EW: EWG cancelled-keine Umbuchung auf Fremdcarrier

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Mit Verlaub: dein Glaube, die Airlines würden alles, was sie selbstverständlich tun müssen, auch tatsächlich tun, liegt irgendwo zwischen Naivität und völliger Unkenntnis des fluggastrechtlichen Alltags. Unabhängig von der VO ist die Airline beispielsweise vertraglich verpflichtet, den Fluggast dem Ticket gemäß zu befördern. Das ist nicht weniger als eine Selbstverständlichkeit. Eine Annullierung aus freien Stücken – also ohne Witterungsprobleme, technische Ausfälle usw. – ist dementsprechend eine einseitige Vertragsaufsage, also ein vorsätzlicher Vertragsbruch. Kommt aber jeden Tag vor. Selbstverständlich.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Mit Verlaub: dein Glaube, die Airlines würden alles, was sie selbstverständlich tun müssen, auch tatsächlich tun, liegt irgendwo zwischen Naivität und völliger Unkenntnis des fluggastrechtlichen Alltags.

Mit Verlaub: ich bin da gerade konträrer Meinung. Selbstverständlich aus der Airline-Sicht ist nur etwas, was gesetzlich klar geregelt ist. Annullierungen sind per se nicht verboten, also ist es für die Airlines selbstverständlich, Flüge grundlos zu annullieren. So, und mit dieser Einstellung liest man den VO-Text durch. Und da steht nur was vom "frühestmöglichen Zeitpunkt". Super, dann richtet man das Buchungssystem so ein, dass man nur auf eigene Flüge umbuchen kann. Somit definiert die Airline für sich den "frühestmöglichen Zeitpunkt" als nächsten Flug der Airline und erachtet dies als selbstverständlich. Mehr müssen sie nach der geltenden Rechtslage leider nicht tun. Will der Fluggast etwas anderes, kann er gerne in Vorleistung treten und die Kosten erstatten lassen.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Deine Meinung will ich dir auch nicht nehmen. Nur hat sie mit dem geltenden Recht so wenig zu tun wie ein Verbot mit einem Vertragsbruch.

Selbstverständlich ist es übrigens auch, dass die Airlines für Verspätungen und Annullierungen eine Entschädigung leisten müssen, sofern kein Enthaftungsgrund besteht. Trotzdem hat noch kein Fluggast seit 2004 einen Gate-Mitarbeiter gesehen, der ihm mit einem Lächeln und der Bitte um Verzeihung 600 € in bar überreicht hat.

Selbstverständlich sind auch die zahllosen Threads zu diesem Thema mit mehreren tausend Fällen allein in dem oben zitierten "Masterthread" reines Hirngespinst, denn wozu die Airlines verpflichtet sind, das tun sie selbstverständlich.

Selbstverständlich ist auch die gesamte Fluggastrechte-Industrie (Flightright etc.) nur eine Ansammlung von Spinnern, die einfach nicht verstehen, was du uns hier ganz selbstverständlich ohne einen Anflug juristischen Wissens eröffnest.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Der Masterthread und die Fluggastreche-Industrie sind direkte Folgen a) einer Verordnung, die von Personen mit juristischem Wissen erlassen wurde und b) der Interpretation dieser Verordnung durch andere, bei den Airlines beschäftigte Personen mit viel juristischem Wissen. Da sieht man, wohin das allseits vorhandene juristische Wissen ohne Anflug des Realitätsbewußtseins führt. Kafka lässt grüßen!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Masterthread und die Fluggastreche-Industrie sind direkte Folgen a) einer Verordnung, die von Personen mit juristischem Wissen erlassen wurde und b) der Interpretation dieser Verordnung durch andere, bei den Airlines beschäftigte Personen mit viel juristischem Wissen. Da sieht man, wohin das allseits vorhandene juristische Wissen ohne Anflug des Realitätsbewußtseins führt. Kafka lässt grüßen!

Bei den Airlines beschäftigte Personen sind in deiner Welt also für die Auslegung der VO zuständig! – Wau.

Dass der Anspruchsgegner über das Bestehen eines Anspruchs entscheidet – sorry, entweder du bist von den Airlines gekauft, um hier bewusst Falschinformationen zu streuen, oder es wird Zeit, in der Klinik das Internet abzuschalten.

