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In Österreich werden auch ELV Zahlungen durchgeführt (z.B. Hobex)ELV kann ich mir nicht vorstellen.
Da müsste der Acquirer doch erstmal abklären, ob die ELV-Klauseln nach österreichischem Recht überhaupt genauso formuliert werden können. (Dass bei Müller mit AT-Standort nicht deutsches Recht gilt, wird doch keiner in Frage stellen, oder?)