AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Ich nehme die Wette an... Wie wäre es mit den Topbonusmeilen :)?

Ok, ich setze mein 155K Topbonusmeilen-:D
Morgen entweder Pressekonferenz mit dem AB noch Vorstand /Insolvenzverwalter oder trockene Pressemeldung Grounding von AB.
Es wird doch keiner mehr AB buchen nach diesem Disaster-wer es dennoch macht, gehört auch bestraft!
Ein fortführen der AB Flüge laut Flugplan war ja ein Teil des Plans, das fällt wohl weg, insbesondere dass die zT profitablen Langstecken wegfallen. Ab übermorgen wird es bei der Arge in Berlin , Düsseldorf , München und Köln Stau geben.
Der Laden ist so was von Pleite, da muss man nun die Reissleine ziehen.
Vorteil: der Überbrückungskredit der Regierung wird kaum noch benötigt.
 
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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.060
447
VIE
Leute die aus der Zeit fallen weil alle hoffnungslos überfordert sind und man kein brauchbares Management hat
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Eine Amtsärzliche Untersuchung bei Krankmeldung kann jeder AG verlangen und wenn die Piloten ein burn out Syndrom, Migräne,etc. haben , kann er auch nichts machen-nur es steht in der History. Gerade nach dem EW Ereignis kann der zukünftige AG da Einsicht verlangen.

Ärztliche Schweigepflicht! Da gibt es keine Einsicht.
 

Toks

Aktives Mitglied
16.05.2017
121
0
Mal so am Rande gefragt: Wie sieht es eigentlich auf dem Arbeitsmarkt der Piloten aus? Speziell bei den Modellen der AB-Flotte?


Sind deren Aussichten trotz „Streik“ wirklich so schlecht? Oder sind die (wer auch immer) neuen Eigentümer auf die Piloten angewiesen?


Vielleicht erklärt das auch die „Mir doch egal“-Einstellung gegenüber des alten Arbeitgebers.
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Bei normalen AN kann der AG weder eine amtsärtzliche Untersuchung, noch Einsicht in eine Krankenakte, noch eine Mitteilung der Diagnose verlangen. Ist das bei Piloten anders?

Ich weis ja nicht, ob ich ein "normaler AN" bin, aber bei uns Lokführern z.B. kann es schon mal vorkommen, dass man zum sogenannten "Bahnarzt" zitiert wird. Das geschieht dann nicht nur bei Fragen der regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen bezüglich der Tauglichkeit, sondern bei einzelnen Kollegen auch schon mal, wenn man sich zu oft oder länger krank meldet, auf Antrag des AG hin. Kann aber auch dann passieren, wenn dem AG die Krankmeldung suspekt erscheint, also wenn sie z.B. immer im selben Zeitraum stattfindet, wie z.B. über Weihnachten/Silvester oder aber ein AN nicht wunschgemäß frei bekommen hat und sich daraufhin krank meldet. Da haben die Vorgesetzten schon einen gewissen Spielraum bei uns, um den Status der Krankmeldung überprüfen zu lassen. Da kann dann auch schon mal ein anderes Ergebnis raus kommen, als wie das, was einem der eigene Hausarzt bescheinigt hat.
 
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futurum

Reguläres Mitglied
16.11.2014
87
0
FluggastrechteVO-Ansprüche=Masseverbindlichkeit!?

Aus gegebenen Anlass der vielen last minute Annullierungen: Gibt es eigentlich schon eine fundierte herrschende Meinung oder sogar Urteile dazu, ob nach dem 15.8. entstandene Ansprüche aus der FluggastVO für vor dem 15.8. gebuchte Flüge Messeverbindlichkeiten und somit vorrangig zu erfüllen sind? Dann müsste es ja für kurzfristig annullierte Fernflüge 600 EUR geben.

Ich häng mich mal aus dem Fenster und votiere nach Konsultation der entsprechenden Vorschriften mit ja, ohne jedoch jetzt tiefer in die Materie eingestiegen zu wollen.

Anyone?
 

