - auch dies ist durch art. 9 III GG geschützt - bestimmte Mitarbeitergruppen, aber auch ALLE Mitarbeiter aussperren (also Verwaltung, Cockpit, Kabine, Boden etc - tw. Generalaussperrung genannt). Ein Berufsverband der Luftfahrtunternehmen könnte ALLE Mitarbeiter ALLER gebundener Luftfahrtunternehmen aussperren. Ziel einer solchen Aussperrung läge dann u.a. in der Überlastung der Streikkassen der Gewerkschaften. Freilich: Seit glaublich 1984 hat es in D keine Aussperrung mehr gegeben. Aber vielleicht überrascht uns der LH Vorstand noch.
Aber wenn die Regressforderung Erfolg hat [was ich sehr hoffe], können sie den Laden zusperren...
Fluglotsen, was auch nicht verwundert, denn die Ansprüche sind eben so hoch und das Auswahlverfahren beim DLR nahezu identisch.
Das Gehalt im Übrigen auch.
Falsch: Den Fehler zu heiraten, sollten man nur einmal machen.
Es heisst ja nicht ohne Grund Errare Humanum Est!
Aber wenn die Regressforderung Erfolg hat [was ich sehr hoffe], können sie den Laden zusperren...
Gibt's hierzu eigentlich einen aktuellen Sachstand?
Ist ja Zivilrecht, bedarf guter Vorbereitung, kann also dauern
Fluglotsen, was auch nicht verwundert, denn die Ansprüche sind eben so hoch und das Auswahlverfahren beim DLR nahezu identisch. Das Gehalt im Übrigen auch.
Es gibt auch wenige bis gar keine Erfahrungswerte wegen Erfolgsaussichten. So etwas wurde ja im Streikrecht noch nie durchgeführt.Nun ja, da kommen Normen des Zivilrechts zur Anwendung, der Prozess läuft aber AFAIK vor dem Arbeitsgericht Frankfurt /M. In Fachkreisen wird der LH- Klage so gut wie keine Erfolgsaussicht beigemessen. Die LH hatte ja die Klage zwischenzeitlich auch ruhen lassen - angabegemäß, um die Tarifgespräche nicht zu belasten.
Was haben die Fluglotsen mit dem LH Streik zu tun?Haben die Fluglotsen nicht auch eine Vorruhestandsregelung, die noch komfortabler ist als die der LH- Piloten?
Die Ausübung eines für alle Berufsgruppen verbrieften Grundrechtes, hier in Form des rechtsmäßigen Arbeitskampfes*) **), derart zu beschreiben vermag nur, wer
- Art. 9 III Grundgesetz,
- Art. 11 Ziff. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
- Art. 22 I des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und zuletzt
- Art. 12 I Abs. 1 und Art. 28 der EU-Grundrechtecharta
schlicht ignoriert. Traurig, dass unsere Schulen diese Grundsätze nicht mehr ausreichend vermitteln.
*) Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 18 Ga 152/16), Urteil v. 22.11.2016
**) Hessisches Landesarbeitsgericht (Az.: 16 SaGa 1459/16), Urteil v. 22.11.2016
Was haben die Fluglotsen mit dem LH Streik zu tun?