Wer hat doch gleich die Haftungsanalogie in Verspätungsfällen entwickelt? Ach ja, das waren die Juristen der LH, kurz bevor die Rechtsabteilung von BA nachzog und technische Ausfälle zu "nicht außergewöhnlichen Umständen" erklärte. – Hihihi, Wahnsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Auf freiwillige Entscheidungen der Airlines und im gleichen Atemzug auf den Masterthread in Reielust/Reisefrust und die Fluggastrechteindustrie zu verweisen riecht eher nach Klinikum. Wird mich nicht wundern, wenn die Vorlage für 261/2004 von Airline-Jurisren kam. Und nun versuchen sie, technische defekte als aussergewöhnliche Umstände zu verkaufen, Lieblingstrick der LH. Oder eben den frühestmöglichen Termin zu ihren Gunsten zu definieren.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Wenn das selbstverständlich wäre, würden die Airlines es auch machen. Aber sie machen's oft nicht. Also ist es nicht selbstverständlich. Und wenn man den VO-Text durchliest, findet man auch keine Stelle, die es für die Airlines verpflichtend macht. Sonst würde in den Leitlinien nicht extra stehen, dass "Das Luftfahrtunternehmen muss die Kosten für die anderweitige Beförderung oder einen Rückflug tragen und dem Fluggast die Kosten für einen Rückflug erstatten, wenn das Luftfahrtunternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt, eine anderweitige Beförderung oder einen Rückflug unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten."

Du hast es doch selber zitiert: "wenn das Luftfahrtunternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt, "
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Von welchen freiwilligen Wohltaten mit Gesetzeskraft phantasierst du denn jetzt schon wieder?


Dein Zitat:
pimpcoltd meinte:
Wer hat doch gleich die Haftungsanalogie in Verspätungsfällen entwickelt? Ach ja, das waren die Juristen der LH, kurz bevor die Rechtsabteilung von BA nachzog und technische Ausfälle zu "nicht außergewöhnlichen Umständen" erklärten?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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LOL. Kommt das Wort Ironie in deiner Welt vor?

Schau, es ist keine Schande, wenn man sich mit diesen Dingen nicht auskennt. Deshalb fragen hier eine Menge Leute und bekommen zumeist auch eine recht gute Orientierung. Blöd wird es erst, wenn sich Nullchecker wie du einmischen und Verunsicherung streuen, wo es keinen Anlass dafür gibt.

Und jetzt nochmal extra für dich: Weder die Haftungsanalogie in Verspätungsfällen noch die Einordnung technischer Ausfälle als "nicht außergewöhnliche Umstände" ist ein Produkt der Airline-Juristen. Die belügen vielmehr bis heute ihre Kunden, indem sie Call Center Äffchen schreiben lassen, dass eine Haftungsgrundlage in diesen Fällen nicht bestehe.

Zu komplex für dich? Kein Ding. Einfach die Klappe halten.
 

openair

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01.01.2013
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Das Problem Annullierung und kein Anbieten einer Umbuchung kommt leider oft vor. Zuletzt an der BA Hotline wieder gehört "blablabla Flug XYZ wurde ja gecancelled. Die einzige Möglichkeit die sie haben ist Storno." Selbes bei AirAsia, Garuda und Airberlin in den letzten Monaten auch gehabt. Ist ärgerlich und es gilt immer abzuwägen ob es sich lohnt den Konflikt zu suchen (bei AirAsia zB völlig sinnlos) oder man einfach auflegt und sein Glück nochmal versucht. Ich suche da lieber bereits nach einer Alternative oder der nächsten EF ;)
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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FRA
Deine Meinung will ich dir auch nicht nehmen. Nur hat sie mit dem geltenden Recht so wenig zu tun wie ein Verbot mit einem Vertragsbruch.

Selbstverständlich ist es übrigens auch, dass die Airlines für Verspätungen und Annullierungen eine Entschädigung leisten müssen, sofern kein Enthaftungsgrund besteht. Trotzdem hat noch kein Fluggast seit 2004 einen Gate-Mitarbeiter gesehen, der ihm mit einem Lächeln und der Bitte um Verzeihung 600 € in bar überreicht hat.

