AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

ANZEIGE

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
ANZEIGE
Lieber Herr GlobiTrotti, liebe Frau GlobiTrotti! Der Kredit der Bundesregierung ist zu 80% für den Aufbau einer gesetzlichen Insolvenzversicherung bestimmt. Die neue Bundesanstalt für Insolvenzschutz soll eine hundertprozentige Entschädigung der betroffenen Airberlin-Passagiere übernehmen. Die restlichen 20% des Kreditbetrags sind für die Erstattung von Kosten für Ersatztickets reserviert. Diese werden direkt vom Referat P II 6 ("Umbuchungsreferat") des Bundesfinanzministeriums bearbeitet. Ihr könnt Euch also entspannt zurücklehnen!

[emoji848][emoji849]
Musste das sein? Er hat ganz nett gefragt ...
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Gibt's hier echt Leute die sagen "ach so wenn ein IT Konzern weiter AB bucht, dann ich auch" oder "jössas, ein Energiekonzern bucht nicht mehr AB - schnell weg zu Easy"? Denken sollte man meiner Ansicht nach nicht outsourcen ...

Du unterstellst dem Fragesteller eine Absicht, die ich anders vermutet habe. Für die Beurteilung, wieviele Tickets AB aktuell noch verkauft, kann es sehr wohl interessant sein, zu wissen, ob Geschäftskunden noch buchen. Wenn die ganzen großen Firmen wegbrechen, schaut es auf vielen Strecken sicherlich schlecht aus mit Auslastung, das erhöht die Prognose, dass ein Flug noch durchgeführt wird nicht gerade.
Ich habe die Frage nicht gestellt, aber ganz so unsinnig, wie du sie darstellst, finde ich sie nicht.
 

aliaza

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
314
0
Wenn bis vor kurzem der IV noch Oktober Schnäppchentickets verkauft hat und nunmehr die Flüge dazu im Oktober nicht mehr durchgeführt werden sollten ist das ein Fall für das Insolvenzgericht. So geht das nicht, für alle neu Tickets gilt mE dann Geld zurück!
 
B

Bergmann

Guest
Am meisten leiden ja die Passagiere unter der Unsicherheit, wie es bei Air Berlin tatsächlich weitergeht. Das bedrückt mich.

Hallo liebe Forumsgemeinde,
meine Frau und ich haben am 06.02.2017 die o.a. Flüge bei Airberlin direkt gebucht, also noch vor der Bekanntgabe der Insolvenz. Können wir uns absichern mit einem Abschluss einer "Airline Insolvenz Schutz"-Versicherung? Oder dürfen wir noch Hoffnung auf eine evtl. Rückzahlung im Rahmen der 150- Mio.-Kredits der Bundesregierung hoffen? Der Tag unseres Abfluges von Düsseldorf ist der 31.12.2017 und der Rückflug von FM am 30.01.2018.
Dank im Voraus für Antworten,
GT.

Lieber GlobiTrotti,

es kann alles passieren.

Im schlimmsten Fall geht Air Berlin (trotz des Kredits) das Geld aus und alle Flüge werden storniert. Dann geht das bereits bezahlte Geld für das Ticket in die Insolvenzmasse. Als Passagier darf man sich dann leider keine Hoffnung machen, von seinem Geld jemals etwas wieder zu sehen - auch die mit dem Ticket bezahlten Steuern (!) und Gebühren sind dann weg.

Gute Chancen habt ihr beiden aber, wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt, in der auch der Air Berlin Flug mit drin ist. Dann muss der Anbieter dieser Pauschalreise Euch entweder umbuchen oder - falls das nicht geht - Euch die Reise komplett erstatten.

Im besten Fall (für Passagiere) findet sich ein Käufer der insolventen Air Berlin, der die Flüge fortführt und alle vorher bezahlten Tickets anerkennt.

Wir werden sehen, was passiert. Ich drücke Euch die Daumen und wünsche das Beste.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.629
Ich bin kein Insolvenzrechtler aber hat schon mal jemand über die derzeitige Situation nachgedacht: Sinn des Insolvenzverfahrens ist u.a die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Derzeit werden aber die Tickets einiger Insolvenzgläubiger (also vor Insolvenantrag ausgestellt) bedient, andere werden nicht bedient werden. Irgendwie habe ich da ein Störgefühl...
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Ich bin kein Insolvenzrechtler aber hat schon mal jemand über die derzeitige Situation nachgedacht: Sinn des Insolvenzverfahrens ist u.a die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Derzeit werden aber die Tickets einiger Insolvenzgläubiger (also vor Insolvenantrag ausgestellt) bedient, andere werden nicht bedient werden. Irgendwie habe ich da ein Störgefühl...

