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Mit Verlaub: dein Glaube, die Airlines würden alles, was sie selbstverständlich tun müssen, auch tatsächlich tun, liegt irgendwo zwischen Naivität und völliger Unkenntnis des fluggastrechtlichen Alltags. Unabhängig von der VO ist die Airline beispielsweise vertraglich verpflichtet, den Fluggast dem Ticket gemäß zu befördern. Das ist nicht weniger als eine Selbstverständlichkeit. Eine Annullierung aus freien Stücken – also ohne Witterungsprobleme, technische Ausfälle usw. – ist dementsprechend eine einseitige Vertragsaufsage, also ein vorsätzlicher Vertragsbruch. Kommt aber jeden Tag vor. Selbstverständlich.