Selbstverständlich sind auch die zahllosen Threads zu diesem Thema mit mehreren tausend Fällen allein in dem oben zitierten "Masterthread" reines Hirngespinst, denn wozu die Airlines verpflichtet sind, das tun sie selbstverständlich.

Selbstverständlich ist auch die gesamte Fluggastrechte-Industrie (Flightright etc.) nur eine Ansammlung von Spinnern, die einfach nicht verstehen, was du uns hier ganz selbstverständlich ohne einen Anflug juristischen Wissens eröffnest.
mir +1 wurden mal auf FRA-LED LH wegen Überbuchung am Gate mit einem Lächeln und einer Bitte um Verzeihung 2x400€ Voucher zur bar-Verrechnung ausgehändigt, die wir dann in den 4 Stunden bis zum Ersatzflug im LH-Service Büro direkt zur Überweisung angefordert haben. 7 Tage später war das Geld auf dem Konto.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Gratulation. Allerdings geht es hier um Annullierungen und nicht um Beförderungsverweigerung wegen Überbuchung. Da gibt es nämlich keinen Enthaftungsgrund. Wobei die Pflicht zur Umbuchung natürlich immer besteht, aber das muss reichen für heute.
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
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HAM
Geiler Thread! Muss gleich erstmal Popcorn nachkaufen.

Im Vergleich zu der Show hier sind Julian und Goldeneye nebenan bei AB nur Kindertheater =;
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Dass der Anspruchsgegner über das Bestehen eines Anspruchs entscheidet – sorry, entweder du bist von den Airlines gekauft, um hier bewusst Falschinformationen zu streuen, oder es wird Zeit, in der Klinik das Internet abzuschalten.


Grossartige Formulierung. Danke

Wir hatten hier auch schon mal jemanden, der mental dem Zitronen Dr nahestand. Fing mit T an
 
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PlatOW

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11.12.2013
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DUS
vor zwei Jahren hatte ich in LHR mit 4U das gleiche Problem.


Als Konsequenz buche ich heute nur noch in Ausnahmefällen EW, also nur dann, wenn das Ticket bei BA 100% teurer ist als bei EW.

Habe derzeit den Fall genau anders rum, in LHR BA Anschluss wegen Late arrival (Technical) verpasst, BA bucht ohne Rückfrage um auf naechsten Morgen da abends nichts mehr geht. Von T2 geht noch eine EW Maschine, kein BA Ansprechpartner in der Nähe und 62 Min to Departure, ich buche den Flug über die EW App, rase rüber zu T2 und komme doch noch Abends nach Hause.

BA weigert sich bisher zu erstatten da Fremdcarrier. Für mich besonders unverständlich, da die durch meine Initiative nicht nur eine Übernachtung gespart haben, sondern noch die 400€ Compensation und ich bin EW Eco statt BA Club Europe geflogen, also keineswegs ein besseres Produkt. Streit geht in die nächste Runde. Bin übrigens BAEC Gold.

Bei BA ist es also keineswegs grüner...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
BA weigert sich bisher zu erstatten da Fremdcarrier. Für mich besonders unverständlich, da die durch meine Initiative nicht nur eine Übernachtung gespart haben, sondern noch die 400€ Compensation und ich bin EW Eco statt BA Club Europe geflogen, also keineswegs ein besseres Produkt. Streit geht in die nächste Runde. Bin übrigens BAEC Gold.

Bei BA ist es also keineswegs grüner...

Aus der Sicht der Airline (egal, welcher…) sieht die Rechnung wahrscheinlich so aus:

- Ausgleichszahlung zahlen wir in 95% eh nicht, weil wir den Pax erfolgreich mit dem Hinweis abwimmeln, Technicals, ein paar Schneeflocken im Winter usw. seien außerordentliche Umstände

- Hotelvoucher und Umbuchung auf unseren nächsten Flug (wo eh noch Plätze frei sind, die sonst leerblieben, also keine Kosten) käme uns günstiger, als dem Pax den Flug auf der anderen Airline zu zahlen/ den Pax auf die Konkurrenz umzubuchen

Also soll der Pax bitte damit zufrieden sein, von uns auf unseren nächsten Flug umgebucht zu werden.