Hallo,
ein Verwandter war am 7. Juli von einer Verspätung mit anschließendem Anschlussverlust betroffen. Der erste Flug, LH 633 DMM-FRA, war pünktlich. Der nächste Flug, OS 128 FRA-VIE, war 7. Juli aufgrund "außergewöhnlich hohem Verkehrsaufkommen in Wien" verspätet. Dadurch hat er in VIE den Flug OS 935 VIE-KLU knapp verpasst. Am Ticketschalter in VIE wurde ihm mitgeteilt, dass die nächsten Flüge nach KLU, OS 939 um 17:15 und OS 929 um 20:15, ausgebucht seien und er nur auf Warteliste gesetzt werden kann.

Als er fragte, ob man ihm Zugtickets geben kann, hieß es, dass man eine Fahrkarte für den RJ 564 und EC 113 oder RJ 566 und EC 115 mit Umsteigen in Salzburg

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geben kann. Also hat er sich auf eigene Kosten Zugfahrkarten nach KLU gekauft und den Flug (unfreiwillig) storniert. Falls es relevant ist: Planmäßige Ankunft wäre um 10:40 in KLU gewesen, EC 113 wäre um 17:18 in KLU angekommen, und tatsächlich ist er gegen 16:20 in KLU angekommen.
Nun meine Fragen:
1. Hat er trotz des Verzichts auf die angebotenen Alternativen der OS einen Anspruch auf eine die Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechte? Wenn ja, hat er nun einen Anspruch auf 250€ wegen der Verspätung auf FRA-VIE-(KLU), oder etwa 600€ wegen der Gesamtstrecke DMM-FRA-VIE-KLU?
2. Kann für den nicht geflogenen Abschnitt anteilig der Flugpreis zurückverlangen? Wenn ja, wie berechnet sich dieser Anteil? Und wird ggf. dieser Anteil auf die Entschädigung angerechnet?
3. Da ich demnächst auch von einem solchem Anschlussverlust betroffen sein könnte: Kann ich auf einer Dienstreise die Entschädigung einfordern und selbst einstecken? Oder muss ich das Geld der Firma weitergeben, da die das Ticket gezahlt hat?
Gruß,
Klagenfurter.