Kreditkartenakzeptanz

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Toms

Erfahrenes Mitglied
20.02.2016
1.132
0
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Stimmt. Ein dringender Tatverdacht reicht nicht aus. Muss auf frischer Tat erwischt worden sein oder bsplw. die Offenbarung der eigenen Identität verweigern.
Wikipedia sagt aber auch:
"Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. "

Wie ist das denn dann mit Kaufhausdetektiven? Die nehmen einen ja gerne mit ins Büro.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.152
760
Stimmt. Ein dringender Tatverdacht reicht nicht aus. Muss auf frischer Tat erwischt worden sein oder bsplw. die Offenbarung der eigenen Identität verweigern.
Nicht "oder", sondern "und".
Es gibt kein Recht des Supermarkts, auf Feststellung der Identität.

"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen" (127 STPO)
"Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen."
Darum fragt man, wo und was gesehen habe.
D.h., wo an welchem Regal was "eingesteckt" worden sein soll.
Wenn dann kommt "weiss nicht", "bin mir nicht sicher" etc., dann liegt sicher kein dringender Verdacht vor.
Optimalerweise hat man dafür noch Zeugen.

Wie ist das denn dann mit Kaufhausdetektiven? Die nehmen einen ja gerne mit ins Büro.
Das gewaltsame Mitnehmen oder durch Drohung ist illegal.
Und ich würde auf keinen Fall mitgehen!
Es verbessert die Situation weder rechtlich noch praktisch.

Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass da eben keine Videokameras oder andere Kunden bzw. unbefangene Mitarbeiter mehr als Zeugen zuschauen. Wer weiss also, was die da mit einem machen?
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Hast du eine Strafanzeige wegen (gewaltsamer) Freiheitsberaubung gestellt?
Nein aber ich habe selbst nochmal bei der 110 angerufen weil ich grundloses Festhalten eben auch als Freiheitsberaubung verstehe. Dann sind sie mit Musik angekommen.
Dass sich auch die Polizei gelinde gesagt auf dünnem Eis bewegt hat ist schon klar aber "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ist auch nicht so mein Ding. Das beste was man da erreichen kann ist das ein Richter nachher sagt: "Das war nicht rechtens."
Komischerweise hat niemand gefragt ob sich Spritzen in der Tasche befinden. Toto & Harry machen das doch immer ;).

Natürlich sollte ich erstmal mit ins Büro aber ich bin nun wirklich nicht bescheuert. Wir haben das dann vor der Tür geklärt.
 
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Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.194
20
Ich hatte mal was bei Aldi was ich an Backware in der Hand hatte dazu gesagt, wurde nicht berechnet. Das nächste mal dazu gesagt die wahren so happy es passiert wohl niemand dass jemand noch etwas nach bezahlt was vergessen wurde.
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Zur Theorie:
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/taschenkontrolle-durch-ladendetektiv-25364/
Ein Absatz daraus:
Sehr wohl darf der Kaufhausdetektiv – sowie jede andere Person auch – einen Tatverdächtigen festhalten bis die Polizei eintrifft. Auch dann muss er den Kunden aber auf „frischer Tat“ erwischt haben. Besteht kein solcher Tatverdacht, z.B. weil der Kunde für sich ausschließen kann, dass er definitiv nichts eingesteckt hat, dann braucht er sich die genannten Maßnahmen nicht gefallen zu lassen und darf sich sogar zur Wehr setzen.
Aber jeder, der sich mal mit Notwehr, Putativnotwehr, Notwehrexzess und co. beschäftigt hat, weiß, dass gerade hier jeder Richter andere Ansichten hat. Warst du laut Richter nämlich gar nicht im Recht, war es logischerweise auch keine Notwehr, da Notwehr nur bei "rechtswidrigen" Angriffen greift. Schon gibt es noch ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Wenn ich nicht dringend (und ich meine wirklich dringend) irgendwo hin muss, würde ich immer erst kooperativ sein. Hinterher kann man sie immer noch alle vor den Kadi ziehen.

Zur Praxis kann ich zwar keine Angaben machen, die "Drohung" mit der "4. Gewalt" könnte mitunter aber auch hilfreich sein, da Ladenbesitzer ungern schlechte Presse haben.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
haben die Detektive nicht Hausrecht und duerfen einen Verdaechtigen festhalten ?
§ 229 BGB kann anwendbar sein, wenn der Ladendetektiv den Gegenstand zurückerlangen möchte und vom Händler beauftragt wurde.
Allerdings sind genau wie bei § 127 StPO starke Grenzen gesetzt, ein Verdachtsmoment alleine als Grund zu verwenden dürfte relativ riskant sein und potentiell Schadensersatzforderungen erlauben.