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Aus gegebenen Anlass der vielen last minute Annullierungen: Gibt es eigentlich schon eine fundierte herrschende Meinung oder sogar Urteile dazu, ob nach dem 15.8. entstandene Ansprüche aus der FluggastVO für vor dem 15.8. gebuchte Flüge Messeverbindlichkeiten und somit vorrangig zu erfüllen sind? Dann müsste es ja für kurzfristig annullierte Fernflüge 600 EUR geben.

Ich häng mich mal aus dem Fenster und votiere nach Konsultation der entsprechenden Vorschriften mit ja, ohne jedoch jetzt tiefer in die Materie eingestiegen zu wollen.

Anyone?

Ja, das wird sicherlich so sein. Als sich Air Berlin nach der Insolvenz entschlossen hat, den Betrieb weiterzuführen, genehmigt das Luftfahrtbundesamt dies natürlich nur, wenn auch alle Voraussetzungen dafür erfüllt werden und man vollumfänglich den Betrieb so weiterführen kann, als gäbe es keine Insolvenz. Man kann den Betrieb also nicht fortführen und gleichzeitig die Fluggastrechte einschränken, weil das Geld knapp ist. Deshalb gehen ja z.B. alle Buchungseinnahmen nach dem 15.08. auf eine Art Anderkonto und werden immer erst dann ausgezahlt, wenn die entsprechende Leistung erbracht wurde und keine größeren Anträge auf Rückzahlungen (Entschädigungen) zu erwarten sind.
Air Berlin betont ja selbst immer wieder, dass man Anträge auf Entschädigungen für Flüge nach dem 15.08. einreichen kann und diese auch bearbeitet werden. Auf der anderen Seite sieht man aber bei Air Berlin auch, wie die solche Anträge in der jüngsten Vergangenheit zeitlich verschleppt haben und so monatelange gültige Forderungen/Entschädigungen sich zum 15.08. in Luft auflösten. Ich würde da nicht drauf wetten, dass es da wirklich zu entsprechenden Auszahlungen kommt. Ich denke, dass mit Glück dann bei annulierten Flügen der bezahlte Preis aus diesen Sperrkonto wieder erstattet wird, jedoch kaum irgendwelche Entschädigungen.
Und was die Vorrangigkeit bei Masseverbindlichkeiten betrifft, da kommt dann zuerst einmal das Finanzamt mit seinen offen Forderungen, dann noch die Sozialkassen und die KfW-Bank mit den bisherigen Auszahlungen aus den 150 Millionen-Kredit. Nicht mal deren ganze Forderungen werden erfüllt werden können. Wovon auch? Was glaubst Du, was dann noch übrig bleibt? Da müssen dann sicherlich Forderungen aus fiktiven Entschädigungen, wie z.B. den genannten 600 Euro für annulierte Flüge gerechterweise hinter wirklichen Verlusten, wie bezahlte, aber ungeflogene Tickets oder verlorenes Gepäck zurückstehen.
 

voyager_2000

Aktives Mitglied
14.03.2016
101
0
Pokerspiel

Und dann hat der Carsten kurzfristig ein Problem, Tickets sind für diese Kombi ja genug verkauft.

In Dublin dagegen wird jemand nicht mehr aus dem Dauergrinsen herauskommen.

Genau so sehe ich das auch. Die Piloten versuchen Zusagen von der LH zu erpressen mit der Drohung andernfalls die AB in ein Grounding zu treiben. Das ist natürlich ein riskantes Spiel. Aber, wenn sie nicht zu besseren Bedingungen (als der aktuellen EW-Tarifstruktur) übernommen werden, haben sie auch wenig zu verlieren.
Für Carsten Spohr steht momentan jedenfalls zur Zeit sein gesamter Masterplan auf dem Spiel.
 

popo

Erfahrenes Mitglied
04.03.2013
677
0
Ich kann die langjährigen Piloten gut verstehen......... bei einen Berufseinsteiger Angebot von EW/LH mit 30,40,50%? weniger wäre ich auch so deprimiert..... das ich zum Arzt müsste.