Dazu kommt je nach Kaufpreis und Auszahlung für den Kfw Kredit evtl. der Faktor, dass durch das aufrechterhalten des Flugbetriebes nur die Rückzahlung des kfw Kredites möglich wird und evtl. für die weiteren Massegläubiger nichts übrig bleibt und für die weiteren sowieso nicht - unter Berücksichtigung das AB bei Anmeldung auf Eigenverwaltung lt. Presseberichten noch einen nicht unerheblichen Cashbestand gehabt zu haben.

Aber bei Eigenverwaltung könnte der Gläubigerschutz nicht so weitreichend sein wie bei der normalen Eröffnung - dazu fehlt mir dann auch das Fachwissen. Aber klar ist, dass sollte der Flugbetrieb ohne honorierung der ausgestellten Tickets von AirBerlin (ohne Niki Flüge) eingestellt werden, erfolgt eine dt. Benachteiligung der Gläubiger mit geleisteten Anzahlungen.
 
  • Like
Reaktionen: Asia

Paddel0815

Aktives Mitglied
09.08.2016
168
0
Was ist eigentlich mit der Gläubigerbegünstigung nach §283c StGB?
Es werden ja durch den Kredit der KfW alle Paxe der nächsten 3 Monate bevorzugt, die sich eigentlich in die Reihe der Gläubiger hätten begeben müssen. Gehen wir mal pro Fluggast von 150€ Ticketkosten(Durchschnitt aus Kurz-, Mittel- und Langstrecke und Y,Y+ und C Sitzen) aus. So werden doch jetzt 12M € pro Tag, 360M pro Monat an Insolvenzmasse verbrannt. Für die Malleurlauber hätte doch auch ein Rumpfflugplan gereicht. Denn das Geld wurde vor dem 11.08. eingenommen, Ausgaben allerdings danach.

So gibt es doch 2 Arten von Passagiere als Gläubiger:
1. Die durch den Kredit als Passagier bedient wurden/werden
2. Die längerfristig gebucht hatten und nicht mehr fliegen.

Das habe ich schon geschrieben...
 
  • Like
Reaktionen: kleinlarsi

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Ich bin kein Insolvenzrechtler aber hat schon mal jemand über die derzeitige Situation nachgedacht: Sinn des Insolvenzverfahrens ist u.a die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Derzeit werden aber die Tickets einiger Insolvenzgläubiger (also vor Insolvenantrag ausgestellt) bedient, andere werden nicht bedient werden. Irgendwie habe ich da ein Störgefühl...

Wenn man sich aber entschieden hat, Passagiere grundsätzlich nicht zu Gläubigern zu machen, dann ist die Lage weniger verstörend.
 
  • Like
Reaktionen: Methu

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
[emoji848][emoji849]
Musste das sein? Er hat ganz nett gefragt ...

Sorry, aber erstens gibt es die Suchfunktion innerhalb des Threads. Wie viele Male wurde schon die Frage "was ist mit meinem Flug" gestellt und beantwortet? Zweitens waren die Fragen an der Naivität kaum zu überbieten. Wenn der Fragesteller nicht erwähnt hätte, dass er verheiratet ist, hätte ich gedacht, dass er nicht volljährig ist. Nochmal sorry.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Wenn man sich aber entschieden hat, Passagiere grundsätzlich nicht zu Gläubigern zu machen, dann ist die Lage weniger verstörend.

Hat man aber, sonst könnte man die bestehenden Buchungen vor dem 15.08 stornieren und müsste nicht dies und alle weiteren Forderungen wg. Gepäckverlust, Verspätung etc. beim Insolvenzverwalter anmelden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Hat man aber, sonst könnte man die bestehenden Buchungen vor dem 15.08 stornieren und müsste nicht dies und alle weiteren Forderungen wg. Gepäckverlust, Verspätung etc. beim Insolvenzverwalter anmelden.

So habe ich das nicht gemeint. Stornieren nein, aber evtl. will man genau das verhindern. Damit die Verpflichtungen nicht in Cash da sind, sondern in Form der zu erbringenden Flugleistung. Sonst fliegt man in den ersten Wochen nach der Übernahme mit leeren Maschinen rum. Das betrifft natürlich nicht die Entschädigungen und bereits vor dem 15.08. geschuldeten Stornokosten.
 
Zuletzt bearbeitet:

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Ich bin kein Insolvenzrechtler aber hat schon mal jemand über die derzeitige Situation nachgedacht: Sinn des Insolvenzverfahrens ist u.a die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Derzeit werden aber die Tickets einiger Insolvenzgläubiger (also vor Insolvenantrag ausgestellt) bedient, andere werden nicht bedient werden. Irgendwie habe ich da ein Störgefühl...

Ich verstehe das Argument, aber ist das nicht bei jeder Insolvenz so. Das Ziel des deutschen Insolvenzrechts ist die Fortführung des Betriebes. Würde man die Gläubiger, deren Forderungen nach Insolvenzantrag entstehen ebenfalls mit der einer Insolvenzquote versehen würde kein Lieferant mehr liefern. Das würde bedeuten, jede Insolvenz führt zwangsläufig zum Ende der Gesellschaft.
 