Wenn ich nicht dringend (und ich meine wirklich dringend) irgendwo hin muss, würde ich immer erst kooperativ sein. Hinterher kann man sie immer noch alle vor den Kadi ziehen.
Wenn man den Diebstahl sicher ausschließen kann und nicht gerade dringend weiter zu einem Geschäftstermin muss sehe ich dafür keinen Grund. Genau so wenig, wenn die Polizei einen mal eben verdachtsunabhängig kontrollieren möchte und man sich nicht gerade im irren Bayern aufhält.
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
595
79
Aber jeder, der sich mal mit Notwehr, Putativnotwehr, Notwehrexzess und co. beschäftigt hat, weiß, dass gerade hier jeder Richter andere Ansichten hat. Warst du laut Richter nämlich gar nicht im Recht, war es logischerweise auch keine Notwehr, da Notwehr nur bei "rechtswidrigen" Angriffen greift. Schon gibt es noch ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Wie sollte ein Richter darauf kommen, dass der Kunde nicht im Recht war, wenn der einzige Grund für das Festhalten seitens des Ladenpersonals die Verweigerung der Taschenkontrolle war?

Wenn der Ladendetektiv irrtümlich annimmt, er hätte einen Diebstahl beobachtet, sieht die Sache anders aus, aber darum geht es ja gar nicht.
 
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NFCTag

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
1.327
6
Menschen die nur ein Fahrrad haben und somit einen Rucksack mit in den Laden nehmen müssen und an der Kasse dann mit Kreditkarte bezahlen stehen also unter generalverdacht kreditkartenbetrügende Diebe zu sein.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Ich verstehe euer Problem nicht.

Zum einen ist mir eine Taschenkontrolle erst einmal im Leben passiert und bereits Jahre her, zum zweiten ist das in der Regel eine Sache von 20 Sekunden. -> Kunde steht an der Kasse, lässt Mitarbeiter / Detektiv kurz in seine Tasche schauen & fertig.

Natürlich besteht kein Anrecht darauf, aber wieso verschwendet man wertvolle Lebenszeit und macht sich selber Stress (Ärger, ggf. Streit, Polizei, WARTEN auf Polizei, Anzeige, Frau/Mann wird schlecht behandelt, etc.) wenn die Situation in 20 Sekunden geklärt sein kann? Und nein, dass hat nichts mit "anpassen" oder "einknicken" zu tun... Ich möchte einfach meine Zeit nicht mit solchen Vorfällen verschwenden.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.152
760
Warum Stress machen und Lebenszeit mit Taschenkontrollen verschwenden, wenn man auch einfach ohne weitergehen kann?
"Nein, sie dürfen nicht in meine Tasche schauen. Schönen Tag noch!"

Ich habe ja überhaupt keinen Nutzen aus der Taschenkontrolle.
Im Gegenteil, ich setze mich vielmehr damit einem vermeidbaren Risiko aus.
Wenn ich tatsächlich mal was zu klauen versuche, dann werde ich dadurch ja erwischt.
Wenn ich jedoch tatsächlich nichts geklaut habe, dann setze ich mich dem Risiko von "Missverständnissen" aus.
Oder gar dem, dass mir ein Ladendetektiv sogar was "unterjubelt" - was klein aber auch nicht null sein dürfte.

Warum sollte ich es tun bzw. zulassen, das kein Nutzen sondern nur Risiko für mich ist? :confused:


Wenn ich schon mal um Taschenkontrolle gebeten worden bin, bzw. das bei anderen gesehen habe, dann war das meist mit Sport- bzw. Reisetaschen. Wenn ich selbst mit solchen unterwegs bin, ist es allerdings oft so, dass ich ja tatsächlich etwas dabei habe bzw. haben könnte, was auch in dem betreffenden Laden verkauft wird. Seien das nun Hygieneartikel, Mobiltelefon, Ladekabel, Batterien, Nahrungsmittel. Da habe ich keine Lust, mich erhöhtem Risiko auszusetzen.

Ich bin da aber auch nicht militant, wenn jemand vernünftig und freundlich bleibt. Als es mal bei mir im Elektromarkt an der Kasse gepiepst hat, und mich der Security-Mann angesprochen hat, habe ich auch die Durchsicht meiner Tasche verweigert. Der ist aber höflich geblieben, und hat mir geklärt, dass viel geklaut würde. Und dass er persönlich "Ärger" bekommen könnte, wenn er mich nun ohne Kontrolle rausgehen liesse, da der Kassenalarm wohl auch irgendeinem Hinterzimmerbüro gemeldet würde, und es bestünde ja Videoüberwachung. Ich habe ihm dann erklärt, dass in meiner Tasche hauptsächlich Bekleidung drin sei, da ich auf Reisen sei. Und ich nicht will, dass jemand "rumwühlt". Dann meine Tasche hingestellt, geöffnet und ihn ausnahmsweise kurz einen Blick reinwerfen lassen. "Ist OK, du bist nicht so einer" - und damit war die Sache geklärt.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
1. Warum Stress machen und Lebenszeit mit Taschenkontrollen verschwenden, wenn man auch einfach ohne weitergehen kann?
"Nein, sie dürfen nicht in meine Tasche schauen. Schönen Tag noch!"