Sicher ist das Verhalten unprofessionell, aber unter den Umständen würde ich mir von Wichtelmann und Co., auch nicht so dermaßen vor's Knie treten lassen.

Meine vor dem 15.08. gebuchten Flüge TXL-DUS-VRA heute sind nach "Stand jetzt" noch nicht annulliert.......

Ich hoffe ich kann noch mal mit AB fliegen, so eine gute C wird es von einer Deutschen Airline lange Zeit nicht mehr geben.
 
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futurum

Reguläres Mitglied
16.11.2014
87
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Ja, das wird sicherlich so sein. Als sich Air Berlin nach der Insolvenz entschlossen hat, den Betrieb weiterzuführen, genehmigt das Luftfahrtbundesamt dies natürlich nur, wenn auch alle Voraussetzungen dafür erfüllt werden und man vollumfänglich den Betrieb so weiterführen kann, als gäbe es keine Insolvenz. Man kann den Betrieb also nicht fortführen und gleichzeitig die Fluggastrechte einschränken, weil das Geld knapp ist. Deshalb gehen ja z.B. alle Buchungseinnahmen nach dem 15.08. auf eine Art Anderkonto und werden immer erst dann ausgezahlt, wenn die entsprechende Leistung erbracht wurde und keine größeren Anträge auf Rückzahlungen (Entschädigungen) zu erwarten sind.
Air Berlin betont ja selbst immer wieder, dass man Anträge auf Entschädigungen für Flüge nach dem 15.08. einreichen kann und diese auch bearbeitet werden. Auf der anderen Seite sieht man aber bei Air Berlin auch, wie die solche Anträge in der jüngsten Vergangenheit zeitlich verschleppt haben und so monatelange gültige Forderungen/Entschädigungen sich zum 15.08. in Luft auflösten. Ich würde da nicht drauf wetten, dass es da wirklich zu entsprechenden Auszahlungen kommt. Ich denke, dass mit Glück dann bei annulierten Flügen der bezahlte Preis aus diesen Sperrkonto wieder erstattet wird, jedoch kaum irgendwelche Entschädigungen.
Und was die Vorrangigkeit bei Masseverbindlichkeiten betrifft, da kommt dann zuerst einmal das Finanzamt mit seinen offen Forderungen, dann noch die Sozialkassen und die KfW-Bank mit den bisherigen Auszahlungen aus den 150 Millionen-Kredit. Nicht mal deren ganze Forderungen werden erfüllt werden können. Wovon auch? Was glaubst Du, was dann noch übrig bleibt? Da müssen dann sicherlich Forderungen aus fiktiven Entschädigungen, wie z.B. den genannten 600 Euro für annulierte Flüge gerechterweise hinter wirklichen Verlusten, wie bezahlte, aber ungeflogene Tickets oder verlorenes Gepäck zurückstehen.


Ja. Danke. Sehe grad selber, dass AB auf seiner Webseite bei den Entschädigungen nach dem Abflugtag und nicht dem Buchungstag unterscheidet. Bei mir sind die 600 EUR i.Ü. nicht wirklich fiktiv. Wollte und konnte wegen dringender Termin nun wirklich nicht - wie die mich heute von LAX umgebucht hatten - einen ganzen Tag später abfliegen und dann statt einem 10h Direktflug 2x umsteigen und über 18 Stunden unterwegs sein. Deswegen sind bei mir mal grad so 85.000 LH Meilen und reichlich 500 Dollar S&G an echtem Schaden entstanden, die die 600 EUR, so sie den fließen, nicht mal zur Hälfte ausgleichen. Naja. LH F ist dann auch ein schöner Abschluss meiner AB Beziehung. To New Beginnings :)


Bekomme ich meine Kompensation / Schadenersatzansprüche wegen Flugausfall oder Verspätung noch reguliert?
Für Abflüge vor Insolvenzantragstellung kann leider derzeit keine Kompensation gezahlt werden. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Passagiere besteht die Möglichkeit, die Kompensationsforderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. In diesem Fall erhalten alle betroffenen Passagiere automatisch und unaufgefordert ein Formblatt mit weiterführenden Informationen.
Für alle Abflüge nach Insolvenzantragstellung wenden Sie sich bitte weiterhin bzgl. Kompensation/Schadenersatzansprüche an unser Guest Relation Team über unser Webformular unter www.airberlin.com/beschwerde(opens in new window)
. Unser Guest Relation Team wird Ihr Anliegen prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu erhöhten Bearbeitungszeiten kommt.
 
