AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
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Wo ist denn der Unterschied zwischen nationalen und innereuropäischen Flügen? Die EU ist ein Binnenmarkt, da sollte es keinen Unterschied geben zwischen MAN-SXF oder SXF-DUS bspw. oder?

Auf nationalen Stecken gibt es einen deutlich größeren Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln und damit einen entsprechenden Preisdruck, meiner Meinung nach sind die optimalen Strecken, länger als eine Stunde und nicht deutlich länger als zwei Stunden.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wo ist denn der Unterschied zwischen nationalen und innereuropäischen Flügen? Die EU ist ein Binnenmarkt, da sollte es keinen Unterschied geben zwischen MAN-SXF oder SXF-DUS bspw. oder?

Dass der Kunde bereit ist mehr dafür zu bezahlen als für innerdeutsch, die Strecke länger ist und nicht mit der Bahn konkurriert wird ....
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Komisch, man hört gar nichts mehr zu DUS-JFK/LAX/MIA/SFO

Lt. Hotline buchen Sie fleissig bis Ende Oktober die PAXE von den TXL Strecken darauf um.
Mit den 7 verbleibenden Maschinen werden Sie dies nicht fliegen können.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Warum fordert ein Leasinggeber ein Flugzeug zurück, um es dann abzustellen?

AB hat keine Leasingraten mehr gezahlt. Jede Flugstunde (und Verschleiß), die mehr auf die Uhr kommt geht zu Lasten des Leasinggebers. Es ist vollkommen normal, das zwischen alten und neuen Lease eine Pufferzeit liegt.

1. Es muss der jetzige Zustand des Flugzeuges aufgenommen werden und mit den "Return-Conditions" des Leasingvertrages abgeglichen werden.
2. In der Regel wird das Flugzeug neu lackiert.
3. Meist wird vor Übergabe an den nächsten Leasingnehmer ein frischer C-Check gemacht.
4. Es dürfte ohnehin eine Zeitlang dauern, 10 relativ alte A330-200 unterzubringen. Für Fluggesellschaften in Asien ist die A330-300 meist das bessere Flugzeug, da mehr Sitzplätze. Der Vorteil der A330-200 ist die hohe Reichweite, die braucht nicht jeder.
5. Normalerweise gibt es bei einem Lease ein Deposit, dieses wird jetzt verwendet um nicht gezahlte Lease-Raten zu decken und die anstehenden Arbeiten zu finanzieren. Kann aber gut sein das das Deposit nicht ausreicht, der Leasinggeber also draufzahlt.
6. Ggf. sind im Flugzeug noch Teile im Eigentum Dritter, ich denke hier besonders an die C-Kabine, waren die Sitze nicht von EY separat geleast.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flughase

Reguläres Mitglied
09.09.2014
99
0
FRA, CGN
Da irrst Du aber gewaltig:

"Grundsätzlich gilt der Grundsatz der par condicio creditorium (Gläubigergleichbehandlung). Arbeitnehmer haben wenn man so will den Vorteil, das sie bei Insolvenzeröffnung vom Arbeitsamt für 3 Monate ihren Lohn bekommen. Dies wird oft um die Mitarbeiter zunächst zu halten vom vorläufigen Verwalter zusammen mit einer Bank vorfinanziert und der Anspruch gegen das Arbeitsamt an die Bank abgetreten,so das der Arbeitnehmer auch schon Insolvenzeröffnung hier Geld sieht. Bei allem was über die 3 Monate hinausgeht, muss er sich wie ein normaler Gläubiger behandeln lassen.

Bei den Gläubiger muss man aber trotz grundsätzlicher Gleichbehandlung noch unterscheiden. Auf Platz eins sozusagen, stehen sogenannte Massegläubiger. Das sind zum einen Gläubiger die Verträge mit einen vorläufigen starken Insolvenzverwalter geschlossen haben, zum anderen (ganz grob vereinfacht) Gläubiger die im Rahmen des Insolvenzverfahrens Forderungen begründen beispielsweise Kosten der Betriebsfortführung.

Dann gibt es Gläubiger die Aussonderungsrechte haben, das heißt die geltend machen können, das sie Eigentümer von Sachen sind, welche sich im Besitz des Schuldners befinden. Diese können bei Mobilien die Sachen herausverlangen sofern diese noch vorhanden sind.

Auf Platz 2 in der Verwertung stehen Gläubiger mit Absonderungsrechten, das heißt Gläubiger die Sicherungsrechte (z.B. Grundschuld, Sicherungsübereignung) haben. Die Sicherungsgegenstände werden verwertet und die Gläubiger bevorzugt davon befriedigt.

Auf Platz 3 stehen die sonstigen Gläubiger

Auf Platz 4 stehen die Gesellschafter welche eigenkapitalersetzende Darlehen der Gesellschaft gewährt haben. Grob gesagt Gesellschafter die dem Unternehmen in der Krise statt Eigenkapital zuzuführen, ein Darlehen gewährt haben. + die sonstigen in § 39 Abs. 1 aufgeführten Forderungen.

Auf Platz 5 gesellen sich dazu eventuelle Altgläubiger aus einem früheren Gesamtvollstreckungverfahren ( § 108 abs. 2 EG InsO)"

Quelle: Reihenfolge der Gläubiger - Insolvenzrecht - JuraForum.de

Und ich dcahte immer, auf Platz 1 steht das Finanzamt?? :(
 
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Reaktionen: voyager_2000

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
AB hat keine Leasingraten mehr gezahlt. Jede Flugstunde (und Verschleiß), die mehr auf die Uhr kommt geht zu Lasten des Leasinggebers. Es ist vollkommen normal, das zwischen alten und neuen Lease eine Pufferzeit liegt.