2. Ich habe ja überhaupt keinen Nutzen aus der Taschenkontrolle.
Im Gegenteil, ich setze mich vielmehr damit einem vermeidbaren Risiko aus.
Wenn ich tatsächlich mal was zu klauen versuche, dann werde ich dadurch ja erwischt.
Wenn ich jedoch tatsächlich nichts geklaut habe, dann setze ich mich dem Risiko von "Missverständnissen" aus.

2.1. Oder gar dem, dass mir ein Ladendetektiv sogar was "unterjubelt" - was klein aber auch nicht null sein dürfte.

3. dass in meiner Tasche hauptsächlich Bekleidung drin sei, da ich auf Reisen sei.
1. Das wäre zwar eine Option, die Wahrscheinlichkeit das es damit aber abgetan ist und keine weiteren Diskussionen, etc., entstehen halte ich für sehr unwahrscheinlich.

2. Diese Aussage kann ich nicht ernst nehmen. Ein Detektiv der jemand etwas unterjubeln möchte wenn man freundlich bleibt? Sind wir in Deutschland oder in Hollywood? Und sich "abzusichern" falls man doch mal etwas klaut? Das ist doch nicht dein Ernst so etwas als Argument anzuführen?

3. Wenn man mit geschlossenen Koffer auf Reisen ist, kann ich einen Widerstand verstehen... Wenn man allerdings Pech hat artet das ganze so aus, dass man noch seinen Zug / Flug verpasst und auch wenn der Händler dafür am Ende haften muss, den eigenen Stress bekommt man nicht erstattet.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Ich verstehe euer Problem nicht.

Zum einen ist mir eine Taschenkontrolle erst einmal im Leben passiert und bereits Jahre her, zum zweiten ist das in der Regel eine Sache von 20 Sekunden. -> Kunde steht an der Kasse, lässt Mitarbeiter / Detektiv kurz in seine Tasche schauen & fertig.
verschwenden.
Das Problem kann ich Dir erklären. So eine Kontrolle ist nämlich nicht in 20s durch. Einmal bei LIDL hat es bei mir gepiepst (Das kann bei ungünstigen Konstellationen von Metallgedöhns schon mal vorkommen, Kensigtonlock oder aufgerolltes Netzwerkkabel geht auch prima) und da habe ich den (in nehme mal an) Marktleiter reinschauen lassen. Dabei habe ich auch darauf verwiesen dass ich das normalerweise nicht zulasse und man hat sich nachher auch entschuldigt.
Der Erfolg wenn man das generell zulässt wird sein dass man dann jedesmal seine Tasche aufmachen kann solange bis es irgendwelche Missverständnisse gibt. Zudem darf man den ganzen Kram zweimal einpacken und hat mit etwas Pech nachher Quark oder Joghurt in der Tasche schwimmen.
Und was wisst Ihr schon was ich geheimnisvolles dabei habe? Es geht hier um meine Privastsphäre;).

Ich habe die Radtaschen jetzt seit gut 10 Jahren werde öfter mal doof angemacht und musste einen Markt jahrelang meiden (toom, da wurde man hinter der Kasse immer direkt von einem Sicherheitsmann angepöbelt - jetzt ist ein REWE drin) aber es gab eben nur diesen einen Fall einer tatsächlichen Kontrolle. So schlecht ist der Schnitt also gar nicht aber die Zeiten werden härter.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Wie sollte ein Richter darauf kommen, dass der Kunde nicht im Recht war, wenn der einzige Grund für das Festhalten seitens des Ladenpersonals die Verweigerung der Taschenkontrolle war?

Wenn der Ladendetektiv irrtümlich annimmt, er hätte einen Diebstahl beobachtet, sieht die Sache anders aus, aber darum geht es ja gar nicht.
Der Richter wird sich an dem orientieren was ihm die vermeintlichen Zeugen berichten. Die sind nun mal in der Überzahl. Rate mal wer dumm dasteht und wem die anderen Kunden wohl glauben. Das geht dann nach dem Motto: "Da wird schon was dran sein." Das ist gelebte Demokratie oder tiefstes Mittelalter je nach Betrachtungsweise.
"Postfaktisches Zeitalter" nennt man das heute.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
1. Das Problem kann ich Dir erklären. So eine Kontrolle ist nämlich nicht in 20s durch. Einmal bei LIDL hat es bei mir gepiepst

2. Der Erfolg wenn man das generell zulässt wird sein dass man dann jedesmal seine Tasche aufmachen kann solange bis es irgendwelche Missverständnisse gibt.
3. Und was wisst Ihr schon was ich geheimnisvolles dabei habe? Es geht hier um meine Privastsphäre;).

