Diskussionen zu den LH-Pilotenstreiks

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Bei dir ist es ja noch schlimmer als bei Anne! Grundrechte bestehen, egal ob ich sie aktuell ausübe oder auch nicht, daher ist dein Lehrerbeispiel völlig verquer. Du und ich genießen Freizügigkeit (Art. 11 I GG) und Reisefreiheit (Art. 13 Ziff.2 UN- Menschenrechtscharta), auch wenn wir gerade vor dem PC sitzen und posten.

Im laufe der Geschichte darf , kann und sollte man sich Gesetze,auch Grundrechte durchaus mal anschauen. Nicht alles was vor 100 Jahren bedeutsam war, ist es noch heute. Alleine Die Tatsache, dass die Aussperrung als Massnahme der Ag "früher" ein Machtmittel und heute seit anscheinend 1984 nicht mehr ausgeübt , ist schon bemerkenswert. Und das Streikrecht war damals bestimmt nicht für die Piloten der hanse mit ihren Bedingungen von heute gedacht. geradezu eine Farce.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Welcher der TV?

Ach der von LH.
Aber die stellt doch nach und nach ihre Tätigkeit ein.
Und die neue FanHansa übernimmt.
Statt des Kranichs gibt es einen Reiher (reimt sich auf Geier); damit wissen alle, warum und weswegen diese Umgründung notwendig war.
Und die alter KTVler streiken bis zur Rente.

Also im Ernst: wenn es ohne Abwicklung der alten LH wegen der Piloten nicht gehen sollte, dann eben mit.

Erklär mal einfach wie LH das machen soll - das mit der Auslagerung und so....

Das dies nicht so einfach geht OHNE eine Insolvenz anzumelden sieht man ja gerade bei AB. Und LH wird sicher keine Insolvenz in Betracht ziehen.
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.604
118
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Da fliege ich mal unüblicherweise nicht mit LX, sondern mit LH und nun erwischt es mich wohl auch am Samstag nach SIN.
Vielleicht habe ich ja noch Glück im Unglück und man bucht mich in die BIZ auf SQ um.:p
Ich frage mich , wann LH gedenkt, den Flug offiziell zu canceln.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.329
1.192
Im Arbeitskampfrecht bist du wirklich blank. Die LH könnte - auch dies ist durch art. 9 III GG geschützt - bestimmte Mitarbeitergruppen, aber auch ALLE Mitarbeiter aussperren (also Verwaltung, Cockpit, Kabine, Boden etc - tw. Generalaussperrung genannt). Ein Berufsverband der Luftfahrtunternehmen könnte ALLE Mitarbeiter ALLER gebundener Luftfahrtunternehmen aussperren. Ziel einer solchen Aussperrung läge dann u.a. in der Überlastung der Streikkassen der Gewerkschaften. Freilich: Seit glaublich 1984 hat es in D keine Aussperrung mehr gegeben. Aber vielleicht überrascht uns der LH Vorstand noch:D.

AFAIR könnten die nicht nach AFG 116 gesperrten (also alle außer den Piloten), dann Arbeitlosengeld beziehen.
 

Magister

Erfahrenes Mitglied
16.02.2014
518
0
LX freut sich. Kollege muss am Samstag nach LAX. Alles ausgebucht... pech gehabt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.055
10.717
Dahoam
Fluglotsen, was auch nicht verwundert, denn die Ansprüche sind eben so hoch und das Auswahlverfahren beim DLR nahezu identisch.
Das Gehalt im Übrigen auch.

Nur müssen Fluglotsen wirklich was leisten. Die hocken nicht nur rum, drücken Knöpfe und lassen den Computer arbeiten...


Falsch: Den Fehler zu heiraten, sollten man nur einmal machen.
Es heisst ja nicht ohne Grund Errare Humanum Est!

Jeder macht mal einen Fehler, nur ein :censored: macht den gleichen Fehler nochmal. :rolleyes:
 
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F

feb

Guest
Ist ja Zivilrecht, bedarf guter Vorbereitung, kann also dauern

Nun ja, da kommen Normen des Zivilrechts zur Anwendung, der Prozess läuft aber AFAIK vor dem Arbeitsgericht Frankfurt /M. In Fachkreisen wird der LH- Klage so gut wie keine Erfolgsaussicht beigemessen. Die LH hatte ja die Klage zwischenzeitlich auch ruhen lassen - angabegemäß, um die Tarifgespräche nicht zu belasten.
 
F

feb

Guest
Fluglotsen, was auch nicht verwundert, denn die Ansprüche sind eben so hoch und das Auswahlverfahren beim DLR nahezu identisch. Das Gehalt im Übrigen auch.

Haben die Fluglotsen nicht auch eine Vorruhestandsregelung, die noch komfortabler ist als die der LH- Piloten?
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.604
118
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Nun ja, da kommen Normen des Zivilrechts zur Anwendung, der Prozess läuft aber AFAIK vor dem Arbeitsgericht Frankfurt /M. In Fachkreisen wird der LH- Klage so gut wie keine Erfolgsaussicht beigemessen. Die LH hatte ja die Klage zwischenzeitlich auch ruhen lassen - angabegemäß, um die Tarifgespräche nicht zu belasten.
Es gibt auch wenige bis gar keine Erfahrungswerte wegen Erfolgsaussichten. So etwas wurde ja im Streikrecht noch nie durchgeführt.
Bei einer Klage erfreut es zumindest die Anwälte wegen Prozesswert.
Man muss mal schauen, ob einer Klage zumindest zugestimmt wird.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.135
14.025
Trans Balkan Express
Die Ausübung eines für alle Berufsgruppen verbrieften Grundrechtes, hier in Form des rechtsmäßigen Arbeitskampfes*) **), derart zu beschreiben vermag nur, wer
- Art. 9 III Grundgesetz,
- Art. 11 Ziff. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
- Art. 22 I des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und zuletzt
- Art. 12 I Abs. 1 und Art. 28 der EU-Grundrechtecharta
schlicht ignoriert. Traurig, dass unsere Schulen diese Grundsätze nicht mehr ausreichend vermitteln.


*) Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 18 Ga 152/16), Urteil v. 22.11.2016
**) Hessisches Landesarbeitsgericht (Az.: 16 SaGa 1459/16), Urteil v. 22.11.2016

Gut gebrüllt, Löwe. Das Zauberwort heißt praktische Konkordanz. Soll heißen, es kann auch widerstreitende Grundrechtpositionen anderer geben.