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Liebes LH Team,
folgender Problematik.
Vor 2 Wochen bin ich ab Düsseldorf nach Dubai geflogen. Dabei habe ich einen größeren Akku mit den Spezifikation 99Wh mit mir geführt. Dieser ist laut IATA als gefahrlos im Handgepäck, in unlimitierter Menge, erlaubt.
Die Sicherheit am Flughafen Düsseldorf hat mich jedoch abgewiesen und gesagt, diese Akkus dürfen eine maximale Kapazität von nur 60Wh haben. Diese Regelung kenne ich nicht. Auch ein Verweis auf die ausgedruckte IATA Regel brachte mich nicht weiter. Der Sicherheitsbeamte sagte dann, daß ich von der Airline, in diesem Fall Swiss (Spielt jetzt für mich aber keine große Rolle) eine Bestätigung benötige das ich diesen mitnehmen darf.
Die netten Kollegen vom Schalter sagten mir, sie können so etwas auf keinen Fall ausstellen. Letztendlich haben Sie mir den Akku dann als zusätzliches Gepäckstück kostenfrei aufgegeben. Der ganze Vorgang kostet aber nerven und viel Zeit.
Heute habe ich mich an die Bundespolizei in Düsseldorf gewandt um nähere Informationen zu den internen Richtlinien zu erhalten, diese sagten mir sie befolgen nur die Richtlinien der Airlines. Die IATA Regel interessiere Sie daher nicht. Da ich häufiger mit diesen Akkus fliege und ich diesen eigentlich nicht zwingend aufgeben möchte, würde mich interessieren, wen ich in einem solchen Fall bei der Lufthansa fragen könnte, bzw. wer mir bei der LH (gerne auch Swiss) in Düsseldorf mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Akku ausstellen könnte?
Viele Grüße
Sascha
Hallo buddes,
auf der Lufthansa-website ist unter „Ausnahmeregelungen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen“ ein Link http://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/27/media_922033027.pdf mit ausführlicher Informationen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (PDF), die meinen Kollegen am Flughafen auch vorliegt. Meine Kollegen im Service Center, die für alles Anliegen „vor Abflug“ zuständig sind, haben keine Möglichkeit, eine solche Bescheinigung auszustellen.
Viele Grüße, Isabell
Liebes LH Team,
gemäss eurer Verlinkung darf man einen Akku mit bis zu 100 Wh sowohl im Hnadgepäck als auch im Aufgabegepäck ohne besondere Bewilligung mitführen.
Dasselbe fand ich auch bei Swiss.
Akkus mit 100-160 Wh dürfen max 2 mit Bewilligung ausschliesslich im Handgepäck mitgeführt werden.
Aus diesen Infos geht mir hervor, dass in diesem Fall wohl irgendetwas schief gegangen ist und auch ich wäre um eine detailliertere Info froh.
Vielen Dank
danix
PS:
Hallo Neurofly,
derzeit wird für FRA-BKK im April 2018 eine A340-400 angegeben.
Da das aber noch ziemlich weit in der Zukunft liegt, kann es sein, dass sich das nochmal ändern wird. Zur Zeit liegen uns aber keine Informationen dazu vor.
Vanessa
Das glaub ich nicht wirklich!