4. (toom, da wurde man hinter der Kasse immer direkt von einem Sicherheitsmann angepöbelt
1. 20 Sekunden war lediglich ein Beispiel. Selbst wenn es am Ende 5 Minuten sind, dürfte es in der Regel immer noch merklich weniger sein, als wenn man sich auf eine Diskussion einlässt und auf die Polizei wartet oder ggf. sogar gegen seinen Willen festgehalten wird.

2. Damit widersprichst du dir doch selber. "Marktleiter reinschauen lassen. Dabei habe ich auch darauf verwiesen dass ich das normalerweise nicht zulasse...."

3. Das sind alles Gründe und Argumentationen wieso man sich nicht in die Tasche schauen lassen möchte... Die sind bekannt und teils nachvollziehbar. Tragen aber nicht zur Optimierung des ganzen bei.

4. ah... Bei Toom wurde ich damals (Jahre her) kontrolliert und konnte mir bis heute nicht erklären, "Wieso". Es gab überhaupt keinen Ansatz dafür... Nun verstehe ich es aber.

Der Richter wird sich an dem orientieren was ihm die vermeintlichen Zeugen berichten. Die sind nun mal in der Überzahl. Rate mal wer dumm dasteht und wem die anderen Kunden wohl glauben. Das geht dann nach dem Motto: "Da wird schon was dran sein." Das ist gelebte Demokratie oder tiefstes Mittelalter je nach Betrachtungsweise.
"Postfaktisches Zeitalter" nennt man das heute.
Das ein Richter in so einem Fall irgendwelche Zeugen laden wird (die ohnehin bis zum Eintreffen der Polizei (Personalienaufnahme) schon gemütlich Zuhause auf ihrem Sofa sitzen) halte ich für sehr unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist es, dass Mitarbeiter des Ladens sich gegenseitig decken... Aber selbst hier, glaube ich nicht das es im Normalfall zu einer Zeugenladung kommt... So lange das ganze nicht eskaliert ist es einfach zu unbedeutend.
 

Toms

Erfahrenes Mitglied
20.02.2016
1.132
0
Ich lass aus dem selben Grund nicht reinschauen wie ich auch diese abartige Massenüberwachung und Verarbeitung von Daten durch bekannte Geheimdienste missbillige: Meine verdammte Privatsphäre. Oder lässt du einen Ladendetektiv auch deine WhatsApp-Nachrichten lesen, ob du nicht vielleicht doch einen Diebstahl geplant hast?
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
zu 1: Mündige Bürger sind nicht immer auf zeitliche Optimierungen aus. In der Gesamtrechnung bin ich gut gefahren. Ob ich freiwillig oder unfreiwillig bleibe ändert an dem Übel nichts.

zu 2: Verdachtsunabhängige Kontrolle & eine (wenn auch Fehl-)Auslösung einer Diebstahlsicherung sind für mich zwei verschiedene Dinge

zu 3: Vielleicht hatte ich an diesem Tag auch gerade mal nichts geheimnisvolles dabei? Das ist ja das Spannende.

Die "Zeugen" sind natürlich die Mitarbeiter des Ladens. Ich würde mir nicht erhoffen da jemanden dranzukriegen. Immerhin geht es hier um Strafrecht.
 
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Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
595
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Der Richter wird sich an dem orientieren was ihm die vermeintlichen Zeugen berichten. Die sind nun mal in der Überzahl. Rate mal wer dumm dasteht und wem die anderen Kunden wohl glauben. Das geht dann nach dem Motto: "Da wird schon was dran sein." Das ist gelebte Demokratie oder tiefstes Mittelalter je nach Betrachtungsweise.
"Postfaktisches Zeitalter" nennt man das heute.

Wenn die Zeugen nicht irgendetwas erfinden (wodurch sie sich wegen Falschaussage strafbar machen würden), ist das Einzige, was der Richter feststellen kann, dass der Kunde die "routinemäßige" Durchsicht seiner Tasche verweigert hat. Das reicht keinesfalls für einen dringenden Tatverdacht aus, von einem Beweis ganz zu schweigen. Zu dieser Thematik gibt es auch bereits diverse BGH-Entschiedungen zugunsten des Kunden.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

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