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gsx650

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25.04.2014
332
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AUT
Gerade den heutigen AB Flugplan überflogen...schaut heute nicht "soo" schlecht aus im Gegensatz zum gestrigen Flugplan.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.325
5.795
DTM
Mal so am Rande gefragt: Wie sieht es eigentlich auf dem Arbeitsmarkt der Piloten aus? Speziell bei den Modellen der AB-Flotte?
Sind deren Aussichten trotz „Streik“ wirklich so schlecht? Oder sind die (wer auch immer) neuen Eigentümer auf die Piloten angewiesen?
Vielleicht erklärt das auch die „Mir doch egal“-Einstellung gegenüber des alten Arbeitgebers.

Der europäische Arbeitsmarkt für Piloten sieht wie folgt aus:
Nach ihrer Ausbildung, oftmals an einer privaten Flugschule, selbst finanziert für rund 65.000 Euro, stehen Bewerbungen bei den Fluggesellschaften an. In diesem Umfeld, bei den unerfahrenen Piloten, gibt es tausende Arbeitslose in Europa. Arbeitgebern wie Ryanair, wo man aus eigener Tasche nochmals 30.000 Euro fürs Type Rating auf den Tisch legen darf, um sich im Anschluss dann rechtswidrig als Scheinselbständiger Pilot über Wasser zu halten, wird die Bude eingerannt. Die können sich vor Bewerbern nicht retten (kein Witz!). Bei Wizzair - Osteuropas größtem Low-Cost-Carrier - liegen rund 5000 Bewerbungen von Piloten ohne Erfahrung vor. Der Piloten-Arbeitsmarkt in Europa für Frischlinge ist hilflos übersättigt. Selbst Modelle wie: "Du zahlst 40.000 Euro und darfst 300 Stunden Airbus bei uns fliegen, bekommst aber überhaupt kein Gehalt." funktionieren. So krank ist die Welt.

Obiges gilt aber nicht für die AB-Piloten.
Erfahrene Piloten haben durchaus Möglichkeiten in Europa (noch besser in Asien) eine Anstellung zu finden.
Die neue Stelle könnte aber ggf. mit einem Stationierungsort im Ausland und schlechteren Konditionen behaftet sein.
Die Luftfahrt in Europa befindet sich in einer Konsolidierungsphase und es gibt nicht für jeden der abertausenden Piloten eine Stelle.
In Asien sieht es schon besser aus. Allerdings werden die wenigsten älteren Piloten der AB bereit sein, ihr Leben dorthin zu verlagern.
Das Geld mag dort stimmen, aber mit 50-60 Jahren dorthin ziehen (eventuell noch mit der dritten Ehefrau bzw. auch Kind/ern) ist dann nicht ganz so prickelnd.
Dasselbe gilt für den Sandkasten (VAE & Co.).
Man muss noch anmerken, dass sich die Konditionen eher nach unten entwickeln und vor allem für Anfänger der Gürtel enger geschnallt werden muss. Die fetten Jahre, mit super Tarifverträgen, gehören wohl leider der Geschichte an.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.325
5.795
DTM
Glaube nicht an ein Grounding der Air Berlin. Bis zum 24. September gibt es keine Schreckensmeldungen in der dt. Medien-Landschaft, was durch Politik beeinflussbar ist und wo sie ihre Finger drin stecken hat.

Bundesverkehrsminister Dobrindt hat sich nun auch zu Wort gemeldet - FAZ vom 13.09.2017

Die Piloten werden wissen, dass Bundestagswahl bevorsteht und da wird alles daran gesetzt, dass der Laden bis zum Ende läuft. Meine Meinung! Wir werden sehen.