  • Like
Reaktionen: rsngmn und Wuff

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.217
240
STR
Habe gerade mal ne Probebuchung gemacht: Am 26.09 sind für MIA-DUS noch Eco Classic Tarife geladen. Für MIA-DUS-XXX hingegen nicht. Komisch.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.080
13.913
Trans Balkan Express
Ich bin kein Insolvenzrechtler...

Mich stört noch ein anderer Punkt. Wenn nach dem 24.09. die ersten Tickets der „Altgläubiger“ nicht mehr bedient werden, können sie ihre Forderung zu Masse anmelden. Die vorab entrichtete Steuer ist dann auch „weg“. Aber liegt nicht ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor, wenn die Steuer vorab zu entrichten war, aber nicht erstattet, sondern einbehalten und für andere Zwecke verwendet wird?
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Ich verstehe das Argument, aber ist das nicht bei jeder Insolvenz so. Das Ziel des deutschen Insolvenzrechts ist die Fortführung des Betriebes. Würde man die Gläubiger, deren Forderungen nach Insolvenzantrag entstehen ebenfalls mit der einer Insolvenzquote versehen würde kein Lieferant mehr liefern. Das würde bedeuten, jede Insolvenz führt zwangsläufig zum Ende der Gesellschaft.

Nicht ganz, in der klassischen Insolvenz steht die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger als Ziel fest - in der Eigenverwaltung soll die Sanierung des Unternehmens ermöglicht werden. Dies wird aber bei AB nicht anstrebt, hier geht es nur um die aufrechterhaltung des Flugbetriebs zur besseren Veräußerung der Assets.

Deshalb gibt es in der klassischen Insolvenz ja die unterschiedlichen Rangfolgen - eben die Masseverbindlichkeiten (die jenigen die nach Anmeldung eingegangen wurden) und die Verbindlichkeiten die schon vor Anmeldung bestanden sind (mit unterschiedlicher Rangfolge im Hinblick auf absonderungsberechtigt, Nachrangig etc.).

In die Masseverbindlichkeiten fliesst der kfW Kredit, sämtliche Erlöse aus den Ticketverkäufen, Lieferantenrechnungen vom Flughafen bis zum Catering etc. Sollte der Tag X kommen wo der Flugbetrieb eingestellt wird und es an die Verteilung von Geldern geht, werden die Masseverbindlchkeiten zu erst bedient - heißt aber auch es muss soviel vorhanden sein, dass dies erfolgen kann.
 
  • Like
Reaktionen: Asia

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung darf man wohl so lange Verträge gegenüber Gläubigern erfüllen, wie man ein Sanierungskonzept in Aussicht hat. Das ist bei AB bisher gegeben, da am 15.9. Angebote von Bietern angekündigt sind und damit eine eventuelle Sanierung möglich erscheint.

Bei Faceboock habe ich folgenden Beitrag gefunden:


Also unser Flug am Sonntag 03.09. um 17.55 Uhr vom New York nach Düsseldorf wurde gestrichen. Dies haben wir erst am Schalter erfahren. Wir sind dann umgebucht worden auf Lufthansa und sind dann um 22.30 Uhr nach Frankfurt geflogen und dann weiter nach Düsseldorf. Ihr könnt euch die Begeisterung vorstellen. Und danke air Berlin, Dass meine Frage von Sonntag nicht beantwortet wurde.

Bei der Umbuchung auf LH hat die Frau wohl noch nicht so ganz verstanden, dass ihr übleres hätte passieren können. Sollte es stimmem, dass AB Geld an LH zahlt, dann hoffe ich, dass sie wirklich einen Plan für die Sanierung haben. Meine Hoffnung ist sehr gering.
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
...in der Eigenverwaltung soll die Sanierung des Unternehmens ermöglicht werden. Dies wird aber bei AB nicht anstrebt, hier geht es nur um die aufrechterhaltung des Flugbetriebs zur besseren Veräußerung der Assets.

GENAU DAS habe ich vor gallem fühlt 70 Seiten hier im Thread schon geschrieben. Als Mitglied eines Sanierungsteams haben wir auch vor einigen Wochen für das betroffene Unternehmen Eigenverwaltung beantragt und genehmigt bekommen. Ich bin da also - auch ohne Anwalt zu sein - etwas im Thema.

Ich konnte schlicht und ergreifend schon am ersten Tag nicht erkennen, was "Eigenverwaltung" und direkt geäußerte Verkaufsaussicht miteinander zu tun haben und kann es bis heute nicht.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Dies wird aber bei AB nicht anstrebt, hier geht es nur um die aufrechterhaltung des Flugbetriebs zur besseren Veräußerung der Assets.

Da stimme ich dir voll und ganz zu aber bei seinem Eigeninsolvenzantrag vor Gericht, wird dies Herr Winkelmann ganz anders dargestellt haben.