1. Es muss der jetzige Zustand des Flugzeuges aufgenommen werden und mit den "Return-Conditions" des Leasingvertrages abgeglichen werden.
2. In der Regel wird das Flugzeug neu lackiert.
3. Meist wird vor Übergabe an den nächsten Leasingnehmer ein frischer C-Check gemacht.
4. Es dürfte ohnehin eine Zeitlang dauern, 10 relativ alte A330-200 unterzubringen. Für Fluggesellschaften in Asien ist die A330-300 meist das bessere Flugzeug, da mehr Sitzplätze. Der Vorteil der A330-200 ist die hohe Reichweite, die braucht nicht jeder.
5. Normalerweise gibt es bei einem Lease ein Deposit, dieses wird jetzt verwendet um nicht gezahlte Lease-Raten zu decken und die anstehenden Arbeiten zu finanzieren. Kann aber gut sein das das Deposit nicht ausreicht, der Leasinggeber also draufzahlt.
6. Ggf. sind im Flugzeug noch Teile im Eigentum Dritter, ich denke hier besonders an die C-Kabine, waren die Sitze nicht von EY separat geleast.

Frage ist: haben die schon seit längerer Zeit keine Leasinggebühren mehr bezahlt.

Irgendwie hat dieser plötzliche Ausstieg schon etwas G'schmäckle, bzw wir wissen nicht alles dahinter. Es sieht so aus nach : Bahn freimachen. (besonders für Eurowings).


Flyglobal
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.409
652
Falls es so kommen sollte, dann nur als LCC a la Vueling, um mit der EW-Kostenstruktur mithalten zu können. Und wer schon mal Vueling geflogen ist, der bevorzugt vermutlich liebend gern EZY ;)

Wenn ich zwischen Vueling und EZ wählen dürfe, würde ich auch letzteres wählen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die IAG hier im Angesicht des Brexit noch einen Fuß auf dem Kontinent haben möchte, wäre ja sinnvoll. Warten wir's ab.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
War das aus irgendeiner Quelle zu lesen, dass sie keine Leasingraten mehr bezahlt haben?

Normalerweise muss ein Verwalter die Assets sofort stilllegen bzw zurückgeben, wenn er keine Raten mehr zahlen kann oder will.
Insoforn glaube ich schon, dass hier Raten gezahlt werden.
Bei der Langstrecke hat der Sachwalter vermutlich selbst entschieden diese Assets nicht mehr nutzen zu wollen. Folglich gehen sie auch zurück.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Habe auf der AB-Seite den den FAQs nun das gefunden:

Zahlungen für Flüge, die ab dem 1. November 2017 durchgeführt werden, werden durch einen Treuhänder abgesichert. Sofern solche Flüge wider Erwarten nicht durchgeführt werden sollten, wird den betroffenen Fluggästen der Ticketpreis erstattet. Dies betrifft nur Buchungen, die ab dem 15. August 2017 erfolgt sind.

Woher kommt den da der 1. November - genau der Tag ab dem viele AB-Flüge nur noch im Flex zu buchen sind?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Normalerweise muss ein Verwalter die Assets sofort stilllegen bzw zurückgeben, wenn er keine Raten mehr zahlen kann oder will.
Insoforn glaube ich schon, dass hier Raten gezahlt werden.
Bei der Langstrecke hat der Sachwalter vermutlich selbst entschieden diese Assets nicht mehr nutzen zu wollen. Folglich gehen sie auch zurück.
1. Die Septemberraten wurden für alle Flugzeuge definitv nicht gezahlt; ob auch einzelne August-Raten nicht bezahlt wurden weiß ich nicht.
2. Typische Termination Events in Leasingverträgen sind Insolvenz, Nicht-Zahlung von Leasingraten, Cross-Default etc.. Es liegen also mehrere Kündigungsgründe vor.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
1. Die Septemberraten wurden für alle Flugzeuge definitv nicht gezahlt; ob auch einzelne August-Raten nicht bezahlt wurden weiß ich nicht.
2. Typische Termination Events in Leasingverträgen sind Insolvenz, Nicht-Zahlung von Leasingraten, Cross-Default etc.. Es liegen also mehrere Kündigungsgründe vor.

von welchen typischen Größenordnungen pro Flugzeug (also hier der A330) und Monat spricht man da so? Also grob und ungefähr?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
von welchen typischen Größenordnungen pro Flugzeug (also hier der A330) und Monat spricht man da so? Also grob und ungefähr?

Das ist schwer zu sagen, die Maschinen sind unterschiedlich alt (1999-2010), es kommt auch auf die Marktlage zum Abschluss Leasingvertrages an-

Aktuell dürfte ein 2000er AB 330-200 so um die US$ 250.000 Leasingrate pro Monat liegen, für einen 2010er sind die Leasingraten grob doppelt so hoch.
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
542
258
Planet Earth
Ich weiß, ist mein dritter Post, aber der Vollständigkeit halber hier auch nochmal, laut Website:

airberlin muss zum 15. Oktober 2017 ihr Langstreckenangebot vollständig beenden, da die Flugzeugleasingfirmen sukzessive ihre Airbus A330-Jets zurückziehen. Die Verbindung zwischen Düsseldorf und Los Angeles wird daher am heutigen 25. September 2017 eingestellt. Die weiteren Streichungen folgen zum 16. Oktober 2017. Im Europa-Verkehr streicht airberlin zum 29. September 2017 die Verbindung zwischen Hamburg und München sowie zwischen Köln/Bonn und München. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für unsere Passagiere.
 

Anouk

Neues Mitglied
28.02.2017
6
0
Woher stammen diese Informationen ? Ist es sicher das AB alle Langstreckenflüge einstellt ?